Fleischhygienerecht
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Besondere Hygienevorschriften<br />
<br />
Beim Gewinnen des Fleisches ist folgendes zu beachten:<br />
– Erlegtes Haarwild ist unverzüglich aufzubrechen und<br />
auszuweiden.<br />
– Hasen und ähnliches Niederwild spätestens bei<br />
Anlieferung in den Betrieben.<br />
– Das Enthäuten und Zerlegen am Erlegungsort ist nur<br />
zulässig, wenn der Transport sonst nicht möglich m<br />
ist.<br />
– Erlegtes Haarwild ist unmittelbar nach dem Aufbrechen<br />
und Ausweiden so aufzubewahren, dass es gründlich<br />
auskühlen und in den KörperhK<br />
rperhöhlen hlen austrocknen kann.<br />
– Das Haarwild muss alsbald nach dem Erlegen auf eine<br />
Innentemperatur von max. +7°C – Hasen und<br />
Kaninchen auf +4°C C gekühlt werden.<br />
– Erforderlichenfalls ist es dazu in eine geeignete<br />
Kühlzelle zu bringen.