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Fleischhygienerecht

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Besondere Hygienevorschriften<br />

<br />

Beim Gewinnen des Fleisches ist folgendes zu beachten:<br />

– Erlegtes Haarwild ist unverzüglich aufzubrechen und<br />

auszuweiden.<br />

– Hasen und ähnliches Niederwild spätestens bei<br />

Anlieferung in den Betrieben.<br />

– Das Enthäuten und Zerlegen am Erlegungsort ist nur<br />

zulässig, wenn der Transport sonst nicht möglich m<br />

ist.<br />

– Erlegtes Haarwild ist unmittelbar nach dem Aufbrechen<br />

und Ausweiden so aufzubewahren, dass es gründlich<br />

auskühlen und in den KörperhK<br />

rperhöhlen hlen austrocknen kann.<br />

– Das Haarwild muss alsbald nach dem Erlegen auf eine<br />

Innentemperatur von max. +7°C – Hasen und<br />

Kaninchen auf +4°C C gekühlt werden.<br />

– Erforderlichenfalls ist es dazu in eine geeignete<br />

Kühlzelle zu bringen.

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