GR_23102008_39 (117 KB) - .PDF - Gemeinde Neuhofen
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OÖ. Ferngas AG – (Beilage 4), kein Einwand, Hinweis auf vorhandene Erdgas-<br />
Niederdruckleitung und Freihaltungsbereiche.<br />
Von betroffenen Grundeigentümern und Nachbarn kamen keine Stellungnahmen.<br />
Der Ortsplaner hat den Plan entsprechend korrigiert und ergänzt.<br />
Der Bau- und Raumordnungsausschuss kann eine positive Empfehlung geben.<br />
Der Bürgermeister stellt den Antrag auf Genehmigung der gegenständlichen Bebauungsplanänderung.<br />
Beschluss: Der Antrag wird mit Stimmenmehrheit angenommen;<br />
29 Stimmen dafür: SPÖ, ÖVP, FPÖ, Mayr<br />
2 Stimmenthaltungen: Chalupar, Hoffelner<br />
c) Flächenwidmungsplan u. Ortsentwicklungskonzept Änderung Nr. 4.51/1.16<br />
Ecker-Hofmühle, gemischte Nutzung, Widmungsabstufung, Genehmigung<br />
(Plan wird präsentiert und erläutert)<br />
Aufgrund der eingelangten Stellungnahmen hat der Ortsplaner empfohlen, im Einvernehmen mit<br />
den Sachverständigen und Hr. Ecker, den Änderungsplan Nr. 4.51/1.16 wie folgt zu korrigieren:<br />
Der künftige Hochwasserabflussbereich HQ30 wird als Schutzzone ausgewiesen, ebenso die an<br />
Wald bzw. Baumbewuchs angrenzenden Flächen. Im Teil B wird die Widmungsgrenze zwischen<br />
B und MB um 3 m nach Südosten verschoben im Interesse der drei betroffenen Firmen.<br />
Der Grundsatzbeschluss erfolgte in der 37. <strong>GR</strong> Sitzung am 3.7.2008 Pkt.10g).<br />
Die Verständigung war im Zeitraum vom 12.8.2008 bis 8.10.2008 und war wegen der ÖEK<br />
Änderung an der Amtstafel angeschlagen. Zusätzlich fand am 6.10.2008 um 18.30 Uhr eine Bürger-Information<br />
mit Diskussionsmöglichkeit statt. Betroffene sind nicht erschienen, vermutlich<br />
weil am 2.9.2008 ein Gespräch mit den Firmen vor Ort stattfand, wobei ersucht wurde, die<br />
Widmungsgrenze zwischen Betriebsbaugebiet B und Mischbaugebiet MB auf die vorhandenen<br />
Raumnutzungen (z.B. Werkstätten) abzustimmen.<br />
Folgende Stellungnahmen sind schriftlich eingelangt:<br />
Land OÖ<br />
Örtliche Raumordnung – (Beilage 3) keine fachliche Zustimmung solange ein Teil im HQ 30<br />
der Krems liegt. Das Projekt zur Umsetzung eines Hochwasserschutzes ist derzeit in der Endplanung,<br />
es wird dringend angeraten, mit der Umwidmung bis zur Fertigstellung zu warten (Hinweis<br />
auf die Möglichkeit zur Erklärung als Neuplanungsgebiet).<br />
Wasserwirtschaft – (Beilage 4) Nach Realisierung von Hochwasserschutzmaßnahmen in Nöstlbach<br />
/ Weißenberg wird ein ca. 30 – 40 m Streifen des Gst. Nr. 711/12 im HQ 30 der Krems liegen.<br />
Erst nach Umsetzung der Rückhaltebecken (Krems-Au) ist die beantragte Fläche nicht mehr<br />
vom HQ 30 betroffen. Fachlich steht einer Umwidmung nach Umsetzung der Maßnahmen in<br />
Nöstlbach / Weißenberg samt Adaptierung des Gefahrenzonenplanes nichts entgegen, wenn zur<br />
Krems hin ein 40 m breiter Streifen unverbaut bleibt. Ein Gutachten zur Lage außerhalb des<br />
Hochwasserabflussbereiches (HQ 30/100) ist vorzulegen.<br />
Naturschutz – (Beilage 5) die Umwidmungen der Teilflächen B und C sind fachlich nicht relevant,<br />
im Bereich A ist aufgrund der Topografie und des Naheverhältnisses zu den Forstflächen<br />
eine Rückwidmung des nordwestlichen Teiles des Betriebsbaugebietes (Gst. Nr. 760) in Grünland<br />
zu fordern.