GR_23102008_39 (117 KB) - .PDF - Gemeinde Neuhofen
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die Räumlichkeiten zu kaufen, dafür soll das Gebäude in 3 eigenständige Liegenschaften geteilt<br />
werden.<br />
Als Grundlage dafür ist ein Bebauungsplan für Gruppenbauweise erforderlich und sind entsprechende<br />
Feuermauern zum Teil vorhanden bzw. zusätzlich erforderlich.<br />
Der Raumordnungsausschuss und der Ortsplaner geben grundsätzlich eine positive Empfehlung<br />
für die Aufstellung des Bebauungsplanes, notwendige Feuermauern sind zu errichten.<br />
Der Bürgermeister stellt den Antrag, den Grundsatzbeschluss für die gegenständliche Bebauungsplan-Aufstellung<br />
zu fassen.<br />
Beschluss: Der Antrag wird einstimmig angenommen.<br />
e) Bebauungsplan Aufstellung Nr. 60 „Lastenstraße“, Gekuppelte Bauweise<br />
Unterschreitung Mindestabstand, Brunnmayr Immobilien, Grundsatzbeschluss<br />
Entwurf wird präsentiert.<br />
Die Fa. Brunnmayr Immobilien ersucht mit Eingabe vom 02.10.2008 wegen der Expansion der<br />
eingemieteten Firma Western Retrec, um die Heranrückung der geplanten Bebauung auf Gst.Nr.<br />
389/1 und 389/4, KG 45508 Fischen, zum benachbarten Grundstück der Fa. Nonius 389/3.<br />
Dafür ist ein Bebauungsplan für gekuppelte Bauweise erforderlich und sind Bestimmungen für<br />
den Brandschutz zu berücksichtigen.<br />
Der Bau- und Raumordnungsausschuss mit dem Ortsplaner befürworten grundsätzlich eine verdichtete<br />
Bauweise und bessere Nutzung der Grundflächen, jedoch ist das Einvernehmen mit der<br />
Fa. Nonius herzustellen. Der Geschäftsführer Hr. Brditschka wurde kontaktiert und er kann sich<br />
eine Heranrückung an die Grenze für beide Firmen vorstellen, jedoch sollte dies mit einer Höhenbeschränkung<br />
verbunden sein (z.B. 4-5 m).<br />
Der Bürgermeister stellt den Antrag, den Grundsatzbeschluss für die gegenständliche Bebauungsplan-Aufstellung<br />
zu fassen.<br />
Beschluss: Der Antrag wird einstimmig angenommen.<br />
Punkt 10) Änderung öffentliches Gut, Verlegung und Verbreiterung Lastenstraße<br />
Vereinbarung mit betroffenen Grundeigentümern, Genehmigung<br />
(Lageplan wird präsentiert, Vereinbarung liegt bei)<br />
Der Grundsatzbeschluss war in der 37. Sitzung des <strong>Gemeinde</strong>rates am 03. Juli 2008.<br />
Zum damaligen Entwurf der Vereinbarung gab es folgende einvernehmliche Korrekturen: