Code of Conduct (PDF) - Axel Springer AG
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<strong>Code</strong> <strong>of</strong> <strong>Conduct</strong> Verhalten im Geschäftsverkehr<br />
Einkauf<br />
Die Einkaufsentscheidungen von <strong>Axel</strong> <strong>Springer</strong><br />
beruhen allein auf objektiv nachvollziehbaren Produktund<br />
Servicequalitäten der Anbieter. Geschenke,<br />
Zuwendungen oder sonstige Gefälligkeiten an die<br />
Entscheidungsträger bei <strong>Axel</strong> <strong>Springer</strong> sollten grundsätzlich<br />
abgelehnt bzw. mit dem Vorgesetzten oder<br />
dem Compliance Officer abgestimmt werden. Nimmt<br />
ein Entscheidungsträger übliche und rechtlich zulässige<br />
Geschenke entgegen, dürfen diese insbesondere bei<br />
der Entscheidungsfindung keine Rolle spielen.<br />
Richtlinie „Geschenke<br />
und Einladungen“<br />
Geschenke, Einladungen und sonstige Zuwendungen<br />
<strong>Axel</strong> <strong>Springer</strong> achtet darauf, dass Geschenke und<br />
sonstige Zuwendungen nur in Übereinstimmung mit<br />
Recht und Gesetz und unter Wahrung völliger Transparenz<br />
entgegengenommen werden.<br />
Keine Mitarbeiterin und kein Mitarbeiter darf sich durch<br />
Geschenke oder Gefälligkeiten zu unsachlichen oder<br />
nicht objektivierbaren Entscheidungen über geschäftliche<br />
Maßnahmen verleiten lassen.<br />
Geschenke, die über den üblichen und adäquaten<br />
Rahmen hinausgehen, werden deshalb nicht angenommen<br />
und es wird dafür gesorgt, dass auch Angehörige<br />
oder sonstige einer Mitarbeiterin bzw. einem Mitarbeiter<br />
nahestehende Personen solche Geschenke nicht<br />
annehmen.<br />
Unbedenklich bleiben demnach kleine und übliche<br />
Geschenke, wie z. B. Einladungen zu einem Geschäftsessen<br />
in angemessenem Umfang. Im Zweifelsfall ist der<br />
Vorgesetzte oder der Compliance Officer hierüber zu<br />
informieren.<br />
Richtlinie „Geschenke<br />
und Einladungen“<br />
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