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PIK_Entscheide_Vers. 1.55 - TARMED Suisse

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<strong>PIK</strong>-<strong>Entscheide</strong> <strong>Vers</strong>ion <strong>1.55</strong>/ Release 16.05.2013<br />

Nummer 06026-B<br />

Bestrahlungspläne<br />

Gültig ab 14.12.2006 (Ueberarbeitet auf <strong>Vers</strong>ion 1.06 per 01.03.2009)<br />

Gültigkeitsbereich 32.0240, 32.0260<br />

Beschluss<br />

Ein Elektronenboost ist in der Regel eine neue<br />

Bestrahlungsphase (meist nur die letzten paar Tage einer<br />

mehrwöchigen Behandlung) und kann und soll somit separat<br />

geplant werden. Es handelt sich auch nicht um das gleiche,<br />

sondern um ein neu definiertes, klinisch oder radiologisch<br />

festzustellendes Bestrahlungsvolumen. Zudem richtet es sich<br />

zum Beispiel nach der noch verbliebenen Grösse eines<br />

Tumorrestes. Es kann auch vorkommen, dass gleichzeitig die<br />

Bestrahlung mehrerer Volumina begonnen wird. z.B. eine 3-D<br />

geplante Bestrahlung eines grossen Beckentumors und eine<br />

ohne Computer geplante Bestrahlung einer Rippenmetastase<br />

mit einem Elektronenfeld. Auch in diesem Fall ist die<br />

Abrechnung beider Positionen gerechtfertigt. In den beiden<br />

beschriebenen Fällen handelt es sich nicht um Kumulationen der<br />

beiden betreffenden Positionen.<br />

Deshalb besteht ein Kumulationsverbot von Bestrahlungsplänen<br />

für das gleiche Volumen in der gleichen Bestrahlungsphase.<br />

Wenn ein Elektronenfeld Teil eines Photonenplanes ist, kann es<br />

gleichzeitig mit diesem Plan am Planungscomputer berechnet<br />

werden.<br />

Dieser <strong>PIK</strong>-Entscheid ersetzt den <strong>PIK</strong>-Entscheid 06026.<br />

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