Düren, im Juli 2003 Sehr geehrte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ...
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Die Zeitkonten werden nach dem „Ampelprinzip" gesteuert:<br />
- Grünphase: bis +/- 30 St<strong>und</strong>en - eigenverantwortliche Disposition der<br />
Arbeitszeit durch die <strong>Mitarbeiter</strong>in bzw. den <strong>Mitarbeiter</strong><br />
- Gelbphase: bis +/- 40 St<strong>und</strong>en - weitere Zuflüsse bzw. Abflüsse vom<br />
Zeitkonto spricht die <strong>Mitarbeiter</strong>in bzw. der <strong>Mitarbeiter</strong> <strong>im</strong><br />
Voraus mit seiner Führungskraft ab.<br />
- Rotphase: über +/- 40 St<strong>und</strong>en - nur vorübergehend zulässig bei<br />
vorab vereinbarter Form des Zeitausgleiches.<br />
6. Mehrarbeit/Überst<strong>und</strong>en<br />
Es gelten die gesetzlichen bzw. tariflichen Best<strong>im</strong>mungen.<br />
7. Schlichtungsstelle<br />
Konflikte sollten in den Teams bzw. der Organisationseinheit gelöst werden. Sollte<br />
dies nicht möglich sein, tritt die Schlichtungsstelle zusammen <strong>und</strong> wirkt auf eine Lösung<br />
hin. Sie setzt sich zusammen aus zwei Vertreterinnen bzw. Vertretern des jeweiligen<br />
Amtes, einer Vertreterin bzw. einem Vertreter des Amtes für zentrale Verwaltungsaufgaben<br />
<strong>und</strong> zwei Vertreterinnen bzw. Vertretern des Personalrates.<br />
Die Mitglieder der Schlichtungsstelle sollten, wenn Belange von Frauen,<br />
Schwerbehinderten bzw. Jugendlichen berührt werden, die jeweilige<br />
Interessensvertretung der Kreisverwaltung hinzuziehen.<br />
8. In- Kraft- Treten<br />
Die Dienstvereinbarung tritt am 01.08.<strong>2003</strong> in Kraft <strong>und</strong> gilt zunächst bis 31.12.2008.<br />
Düren, den 30.07.<strong>2003</strong><br />
Für die Kreisverwaltung<br />
Für den Personalrat<br />
(Wolfgang Spelthahn)<br />
Landrat<br />
(Wolfgang Platz)<br />
Personalratsvorsitzender<br />
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