Anmeldung - zur Kreisvolkshochschule Potsdam-Mittelmark
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Spezial Region Belzig | Kleinmachnow | Werder<br />
Teilnahmebedingungen<br />
gültig ab 01.06.2009<br />
Grundlage für die Teilnahmebedingungen ist die<br />
Entgeltordnung der <strong>Kreisvolkshochschule</strong> <strong>Potsdam</strong>-<strong>Mittelmark</strong><br />
vom 01.08.2006.<br />
<strong>Anmeldung</strong><br />
Sie können sich zu Veranstaltungen der <strong>Kreisvolkshochschule</strong><br />
auf folgenden Wegen anmelden:<br />
- persönlich während der Sprechzeiten der<br />
<strong>Kreisvolkshochschule</strong><br />
- schriftlich durch Einsenden des Anmeldebogens<br />
oder per Fax oder per E-<br />
Mail<br />
- telefonisch Geschäftsstelle Bad Belzig:<br />
033841 45430,<br />
Geschäftsstelle Kleinmachnow:<br />
033203 803710,<br />
Geschäftsstelle Werder:<br />
03327 571030<br />
- im Internet www.kvhs-pm.de<br />
Bei Minderjährigen ist die <strong>Anmeldung</strong> vom gesetzlichen<br />
Vertreter zu unterschreiben.<br />
Alle <strong>Anmeldung</strong>en sind verbindliche <strong>Anmeldung</strong>en.<br />
Eine Ummeldung in einen anderen Kurs muss<br />
der Verwaltung schriftlich mitgeteilt werden.<br />
Wenn ein Kurs noch nicht ausgebucht ist, ist<br />
nach Absprache mit der Fachbereichsleitung<br />
auch ein späterer Einstieg in einen laufenden<br />
Kurs möglich. Erfolgt der Einstieg später als 3<br />
Wochen nach Beginn des Kurses, wird das Entgelt<br />
anteilig berechnet.<br />
Zum Beleg und als Quittung erhalten Sie bei<br />
oder kurz nach der <strong>Anmeldung</strong> eine Anmeldebestätigung/Rechnung,<br />
aus der weitere Einzelheiten<br />
der Kursbuchung (z.B. Beginn, Dauer,<br />
Veranstaltungsort, Entgelt, Kontoverbindung<br />
der <strong>Kreisvolkshochschule</strong> etc.) hervorgehen.<br />
Sie erhalten keine weitere schriftliche Benachrichtigung<br />
über den Kursbeginn.<br />
Bitte erkundigen Sie sich im Zweifelsfall telefonisch<br />
bei der <strong>Kreisvolkshochschule</strong>.<br />
Teilnehmerzahlen/Entgelte<br />
Für die Teilnahme an einer Veranstaltung der<br />
<strong>Kreisvolkshochschule</strong> wird ein Entgelt erhoben.<br />
Die Entgeltpflicht entsteht mit der <strong>Anmeldung</strong><br />
zu einer Veranstaltung durch Abgabe oder Einsendung<br />
des unterschriebenen Anmeldebogens,<br />
eines Fax oder einer E-Mail an die <strong>Kreisvolkshochschule</strong><br />
oder durch eine telefonische <strong>Anmeldung</strong>.<br />
Die Mindestteilnehmerzahl liegt in der Regel<br />
bei 10 Personen. Wenn der Kurs nicht zustande<br />
kommt, wird bereits gezahltes Entgelt von der<br />
<strong>Kreisvolkshochschule</strong> in vollem Umfang <strong>zur</strong>ückerstattet.<br />
Bei Kursen mit weniger <strong>Anmeldung</strong>en,<br />
die auf Wunsch der Teilnehmer durchgeführt<br />
werden, wird ein Entgeltaufschlag in Höhe der<br />
Differenz zu den Einnahmen bei 10 Teilnehmern<br />
erhoben oder die Unterrichtsstunden werden in<br />
entsprechendem Umfang reduziert.<br />
Eine Ermäßigung in Höhe von 25% erhalten<br />
auf Antrag Schüler, Studenten, Auszubildende,<br />
Schulabgänger ohne Ausbildungsplatz,Arbeitslose,<br />
Erwerbsunfähige, ALG-II-Empfänger und<br />
deren Ehegatten, Zivil- und Wehrdienstleistende,<br />
Inhaber einer Ehrenamtskarte und Altersrentner<br />
bei entsprechendem Nachweis.<br />
Der Anspruch auf Entgeltermäßigung ist unverzüglich<br />
durch Vorlage des erforderlichen gültigen<br />
Nachweises nachzuweisen.<br />
Nachträglich geltend gemachte Ermäßigungen<br />
sind nicht möglich.<br />
Fallen die Voraussetzungen für die Ermäßigung<br />
während des Kurses weg, ist ab dem Folgemonat<br />
das volle Entgelt zu zahlen.<br />
Bitte beachten Sie die teilweise neuen Teilnahmebedingungen!