Anmeldung - zur Kreisvolkshochschule Potsdam-Mittelmark
Anmeldung - zur Kreisvolkshochschule Potsdam-Mittelmark
Anmeldung - zur Kreisvolkshochschule Potsdam-Mittelmark
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
Region Belzig | Kleinmachnow | Werder<br />
Kreismusikschule <strong>Potsdam</strong>-<strong>Mittelmark</strong><br />
„Engelbert Humperdinck“<br />
Auszug aus der Entgeltordnung<br />
gültig ab 01.08.2007<br />
§ 3 Ermäßigungen<br />
(1) Bei der ausschließlichen Teilnahme am Ensembleunterricht wird keine Ermäßigung gewährt.<br />
(2) Bei der Teilnahme mehrerer Geschwister unter 28 Jahren am Unterricht der Musikschule werden die Entgelte<br />
ermäßigt. Die Berechnung beginnt mit dem Ältesten.<br />
(3) Eine Ermäßigung nach Abs. 2 wird wie folgt gewährt:<br />
- für das 2. Kind 15 v. H.<br />
- für das 3. Kind 20 v. H.<br />
- für jedes weitere Kind 30 v. H.<br />
des vollen Entgeltes für ein Unterrichtsfach, Zweit- oder Drittfach werden nicht ermäßigt.<br />
(4) Sozialhilfeempfängern, Arbeitslosengeld II-Empfängern, Behinderten (die gemäß § 4 Schwerbehindertengesetz<br />
anerkannt sind) wird auf Antrag bei entsprechendem Nachweis eine Ermäßigung von 50 v.<br />
H. des jeweiligen Unterrichtsentgeltes für ein Unterrichtsfach für die Dauer eines Schuljahres gewährt.<br />
Studenten erhalten bei entsprechendem Nachweis eine Ermäßigung von 25 v. H. des jeweiligen Unterrichtsentgeltes<br />
für ein Unterrichtsfach.<br />
(5) In begründeten sozialen Härtefällen kann auf schriftlichen Antrag eine Ermäßigung nach Abs. 4 Satz 1 für<br />
ein Unterrichtsfach gewährt werden.<br />
(6) Fallen die Voraussetzungen für die Ermäßigungen nach Abs. 3 bis 5 weg, ist ab dem Folgemonat der<br />
volle Betrag zu entrichten.<br />
(7) Die Entgelte für zusätzlichen Unterricht können aus Gründen einer speziellen Begabten- und Instrumentenförderung<br />
abweichend von den Absätzen 2 bis 4 ermäßigt oder erlassen werden.<br />
(8) Die Ermäßigungen nach Abs. 2-5 gelten nur für Einwohner des Landkreises <strong>Potsdam</strong>-<strong>Mittelmark</strong>.<br />
§ 5 Instrumentenüberlassung<br />
(1) Die Musikschule kann den Teilnehmern im Rahmen ihres Bestandes für die Dauer der Ausbildung Musikinstrumente<br />
entgeltpflichtig überlassen. Ein Rechtsanspruch auf vorübergehende Überlassung eines Instruments<br />
besteht nicht.<br />
(2) Die Höhe der monatlichen Miete beträgt 8,00 €.<br />
(3) Für die Überlassung von Instrumenten für besondere musikalische Aufgaben in den Ensembles der Musikschule<br />
werden keine Entgelte erhoben.<br />
(4) Die Miete wird analog dem Unterrichtsentgelt (§4 Abs. 1-3) fällig.<br />
§ 7 Kündigung, Probezeiten<br />
(1) Der Unterrichtsvertrag kann mit einer Frist von 2 Monaten zum 31. Januar und zum 31. Juli eines Schuljahres<br />
gekündigt werden. Darüber hinaus kann bei Härtefällen die Musikschule einer vorzeitigen Vertragsaufhebung<br />
zustimmen. Das Recht beider Vertragsparteien <strong>zur</strong> Kündigung aus wichtigem Grunde<br />
bleibt hiervon unberührt.<br />
(2) In der Grundstufe ist eine Kündigung während des Schuljahres ausgeschlossen (ausgenommen Probezeit<br />
(3)).<br />
(3) Die ersten 3 Monate nach Unterrichtsaufnahme gelten für Teilnehmer des instrumentalen Gruppen-, Einzel-<br />
und Ensembleunterrichts als Probezeit. Eine Abmeldung während dieser Zeit ist jeweils im Voraus<br />
zum Monatsende möglich; das Entgelt wird dann anteilmäßig erhoben. Für Teilnehmer der musikalischen<br />
Früherziehung, Grundausbildung, des Musikgartens und Orffschen Spielkreises gilt ab Beginn des Unterrichts<br />
eine 2monatige kostenpflichtige Probezeit. Im Fach Instrumentenkarussell gibt es keine Probezeit.<br />
(4) Wird der Unterrichtsvertrag zu einem anderen Zeitpunkt als zum 31. Juli eines Schuljahres beendet und<br />
hat der Teilnehmer seit Beginn des letzten Schuljahres bis zum Ende des Unterrichtsvertrages nicht durchschnittlich<br />
drei Unterrichtstermine pro Monat angeboten bekommen, wird die Musikschule die fehlenden<br />
Unterrichtstermine in Absprache mit dem Teilnehmer nachholen. Soweit dies nicht möglich ist, wird die Musikschule<br />
das Entgelt anteilig erstatten.<br />
83