Protokoll vom 29. März 2008 - Marktgemeinde Grosspetersdorf
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oder Beschädigung des Mietobjektes gem. § 1117 ABGB <strong>vom</strong> Immobilienleasingmietvertrag<br />
zurückzutreten.<br />
5. Der Vermieter übernimmt keine Haftung für auf der Liegenschaft befindlichen Altlasten<br />
(insbesondere Abfälle und Ablagerungen). Wird kontaminiertes Material festgestellt,<br />
so hat der Mieter die Kosten der Entsorgung zu tragen und allfällige<br />
behördlicherseits gestellte Auflagen auf seine Kosten zu erfüllen. Sollten<br />
Schadenersatzforderungen dritter Seite aufgrund Verunreinigungen des Erdreichs<br />
oder des Grundwassers an den Vermieter gestellt werden, wird der Mieter den<br />
Vermieter diesbezüglich schad- und klaglos halten.<br />
VIII. Bauführung und Einbringung von Maschinen<br />
1. Der Mieter ist zur Vornahme von baulichen Änderungen (zB Einbauten, Zu- und<br />
Umbauten etc.) nur mit schriftlicher Zustimmung des Vermieters berechtigt. Der<br />
Vermieter wird die Zustimmung erteilen, wenn die baulichen Änderungen für die<br />
Erreichung des Geschäftszweckes des Mieters erforderlich und nützlich sind und<br />
weder der Verkehrswert des Mietobjektes noch Interessen des Vermieters in<br />
anderer Weise beeinträchtigt werden. Etwaige behördliche Bewilligungen (zB<br />
Baubewilligung etc.) sind <strong>vom</strong> Mieter auf seine Kosten vorweg einzuholen. Allfällige<br />
sich aus den baulichen Veränderungen für den Vermieter ergebenden Kosten<br />
und/oder Nachteile, welcher Art auch immer, so auch steuerliche, werden <strong>vom</strong><br />
Mieter getragen und wird dieser den Vermieter diesbezüglich schad- und klaglos<br />
halten.<br />
2. Bauliche Veränderungen, Adaptierungen bzw. Investitionen, die mit dem Mietobjekt<br />
niet- und nagelfest verbunden sind, gehen entschädigungslos in das Eigentum des<br />
Vermieters über. Derartige Einbauten sind bei Beendigung des Mietverhältnisses, je<br />
nach Wahl des Vermieters unter Wiederherstellung des vorigen Standes, zu<br />
entfernen oder im Mietobjekt zu belassen.<br />
3. Dem Mieter ist die Einbringung von Maschinen und maschinellen Anlagen, welche<br />
seinem Betriebszweck dienen, gestattet, wobei er verpflichtet ist, alle der Sicherheit<br />
dienenden Auflagen und Vorschriften der Behörden zu befolgen. Für sämtliche<br />
Schäden, die im Zuge derartiger Maßnahmen entstehen, haftet der Mieter.<br />
IX. Aufrechnung, Zurückbehaltung,<br />
Der Mieter verzichtet ausdrücklich darauf, eigene Forderungen gegen Forderungen des<br />
Vermieters auf Zahlung des Mietentgeltes und der Betriebskosten aufzurechnen oder<br />
geschuldete Leistungen, aus welchem Grunde immer, zurückzubehalten.<br />
Über Wunsch des Vermieters hat der Mieter die jährlichen Rechnungsabschlüsse zu<br />
übermitteln. Kommt der Leasingnehmer trotz wiederholtem Verlangen seiner<br />
diesbezüglichen Verpflichtung nicht nach, zieht dies automatisch ein Downgrading (= eine<br />
Herabstufung der Bonität des Mieters nach sich, woraus eine höhere<br />
Mindesteigenkapitalanforderung des Vermieters (BWG) resultiert. Diesfalls ist der Vermieter<br />
berechtigt den Finanzierungskostensatz gem. Punkt IV Abs. 2 entsprechend zu erhöhen.<br />
X. Verzug<br />
Gerät der Mieter mit einer Leistung aus diesem Vertrag in Verzug, so ist er zu vollem<br />
Schadenersatz verpflichtet. Für den Verzug mit Geldleistungen werden Verzugszinsen in<br />
Höhe von 6 %-Punkten über dem jeweiligen 6-Monats-EURIBOR unter Heranziehung des<br />
jeweiligen vorangehend veröffentlichten Kalenderhalbjahreswertes in Anrechnung gebracht<br />
werden, mindestens jedoch die gesetzlichen Verzugszinsen gem. § 352 UGB.<br />
Die Verzugszinsen werden gesondert vorgeschrieben.<br />
XI. Vertragsauflösung<br />
Der Vermieter kann ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist den Mietvertrag mittels<br />
eingeschriebenen Briefes mit sofortiger Wirkung auflösen, wenn<br />
a) der Mieter den finanziellen Verpflichtungen aus diesem Vertrag trotz schriftlicher<br />
Mahnung und Setzung einer 30-tägigen Nachfrist vor deren Ablauf nicht nachkommt,<br />
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