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Anmeldung - zur Kreisvolkshochschule Potsdam-Mittelmark

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Spezial Region Belzig | Kleinmachnow | Werder<br />

Teilnahmebedingungen<br />

gültig ab 01.06.2009<br />

Grundlage für die Teilnahmebedingungen ist die<br />

Entgeltordnung der <strong>Kreisvolkshochschule</strong> <strong>Potsdam</strong>-<strong>Mittelmark</strong><br />

vom 01.08.2006.<br />

<strong>Anmeldung</strong><br />

Sie können sich zu Veranstaltungen der <strong>Kreisvolkshochschule</strong><br />

auf folgenden Wegen anmelden:<br />

- persönlich während der Sprechzeiten der<br />

<strong>Kreisvolkshochschule</strong><br />

- schriftlich durch Einsenden des Anmeldebogens<br />

oder per Fax oder per E-<br />

Mail<br />

- telefonisch Geschäftsstelle Bad Belzig:<br />

033841 45430,<br />

Geschäftsstelle Kleinmachnow:<br />

033203 803710,<br />

Geschäftsstelle Werder:<br />

03327 571030<br />

- im Internet www.kvhs-pm.de<br />

Bei Minderjährigen ist die <strong>Anmeldung</strong> vom gesetzlichen<br />

Vertreter zu unterschreiben.<br />

Alle <strong>Anmeldung</strong>en sind verbindliche <strong>Anmeldung</strong>en.<br />

Eine Ummeldung in einen anderen Kurs muss<br />

der Verwaltung schriftlich mitgeteilt werden.<br />

Wenn ein Kurs noch nicht ausgebucht ist, ist<br />

nach Absprache mit der Fachbereichsleitung<br />

auch ein späterer Einstieg in einen laufenden<br />

Kurs möglich. Erfolgt der Einstieg später als 3<br />

Wochen nach Beginn des Kurses, wird das Entgelt<br />

anteilig berechnet.<br />

Zum Beleg und als Quittung erhalten Sie bei<br />

oder kurz nach der <strong>Anmeldung</strong> eine Anmeldebestätigung/Rechnung,<br />

aus der weitere Einzelheiten<br />

der Kursbuchung (z.B. Beginn, Dauer,<br />

Veranstaltungsort, Entgelt, Kontoverbindung<br />

der <strong>Kreisvolkshochschule</strong> etc.) hervorgehen.<br />

Sie erhalten keine weitere schriftliche Benachrichtigung<br />

über den Kursbeginn.<br />

Bitte erkundigen Sie sich im Zweifelsfall telefonisch<br />

bei der <strong>Kreisvolkshochschule</strong>.<br />

Teilnehmerzahlen/Entgelte<br />

Für die Teilnahme an einer Veranstaltung der<br />

<strong>Kreisvolkshochschule</strong> wird ein Entgelt erhoben.<br />

Die Entgeltpflicht entsteht mit der <strong>Anmeldung</strong><br />

zu einer Veranstaltung durch Abgabe oder Einsendung<br />

des unterschriebenen Anmeldebogens,<br />

eines Fax oder einer E-Mail an die <strong>Kreisvolkshochschule</strong><br />

oder durch eine telefonische <strong>Anmeldung</strong>.<br />

Die Mindestteilnehmerzahl liegt in der Regel<br />

bei 10 Personen. Wenn der Kurs nicht zustande<br />

kommt, wird bereits gezahltes Entgelt von der<br />

<strong>Kreisvolkshochschule</strong> in vollem Umfang <strong>zur</strong>ückerstattet.<br />

Bei Kursen mit weniger <strong>Anmeldung</strong>en,<br />

die auf Wunsch der Teilnehmer durchgeführt<br />

werden, wird ein Entgeltaufschlag in Höhe der<br />

Differenz zu den Einnahmen bei 10 Teilnehmern<br />

erhoben oder die Unterrichtsstunden werden in<br />

entsprechendem Umfang reduziert.<br />

Eine Ermäßigung in Höhe von 25% erhalten<br />

auf Antrag Schüler, Studenten, Auszubildende,<br />

Schulabgänger ohne Ausbildungsplatz,Arbeitslose,<br />

Erwerbsunfähige, ALG-II-Empfänger und<br />

deren Ehegatten, Zivil- und Wehrdienstleistende,<br />

Inhaber einer Ehrenamtskarte und Altersrentner<br />

bei entsprechendem Nachweis.<br />

Der Anspruch auf Entgeltermäßigung ist unverzüglich<br />

durch Vorlage des erforderlichen gültigen<br />

Nachweises nachzuweisen.<br />

Nachträglich geltend gemachte Ermäßigungen<br />

sind nicht möglich.<br />

Fallen die Voraussetzungen für die Ermäßigung<br />

während des Kurses weg, ist ab dem Folgemonat<br />

das volle Entgelt zu zahlen.<br />

Bitte beachten Sie die teilweise neuen Teilnahmebedingungen!

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