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Branchenspiegel - IHK Lüneburg-Wolfsburg

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Die NBank unterstützt kleine und<br />

mittlere Unternehmen,<br />

die ihre Produkte und Leistungen<br />

im Ausland präsentieren.<br />

Messe-Helfer<br />

Die Messeförderung Ausland der NBank bietet<br />

kleinen und mittleren Unternehmen Unterstützung<br />

bei derAusstellung ihrer Erzeugnisse<br />

und Demonstration ihrer Leistungen<br />

auf Messen und Ausstellungen im Ausland.<br />

Gefördert wird die Teilnahme auf einem Gemeinschafts-<br />

oder Einzelstand an Messen<br />

und Ausstellungen im Ausland, die im<br />

AUMA-Katalog (Ausstellungs- und Messeverzeichnis<br />

des Ausstellungs- und Messe-Ausschusses<br />

der deutschen Wirtschaft) verzeichnet<br />

sind.<br />

Die Förderung beträgt bei der Beteiligung mit<br />

einem Einzelstand 2.000 Euro bei Messen in<br />

der Europäischen Union und 4.000 Euro bei<br />

sonstigen Messen. Bei derBeteiligung an Gemeinschaftsständen<br />

übernimmt die Messeförderung<br />

bis zu 50 Prozent derzuwendungs-<br />

10/2010 · INDUSTRIE- UND HANDELSKAMMER LÜNEBURG-WOLFSBURG · Unsere Wirtschaft<br />

Kontaktbörse: Auf Messen neue Kunden finden.<br />

fähigen Ausgaben, höchstens jedoch 5.000<br />

Euro bei Messen in der EU und 8.000 Euro<br />

bei sonstigen Messen. Beitrittskandidaten<br />

werden wie Mitgliedstaaten derEuropäischen<br />

Union behandelt. Die Förderung ist für eine<br />

Messebeteiligung pro Jahr möglich. Grundsätzlich<br />

können Aussteller nur dreimal die<br />

Förderung für die Teilnahme an einer bestimmten<br />

Messe in Anspruch nehmen.<br />

Antragsberechtigt sind Unternehmen der Industrie,<br />

des Handwerks, des Handels, des<br />

Schwerpunkt<br />

Dienstleistungssektors und der Freien Berufe<br />

mit Sitz oder Betriebsstätte in Niedersachsen.<br />

Gemäß der Förderrichtlinie müssen diese<br />

Unternehmen folgende Kriterien erfüllen:<br />

• weniger als 250 Beschäftigte,<br />

• Jahresumsatz von höchsten 50 Mio. Euro<br />

odereine Jahresbilanzsumme von höchstens<br />

43 Mio. Euro und<br />

• Unabhängigkeit. Das heißt, dass nicht 25<br />

Prozent oder mehr des Kapitals oder der<br />

Stimmanteile im Besitz von einem oder<br />

mehreren Unternehmen gemeinsam stehen,<br />

die nicht die Definition für KMU erfüllen.<br />

Anträge können direkt bei derNBankgestellt<br />

werden, die Unterlagen gibt es zum Download<br />

in Internet. Für Gemeinschaftsstände<br />

stellt der Organisator den Antrag. boc<br />

¸www.nbank.de<br />

¸www.auma.de<br />

Ansprechpartner<br />

in der <strong>IHK</strong><br />

Ralf Bock<br />

bock@lueneburg.ihk.de<br />

04131 – 742-127<br />

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