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Anmeldung - zur Kreisvolkshochschule Potsdam-Mittelmark

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Bildungsprämienberatung<br />

Zahlt sich aus: die Bildungsprämie<br />

Region Kleinmachnow<br />

Die <strong>Kreisvolkshochschule</strong> <strong>Potsdam</strong> <strong>Mittelmark</strong> ist Beratungsstelle für die Bildungsprämie im Landkreis.<br />

Sollten Sie Interesse an einer Weiterbildung haben und als Angestellte/r oder Selbstständige/r<br />

weniger als 25600 Euro (bzw. 51200 Euro für gemeinsam Veranlagte) zu versteuerndes Einkommen<br />

beziehen, dann können Sie sich bei Vorliegen der Vorraussetzung einen Gutschein in Höhe von bis<br />

zu 500,00 Euro ausstellen lassen. Auch Berufsrückkehrer/innen oder Mütter und Väter in Elternzeit<br />

können einen Prämiengutschein bekommen.<br />

Mit dem Prämiengutschein übernimmt der Bund 50% der Weiterbildungskosten (max. € 500). Die<br />

anderen 50 % müssen von Ihnen selbst getragen werden.<br />

Vorraussetzung für den Erhalt des Prämiengutscheins ist ein Beratungsgespräch an einer anerkannten<br />

Beratungsstelle. Mit den Beratern überlegen Sie, welche Weiterbildung Ihren Fähigkeiten<br />

und beruflichen Wünschen am ehesten entspricht. Die <strong>Kreisvolkshochschule</strong> <strong>Potsdam</strong>-<strong>Mittelmark</strong><br />

in Kleinmachnow auf Anfrage auch in Belzig Beratungen <strong>zur</strong> Bildungsprämie durchführen.<br />

Beratungstermine können Sie mit uns unter der Rufnummer (033203) 803710 vereinbaren.<br />

Bitte beachten Sie, dass Sie folgende Unterlagen unbedingt mitbringen müssen (sonst müssen wir<br />

Sie leider wieder nach Hause schicken):<br />

- Einkommensnachweis (Steuerbescheid des letzten oder vorletzten Jahres oder Nichtveranlagungsbescheinigung)<br />

- Lichtbildausweis (Reisepass, Personalausweis oder EU-Führerschein)<br />

- Menschen ohne deutsche Staatsbürgerschaft, die nicht aus einem Land der EU stammen bringen<br />

eine Aufenthaltserlaubnis mit. Bei allen anderen EU Bürgern reicht der Reisepass.<br />

Das Weiterbildungssparen<br />

Mit dem Weiterbildungssparen wird im Vermögensbildungsgesetz (VerBG) eine Entnahme aus dem<br />

angesparten Guthaben erlaubt, um Weiterbildung zu finanzieren- auch wenn die Sperrfrist noch<br />

nicht abgelaufen ist. Die Arbeitnehmerzulage geht dabei nicht verloren. Damit können Sie aufwendigere<br />

und oftmals langfristigere Weiterbildung leichter finanzieren. Zusammen mit dem Berater<br />

überlegen Sie, welche Weiterbildung Ihren Fähigkeiten und beruflichen Wünschen am ehesten<br />

entspricht. Mit Ihrem Finanzdienstleister (Bausparkasse, Bank oder Versicherung) besprechen Sie die<br />

finanziellen Details.<br />

WICHTIG:<br />

Die Einkommensgrenzen gelten hier nicht. Jeder Beschäftigte, der ein mit Arbeitnehmersparzulage<br />

gefördertes Ansparguthaben hat, kann diese Komponente in Anspruch<br />

nehmen.<br />

Beratungstermine können unter der Telefonnummer 033203 803710 vereinbart werden.<br />

– STAHNSDORF<br />

59 REGION KLEINMACHNOW – TELTOW

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