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Beratung und Begleitung von Senioren mit Sehverlust - Deutsche ...

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Einleitung<br />

Ziel des Modellprojektes der <strong>Deutsche</strong>n Blindenstudienanstalt e.V. (blista) „<strong>Beratung</strong><br />

<strong>und</strong> <strong>Begleitung</strong> <strong>von</strong> älteren sehgeschädigten Menschen im Landkreis Marburg-<br />

Biedenkopf <strong>und</strong> angrenzenden Landkreisen“, welches durch die <strong>Deutsche</strong><br />

Fernsehlotterie gefördert wurde <strong>und</strong> eine Laufzeit vom 01.02.2012 bis 31.07.2013<br />

hatte, war es, ein zugehendes <strong>Beratung</strong>sangebot für Menschen im ländlichen Raum<br />

<strong>mit</strong> einem <strong>Sehverlust</strong> im Alter zu entwickeln, zu erproben <strong>und</strong> zu etablieren, um den<br />

individuellen Bedarfs- <strong>und</strong> Problemlagen <strong>von</strong> sehbehinderten <strong>und</strong> erblindeten<br />

<strong>Senioren</strong> aktiv <strong>und</strong> konstruktiv zu begegnen. Die Idee entstand, weil es zunehmend<br />

Anfragen an die blista e.V. <strong>von</strong> <strong>Senioren</strong> gab, die nach einer <strong>Beratung</strong>s- <strong>und</strong><br />

Unterstützungsmöglichkeiten für die Bewältigung des Alltags gesucht haben.<br />

Die blista e.V. fühlt sich der Behindertenrechtskonvention (BRK) <strong>und</strong> seinem Ziel,<br />

allen Menschen <strong>mit</strong> Behinderung die gleichberechtigte Teilhabe an der Gesellschaft<br />

zu ermöglichen (vgl. Artikel 1 der Behindertenrechtskonvention) in hohem Maße<br />

verpflichtet. Mit der Entwicklung eines mobilen <strong>Beratung</strong>sangebotes für<br />

sehbehinderte <strong>und</strong> blinde <strong>Senioren</strong> 1 soll im Verständnis des Inklusionsgedankens<br />

gewährleistet werden, dass <strong>Senioren</strong> trotz eines <strong>Sehverlust</strong>es die Möglichkeit der<br />

gesellschaftlichen <strong>und</strong> sozialen Teilhabe haben <strong>und</strong> ihnen der Zugang zu<br />

Kommunikation <strong>und</strong> Informationen erhalten bleibt. 2 Dies sind wesentliche Aspekte,<br />

die ein unabhängiges <strong>und</strong> selbstbestimmtes Leben ausmachen. Hierin die <strong>Senioren</strong><br />

zu unterstützen, gemeinsam nach geeigneten Wegen zu suchen <strong>und</strong> vorhandene<br />

Ressourcen zu unterstützen, soll Aufgabe der mobilen <strong>Senioren</strong>beratung sein.<br />

Die Entwicklung eines zugehenden <strong>Beratung</strong>sangebots scheint hierfür sehr gut<br />

geeignet, denn häufig sind die <strong>Senioren</strong> in ihrer Mobilität bereits schon eingeschränkt<br />

<strong>und</strong> könnten so das Angebot nicht wahrnehmen. Darüber hinaus bietet eine mobile<br />

<strong>Beratung</strong> die Möglichkeit, die Betroffenen in ihrer Lebenswelt kennenzulernen <strong>und</strong><br />

dabei wichtige Hinweise über die aktuelle Lebens- <strong>und</strong> Wohnsituation zu erfahren.<br />

1 Wenn in diesem Zwischenbericht <strong>von</strong> „<strong>Senioren</strong>“ gesprochen wird, dann ist da<strong>mit</strong> die weibliche Form<br />

<strong>mit</strong> eingeschlossen.<br />

2 Dabei bezieht sich das entwickelte <strong>Beratung</strong>sangebot auf mehrere Artikel (z. B. Artikel 19:<br />

„Unabhängige Lebensführung <strong>und</strong> Einbeziehung in der Gemeinschaft“; Artikel 20: „Persönliche<br />

Mobilität“, Artikel 24 „Bildung“, Artikel 26 „Habilitation <strong>und</strong> Rehabilitation“, Artikel 30 „Teilhabe am<br />

kulturellen Leben sowie an Erholung, Freizeit <strong>und</strong> Sport“) der Behindertenrechtskonvention <strong>und</strong><br />

setzt sie im entwickelten <strong>Beratung</strong>skonzept um.<br />

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