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Beratung und Begleitung von Senioren mit Sehverlust - Deutsche ...

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1 Die Ausgangslage des Projektes<br />

1.1 Sehbehinderung im Alter<br />

Aufgr<strong>und</strong> der steigenden Lebenserwartung <strong>und</strong> einer „alternden Gesellschaft“ muss<br />

<strong>mit</strong> einer starken Zunahme altersbedingter Augenerkrankungen gerechnet werden.<br />

2004 veröffentlichte die WHO einen Artikel <strong>mit</strong> weltweiten Zahlen zu Blindheit <strong>und</strong><br />

Sehbehinderung (vgl. Resnikoff/Pascolini u. a., 2004). Aus diesen Zahlen lassen sich<br />

auch Rückschlüsse auf Deutschland ziehen. So lässt sich sagen, dass in<br />

Deutschland schätzungsweise 160.000 blinde <strong>und</strong> ungefähr 1,1 Millionen<br />

sehbehinderte Menschen leben (Bertram 2005: 267). Da<strong>von</strong> sind allein 70% über 60<br />

Jahre alt.<br />

Von 1990 bis zum Jahre 2006 stieg die Zahl der Erblindeten um 9% <strong>und</strong> die der<br />

Sehbehinderten um 80% (vgl. DBSV 2013). Umgerechnet auf den Landkreis<br />

Marburg-Biedenkopf bedeutet das Folgendes: Der Landkreis Marburg-Biedenkopf<br />

hat ca. 46.000 <strong>und</strong> die Stadt Marburg ca. 15.000 <strong>Senioren</strong>. Das entspricht einer Zahl<br />

<strong>von</strong> ca. 1.800 Betroffenen für den Landkreis <strong>und</strong> ca. 600 <strong>von</strong> <strong>Sehverlust</strong> betroffenen<br />

<strong>Senioren</strong> für die Stadt Marburg. Zieht man die angrenzenden Gebiete wie Gießen,<br />

Frankenberg, Battenberg <strong>mit</strong> hinzu, dann erhöht sich die Zahl der <strong>von</strong> einer<br />

Sehbehinderung betroffenen <strong>Senioren</strong> weiter.<br />

Als sehbehindert gilt man, wenn man auf dem besser sehenden Auge selbst <strong>mit</strong><br />

Brille oder Kontaktlinse nicht mehr als 30% (Visus 0,3) <strong>von</strong> dem sieht, was ein<br />

Mensch <strong>mit</strong> normaler Sehkraft erkennt. Als hochgradig sehbehindert gilt man,<br />

wenn man auf dem besser sehenden Auge selbst <strong>mit</strong> Brille oder Kontaktlinsen nicht<br />

mehr als 5 % (Visus 0,05) <strong>von</strong> dem sieht, was ein Mensch <strong>mit</strong> normaler Sehkraft<br />

erkennt. Als blind gilt man, wenn man auf dem besser sehenden Auge selbst <strong>mit</strong><br />

Brille oder Kontaktlinsen nicht mehr als 2% (Visus 0,02) <strong>von</strong> dem sieht, was ein<br />

Mensch <strong>mit</strong> normaler Sehkraft erkennt. In Hessen sind Menschen <strong>mit</strong> einer<br />

hochgradigen Sehbehinderung <strong>und</strong> <strong>mit</strong> Blindheit sehbehinderten- bzw.<br />

blindengeldberechtigt.<br />

Darüber hinaus führen physiologische Veränderungen des Sehapparates durch das<br />

Alter, z. B. verminderte Kontrastsehschärfe, Blendungsempfindlichkeit <strong>und</strong><br />

Verlangsamung der Hell-Dunkel-Adaption in Verbindung <strong>mit</strong> einer grenzwertigen<br />

Sehschärfe (Visus zwischen 0,5 - 0,3) dazu, dass ebenfalls schon<br />

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