Code of Conduct (PDF) - Axel Springer AG
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Verhalten im Geschäftsverkehr <strong>Code</strong> <strong>of</strong> <strong>Conduct</strong><br />
5.3 Spenden<br />
Sämtliche Spenden im Namen der <strong>Axel</strong> <strong>Springer</strong> <strong>AG</strong><br />
und ihrer verbundenen Unternehmen sind dem<br />
Vorstandsvorsitzenden durch den Bereich Information<br />
und Öffentlichkeitsarbeit zur Genehmigung vorzulegen.<br />
Für Tochtergesellschaften sind Beträge unterhalb<br />
bestimmter Grenzen, die der spezifischen Richtlinie<br />
zu entnehmen sind, genehmigungsfrei.<br />
Für die <strong>Axel</strong> <strong>Springer</strong> <strong>AG</strong> und alle inländischen und<br />
ausländischen Mehrheitsbeteiligungen gilt, dass<br />
grundsätzlich keine Spenden an politische Parteien<br />
oder parteinahe Stiftungen oder Einrichtungen erfolgen<br />
dürfen.<br />
5.4 Umgang mit Behörden und<br />
öffentlichen Ämtern<br />
Im Umgang mit öffentlichen Behörden und sonstigen<br />
Dienststellen fordert <strong>Axel</strong> <strong>Springer</strong> uneingeschränkt<br />
ordnungsgemäßes Verhalten.<br />
Im Umgang mit öffentlichen Ämtern und sonstigen<br />
Dienststellen ist für alle Führungskräfte, Mitarbeiterinnen<br />
und Mitarbeiter von <strong>Axel</strong> <strong>Springer</strong> – wie<br />
auch sonst im geschäftlichen Verkehr – völlige<br />
Transparenz und Korrektheit selbstverständlich.<br />
Bei Anfragen von Behörden oder sonstigen<br />
Dienststellen, die über Routineangelegenheiten<br />
hinausgehen, sollten stets der Vorgesetzte und<br />
die jeweilige Rechtsabteilung eingeschaltet werden.<br />
Richtlinie „Spenden“<br />
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