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Korngrößenbereiche zur Benennung der Bodenart (aus DIN 4022)

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3 Bodenverbesserung<br />

3.9.2 Qualifizierte Bodenverbesserung<br />

Für die sog. „qualifizierte Bodenverbesserung“ im Straßenbau werden im Entwurf <strong>der</strong> neuen ZTVE<br />

(ZTVE-StB07) folgende Kriterien für die Bestimmung <strong>der</strong> Bindemittelmenge vorgegeben:<br />

Im qualifizierten Straßenbau ist die<br />

Bindemittelmenge wie folgt zu bemessen:<br />

- Bindemittelmenge muss ≥ 3 M.-% sein.<br />

- einaxiale Druckfestigkeit nach 28 Tagen muss<br />

≥ 0,5 N/mm² sein.<br />

- Festigkeitsabfall nach 24 h Wasserlagerung darf<br />

nicht größer als 50 % sein.<br />

Bei einer qualifizierten Verbesserung mit einer<br />

Schichtdicke von mindestens 25 cm kann <strong>der</strong><br />

Untergrund in die Frostempfindlichkeitsklasse F 2<br />

eingestuft werden.<br />

Als Ausgangswerte für die Bemessung <strong>der</strong><br />

Mindestdicke des frostsicheren Straßenaufb<strong>aus</strong><br />

können die Angaben für F2-Böden gemäß RStO 01,<br />

Tab. 6 verwendet werden, wenn auf dem Planum ein<br />

E v2 ≥ 70 MN/m² nachgewiesen wird.<br />

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