Branchenspiegel - IHK Lüneburg-Wolfsburg
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Die NBank unterstützt kleine und<br />
mittlere Unternehmen,<br />
die ihre Produkte und Leistungen<br />
im Ausland präsentieren.<br />
Messe-Helfer<br />
Die Messeförderung Ausland der NBank bietet<br />
kleinen und mittleren Unternehmen Unterstützung<br />
bei derAusstellung ihrer Erzeugnisse<br />
und Demonstration ihrer Leistungen<br />
auf Messen und Ausstellungen im Ausland.<br />
Gefördert wird die Teilnahme auf einem Gemeinschafts-<br />
oder Einzelstand an Messen<br />
und Ausstellungen im Ausland, die im<br />
AUMA-Katalog (Ausstellungs- und Messeverzeichnis<br />
des Ausstellungs- und Messe-Ausschusses<br />
der deutschen Wirtschaft) verzeichnet<br />
sind.<br />
Die Förderung beträgt bei der Beteiligung mit<br />
einem Einzelstand 2.000 Euro bei Messen in<br />
der Europäischen Union und 4.000 Euro bei<br />
sonstigen Messen. Bei derBeteiligung an Gemeinschaftsständen<br />
übernimmt die Messeförderung<br />
bis zu 50 Prozent derzuwendungs-<br />
10/2010 · INDUSTRIE- UND HANDELSKAMMER LÜNEBURG-WOLFSBURG · Unsere Wirtschaft<br />
Kontaktbörse: Auf Messen neue Kunden finden.<br />
fähigen Ausgaben, höchstens jedoch 5.000<br />
Euro bei Messen in der EU und 8.000 Euro<br />
bei sonstigen Messen. Beitrittskandidaten<br />
werden wie Mitgliedstaaten derEuropäischen<br />
Union behandelt. Die Förderung ist für eine<br />
Messebeteiligung pro Jahr möglich. Grundsätzlich<br />
können Aussteller nur dreimal die<br />
Förderung für die Teilnahme an einer bestimmten<br />
Messe in Anspruch nehmen.<br />
Antragsberechtigt sind Unternehmen der Industrie,<br />
des Handwerks, des Handels, des<br />
Schwerpunkt<br />
Dienstleistungssektors und der Freien Berufe<br />
mit Sitz oder Betriebsstätte in Niedersachsen.<br />
Gemäß der Förderrichtlinie müssen diese<br />
Unternehmen folgende Kriterien erfüllen:<br />
• weniger als 250 Beschäftigte,<br />
• Jahresumsatz von höchsten 50 Mio. Euro<br />
odereine Jahresbilanzsumme von höchstens<br />
43 Mio. Euro und<br />
• Unabhängigkeit. Das heißt, dass nicht 25<br />
Prozent oder mehr des Kapitals oder der<br />
Stimmanteile im Besitz von einem oder<br />
mehreren Unternehmen gemeinsam stehen,<br />
die nicht die Definition für KMU erfüllen.<br />
Anträge können direkt bei derNBankgestellt<br />
werden, die Unterlagen gibt es zum Download<br />
in Internet. Für Gemeinschaftsstände<br />
stellt der Organisator den Antrag. boc<br />
¸www.nbank.de<br />
¸www.auma.de<br />
Ansprechpartner<br />
in der <strong>IHK</strong><br />
Ralf Bock<br />
bock@lueneburg.ihk.de<br />
04131 – 742-127<br />
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