Fleischhygienerecht
Fleischhygienerecht Fleischhygienerecht
Verbot In Wasserschutzgebieten oder Schutzzonen von Trinkwassergewinnung oder ähnlichen Gewinnungsanlagen, ist das Verlochen grundsätzlich verboten.
Ekelerregende Beeinträchtigungen Wildbret, das ekelerregenden Beeinträchtigungen ausgesetzt war, ist nach dem Lebensmittelgesetz genussuntauglich, auch wenn es keine bedenklichen Merkmale aufweist.
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Verbot<br />
In Wasserschutzgebieten oder<br />
Schutzzonen von<br />
Trinkwassergewinnung oder<br />
ähnlichen Gewinnungsanlagen, ist<br />
das Verlochen grundsätzlich<br />
verboten.