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Fleischhygienerecht

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5. Fremder Inhalt in den KörperhK<br />

rperhöhlen, hlen, insbesondere<br />

Magen- und Darminhalt, oder Harn, wenn Brust oder<br />

Bauchfell verfärbt rbt sind.<br />

<br />

<br />

<br />

Magen und Darminhalt in den KörperhK<br />

rperhöhlen hlen ist im<br />

jagdlichen Betrieb stets bei waidwund geschossenem<br />

Schalenwild, aber auch bei vielen mit Schrot geschossenen<br />

Hasen und Kaninchen gegeben.<br />

Zur Fleischuntersuchung ist solches Haarwild –<br />

vorausgesetzt es lassen sich keine weiteren Merkmale<br />

feststellen – nur dann anzumelden, wenn sich bereits<br />

Brust- und Bauchfell verfärbt rbt haben.<br />

Wildhändler und Gastronomen, die am Tag nach einer Jagd<br />

unausgeweidete Hasen und Kaninchen ankaufen, deren<br />

Brust- und Bauchfell sich wegen nicht stattgefundener<br />

sachgemäß<br />

äßer Versorgung durch den Jäger J<br />

verfärbt rbt hat<br />

– es dürften d<br />

praktisch alle sein – sind verpflichtet, diese der<br />

Fleischuntersuchung zuzuführen.

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