18.11.2014 Aufrufe

GR_23102008_39 (117 KB) - .PDF - Gemeinde Neuhofen

GR_23102008_39 (117 KB) - .PDF - Gemeinde Neuhofen

GR_23102008_39 (117 KB) - .PDF - Gemeinde Neuhofen

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

1<br />

Verhandlungsschrift<br />

über die <strong>39</strong>. Sitzung des <strong>Gemeinde</strong>rates<br />

der Marktgemeinde <strong>Neuhofen</strong> an der Krems<br />

am 23. Oktober 2008<br />

im Sparkassensaal<br />

(Funktionsperiode 2003/2009)<br />

Anwesende: Vorsitzender :<br />

Bürgermeister Günter Engertsberger<br />

Mitglieder des <strong>Gemeinde</strong>vorstandes:<br />

Vbgm. Gertraud Eckerstorfer SPÖ<br />

Alfred Strauß SPÖ<br />

Rudolf List SPÖ<br />

Vbgm. Johann Kaplinger ÖVP<br />

Mag. Max Leonhardmair ÖVP<br />

Franz Hagmair ÖVP<br />

übrige Mitglieder des <strong>Gemeinde</strong>rates:<br />

SPÖ: Walter Linzmeier ÖVP: Baumgartner Petra<br />

Kurt Wurzer<br />

Ing. Ernst Aigner<br />

Karl Krennmüller<br />

Karl-Heinz Pramhaas<br />

Harald Palmetshofer<br />

Packy Andreas<br />

Johann Karmedar<br />

Claudia Durchschlag<br />

Ingrid Lauss<br />

Manfred Kobler<br />

Mag. Wolfgang Streitner jun.<br />

Hermann Stoiber jun<br />

Elisabeth Bernecker<br />

Gottfried Bachl Ersatz<br />

Franz Lina<br />

Elfriede Alberndorfer Ersatz<br />

Mag. Helmuth Edlbauer<br />

Grüne: Karin Chalupar FPÖ: Johann Hauhart<br />

Helmut Mayr<br />

Ottilie Irndorfer<br />

Mag. Erika Hoffelner<br />

entschuldigt: Dipl.-Ing. Karl Weinberger ÖVP<br />

Alfred Fiedermutz ÖVP<br />

für das <strong>Gemeinde</strong>amt:<br />

AL Willibald Mitterbaur<br />

als Schriftführerin:<br />

Sonja Emrich


2<br />

Vorsitzender:<br />

Ich eröffne die heutige <strong>39</strong>. <strong>Gemeinde</strong>ratssitzung dieser Funktionsperiode um 19.00 Uhr, begrüße<br />

Sie alle herzlich und stelle fest, dass<br />

a) die Sitzung von mir ordnungsgemäß einberufen wurde,<br />

b) Ihnen die Einladung und Tagesordnung rechtzeitig zugegangen sind,<br />

c) die Beschlussfähigkeit gegeben ist, da alle <strong>Gemeinde</strong>rats- bzw. Ersatzmitglieder<br />

anwesend sind<br />

d) die Tagesordnung folgende Ergänzung bzw. Änderung erfährt:<br />

Es liegt ein Dringlichkeitsantrag vor:<br />

„Dachsanierung der Landesmusikschule – Klage wegen Schadenersatz“<br />

Beschluss: Der <strong>Gemeinde</strong>rat ist einhellig mit der Aufnahme dieses Punktes in die Tagesordnung<br />

einverstanden. Dieser wird am Schluss der Sitzung vor Allfälligem behandelt.<br />

e) Zur Schriftführerin wird Sonja Emrich bestellt.<br />

f) Ich stelle weiters fest, dass über alle gestellten Anträge per Akklamation abgestimmt wird, es<br />

sei denn, dass der <strong>Gemeinde</strong>rat eine andere Art der Abstimmung beschließt.<br />

g) Die Verhandlungsschrift vom 11. September 2008 wurde unterzeichnet und liegt zur Einsicht<br />

auf. Werden bis zum Sitzungsschluss keine Einwendungen vorgebracht, so erkläre ich die<br />

Verhandlungsschrift bereits jetzt für genehmigt.<br />

Ich gehe nun zur Tagesordnung über:<br />

Tagesordnung<br />

Punkt 1) Berichte des Bürgermeisters und der Ausschussobleute<br />

Punkt 2) Abwasserbeseitigungsanlage BA 10<br />

a) Finanzierungsplan<br />

b) Vergabe der Erd- und Baumeisterarbeiten<br />

Punkt 3) Prioritätenreihung der zukünftigen Vorhaben für das Finanzjahr 2009<br />

Punkt 4) Genehmigung Auflösungsvertrag und Kaufvertrag bzgl. Ablauf Leasingverträge<br />

Kindergarten Kremsallee und Zubau<br />

Punkt 5) Grundsatzbeschluss Biomasseheizung<br />

Punkt 6) Rückzahlung der Getränkesteuer<br />

Punkt 7) Kenntnisnahme des örtlichen Prüfberichtes vom 15. September 2008<br />

Punkt 8) Dienstbetriebsordnung – Genehmigung<br />

Punkt 9) Raumordnung, Flächenwidmungsplan, Bebauungspläne<br />

a) Flächenwidmungsplan Änderung Nr. 4.77 Fuchs-Birnenweg,<br />

Reduzierung der Grünflächen im Bauland, Genehmigung<br />

b) Bebauungsplan Änderung Nr. 78.02 „Birnenweg“,<br />

Grünflächen und Erläuterungen, Genehmigung<br />

c) Flächenwidmungsplan u. Ortsentwicklungskonzept Änderung Nr. 4.51/1.16,<br />

Ecker-Hofmühle, gemischte Nutzung, Widmungsabstufung, Genehmigung<br />

d) Bebauungsplan Aufstellung Nr. 95 „Hofmühle“, Gruppenbauweise,<br />

Teilungsmöglichkeit für Firmengebäude Ecker, Grundsatzbeschluss<br />

e) Bebauungsplan Aufstellung Nr. 60 „Lastenstraße“, gekuppelte Bauweise,<br />

Unterschreitung Mindestabstand Brunnmayr Immobilien, Grundsatzbeschluss<br />

Punkt 10) Änderung öffentliches Gut, Verlegung und Verbreiterung Lastenstraße,<br />

Vereinbarung mit betroffenen Grundeigentümern, Genehmigung<br />

Punkt 11) Dringlichkeitsantrag - Dachsanierung der Landesmusikschule – Klage wegen Schadenersatz<br />

Punkt 12) Allfälliges<br />

Punkt 1) Berichte des Bürgermeisters und der Ausschussobleute


3<br />

a) Anfrage der Grünen:<br />

Die Grünen haben in der letzten <strong>GR</strong>-Sitzung am 11.9.2008 eine Anfrage zur Übernahme der<br />

Rechtsanwalts- und Gerichtskosten gestellt. Es wurde geantwortet, dass diese Kosten von der<br />

Marktgemeinde <strong>Neuhofen</strong> übernommen werden. Die Rechtslage sieht aber eindeutig vor, dass<br />

für eine solche Klagsführung ein <strong>GR</strong>-Beschluss erforderlich ist. Diesen Beschluss gibt es aber<br />

nicht.<br />

Werden die Rechtsanwalts- und Gerichtskosten trotzdem von der <strong>Gemeinde</strong> bezahlt?<br />

Der Bürgermeister teilt dazu mit, dass er von dieser Rechtslage erst im Nachhinein Kenntnis erhalten<br />

hat. Es ist jedoch so, dass ein solcher Beschluss – solange es keine Mehrheitsfraktion in<br />

einer <strong>Gemeinde</strong> gibt – nicht zustande kommen würde. Man hätte dann keine Möglichkeit zu klagen.<br />

Der Klage wurde nicht stattgegeben, weil der Text der verlangten Gegendarstellung zu lange<br />

war. Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.<br />

b) Bericht aus dem Ausschuss für Soziales und Generationen<br />

Obfrau Vbgm. Eckerstorfer erstattet Bericht über die Sozialausschusssitzung vom 31.10.2008,<br />

wo folgende Themen behandelt wurden:<br />

- Weihnachtsaktion - wird wieder durchgeführt<br />

- Babyaktion - wird im Jahr 2009 weitergeführt<br />

- Einmalunterstützung für Personen mit niedrigem Einkommen - wird gewährt<br />

- Nachbesprechung JungbürgerInnenfeier – Geschenke für Nichtanwesende werden von den<br />

Ausschussmitgliedern überbracht<br />

- Errichtung eines Funcourts<br />

c) Bericht aus dem Ausschuss für Verkehrswege und Ortsgestaltung<br />

Obmann GV Strauß informiert über die Ausschusssitzung vom 9.10.2008:<br />

- Haupttagesordnungspunkt: Erneuerung der desolaten Beleuchtung in der Bahnhofstraße und<br />

Steyrerstraße – Kostenpunkt: € 11.000,--<br />

- Verbreiterung der Lastenstraße – Einigung mit den Grundeigentümern/Anrainern<br />

- Ungenutzte Plakatständer, die den politischen Parteien gehören, sollen von diesen entfernt<br />

werden!<br />

d) Bericht aus dem Finanzausschuss<br />

Obmann GV List berichtet über:<br />

- Auflösung des Fonds - wird geprüft<br />

- Voranschlag 2009 - wird gerade erstellt<br />

e) Bericht aus dem Bau- und Raumordnungsausschuss


4<br />

Obmann <strong>GR</strong> Karl-Heinz Pramhaas teilt mit, dass in der nächsten <strong>Gemeinde</strong>ratssitzung die Beschlussfassung<br />

über das Ortsentwicklungskonzept ansteht.<br />

f) Bericht aus dem Ausschuss für Bildung und Kultur<br />

Obmann GV Mag. Leonhardmair informiert, dass die Veranstaltungen im Rahmen des Kulturherbstes<br />

gerade im Laufen sind. Nächste Veranstaltung: 16.11.2008: Chorkonzert in der Pfarrkirche.<br />

g) Bericht aus dem Ausschuss für Sport und Freizeitzentrum<br />

Obmann Vbgm. Kaplinger führt aus, dass für den geplanten Einbau von WC-Anlagen im Freizeitzentrum<br />

bereits das Förderungsansuchen an das Land OÖ. gestellt wurde. Für den benötigten<br />

Raum wurde dem Pächter bereits die Kündigung ausgesprochen.<br />

h) Besuch von Vertretern der ÖVP-Fraktion bei LH-Stv. Hiesl<br />

Über die Vorsprache wurde die <strong>Gemeinde</strong> seitens der Landesregierung folgendermaßen informiert:<br />

Die Gesamtkosten für die Errichtung der Brücke im Zuge des Güterweges Holzbauer belaufen<br />

sich auf € 67.250,05. Der Anteil der <strong>Gemeinde</strong> beträgt 45 %, d. s. € 33.625,03. € 25.000,-- wurden<br />

bereits beglichen, € 8.625,03 sind noch ausständig. Im Bescheid des damaligen Bürgermeisters<br />

vom 6.11.2002 wurde weiters auch die finanzielle Beteiligung zum Neubau des Güterweges<br />

Holzbauer mit Gesamtkosten von € 60.000,-- festgelegt, wobei wiederum 45 % seitens der <strong>Gemeinde</strong><br />

aufzubringen sind. LH-Stv. Hiesl sagt in diesem Zusammenhang zu, dass der hiezu<br />

notwendige 50%ige Landesanteil für das Jahr 2009 zur Verfügung stehen wird. Ausdrücklich<br />

wird darauf hingewiesen, dass sich die Zusage für die Landesförderung ausschließlich auf die<br />

Errichtung des Güterweges Holzbauer bezieht und bei Nichtumsetzung keinesfalls weitere Projekte<br />

gefördert werden können.<br />

i) Flugblatt der ÖVP-Fraktion<br />

In dem Flugblatt der ÖVP-Fraktion sind bei dem Artikel „Straßenbau-Budget von <strong>Neuhofen</strong>“<br />

unrichtige Zahlen angeführt. Landesmittel wurden für <strong>Gemeinde</strong>straßen nicht zur Verfügung gestellt,<br />

lediglich für den Kreisverkehr. Es wurden nicht € 20.000,-- (wie angeführt) für die Errichtung<br />

von Güterwegen bewilligt, sondern nur € 10.000,--.<br />

j) Fußgängersteg


5<br />

Der Fußgängersteg über die Geleise am Ende der Bahnhofstraße wird erneuert. Die Bauarbeiten<br />

sind ab Februar geplant und werden ca. zwei Monate dauern.<br />

Punkt 2) Abwasserbeseitigungsanlage BA 10<br />

a) Finanzierungsplan<br />

Der Bauabschnitt 10 der Erweiterung der Abwasserbeseitigungsanlagen soll folgende Verlängerungen<br />

enthalten:<br />

• Lothringenstraße<br />

• Lärchenweg Teil 1 und 2<br />

• Am Fundbach<br />

• Lastenstraße<br />

• Huntnerfeld<br />

• Wimmerstraße<br />

• Kremsallee<br />

• Schusterweg<br />

• Gschwendtberg – St. Michaelstraße<br />

• Hausanschlüsse<br />

und innerhalb von 3 Jahren durchgeführt werden.<br />

Die Finanzierungsdarstellung lautet wie folgt:<br />

B a u a b s c h n i t t e<br />

1. Kosten<br />

I 2009 II 2010 III 2011 IV 2012 V 2013 Gesamt:<br />

1 Grunderwerb und<br />

Erschließung<br />

2 Planung und Bauleitung<br />

50.000,00 30.000,00 13.000,00 93.000,00<br />

3 Erweiterung der<br />

Kanalstränge 300.000,00 200.000,00 60.000,00 560.000,00<br />

4 Einrichtung<br />

5 Außengestaltung<br />

6 Sonstige Kosten<br />

7 Summe: 350.000,00 230.000,00 73.000,00 653.000,00<br />

a) Ist in der Kostensumme die Umsatzsteuer enthalten? Nein<br />

b) Höhe der Umsatzsteuer € 130.600,--<br />

c) Ist beim ggst. Vorhaben ein Vorsteuerabzug möglich? Ja<br />

d) wenn ja, in welcher Höhe? € 130.600,--<br />

2. Finanzierungsvorschlag gemäß <strong>Gemeinde</strong>ratsbeschluss vom 23.10.2008:


6<br />

1 Rücklagen Kanal 0,00<br />

2 Anteilsbetrag oHH<br />

3 Interessentenbeiträge 90.000,00 90.000,00 30.000,00 210.000,00<br />

4 Vermögensveräußerung<br />

5 Förderungsdarlehen<br />

6 Bankdarlehen 260.000,00 113.000,-- 0,0 373.000,00<br />

7 Sonstige Mittel<br />

8 Bundeszuschuss 70.000,00 70.000,00<br />

9 Landeszuschuss<br />

10 Beantragte / gewährte<br />

Bedarfszuweisung<br />

11 Summe: 350.000,00 203.000,00 100.000,00 653.000,00<br />

Abgang (-) / Überschuss (+) 0,00 - 27.000,00 27.000,00 0,00<br />

Die Höhe der Ausgaben ergab sich aufgrund einer Ausschreibung, die von der Firma Machowetz<br />

& Partner Consulting durchgeführt wurde und es am 1. Oktober 2008 zur Angebotsöffnung kam.<br />

Alle möglichen Zuschüsse wurden ebenfalls von der Firma Machowetz & Partner Consulting bei<br />

der zuständigen Abteilung Wasserwirtschaft des Landes OÖ angefordert. (das sind ca. 13% der<br />

Baukosten)<br />

Bei der Erstellung oben angeführten Finanzplanes war eine Rücklage Kanalerweiterung in der<br />

Höhe von € 564.475,87 vorhanden.<br />

Die Interessentenbeiträge verkörpern jene Kanalanschlussgebühren, die flüssig werden, wenn alle<br />

in diesem Projekt angeführten Parzellen bebaut werden. Angenommen wurde ein Durchschnittssatz.<br />

Es sollte bzgl. eines Zwischenfinanzierungsdarlehens nachgedacht und angesucht werden, da es<br />

möglich ist, dass die Interessentenbeiträge einige Zeit später bei der <strong>Gemeinde</strong> einlangen, wenn<br />

z.B. einige Parzellen unbebaut bleiben.<br />

Vorstehender Finanzierungsplan wird der Direktion für Inneres und Kommunales zur Kenntnis<br />

gebracht.<br />

Bedarfszuweisungen erhält die <strong>Gemeinde</strong> für dieses Vorhaben nicht. Die Bankdarlehen werden<br />

ausgeschrieben. Rücklagen werden nicht verwendet.<br />

Der Bürgermeister stellt den Antrag, vorstehenden Finanzierungsplan für die Erweiterung der<br />

Abwasserbeseitigungsanlagen in den Jahren 2009 bis 2001, benannt Bauabschnitt 10, zu genehmigen.<br />

Beschluss: Der Antrag wird mit Stimmenmehrheit angenommen;<br />

30 Stimmen dafür: SPÖ, ÖVP, FPÖ, Hoffelner, Mayr<br />

1 Stimmenthaltung: Chalupar<br />

c) Vergabe der Erd- und Baumeisterarbeiten


7<br />

Die Ausschreibung der Erd- und Baumeisterarbeiten für den Kanal BA 10 wurde von der Firma<br />

Machowetz durchgeführt. 14 Firmen haben ein Angebot gelegt. Billigstbieter ist die Firma Franz<br />

Aichinger Hoch-, Tief- und Holzbau GmbH und Co KG, Regau mit einer Summe von<br />

€ 590.510,87 exkl. USt. In dieser Summe sind die Kosten für die damit verbundenen Straßenbauarbeiten<br />

enthalten. Andere Leitungsträger, wie Post-, Fernwärme usw. werden eingebunden.<br />

<strong>GR</strong> Ing. Aigner fordert, dass vor der Auftragsvergabe die Finanzierung gesichert sein muss.<br />

Der Bürgermeister versichert, dass die Darlehen genehmigt werden.<br />

Der Amtsleiter erklärt, dass einige Anschlüsse noch im Herbst durchgeführt werden müssen,<br />

weil die Bauwerber darauf warten. Es ist z. B. für vier Parzellen der Kaufvertrag abgeschlossen.<br />

Der Bürgermeister stellt den Antrag, die Vergabe der Erd- und Baumeisterarbeiten für den Kanal<br />

BA 10 an die Firma Franz Aichinger Hoch-, Tief- und Holzbau GmbH und Co KG, Regau mit<br />

einer Summe von € 590.510,87 zu genehmigen.<br />

Beschluss: Der Antrag wird einstimmig angenommen.<br />

Punkt 3) Prioritätenreihung der zukünftigen Vorhaben für das Finanzjahr 2009<br />

Lt. Erlass der Aufsichtsbehörde hat eine <strong>Gemeinde</strong> ihre Vorhaben nach Priorität zu reihen, um<br />

dafür die Bedarfszuweisungsmittel anfordern zu können.<br />

Der Finanzausschuss hat in seiner Sitzung am 22. September 2008 folgende Reihung erstellt.<br />

1.) Erneuerung des Daches Forum/LMS<br />

2.) Löschfahrzeug für die FF Weißenberg<br />

3.) Freizeitzentrum, 3. Etappe<br />

4.) Park & Ride Anlage am Bahnhof <strong>Neuhofen</strong><br />

Zitat aus den Bestimmungen für die Beantragung, Gewährung und Flüssigmachung von Bedarfszuweisungsmitteln:<br />

„….Im Hinblick auf die von der <strong>Gemeinde</strong> zu erstellende mittelfristige Finanzplanung und unter<br />

Berücksichtigung auf die geltende Prioritätenreihung werden formlose Ansuchen nicht behandelt<br />

bzw. berücksichtigt…..“<br />

Der Bürgermeister stellt den Antrag, die Prioritätenreihung für das Finanzjahr 2009 - wie besprochen<br />

- zu genehmigen.<br />

Beschluss: Der Antrag wird einstimmig angenommen.<br />

Punkt 4) Genehmigung Auflösungsvertrag und Kaufvertrag bzgl. Ablauf Leasingverträge<br />

Kindergarten Kremsallee und Zubau


8<br />

In der Sitzung des <strong>Gemeinde</strong>rates am 11. September 2008 wurde unter Punkt 7) berichtet, dass<br />

der <strong>Gemeinde</strong>vorstand den Ablauf der Immobilien-Leasingverträge für den Kindergarten Kremsallee<br />

und dessen Erweiterung diskutiert hat und sich gegen eine Verlängerung der Immobilien-<br />

Leasingverträge ausgesprochen hat.<br />

Die OÖ Leasing für Gebietskörperschaften Ges.m.b.H. wurde darüber informiert und hat einen<br />

Auflösungsvertrag und einen Kaufvertrag bzgl. o.a. Objekte übermittelt (beide Verträge in der<br />

Anlage)<br />

Der Kaufpreis ist nach beidseitiger Unterfertigung des Kaufvertrages zur Zahlung fällig und beträgt:<br />

Kaufpreis Kindergarten Kremsallee samt Erweiterung: € 559.145,50<br />

Angesparte Kaution der Marktgemeinde <strong>Neuhofen</strong>: € 559.145,50<br />

Restzahlung beträgt daher: € 0,00<br />

Die Marktgemeinde <strong>Neuhofen</strong> an der Krems verpflichtet sich, sämtliche Kosten (inkl. Gebühren,<br />

Steuern, Abgaben, Barauslagen, Beglaubigungskosten, etc.) die sich im Zusammenhang mit<br />

der Errichtung und Verbücherung des Vertrages ergeben, zu übernehmen.<br />

Weiters hat die Käuferin der Verkäuferin für ihre Leistungen im Zusammenhang mit der Vertragserrichtung<br />

ein Entgelt in der Höhe von € 1.100,-- zuzüglich der Umsatzsteuer zu leisten.<br />

Der Kaufvertrag sowie der Auflösungsvertrag werden dem <strong>Gemeinde</strong>rat vollinhaltlich zur<br />

Kenntnis gebracht. Diese liegen in Kopie als wesentlicher Bestandteil des Protokolls bei.<br />

Der Bürgermeister stellt den Antrag, Auflösungsvertrag und Kaufvertrag bzgl. des Ablaufes der<br />

Immobilien-Leasingverträge für den Kindergarten Kremsallee und dessen Erweiterung zu den<br />

beschriebenen Bedingungen zu genehmigen.<br />

Beschluss: Der Antrag wird einstimmig angenommen.<br />

Punkt 5) Grundsatzbeschluss Biomasseheizung<br />

<strong>GR</strong> Ing. Aigner erklärt sich für befangen.<br />

Die verschiedensten Aspekte des Projektes wurden in einer Besprechung mit <strong>Gemeinde</strong>vertretern,<br />

Landwirten und Vertretern der Firma Ing. Aigner behandelt. Man kam dort überein, das<br />

Projekt nach dem vorliegenden „Leitfaden zur Realisierung“, der allen <strong>Gemeinde</strong>räten vorliegt,<br />

umzusetzen. Die zu gründende Errichtungs- und Betriebs GmbH soll zu je einem Drittel aus den<br />

Gesellschaftern Marktgemeinde <strong>Neuhofen</strong>/Krems, der Firma Ing. Aigner und der bäuerlichen<br />

Liefergemeinschaft <strong>Neuhofen</strong>/Krems bestehen.<br />

Der Bürgermeister stellt den Antrag, dass die Proponentengruppe (die Marktgemeinde <strong>Neuhofen</strong>/Krems,<br />

die Firma Ing. Aigner, die bäuerliche Liefergemeinschaft <strong>Neuhofen</strong>/Krems, jeweils<br />

als „Drittel Gesellschafter“) ersucht und dabei unterstützt wird, die Umsetzung des Projektes<br />

Biomasse-Nahwärme-Ortskern <strong>Neuhofen</strong> voran zu treiben. Die <strong>Gemeinde</strong> erklärt, die eigenen<br />

Objekte an die Nahwärmeversorgung anzuschließen, die Zustimmung des Landes Oberösterreich


9<br />

vorausgesetzt. Vorerst dürfen für die <strong>Gemeinde</strong> keine Kosten oder Verbindlichkeiten entstehen<br />

und eine Prüfung der Rentabilität vor weiteren Schritten ist Voraussetzung.<br />

<strong>GR</strong> Ing. Aigner nimmt an der Abstimmung nicht teil.<br />

Beschluss: Der Antrag wird einstimmig angenommen.<br />

Punkt 6) Rückzahlung der Getränkesteuer<br />

Der Österreichische Städte- und <strong>Gemeinde</strong>bund einerseits und die Wirtschaftskammer Österreich<br />

andererseits haben im Mai/Juni 2008 eine Vereinbarung über die Rückzahlung gemeinschaftswidrig<br />

erhobener Getränkesteuer abgeschlossen, wonach generell für sämtliche Handelsbetriebe<br />

Österreichs eine Rückzahlung von 15 % der festgesetzten Getränkesteuer, entsprechend<br />

einer höchstgerichtlichen Rechtsprechung, als angemessen erachtet wurde.<br />

An die Marktgemeinde <strong>Neuhofen</strong> wurden 13 Ansuchen (siehe beiliegende Aufstellung) um<br />

Rückzahlung eingebracht. Für diese 13 Betriebe wurde für alkoholische Getränke für die Jahre<br />

1995 bis 1999 eine Gesamtsumme an Getränkesteuer in Höhe von € 212.978,91 festgesetzt.<br />

Davon sind 15 %, das sind Euro 31.946,85 bis spätestens Ende April 2009 zurückzuzahlen.<br />

Bis spätestens 31.10.2008 sind die einvernehmlich festgesetzten Getränkesteuerbeträge an die<br />

<strong>Gemeinde</strong>aufsichtsbehörde zu melden, damit die <strong>Gemeinde</strong> ihren Anspruch an der 25%igen<br />

Bundesbeteiligung am Rückzahlungsbetrag wahren kann.<br />

Der Bürgermeister stellt den Antrag, die jeweiligen Ansuchen der Handelsbetriebe und Brauereien<br />

anzuerkennen und 15 % der festgesetzten Getränkesteuer bis spätestens Ende April 2009<br />

zurückzuzahlen.<br />

Beschluss: Der Antrag wird mit Stimmenmehrheit angenommen;<br />

30 Stimmen dafür: SPÖ, ÖVP, FPÖ, Hoffelner, Mayr<br />

1 Stimmenthaltung: Chalupar<br />

Punkt 7) Kenntnisnahme des örtlichen Prüfberichtes vom 15. September 2008<br />

Prüfungsausschussobmann Hauhart bringt den gegenständlichen Prüfbericht vollinhaltlich zur<br />

Kenntnis:<br />

1.) Prüfung der <strong>Gemeinde</strong>vorstandsprotokolle (finanzielle Auswirkungen der GV-<br />

Beschlüsse)<br />

Es wurden die Vorstandsprotokolle Nr. 43 vom 24. Juni 2008 und Nr. 44 vom 2. September<br />

2008 geprüft und der Prüfungsausschuss verlangt einstimmig, dass zukünftig in den Vorstandsprotokollen<br />

die Geldbeträge angeführt werden sollen, damit die Beschlüsse eindeutig nachvollziehbar<br />

sind (Bsp. ASKÖ - Ansuchen um Übernahme der Pachtkosten).


10<br />

Weiters muss aus den Formulierungen eindeutig hervorgehen, ob es sich um eine Anschaffung<br />

oder ein Angebot handelt (siehe Pkt. 6 vom 02.09.2008) und es wurde kritisiert, dass im Vorstandsprotokoll<br />

andere Beträge stehen, als dann tatsächlich ausbezahlt wurden (siehe Berichte<br />

vom 02.09.2008).<br />

2.) Belegprüfung anhand des Zeitbuches der Marktgemeinde <strong>Neuhofen</strong> an der Krems<br />

Das Zeitbuch vom 31. Mai bis 8. September 2008 (Aufstellung aller durchgeführten Buchungen)<br />

wurde an die Mitglieder verteilt und geprüft.<br />

• FPÖ, ÖVP und Grünen bemängeln, dass das „MotoCross“-Transparent von der Marktgemeinde<br />

und nicht vom veranstaltenden Verein bezahlt wurde.<br />

• Weiters wurde kritisiert, dass für die Versendung der Briefe „Facharztstelle für <strong>Neuhofen</strong>“<br />

Kosten in der Höhe von EUR 1.230,-- zuzügl. Portokosten von EUR 204,82 entstanden<br />

sind, denn in Anbetracht der finanziellen Situation der <strong>Gemeinde</strong> erscheint es<br />

dem Prüfungsausschuss zweckmäßiger, solche Informationen in der <strong>Gemeinde</strong>zeitung<br />

bekanntzugeben um zusätzliche Kosten zu vermeiden.<br />

• Der Prüfungsausschuss findet die Ausbezahlung der Ablöse (siehe Blg. Nr. 4754) nicht<br />

korrekt und stellt fest, dass Ablösen für <strong>Gemeinde</strong>wohnungen nicht gerechtfertigt sind.<br />

Die Verträge sollten zukünftig so aufgesetzt werden, dass den Mietern untersagt ist, ohne<br />

die schriftliche Zustimmung des Eigentümers, bauliche Maßnahmen oder Veränderungen<br />

vorzunehmen.<br />

3.) Belegprüfung anhand des Zeitbuches der VFI der Marktgemeinde <strong>Neuhofen</strong>/Krems & Co<br />

KG<br />

Das Zeitbuch vom 31. Mai bis 8. September 2008 (Aufstellung aller durchgeführten Buchungen)<br />

wurde an die Mitglieder verteilt und geprüft.<br />

4.) Gebarungsprüfung (Haushaltsüberwachung 2008)<br />

Die Haushaltsüberwachungsliste per 31.08.2008 wurde an die Mitglieder verteilt und geprüft.<br />

5.) Allfälliges<br />

Punkt 8) Dienstbetriebsordnung – Genehmigung<br />

Die Dienstbetriebsordnung liegt allen <strong>Gemeinde</strong>räten vor.<br />

Der Bürgermeister stellt den Antrag auf Genehmigung der gegenständlichen Dienstbetriebsordnung.<br />

Beschluss: Der Antrag wird einstimmig angenommen.<br />

Punkt 9) Raumordnung, Flächenwidmungsplan, Bebauungspläne<br />

a) Flächenwidmungsplan Änderung Nr. 4.77, „Fuchs – Birnenweg“<br />

Reduzierung der Grünflächen im Bauland, Genehmigung


11<br />

(Änderungsplan wird präsentiert)<br />

Reduzierung der nord-westlichen Grünflächen von 20 m auf 10 m zur Verbesserung der Bebaubarkeit.<br />

Der Grundsatzbeschluss erfolgte in der 36. Sitzung des <strong>Gemeinde</strong>rates vom 05. Mai 2008<br />

Pkt. 8c). Die Verständigung der Betroffenen war in der Zeit vom 11. August 2008 bis<br />

08. Oktober 2008.<br />

Folgende Stellungnahmen sind eingelangt:<br />

Land OÖ Raumordnung – (Beilage 3), Änderung wird zur Kenntnis genommen, Definition der<br />

Schutzzone (Grünfläche) ist erforderlich.<br />

Naturschutz – (Beilage 4), positiv, der Schutzweck der Grünfläche ist zu ergänzen.<br />

Bezirksbauernkammer Linz – (Beilage 5), kein Einwand.<br />

OÖ. Ferngas AG – (Beilage 6), kein Einwand, da das Leitungsnetz nicht betroffen ist.<br />

Von betroffenen Grundeigentümern und Nachbarn kamen keine Stellungnahmen.<br />

Der Ortsplaner hat die Legende für die Schutzzone zwischen Wohngebiet und landwirtschaftlicher<br />

Nutzung im Plan ergänzt.<br />

Der Bau- und Raumordnungsausschuss kann eine positive Empfehlung geben.<br />

Der Bürgermeister stellt den Antrag auf Genehmigung der gegenständlichen Flächenwidmungsplanänderung.<br />

Beschluss: Der Antrag wird mit Stimmenmehrheit angenommen;<br />

30 Stimmen dafür: SPÖ, ÖVP, FPÖ, Hoffelner, Mayr<br />

1 Stimmenthaltung: Chalupar<br />

b) Bebauugsplan-Änderung Nr. 78.02 „Birnenweg“<br />

Grünflächen und Erläuterungen, Genehmigung<br />

(Änderungsplan wird präsentiert)<br />

Reduzierung der nord-westlichen Grünflächen im Bauland von 20 m auf 10 m zur Verbesserung<br />

der Bebaubarkeit, sowie Anpassung der Erläuterungen im Sinne des Ortsbebauungskonzeptes<br />

wie folgt:<br />

Offene Bauweise, bebaubare Fläche maximal 30 % der Grundstücksfläche, maximale Gebäudehöhe<br />

bei Pult- und Flachdächern 8 m, bei Sattel-, Walm- und Krüppelwalmdächern 9 m, Entfall<br />

der Hauptfirstrichtung, Anschüttungen nicht über 1,5 m.<br />

Der Grundsatzbeschluss erfolgte in der 36. Sitzung des <strong>Gemeinde</strong>rates vom 05. Mai 2008<br />

Pkt. 8b). Die Verständigung der Betroffenen war in der Zeit vom 11. August 2008 bis<br />

08. Oktober 2008.<br />

Folgende Stellungnahmen sind eingelangt:<br />

Land OÖ<br />

Raumordnung – (Beilage 2), Überörtliche Interessen im besonderen Maß werden nicht berührt,<br />

die sonstige Bauweise bei den Erläuterungen ist zu klären.<br />

Naturschutz – (Beilage 3) Definition der Schutzzone (Grünfläche) ist erforderlich.


12<br />

OÖ. Ferngas AG – (Beilage 4), kein Einwand, Hinweis auf vorhandene Erdgas-<br />

Niederdruckleitung und Freihaltungsbereiche.<br />

Von betroffenen Grundeigentümern und Nachbarn kamen keine Stellungnahmen.<br />

Der Ortsplaner hat den Plan entsprechend korrigiert und ergänzt.<br />

Der Bau- und Raumordnungsausschuss kann eine positive Empfehlung geben.<br />

Der Bürgermeister stellt den Antrag auf Genehmigung der gegenständlichen Bebauungsplanänderung.<br />

Beschluss: Der Antrag wird mit Stimmenmehrheit angenommen;<br />

29 Stimmen dafür: SPÖ, ÖVP, FPÖ, Mayr<br />

2 Stimmenthaltungen: Chalupar, Hoffelner<br />

c) Flächenwidmungsplan u. Ortsentwicklungskonzept Änderung Nr. 4.51/1.16<br />

Ecker-Hofmühle, gemischte Nutzung, Widmungsabstufung, Genehmigung<br />

(Plan wird präsentiert und erläutert)<br />

Aufgrund der eingelangten Stellungnahmen hat der Ortsplaner empfohlen, im Einvernehmen mit<br />

den Sachverständigen und Hr. Ecker, den Änderungsplan Nr. 4.51/1.16 wie folgt zu korrigieren:<br />

Der künftige Hochwasserabflussbereich HQ30 wird als Schutzzone ausgewiesen, ebenso die an<br />

Wald bzw. Baumbewuchs angrenzenden Flächen. Im Teil B wird die Widmungsgrenze zwischen<br />

B und MB um 3 m nach Südosten verschoben im Interesse der drei betroffenen Firmen.<br />

Der Grundsatzbeschluss erfolgte in der 37. <strong>GR</strong> Sitzung am 3.7.2008 Pkt.10g).<br />

Die Verständigung war im Zeitraum vom 12.8.2008 bis 8.10.2008 und war wegen der ÖEK<br />

Änderung an der Amtstafel angeschlagen. Zusätzlich fand am 6.10.2008 um 18.30 Uhr eine Bürger-Information<br />

mit Diskussionsmöglichkeit statt. Betroffene sind nicht erschienen, vermutlich<br />

weil am 2.9.2008 ein Gespräch mit den Firmen vor Ort stattfand, wobei ersucht wurde, die<br />

Widmungsgrenze zwischen Betriebsbaugebiet B und Mischbaugebiet MB auf die vorhandenen<br />

Raumnutzungen (z.B. Werkstätten) abzustimmen.<br />

Folgende Stellungnahmen sind schriftlich eingelangt:<br />

Land OÖ<br />

Örtliche Raumordnung – (Beilage 3) keine fachliche Zustimmung solange ein Teil im HQ 30<br />

der Krems liegt. Das Projekt zur Umsetzung eines Hochwasserschutzes ist derzeit in der Endplanung,<br />

es wird dringend angeraten, mit der Umwidmung bis zur Fertigstellung zu warten (Hinweis<br />

auf die Möglichkeit zur Erklärung als Neuplanungsgebiet).<br />

Wasserwirtschaft – (Beilage 4) Nach Realisierung von Hochwasserschutzmaßnahmen in Nöstlbach<br />

/ Weißenberg wird ein ca. 30 – 40 m Streifen des Gst. Nr. 711/12 im HQ 30 der Krems liegen.<br />

Erst nach Umsetzung der Rückhaltebecken (Krems-Au) ist die beantragte Fläche nicht mehr<br />

vom HQ 30 betroffen. Fachlich steht einer Umwidmung nach Umsetzung der Maßnahmen in<br />

Nöstlbach / Weißenberg samt Adaptierung des Gefahrenzonenplanes nichts entgegen, wenn zur<br />

Krems hin ein 40 m breiter Streifen unverbaut bleibt. Ein Gutachten zur Lage außerhalb des<br />

Hochwasserabflussbereiches (HQ 30/100) ist vorzulegen.<br />

Naturschutz – (Beilage 5) die Umwidmungen der Teilflächen B und C sind fachlich nicht relevant,<br />

im Bereich A ist aufgrund der Topografie und des Naheverhältnisses zu den Forstflächen<br />

eine Rückwidmung des nordwestlichen Teiles des Betriebsbaugebietes (Gst. Nr. 760) in Grünland<br />

zu fordern.


13<br />

Umweltschutz – (Beilage 6) aus lärmschutztechnischer Sicht keine Einwände.<br />

Bezirksforstinspektion – (Beilage 7) Im Umwidmungsbereich Teil A ist aufgrund der Hangneigung<br />

und der vorhandenen Bestockung zu den Gst. Nr. 753/6, 761 und zum bestockten Teil des<br />

Gst. Nr. 753/8 eine Schutzzone von 10 m auszuweisen.<br />

Landeshauptmann als Verwalter des öffentlichen Wassergutes – (Beilage 8) Zustimmung.<br />

Landwirtschaftskammer OÖ – (Beilage 9) kein Einwand<br />

Wirtschaftskammer OÖ – (Beilage 10) Wird befürwortet, da die Wünsche der Firmen in der<br />

Planung berücksichtigt werden konnten.<br />

Wasserverband Ansfelden – (Beilage 11) Das Betriebsareal ist über einen privaten Wasserleitungs-Hausanschluss<br />

vorsorgt, der öffentliche Kanal fällt nicht in den Zuständigkeitsbereich des<br />

Wasserverbandes, sondern in den der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Neuhofen</strong>.<br />

OÖ. Ferngas AG – (Beilage 12), grundsätzlich kein Einwand, im Bereich liegen Erdgas-<br />

Niederdruckleitungen Hinweis auf Normen und Vorschriften.<br />

Energie AG OÖ – (Beilage 13) – kein Einwand<br />

Interessensabwägung:<br />

In Abstimmung auf das Gutachten des Planers für Hochwasserschutzmaßnahmen (Beilage 14)<br />

wird eine Schutzzone im Plan dargestellt zur Sicherung des künftigen Abflussbereiches HQ 30<br />

nach dem Ausbau des Hochwasserschutzes Nöstlbach.<br />

Die Forderungen des Naturschutzes (Rückwidmung Grst. 760) sind grundsätzlich verständlich,<br />

können aber nicht erfüllt werden. Das betroffene Grundstück war früher bebaut und ist jetzt eine<br />

etwas erhöhte ebene Wiesenfläche, welche jedoch dringend als Erweiterung für die Firma Filcom<br />

(Lager und Produktionshalle) benötigt wird. Den Forderungen der Forstinspektion wurde<br />

entsprochen durch die Ausweisung einer 10 m breiten Schutzzone zum Wald bzw. zum vorhandenen<br />

Bewuchs.<br />

Die dringende Genehmigung und Umsetzung der geplanten Hochwasserschutzmaßnahmen in<br />

Nöstlbach / Weißenberg liegt im öffentlichen Interesse und ist das Areal Hofmühle direkt davon<br />

betroffen. Wir gehen davon aus, dass mit den Eigentümern (Fam. Ecker) die Grundtausch- bzw.<br />

Ablöseverhandlungen rasch und einvernehmlich abgeschlossen werden können.<br />

Zur Standortsicherung der dort ansässigen Betriebe sind die Widmungsabstufungen (keine<br />

Neuwidmung von Bauland) ebenfalls dringend erforderlich. Durch die Schutzzonen sind bauliche<br />

Erweiterungen eingeschränkt, somit wird ausreichende Sicherheit gewährleistet.<br />

Die vorliegenden Flächenwidmungsplan-Änderungen können befürwortet werden.<br />

Der Bürgermeister stellt den Antrag auf Genehmigung der gegenständlichen Flächenwidmungsplan-<br />

und Ortsentwicklungskonzeptänderung.<br />

Beschluss: Der Antrag wird einstimmig angenommen.<br />

d) Bebauungsplan Aufstellung Nr. 95 „Hofmühle“, Gruppenbauweise<br />

Teilungsmöglichkeit für Firmengebäude Ecker, Grundsatzbeschluss<br />

Entwurf wird präsentiert.<br />

Die 3 eingemieteten Firmen (Messeeinrichtungen, Chem-Weld, Filcom) im Betriebsgebäude der<br />

Familie Ecker Grst.Nr. .94/1 und .94/2, KG 45527 Weißenberg, Hofmühle 1,2,3,4, beabsichtigen


14<br />

die Räumlichkeiten zu kaufen, dafür soll das Gebäude in 3 eigenständige Liegenschaften geteilt<br />

werden.<br />

Als Grundlage dafür ist ein Bebauungsplan für Gruppenbauweise erforderlich und sind entsprechende<br />

Feuermauern zum Teil vorhanden bzw. zusätzlich erforderlich.<br />

Der Raumordnungsausschuss und der Ortsplaner geben grundsätzlich eine positive Empfehlung<br />

für die Aufstellung des Bebauungsplanes, notwendige Feuermauern sind zu errichten.<br />

Der Bürgermeister stellt den Antrag, den Grundsatzbeschluss für die gegenständliche Bebauungsplan-Aufstellung<br />

zu fassen.<br />

Beschluss: Der Antrag wird einstimmig angenommen.<br />

e) Bebauungsplan Aufstellung Nr. 60 „Lastenstraße“, Gekuppelte Bauweise<br />

Unterschreitung Mindestabstand, Brunnmayr Immobilien, Grundsatzbeschluss<br />

Entwurf wird präsentiert.<br />

Die Fa. Brunnmayr Immobilien ersucht mit Eingabe vom 02.10.2008 wegen der Expansion der<br />

eingemieteten Firma Western Retrec, um die Heranrückung der geplanten Bebauung auf Gst.Nr.<br />

389/1 und 389/4, KG 45508 Fischen, zum benachbarten Grundstück der Fa. Nonius 389/3.<br />

Dafür ist ein Bebauungsplan für gekuppelte Bauweise erforderlich und sind Bestimmungen für<br />

den Brandschutz zu berücksichtigen.<br />

Der Bau- und Raumordnungsausschuss mit dem Ortsplaner befürworten grundsätzlich eine verdichtete<br />

Bauweise und bessere Nutzung der Grundflächen, jedoch ist das Einvernehmen mit der<br />

Fa. Nonius herzustellen. Der Geschäftsführer Hr. Brditschka wurde kontaktiert und er kann sich<br />

eine Heranrückung an die Grenze für beide Firmen vorstellen, jedoch sollte dies mit einer Höhenbeschränkung<br />

verbunden sein (z.B. 4-5 m).<br />

Der Bürgermeister stellt den Antrag, den Grundsatzbeschluss für die gegenständliche Bebauungsplan-Aufstellung<br />

zu fassen.<br />

Beschluss: Der Antrag wird einstimmig angenommen.<br />

Punkt 10) Änderung öffentliches Gut, Verlegung und Verbreiterung Lastenstraße<br />

Vereinbarung mit betroffenen Grundeigentümern, Genehmigung<br />

(Lageplan wird präsentiert, Vereinbarung liegt bei)<br />

Der Grundsatzbeschluss war in der 37. Sitzung des <strong>Gemeinde</strong>rates am 03. Juli 2008.<br />

Zum damaligen Entwurf der Vereinbarung gab es folgende einvernehmliche Korrekturen:


15<br />

Die Verlegung der Straße erfolgt etwas weniger weit nach Süd-Westen, daher sind die Tauschund<br />

Ablöseflächen geringer. Die Entschädigung für die Straßenverbreiterung reduziert sich von<br />

359 m² auf 347 m², wobei diese bei einer späteren Umwidmung in Bauland zurück gefordert<br />

wird. Falls die Baulanderweiterung Schierl wie geplant im nächsten Baulandkonzept enthalten ist,<br />

verringert sich die Ablöse noch einmal auf ca. 300 m² x 38,- €/m² = 11.400,- €.<br />

Die Fa. Brunnmayr finanziert dafür die Verlegung und Verbreiterung der Straße.<br />

Der Bürgermeister bringt die vorliegende Vereinbarung dem <strong>Gemeinde</strong>rat vollinhaltlich zur<br />

Kenntnis (diese liegt in Kopie als wesentlicher Bestandteil dem Protokoll bei) und stellt den Antrag<br />

auf Genehmigung.<br />

Beschluss: Der Antrag wird einstimmig angenommen.<br />

Punkt 11) Dringlichkeitsantrag - Dachsanierung der Landesmusikschule – Klage wegen Schadenersatz<br />

Der Schaden am Dach der Musikschule ist laut Sachverständigengutachten durch falsch verarbeitete<br />

Materialen entstanden. Die Firma Edtbauer, die die Spenglerarbeiten durchgeführt hat,<br />

muss dafür haften. Das macht sie jedoch nicht freiwillig. Daher ist es erforderlich, die Firma zu<br />

klagen, um die Rechte der <strong>Gemeinde</strong> durchzusetzen. Die Kosten für die Sanierung der 6 Pultdachflächen<br />

beim Osttrakt der Musikschule belaufen sich auf ca. € 32.400,-- (inkl. USt.). Die<br />

Lieferfirma gibt den Fehler im Blech zu. Dieser Mangel war jedoch zum Zeitpunkt der Verarbeitung<br />

nicht bekannt. Das Material hat dem damaligen Stand der Technik entsprochen. Diese Angelegenheit<br />

einvernehmlich zu lösen, wurde versucht.<br />

Der Bürgermeister sagt zu, dass vor Einreichung der Klage noch einmal in einem Gespräch versucht<br />

wird, eine außergerichtliche Lösung herbeizuführen.<br />

Der Bürgermeister stellt den Antrag, die Einreichung der Klage gegen die Firma Edtbauer – falls<br />

eine außergerichtliche Lösung nicht zustande kommt - zu genehmigen.<br />

Beschluss: Der Antrag wird mit Stimmenmehrheit angenommen;<br />

25 Stimmen dafür: SPÖ, Mayr, ÖVP (ohne Baumgartner u. Alberndorfer)<br />

2 Stimmen dagegen: Chalupar, Hoffelner<br />

4 Stimmenthaltungen: FPÖ, Baumgartner, Alberndorfer<br />

Punkt 12) Allfälliges<br />

a) Vortrag „Unser Weg in die Energieunabhängigkeit“<br />

GV Hagmair kritisiert die verspätete Einladung zum interessanten Impulsreferat der Leader-<br />

Region im Gasthof Scheuringer seitens der <strong>Gemeinde</strong>.


16<br />

b) Schulsprengel - Aufhebung<br />

Die Aufhebung der Schulsprengel für die Neuhofner Hauptschulen gilt ab dem Schuljahr<br />

2009/2010.<br />

<br />

Nachdem keine Wortmeldungen mehr vorliegen, dankt der Bürgermeister allen Anwesenden für ihre Mitarbeit,<br />

verabschiedet sich und schließt die heutige Sitzung um 20.52 Uhr.<br />

___________________________<br />

Schriftführerin<br />

________________________________<br />

Vorsitzender


17<br />

Die gegenständliche Verhandlungsschrift ist in der Sitzung am 2008 zur Einsichtnahme aufgelegen. Gegen<br />

den Inhalt wurden keine Einwendungen erhoben. Die Verhandlungsschrift gilt als genehmigt.<br />

<strong>Neuhofen</strong>, am 11. Dezember 2008<br />

Bürgermeister<br />

Günter Engertsberger<br />

___________________________________<br />

<strong>Gemeinde</strong>ratsmitglied der SPÖ-Fraktion<br />

_________________________________<br />

<strong>Gemeinde</strong>ratsmitglied der ÖVP-Fraktion<br />

___________________________________<br />

<strong>Gemeinde</strong>ratsmitglied der Grünen-Fraktion<br />

_________________________________<br />

<strong>Gemeinde</strong>ratsmitglied der FPÖ-Fraktion

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!