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Code of Conduct (PDF) - Axel Springer AG

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<strong>Code</strong> <strong>of</strong> <strong>Conduct</strong> Verhalten im Geschäftsverkehr<br />

Einkauf<br />

Die Einkaufsentscheidungen von <strong>Axel</strong> <strong>Springer</strong><br />

beruhen allein auf objektiv nachvollziehbaren Produktund<br />

Servicequalitäten der Anbieter. Geschenke,<br />

Zuwendungen oder sonstige Gefälligkeiten an die<br />

Entscheidungsträger bei <strong>Axel</strong> <strong>Springer</strong> sollten grundsätzlich<br />

abgelehnt bzw. mit dem Vorgesetzten oder<br />

dem Compliance Officer abgestimmt werden. Nimmt<br />

ein Entscheidungsträger übliche und rechtlich zulässige<br />

Geschenke entgegen, dürfen diese insbesondere bei<br />

der Entscheidungsfindung keine Rolle spielen.<br />

Richtlinie „Geschenke<br />

und Einladungen“<br />

Geschenke, Einladungen und sonstige Zuwendungen<br />

<strong>Axel</strong> <strong>Springer</strong> achtet darauf, dass Geschenke und<br />

sonstige Zuwendungen nur in Übereinstimmung mit<br />

Recht und Gesetz und unter Wahrung völliger Transparenz<br />

entgegengenommen werden.<br />

Keine Mitarbeiterin und kein Mitarbeiter darf sich durch<br />

Geschenke oder Gefälligkeiten zu unsachlichen oder<br />

nicht objektivierbaren Entscheidungen über geschäftliche<br />

Maßnahmen verleiten lassen.<br />

Geschenke, die über den üblichen und adäquaten<br />

Rahmen hinausgehen, werden deshalb nicht angenommen<br />

und es wird dafür gesorgt, dass auch Angehörige<br />

oder sonstige einer Mitarbeiterin bzw. einem Mitarbeiter<br />

nahestehende Personen solche Geschenke nicht<br />

annehmen.<br />

Unbedenklich bleiben demnach kleine und übliche<br />

Geschenke, wie z. B. Einladungen zu einem Geschäftsessen<br />

in angemessenem Umfang. Im Zweifelsfall ist der<br />

Vorgesetzte oder der Compliance Officer hierüber zu<br />

informieren.<br />

Richtlinie „Geschenke<br />

und Einladungen“<br />

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