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Beratung und Begleitung von Senioren mit Sehverlust - Deutsche ...

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Engagement wird der Hilfe- <strong>und</strong> Unterstützungsbedarf langfristig nicht mehr gedeckt<br />

werden können.<br />

Jede Region, ob ländlich oder städtisch, weist regionale, kulturelle <strong>und</strong><br />

infrastrukturelle Unterschiede auf, die es bei der Angebotsstruktur für <strong>Senioren</strong> zu<br />

berücksichtigen gilt. Daher erscheint eine regionale oder quartiersbezogene<br />

Ausrichtung der <strong>Senioren</strong>arbeit, die speziell auf die Bedürfnisse <strong>und</strong> Anliegen einer<br />

Region ausgerichtet ist, sinnvoll. Insbesondere die gesetzliche Verankerung der<br />

Pflegestützpunkte 34 in den Landkreisen ist ein erster Schritt, um eine zentrale<br />

Anlaufstelle für <strong>Senioren</strong> <strong>und</strong> Ratsuchende zu schaffen. Ziel der Pflegestützpunkte<br />

ist es, eine neutrale <strong>und</strong> unabhängige <strong>Beratung</strong> r<strong>und</strong> um das Thema Pflege für alle<br />

Betroffenen <strong>und</strong> deren Angehörige zu gewährleisten. Daneben haben sie u. a. noch<br />

die Aufgabe, ein leistungsfähiges Netzwerk zur Koordination <strong>und</strong> Kooperation aller<br />

beteiligten Stellen <strong>und</strong> Fachkräfte aufzubauen sowie eine Vernetzung <strong>von</strong><br />

pflegerischen <strong>und</strong> sozialen Versorgungs- <strong>und</strong> Betreuungsangeboten anzuregen (vgl.<br />

Fußnote 34., Seite 4). Der Pflegestützpunkt Marburg-Biedenkopf hat, koordiniert<br />

durch die Stabsstelle Altenhilfe, Netzwerkkonferenzen im Landkreis-Marburg<br />

Biedenkopf angeregt, bei denen alle ambulanten <strong>und</strong> stationären Einrichtungen <strong>und</strong><br />

Angebote der Altenarbeit, aber auch Initiativen des bürgerschaftlichen Engagements<br />

die Möglichkeit haben, sich zweimal im Jahr in Form <strong>von</strong> regionalen Netzwerktreffen<br />

zu treffen, sich kennenzulernen, sich auszutauschen, wichtige Kontakte zu knüpfen<br />

<strong>und</strong> gemeinsame Themen zu erarbeiten. Dazu wurde der Landkreis Marburg-<br />

Biedenkopf in fünf Regionen unterteilt:<br />

34<br />

„Auf der Gr<strong>und</strong>lage des am 1. Juli 2008 in Kraft getretenen Gesetzes zur strukturellen<br />

Weiterentwicklung der Pflegeversicherung (Pflege-Weiterentwicklungsgesetzt PfWG) sieht gemäß<br />

§ 92 c Elftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB XI) die Einrichtung <strong>von</strong> Pflegestützpunkten in der<br />

gemeinsamen Trägerschaft der Pflege- <strong>und</strong> Krankenkassen sowie der nach Landesrecht zu<br />

bestimmenden Stellen für die wohnortnahe Betreuung im Rahmen der örtlichen Altenhilfe <strong>und</strong> für<br />

die Gewährung der Hilfe zur Pflege nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII –<br />

Sozialhilfe) vor. Die Pflegeberatung gemäß § 7a SGB XI soll im Pflegestützpunkt angesiedelt<br />

werden“ (Quelle: http://www.marburgbiedenkopf.de/uploads/PDF/STAH/Stuetzpunktkonzept_Endf_2010_03.pdf,<br />

Seite 3).<br />

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