PIK_Entscheide_Vers. 1.55 - TARMED Suisse
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<strong>PIK</strong>-<strong>Entscheide</strong> <strong>Vers</strong>ion <strong>1.55</strong>/ Release 16.05.2013<br />
Nummer 06026-B<br />
Bestrahlungspläne<br />
Gültig ab 14.12.2006 (Ueberarbeitet auf <strong>Vers</strong>ion 1.06 per 01.03.2009)<br />
Gültigkeitsbereich 32.0240, 32.0260<br />
Beschluss<br />
Ein Elektronenboost ist in der Regel eine neue<br />
Bestrahlungsphase (meist nur die letzten paar Tage einer<br />
mehrwöchigen Behandlung) und kann und soll somit separat<br />
geplant werden. Es handelt sich auch nicht um das gleiche,<br />
sondern um ein neu definiertes, klinisch oder radiologisch<br />
festzustellendes Bestrahlungsvolumen. Zudem richtet es sich<br />
zum Beispiel nach der noch verbliebenen Grösse eines<br />
Tumorrestes. Es kann auch vorkommen, dass gleichzeitig die<br />
Bestrahlung mehrerer Volumina begonnen wird. z.B. eine 3-D<br />
geplante Bestrahlung eines grossen Beckentumors und eine<br />
ohne Computer geplante Bestrahlung einer Rippenmetastase<br />
mit einem Elektronenfeld. Auch in diesem Fall ist die<br />
Abrechnung beider Positionen gerechtfertigt. In den beiden<br />
beschriebenen Fällen handelt es sich nicht um Kumulationen der<br />
beiden betreffenden Positionen.<br />
Deshalb besteht ein Kumulationsverbot von Bestrahlungsplänen<br />
für das gleiche Volumen in der gleichen Bestrahlungsphase.<br />
Wenn ein Elektronenfeld Teil eines Photonenplanes ist, kann es<br />
gleichzeitig mit diesem Plan am Planungscomputer berechnet<br />
werden.<br />
Dieser <strong>PIK</strong>-Entscheid ersetzt den <strong>PIK</strong>-Entscheid 06026.<br />
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