Aktiv & Sport - Launer Reisen
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Mitvertrag für Leihräder<br />
Mietvertrag für Leihräder von <strong>Launer</strong>-<strong>Reisen</strong><br />
Anschrift des Mieters:<br />
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Vor- und Zuname<br />
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Strasse<br />
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PLZ und Ort<br />
Die Leihräder werden bei Anmietung vom Kunden in Augenschein genommen und soweit technisch überprüft, wie es einem Laien zumutbar ist. Grundsätzlich<br />
werden die Leihräder nur in einem technisch einwandfreien Zustand ausgegeben. Veränderungen bei Rückgabe hat der Mieter anzuzeigen.<br />
Reparaturen am Leihrad dürfen nicht in Eigenregie vorgenommen werden (ausgenommen sind Reifendefekte). Schäden müssen unverzüglich beim<br />
Verleiher (im Regelfall auf der Tour unser Radreiseleiter bzw. der Busfahrer) angezeigt werden. Hat der Kunde den Schaden verursacht, so hat er<br />
dafür Ersatz zu leisten.<br />
Ausgenommen davon sind übliche Abnutzungserscheinungen. Zu diesen gehören exemplarisch: Abgenutzte Bremsbeläge, der Verschleiß der Reifen<br />
(jedoch nicht Bremsplatten oder Schäden, die z.B. durch das Hochfahren von Bordsteinen oder das übersehen von Hindernissen zustande kommen).<br />
Sturzschäden, d.h. die durch Stürze verursachte Schäden trägt der Mieter.<br />
Kommt das Fahrrad abhanden, haftet der Kunde mit dem Kaufpreis des Rades. Ein Ersatzrad kann kostenpflichtig bei tageweiser Abrechnung zur<br />
Verfügung gestellt werden, sofern es verfügbar ist.<br />
Ein Anspruch darauf besteht jedoch nicht. Erwirbt der Mieter anlässlich eines Schadenfalles Ansprüche wegen der Beschädigung oder des Verlustes<br />
gegen Dritte, so erklärt er bereits jetzt die Abtretung dieser Ansprüche an den Vermieter.<br />
Für vom Kunden mit dem Rad an Dritten verursachte Schäden haftet der Kunde selbst, außer dem Verleiher ist ein Verschulden nachweisbar.<br />
Die Leihräder sind nach der im jeweiligen Land gültigen Straßenverkehrsordnung zum Teil nicht verkehrstüchtig, in dem Sinne, dass sie weder mit<br />
Licht, noch mit Reflektoren und einer Klingel ausgerüstet sind. Hierbei handelt es handelt sich dann um reine <strong>Sport</strong>geräte wie Rennräder bzw. Mountainbikes.<br />
Es bleibt dem Kunden jedoch unbenommen, für die Zeit der Anmietung Beleuchtung und Klingel anzubringen. Diese müssen bei Rückgabe<br />
allerdings rückstandsfrei entfernt sein.<br />
Die Leihräder dürfen nicht im Sand auf dem Strand benutzt werden. Für hierdurch entstandene Schäden haftet der Kunde.<br />
Rennräder dürfen nicht abseits asphaltierter oder gepflasterter Straßen benutzt werden. Ausnahmen bilden Baustellen, die der Kunde aber mit der<br />
gebotenen Vorsicht zu passieren hat.<br />
Dem Kunden wird unbedingt das Tragen eines geeigneten Helmes empfohlen. In manchen Ländern besteht gesetzliche Helmpflicht. Der Mieter bestätigt<br />
die ordnungsgemäße Einweisung in die Funktion des entliehenen Fahrrades.<br />
Beim Verleih von E-Bikes trägt der Kunde am Abend stets die Eigenverantwortung für die Ladung der Akkus. Hierzu erhält der Kunde natürlich ein<br />
Ladegerät und die Einweisung, wie der Akku an- und abgehängt wird. Der Straßenverkehrsordnung nach der jeweils gültigen Fassung ist Folge zu<br />
leisten.<br />
Gerichtsstand und Erfüllungsort aus diesem Vertrag ist der Sitz des Reiseveranstalters <strong>Launer</strong>-<strong>Reisen</strong>.<br />
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Ort, Datum u. Unterschrift des Vermieters Ort, Datum u. Unterschrift des Mieters<br />
<strong>Launer</strong>-<strong>Reisen</strong>, Wehrlachstr. 5, 73499 Wört<br />
Tel. 07964-921000 www.launer-reisen.de<br />
Unsere Mietpreise für die Standarträder wie Trekking (Herren/Damen oder Unisex) und Fahrrad mit Rücktrittsbremse:<br />
Einzeltage pro Tag: 18,- € - Pro Woche (8 Tage) 75,- €. Nach einer Woche jeder weitere Tag: 7,- €<br />
E-Bike: pro Tag: 25,00 €<br />
Hochwertige Rennräder:<br />
Einzeltage pro Tag: 24,- € - Pro Woche (8 Tage) 152,- € Nach einer Woche jeder weitere Tag: 16,- €<br />
<strong>Launer</strong>-reisen | 73499 Wört | Tel. 07964 - 921000 | Fax: 9210090 | www.launer-reisen.de | info@launer-reisen.de 105