Protokoll vom 29. März 2008 - Marktgemeinde Grosspetersdorf
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oder<br />
b) wenn der Mieter die Zahlungsverpflichtungen oder sonstigen Verpflichtungen aus<br />
anderen, mit dem Vermieter oder anderen Gesellschaft des Steiermärkische<br />
Sparkasse/ IMMORENT-Konzerns abgeschlossenen Verträgen (insbesondere aus<br />
Leasingverträgen) trotz Mahnung und Nachfristsetzung nicht erfüllt bzw. einer oder<br />
mehrere vorgenannte Verträge, aus Gründen, die der Vermieter nicht zu vertreten<br />
hat, aufgelöst wird.<br />
c) der Mieter <strong>vom</strong> Mietobjekt einen erheblich nachteiligen Gebrauch macht, namentlich<br />
das Mietobjekt in arger Weise vernachlässigt oder den Verwendungszweck<br />
eigenmächtig ändert und den vertragswidrigen Zustand trotz schriftlicher Aufforderung<br />
und Setzung einer angemessenen, mindestens 30-tägigen Nachfrist zur<br />
Wiederherstellung des vertragsmäßigen Zustandes nicht beseitigt, oder<br />
d) der Mieter sonst in erheblicher Weise wiederholt und hartnäckig gegen Bestimmungen<br />
dieses Vertrages verstößt, oder<br />
e) über das Vermögen des Mieters das Ausgleichs- oder Konkursverfahren rechtskräftig<br />
eröffnet oder mangels Vermögen abgewiesen wird, es sei denn, das Mietentgelt wird<br />
im Falle eines Ausgleichsverfahrens weiter bezahlt.<br />
Der Mieter haftet im Fall der Vertragsauflösung gemäß Punkt XI. a) bis e) sowie bei einer<br />
vorzeitigen Vertragsauflösung durch den Masse- oder Ausgleichsverwalter dem Vermieter<br />
bis zum Ablauf der vereinbarten Kündigungsverzichtsdauer für den Ausfall des Mietentgeltes<br />
samt Betriebs- und Nebenkosten sowie für alle sonstigen, durch die vorzeitige Beendigung<br />
des Mietvertrages entstehende Schäden.<br />
Nach erfolgter Auflösung ist der Vermieter berechtigt, das Mietobjekt zu übernehmen und zu<br />
diesem Zweck die Räumlichkeiten aufzusperren und von Fahrnissen des Mieters räumen<br />
zu lassen. Der Mieter verzichtet darauf, in diesem Zusammenhang Ansprüche wegen<br />
Besitzstörung geltend zu machen.<br />
XII. Kosten und Gebühren<br />
Die mit der Errichtung, Ausfertigung, Durchführung und dem Bestand dieses Mietvertrages<br />
verbundenen Kosten, Gebühren und Abgaben, insbesondere die Rechtsgeschäftsgebühr,<br />
trägt der Mieter. Die Kosten der rechtsfreundlichen Vertretung trägt jeder Vertragsteil für sich.<br />
XIII. Rückgabe des Mietobjektes<br />
1. Bei Beendigung des Mietverhältnisses ist das Mietobjekt in gereinigtem und aus<br />
gemaltem Zustand zurückzustellen. Für fehlendes oder beschädigtes Zubehör zum<br />
Mietobjekt hat der Mieter Ersatz zu leisten.<br />
Der Mieter ist verpflichtet, sämtliche, im Zuge der Benutzung des Mietobjektes<br />
entstandenen Beeinträchtigungen des Mietobjektes einschließlich der Liegenschaft,<br />
insbesondere Verschmutzungen, Ablagerungen, Abfälle und dergleichen auf seine<br />
Kosten zu beseitigen.<br />
2. Die <strong>vom</strong> Mieter eingebrachten Maschinen und maschinellen Anlagen können durch<br />
den Mieter bei Beendigung des Mietverhältnisses entfernt werden, soweit dies ohne<br />
erhebliche Beschädigung des Mietobjektes möglich ist. Hievon unberührt ist das<br />
Bestandgebungspfandrecht. Der Vermieter kann jedoch die Herstellung des früheren<br />
Zustandes des Mietobjektes verlangen.<br />
3. Wird bei Beendigung des Mietverhältnisses die Räumung und die Rückgabe des<br />
Mietobjektes verzögert, so hat der Mieter für die Dauer der Vorenthaltung, d.h. bis zur<br />
vollständigen Räumung des Mietobjektes, ein Nutzungsentgelt in der Höhe des für den<br />
Nutzungszeitraum aliquot berechneten Mietentgeltes samt Betriebskosten zu leisten.<br />
XIV. Allgemeine Bestimmungen<br />
1. Der Bestand dieses Vertrages wird durch die Unwirksamkeit einzelner<br />
Bestimmungen desselben nicht berührt. Eine unwirksame Bestimmung ist von den<br />
Vertragsparteien durch eine andere gültige und zulässige Bestimmung zu ersetzen,<br />
die dem Sinn und Zweck der weggefallenen Bestimmung entspricht. Dasselbe gilt<br />
für eine ergänzungsbedürftige Lücke des Vertrages.<br />
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