GR_23102008_39 (117 KB) - .PDF - Gemeinde Neuhofen
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1<br />
Verhandlungsschrift<br />
über die <strong>39</strong>. Sitzung des <strong>Gemeinde</strong>rates<br />
der Marktgemeinde <strong>Neuhofen</strong> an der Krems<br />
am 23. Oktober 2008<br />
im Sparkassensaal<br />
(Funktionsperiode 2003/2009)<br />
Anwesende: Vorsitzender :<br />
Bürgermeister Günter Engertsberger<br />
Mitglieder des <strong>Gemeinde</strong>vorstandes:<br />
Vbgm. Gertraud Eckerstorfer SPÖ<br />
Alfred Strauß SPÖ<br />
Rudolf List SPÖ<br />
Vbgm. Johann Kaplinger ÖVP<br />
Mag. Max Leonhardmair ÖVP<br />
Franz Hagmair ÖVP<br />
übrige Mitglieder des <strong>Gemeinde</strong>rates:<br />
SPÖ: Walter Linzmeier ÖVP: Baumgartner Petra<br />
Kurt Wurzer<br />
Ing. Ernst Aigner<br />
Karl Krennmüller<br />
Karl-Heinz Pramhaas<br />
Harald Palmetshofer<br />
Packy Andreas<br />
Johann Karmedar<br />
Claudia Durchschlag<br />
Ingrid Lauss<br />
Manfred Kobler<br />
Mag. Wolfgang Streitner jun.<br />
Hermann Stoiber jun<br />
Elisabeth Bernecker<br />
Gottfried Bachl Ersatz<br />
Franz Lina<br />
Elfriede Alberndorfer Ersatz<br />
Mag. Helmuth Edlbauer<br />
Grüne: Karin Chalupar FPÖ: Johann Hauhart<br />
Helmut Mayr<br />
Ottilie Irndorfer<br />
Mag. Erika Hoffelner<br />
entschuldigt: Dipl.-Ing. Karl Weinberger ÖVP<br />
Alfred Fiedermutz ÖVP<br />
für das <strong>Gemeinde</strong>amt:<br />
AL Willibald Mitterbaur<br />
als Schriftführerin:<br />
Sonja Emrich
2<br />
Vorsitzender:<br />
Ich eröffne die heutige <strong>39</strong>. <strong>Gemeinde</strong>ratssitzung dieser Funktionsperiode um 19.00 Uhr, begrüße<br />
Sie alle herzlich und stelle fest, dass<br />
a) die Sitzung von mir ordnungsgemäß einberufen wurde,<br />
b) Ihnen die Einladung und Tagesordnung rechtzeitig zugegangen sind,<br />
c) die Beschlussfähigkeit gegeben ist, da alle <strong>Gemeinde</strong>rats- bzw. Ersatzmitglieder<br />
anwesend sind<br />
d) die Tagesordnung folgende Ergänzung bzw. Änderung erfährt:<br />
Es liegt ein Dringlichkeitsantrag vor:<br />
„Dachsanierung der Landesmusikschule – Klage wegen Schadenersatz“<br />
Beschluss: Der <strong>Gemeinde</strong>rat ist einhellig mit der Aufnahme dieses Punktes in die Tagesordnung<br />
einverstanden. Dieser wird am Schluss der Sitzung vor Allfälligem behandelt.<br />
e) Zur Schriftführerin wird Sonja Emrich bestellt.<br />
f) Ich stelle weiters fest, dass über alle gestellten Anträge per Akklamation abgestimmt wird, es<br />
sei denn, dass der <strong>Gemeinde</strong>rat eine andere Art der Abstimmung beschließt.<br />
g) Die Verhandlungsschrift vom 11. September 2008 wurde unterzeichnet und liegt zur Einsicht<br />
auf. Werden bis zum Sitzungsschluss keine Einwendungen vorgebracht, so erkläre ich die<br />
Verhandlungsschrift bereits jetzt für genehmigt.<br />
Ich gehe nun zur Tagesordnung über:<br />
Tagesordnung<br />
Punkt 1) Berichte des Bürgermeisters und der Ausschussobleute<br />
Punkt 2) Abwasserbeseitigungsanlage BA 10<br />
a) Finanzierungsplan<br />
b) Vergabe der Erd- und Baumeisterarbeiten<br />
Punkt 3) Prioritätenreihung der zukünftigen Vorhaben für das Finanzjahr 2009<br />
Punkt 4) Genehmigung Auflösungsvertrag und Kaufvertrag bzgl. Ablauf Leasingverträge<br />
Kindergarten Kremsallee und Zubau<br />
Punkt 5) Grundsatzbeschluss Biomasseheizung<br />
Punkt 6) Rückzahlung der Getränkesteuer<br />
Punkt 7) Kenntnisnahme des örtlichen Prüfberichtes vom 15. September 2008<br />
Punkt 8) Dienstbetriebsordnung – Genehmigung<br />
Punkt 9) Raumordnung, Flächenwidmungsplan, Bebauungspläne<br />
a) Flächenwidmungsplan Änderung Nr. 4.77 Fuchs-Birnenweg,<br />
Reduzierung der Grünflächen im Bauland, Genehmigung<br />
b) Bebauungsplan Änderung Nr. 78.02 „Birnenweg“,<br />
Grünflächen und Erläuterungen, Genehmigung<br />
c) Flächenwidmungsplan u. Ortsentwicklungskonzept Änderung Nr. 4.51/1.16,<br />
Ecker-Hofmühle, gemischte Nutzung, Widmungsabstufung, Genehmigung<br />
d) Bebauungsplan Aufstellung Nr. 95 „Hofmühle“, Gruppenbauweise,<br />
Teilungsmöglichkeit für Firmengebäude Ecker, Grundsatzbeschluss<br />
e) Bebauungsplan Aufstellung Nr. 60 „Lastenstraße“, gekuppelte Bauweise,<br />
Unterschreitung Mindestabstand Brunnmayr Immobilien, Grundsatzbeschluss<br />
Punkt 10) Änderung öffentliches Gut, Verlegung und Verbreiterung Lastenstraße,<br />
Vereinbarung mit betroffenen Grundeigentümern, Genehmigung<br />
Punkt 11) Dringlichkeitsantrag - Dachsanierung der Landesmusikschule – Klage wegen Schadenersatz<br />
Punkt 12) Allfälliges<br />
Punkt 1) Berichte des Bürgermeisters und der Ausschussobleute
3<br />
a) Anfrage der Grünen:<br />
Die Grünen haben in der letzten <strong>GR</strong>-Sitzung am 11.9.2008 eine Anfrage zur Übernahme der<br />
Rechtsanwalts- und Gerichtskosten gestellt. Es wurde geantwortet, dass diese Kosten von der<br />
Marktgemeinde <strong>Neuhofen</strong> übernommen werden. Die Rechtslage sieht aber eindeutig vor, dass<br />
für eine solche Klagsführung ein <strong>GR</strong>-Beschluss erforderlich ist. Diesen Beschluss gibt es aber<br />
nicht.<br />
Werden die Rechtsanwalts- und Gerichtskosten trotzdem von der <strong>Gemeinde</strong> bezahlt?<br />
Der Bürgermeister teilt dazu mit, dass er von dieser Rechtslage erst im Nachhinein Kenntnis erhalten<br />
hat. Es ist jedoch so, dass ein solcher Beschluss – solange es keine Mehrheitsfraktion in<br />
einer <strong>Gemeinde</strong> gibt – nicht zustande kommen würde. Man hätte dann keine Möglichkeit zu klagen.<br />
Der Klage wurde nicht stattgegeben, weil der Text der verlangten Gegendarstellung zu lange<br />
war. Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.<br />
b) Bericht aus dem Ausschuss für Soziales und Generationen<br />
Obfrau Vbgm. Eckerstorfer erstattet Bericht über die Sozialausschusssitzung vom 31.10.2008,<br />
wo folgende Themen behandelt wurden:<br />
- Weihnachtsaktion - wird wieder durchgeführt<br />
- Babyaktion - wird im Jahr 2009 weitergeführt<br />
- Einmalunterstützung für Personen mit niedrigem Einkommen - wird gewährt<br />
- Nachbesprechung JungbürgerInnenfeier – Geschenke für Nichtanwesende werden von den<br />
Ausschussmitgliedern überbracht<br />
- Errichtung eines Funcourts<br />
c) Bericht aus dem Ausschuss für Verkehrswege und Ortsgestaltung<br />
Obmann GV Strauß informiert über die Ausschusssitzung vom 9.10.2008:<br />
- Haupttagesordnungspunkt: Erneuerung der desolaten Beleuchtung in der Bahnhofstraße und<br />
Steyrerstraße – Kostenpunkt: € 11.000,--<br />
- Verbreiterung der Lastenstraße – Einigung mit den Grundeigentümern/Anrainern<br />
- Ungenutzte Plakatständer, die den politischen Parteien gehören, sollen von diesen entfernt<br />
werden!<br />
d) Bericht aus dem Finanzausschuss<br />
Obmann GV List berichtet über:<br />
- Auflösung des Fonds - wird geprüft<br />
- Voranschlag 2009 - wird gerade erstellt<br />
e) Bericht aus dem Bau- und Raumordnungsausschuss
4<br />
Obmann <strong>GR</strong> Karl-Heinz Pramhaas teilt mit, dass in der nächsten <strong>Gemeinde</strong>ratssitzung die Beschlussfassung<br />
über das Ortsentwicklungskonzept ansteht.<br />
f) Bericht aus dem Ausschuss für Bildung und Kultur<br />
Obmann GV Mag. Leonhardmair informiert, dass die Veranstaltungen im Rahmen des Kulturherbstes<br />
gerade im Laufen sind. Nächste Veranstaltung: 16.11.2008: Chorkonzert in der Pfarrkirche.<br />
g) Bericht aus dem Ausschuss für Sport und Freizeitzentrum<br />
Obmann Vbgm. Kaplinger führt aus, dass für den geplanten Einbau von WC-Anlagen im Freizeitzentrum<br />
bereits das Förderungsansuchen an das Land OÖ. gestellt wurde. Für den benötigten<br />
Raum wurde dem Pächter bereits die Kündigung ausgesprochen.<br />
h) Besuch von Vertretern der ÖVP-Fraktion bei LH-Stv. Hiesl<br />
Über die Vorsprache wurde die <strong>Gemeinde</strong> seitens der Landesregierung folgendermaßen informiert:<br />
Die Gesamtkosten für die Errichtung der Brücke im Zuge des Güterweges Holzbauer belaufen<br />
sich auf € 67.250,05. Der Anteil der <strong>Gemeinde</strong> beträgt 45 %, d. s. € 33.625,03. € 25.000,-- wurden<br />
bereits beglichen, € 8.625,03 sind noch ausständig. Im Bescheid des damaligen Bürgermeisters<br />
vom 6.11.2002 wurde weiters auch die finanzielle Beteiligung zum Neubau des Güterweges<br />
Holzbauer mit Gesamtkosten von € 60.000,-- festgelegt, wobei wiederum 45 % seitens der <strong>Gemeinde</strong><br />
aufzubringen sind. LH-Stv. Hiesl sagt in diesem Zusammenhang zu, dass der hiezu<br />
notwendige 50%ige Landesanteil für das Jahr 2009 zur Verfügung stehen wird. Ausdrücklich<br />
wird darauf hingewiesen, dass sich die Zusage für die Landesförderung ausschließlich auf die<br />
Errichtung des Güterweges Holzbauer bezieht und bei Nichtumsetzung keinesfalls weitere Projekte<br />
gefördert werden können.<br />
i) Flugblatt der ÖVP-Fraktion<br />
In dem Flugblatt der ÖVP-Fraktion sind bei dem Artikel „Straßenbau-Budget von <strong>Neuhofen</strong>“<br />
unrichtige Zahlen angeführt. Landesmittel wurden für <strong>Gemeinde</strong>straßen nicht zur Verfügung gestellt,<br />
lediglich für den Kreisverkehr. Es wurden nicht € 20.000,-- (wie angeführt) für die Errichtung<br />
von Güterwegen bewilligt, sondern nur € 10.000,--.<br />
j) Fußgängersteg
5<br />
Der Fußgängersteg über die Geleise am Ende der Bahnhofstraße wird erneuert. Die Bauarbeiten<br />
sind ab Februar geplant und werden ca. zwei Monate dauern.<br />
Punkt 2) Abwasserbeseitigungsanlage BA 10<br />
a) Finanzierungsplan<br />
Der Bauabschnitt 10 der Erweiterung der Abwasserbeseitigungsanlagen soll folgende Verlängerungen<br />
enthalten:<br />
• Lothringenstraße<br />
• Lärchenweg Teil 1 und 2<br />
• Am Fundbach<br />
• Lastenstraße<br />
• Huntnerfeld<br />
• Wimmerstraße<br />
• Kremsallee<br />
• Schusterweg<br />
• Gschwendtberg – St. Michaelstraße<br />
• Hausanschlüsse<br />
und innerhalb von 3 Jahren durchgeführt werden.<br />
Die Finanzierungsdarstellung lautet wie folgt:<br />
B a u a b s c h n i t t e<br />
1. Kosten<br />
I 2009 II 2010 III 2011 IV 2012 V 2013 Gesamt:<br />
1 Grunderwerb und<br />
Erschließung<br />
2 Planung und Bauleitung<br />
50.000,00 30.000,00 13.000,00 93.000,00<br />
3 Erweiterung der<br />
Kanalstränge 300.000,00 200.000,00 60.000,00 560.000,00<br />
4 Einrichtung<br />
5 Außengestaltung<br />
6 Sonstige Kosten<br />
7 Summe: 350.000,00 230.000,00 73.000,00 653.000,00<br />
a) Ist in der Kostensumme die Umsatzsteuer enthalten? Nein<br />
b) Höhe der Umsatzsteuer € 130.600,--<br />
c) Ist beim ggst. Vorhaben ein Vorsteuerabzug möglich? Ja<br />
d) wenn ja, in welcher Höhe? € 130.600,--<br />
2. Finanzierungsvorschlag gemäß <strong>Gemeinde</strong>ratsbeschluss vom 23.10.2008:
6<br />
1 Rücklagen Kanal 0,00<br />
2 Anteilsbetrag oHH<br />
3 Interessentenbeiträge 90.000,00 90.000,00 30.000,00 210.000,00<br />
4 Vermögensveräußerung<br />
5 Förderungsdarlehen<br />
6 Bankdarlehen 260.000,00 113.000,-- 0,0 373.000,00<br />
7 Sonstige Mittel<br />
8 Bundeszuschuss 70.000,00 70.000,00<br />
9 Landeszuschuss<br />
10 Beantragte / gewährte<br />
Bedarfszuweisung<br />
11 Summe: 350.000,00 203.000,00 100.000,00 653.000,00<br />
Abgang (-) / Überschuss (+) 0,00 - 27.000,00 27.000,00 0,00<br />
Die Höhe der Ausgaben ergab sich aufgrund einer Ausschreibung, die von der Firma Machowetz<br />
& Partner Consulting durchgeführt wurde und es am 1. Oktober 2008 zur Angebotsöffnung kam.<br />
Alle möglichen Zuschüsse wurden ebenfalls von der Firma Machowetz & Partner Consulting bei<br />
der zuständigen Abteilung Wasserwirtschaft des Landes OÖ angefordert. (das sind ca. 13% der<br />
Baukosten)<br />
Bei der Erstellung oben angeführten Finanzplanes war eine Rücklage Kanalerweiterung in der<br />
Höhe von € 564.475,87 vorhanden.<br />
Die Interessentenbeiträge verkörpern jene Kanalanschlussgebühren, die flüssig werden, wenn alle<br />
in diesem Projekt angeführten Parzellen bebaut werden. Angenommen wurde ein Durchschnittssatz.<br />
Es sollte bzgl. eines Zwischenfinanzierungsdarlehens nachgedacht und angesucht werden, da es<br />
möglich ist, dass die Interessentenbeiträge einige Zeit später bei der <strong>Gemeinde</strong> einlangen, wenn<br />
z.B. einige Parzellen unbebaut bleiben.<br />
Vorstehender Finanzierungsplan wird der Direktion für Inneres und Kommunales zur Kenntnis<br />
gebracht.<br />
Bedarfszuweisungen erhält die <strong>Gemeinde</strong> für dieses Vorhaben nicht. Die Bankdarlehen werden<br />
ausgeschrieben. Rücklagen werden nicht verwendet.<br />
Der Bürgermeister stellt den Antrag, vorstehenden Finanzierungsplan für die Erweiterung der<br />
Abwasserbeseitigungsanlagen in den Jahren 2009 bis 2001, benannt Bauabschnitt 10, zu genehmigen.<br />
Beschluss: Der Antrag wird mit Stimmenmehrheit angenommen;<br />
30 Stimmen dafür: SPÖ, ÖVP, FPÖ, Hoffelner, Mayr<br />
1 Stimmenthaltung: Chalupar<br />
c) Vergabe der Erd- und Baumeisterarbeiten
7<br />
Die Ausschreibung der Erd- und Baumeisterarbeiten für den Kanal BA 10 wurde von der Firma<br />
Machowetz durchgeführt. 14 Firmen haben ein Angebot gelegt. Billigstbieter ist die Firma Franz<br />
Aichinger Hoch-, Tief- und Holzbau GmbH und Co KG, Regau mit einer Summe von<br />
€ 590.510,87 exkl. USt. In dieser Summe sind die Kosten für die damit verbundenen Straßenbauarbeiten<br />
enthalten. Andere Leitungsträger, wie Post-, Fernwärme usw. werden eingebunden.<br />
<strong>GR</strong> Ing. Aigner fordert, dass vor der Auftragsvergabe die Finanzierung gesichert sein muss.<br />
Der Bürgermeister versichert, dass die Darlehen genehmigt werden.<br />
Der Amtsleiter erklärt, dass einige Anschlüsse noch im Herbst durchgeführt werden müssen,<br />
weil die Bauwerber darauf warten. Es ist z. B. für vier Parzellen der Kaufvertrag abgeschlossen.<br />
Der Bürgermeister stellt den Antrag, die Vergabe der Erd- und Baumeisterarbeiten für den Kanal<br />
BA 10 an die Firma Franz Aichinger Hoch-, Tief- und Holzbau GmbH und Co KG, Regau mit<br />
einer Summe von € 590.510,87 zu genehmigen.<br />
Beschluss: Der Antrag wird einstimmig angenommen.<br />
Punkt 3) Prioritätenreihung der zukünftigen Vorhaben für das Finanzjahr 2009<br />
Lt. Erlass der Aufsichtsbehörde hat eine <strong>Gemeinde</strong> ihre Vorhaben nach Priorität zu reihen, um<br />
dafür die Bedarfszuweisungsmittel anfordern zu können.<br />
Der Finanzausschuss hat in seiner Sitzung am 22. September 2008 folgende Reihung erstellt.<br />
1.) Erneuerung des Daches Forum/LMS<br />
2.) Löschfahrzeug für die FF Weißenberg<br />
3.) Freizeitzentrum, 3. Etappe<br />
4.) Park & Ride Anlage am Bahnhof <strong>Neuhofen</strong><br />
Zitat aus den Bestimmungen für die Beantragung, Gewährung und Flüssigmachung von Bedarfszuweisungsmitteln:<br />
„….Im Hinblick auf die von der <strong>Gemeinde</strong> zu erstellende mittelfristige Finanzplanung und unter<br />
Berücksichtigung auf die geltende Prioritätenreihung werden formlose Ansuchen nicht behandelt<br />
bzw. berücksichtigt…..“<br />
Der Bürgermeister stellt den Antrag, die Prioritätenreihung für das Finanzjahr 2009 - wie besprochen<br />
- zu genehmigen.<br />
Beschluss: Der Antrag wird einstimmig angenommen.<br />
Punkt 4) Genehmigung Auflösungsvertrag und Kaufvertrag bzgl. Ablauf Leasingverträge<br />
Kindergarten Kremsallee und Zubau
8<br />
In der Sitzung des <strong>Gemeinde</strong>rates am 11. September 2008 wurde unter Punkt 7) berichtet, dass<br />
der <strong>Gemeinde</strong>vorstand den Ablauf der Immobilien-Leasingverträge für den Kindergarten Kremsallee<br />
und dessen Erweiterung diskutiert hat und sich gegen eine Verlängerung der Immobilien-<br />
Leasingverträge ausgesprochen hat.<br />
Die OÖ Leasing für Gebietskörperschaften Ges.m.b.H. wurde darüber informiert und hat einen<br />
Auflösungsvertrag und einen Kaufvertrag bzgl. o.a. Objekte übermittelt (beide Verträge in der<br />
Anlage)<br />
Der Kaufpreis ist nach beidseitiger Unterfertigung des Kaufvertrages zur Zahlung fällig und beträgt:<br />
Kaufpreis Kindergarten Kremsallee samt Erweiterung: € 559.145,50<br />
Angesparte Kaution der Marktgemeinde <strong>Neuhofen</strong>: € 559.145,50<br />
Restzahlung beträgt daher: € 0,00<br />
Die Marktgemeinde <strong>Neuhofen</strong> an der Krems verpflichtet sich, sämtliche Kosten (inkl. Gebühren,<br />
Steuern, Abgaben, Barauslagen, Beglaubigungskosten, etc.) die sich im Zusammenhang mit<br />
der Errichtung und Verbücherung des Vertrages ergeben, zu übernehmen.<br />
Weiters hat die Käuferin der Verkäuferin für ihre Leistungen im Zusammenhang mit der Vertragserrichtung<br />
ein Entgelt in der Höhe von € 1.100,-- zuzüglich der Umsatzsteuer zu leisten.<br />
Der Kaufvertrag sowie der Auflösungsvertrag werden dem <strong>Gemeinde</strong>rat vollinhaltlich zur<br />
Kenntnis gebracht. Diese liegen in Kopie als wesentlicher Bestandteil des Protokolls bei.<br />
Der Bürgermeister stellt den Antrag, Auflösungsvertrag und Kaufvertrag bzgl. des Ablaufes der<br />
Immobilien-Leasingverträge für den Kindergarten Kremsallee und dessen Erweiterung zu den<br />
beschriebenen Bedingungen zu genehmigen.<br />
Beschluss: Der Antrag wird einstimmig angenommen.<br />
Punkt 5) Grundsatzbeschluss Biomasseheizung<br />
<strong>GR</strong> Ing. Aigner erklärt sich für befangen.<br />
Die verschiedensten Aspekte des Projektes wurden in einer Besprechung mit <strong>Gemeinde</strong>vertretern,<br />
Landwirten und Vertretern der Firma Ing. Aigner behandelt. Man kam dort überein, das<br />
Projekt nach dem vorliegenden „Leitfaden zur Realisierung“, der allen <strong>Gemeinde</strong>räten vorliegt,<br />
umzusetzen. Die zu gründende Errichtungs- und Betriebs GmbH soll zu je einem Drittel aus den<br />
Gesellschaftern Marktgemeinde <strong>Neuhofen</strong>/Krems, der Firma Ing. Aigner und der bäuerlichen<br />
Liefergemeinschaft <strong>Neuhofen</strong>/Krems bestehen.<br />
Der Bürgermeister stellt den Antrag, dass die Proponentengruppe (die Marktgemeinde <strong>Neuhofen</strong>/Krems,<br />
die Firma Ing. Aigner, die bäuerliche Liefergemeinschaft <strong>Neuhofen</strong>/Krems, jeweils<br />
als „Drittel Gesellschafter“) ersucht und dabei unterstützt wird, die Umsetzung des Projektes<br />
Biomasse-Nahwärme-Ortskern <strong>Neuhofen</strong> voran zu treiben. Die <strong>Gemeinde</strong> erklärt, die eigenen<br />
Objekte an die Nahwärmeversorgung anzuschließen, die Zustimmung des Landes Oberösterreich
9<br />
vorausgesetzt. Vorerst dürfen für die <strong>Gemeinde</strong> keine Kosten oder Verbindlichkeiten entstehen<br />
und eine Prüfung der Rentabilität vor weiteren Schritten ist Voraussetzung.<br />
<strong>GR</strong> Ing. Aigner nimmt an der Abstimmung nicht teil.<br />
Beschluss: Der Antrag wird einstimmig angenommen.<br />
Punkt 6) Rückzahlung der Getränkesteuer<br />
Der Österreichische Städte- und <strong>Gemeinde</strong>bund einerseits und die Wirtschaftskammer Österreich<br />
andererseits haben im Mai/Juni 2008 eine Vereinbarung über die Rückzahlung gemeinschaftswidrig<br />
erhobener Getränkesteuer abgeschlossen, wonach generell für sämtliche Handelsbetriebe<br />
Österreichs eine Rückzahlung von 15 % der festgesetzten Getränkesteuer, entsprechend<br />
einer höchstgerichtlichen Rechtsprechung, als angemessen erachtet wurde.<br />
An die Marktgemeinde <strong>Neuhofen</strong> wurden 13 Ansuchen (siehe beiliegende Aufstellung) um<br />
Rückzahlung eingebracht. Für diese 13 Betriebe wurde für alkoholische Getränke für die Jahre<br />
1995 bis 1999 eine Gesamtsumme an Getränkesteuer in Höhe von € 212.978,91 festgesetzt.<br />
Davon sind 15 %, das sind Euro 31.946,85 bis spätestens Ende April 2009 zurückzuzahlen.<br />
Bis spätestens 31.10.2008 sind die einvernehmlich festgesetzten Getränkesteuerbeträge an die<br />
<strong>Gemeinde</strong>aufsichtsbehörde zu melden, damit die <strong>Gemeinde</strong> ihren Anspruch an der 25%igen<br />
Bundesbeteiligung am Rückzahlungsbetrag wahren kann.<br />
Der Bürgermeister stellt den Antrag, die jeweiligen Ansuchen der Handelsbetriebe und Brauereien<br />
anzuerkennen und 15 % der festgesetzten Getränkesteuer bis spätestens Ende April 2009<br />
zurückzuzahlen.<br />
Beschluss: Der Antrag wird mit Stimmenmehrheit angenommen;<br />
30 Stimmen dafür: SPÖ, ÖVP, FPÖ, Hoffelner, Mayr<br />
1 Stimmenthaltung: Chalupar<br />
Punkt 7) Kenntnisnahme des örtlichen Prüfberichtes vom 15. September 2008<br />
Prüfungsausschussobmann Hauhart bringt den gegenständlichen Prüfbericht vollinhaltlich zur<br />
Kenntnis:<br />
1.) Prüfung der <strong>Gemeinde</strong>vorstandsprotokolle (finanzielle Auswirkungen der GV-<br />
Beschlüsse)<br />
Es wurden die Vorstandsprotokolle Nr. 43 vom 24. Juni 2008 und Nr. 44 vom 2. September<br />
2008 geprüft und der Prüfungsausschuss verlangt einstimmig, dass zukünftig in den Vorstandsprotokollen<br />
die Geldbeträge angeführt werden sollen, damit die Beschlüsse eindeutig nachvollziehbar<br />
sind (Bsp. ASKÖ - Ansuchen um Übernahme der Pachtkosten).
10<br />
Weiters muss aus den Formulierungen eindeutig hervorgehen, ob es sich um eine Anschaffung<br />
oder ein Angebot handelt (siehe Pkt. 6 vom 02.09.2008) und es wurde kritisiert, dass im Vorstandsprotokoll<br />
andere Beträge stehen, als dann tatsächlich ausbezahlt wurden (siehe Berichte<br />
vom 02.09.2008).<br />
2.) Belegprüfung anhand des Zeitbuches der Marktgemeinde <strong>Neuhofen</strong> an der Krems<br />
Das Zeitbuch vom 31. Mai bis 8. September 2008 (Aufstellung aller durchgeführten Buchungen)<br />
wurde an die Mitglieder verteilt und geprüft.<br />
• FPÖ, ÖVP und Grünen bemängeln, dass das „MotoCross“-Transparent von der Marktgemeinde<br />
und nicht vom veranstaltenden Verein bezahlt wurde.<br />
• Weiters wurde kritisiert, dass für die Versendung der Briefe „Facharztstelle für <strong>Neuhofen</strong>“<br />
Kosten in der Höhe von EUR 1.230,-- zuzügl. Portokosten von EUR 204,82 entstanden<br />
sind, denn in Anbetracht der finanziellen Situation der <strong>Gemeinde</strong> erscheint es<br />
dem Prüfungsausschuss zweckmäßiger, solche Informationen in der <strong>Gemeinde</strong>zeitung<br />
bekanntzugeben um zusätzliche Kosten zu vermeiden.<br />
• Der Prüfungsausschuss findet die Ausbezahlung der Ablöse (siehe Blg. Nr. 4754) nicht<br />
korrekt und stellt fest, dass Ablösen für <strong>Gemeinde</strong>wohnungen nicht gerechtfertigt sind.<br />
Die Verträge sollten zukünftig so aufgesetzt werden, dass den Mietern untersagt ist, ohne<br />
die schriftliche Zustimmung des Eigentümers, bauliche Maßnahmen oder Veränderungen<br />
vorzunehmen.<br />
3.) Belegprüfung anhand des Zeitbuches der VFI der Marktgemeinde <strong>Neuhofen</strong>/Krems & Co<br />
KG<br />
Das Zeitbuch vom 31. Mai bis 8. September 2008 (Aufstellung aller durchgeführten Buchungen)<br />
wurde an die Mitglieder verteilt und geprüft.<br />
4.) Gebarungsprüfung (Haushaltsüberwachung 2008)<br />
Die Haushaltsüberwachungsliste per 31.08.2008 wurde an die Mitglieder verteilt und geprüft.<br />
5.) Allfälliges<br />
Punkt 8) Dienstbetriebsordnung – Genehmigung<br />
Die Dienstbetriebsordnung liegt allen <strong>Gemeinde</strong>räten vor.<br />
Der Bürgermeister stellt den Antrag auf Genehmigung der gegenständlichen Dienstbetriebsordnung.<br />
Beschluss: Der Antrag wird einstimmig angenommen.<br />
Punkt 9) Raumordnung, Flächenwidmungsplan, Bebauungspläne<br />
a) Flächenwidmungsplan Änderung Nr. 4.77, „Fuchs – Birnenweg“<br />
Reduzierung der Grünflächen im Bauland, Genehmigung
11<br />
(Änderungsplan wird präsentiert)<br />
Reduzierung der nord-westlichen Grünflächen von 20 m auf 10 m zur Verbesserung der Bebaubarkeit.<br />
Der Grundsatzbeschluss erfolgte in der 36. Sitzung des <strong>Gemeinde</strong>rates vom 05. Mai 2008<br />
Pkt. 8c). Die Verständigung der Betroffenen war in der Zeit vom 11. August 2008 bis<br />
08. Oktober 2008.<br />
Folgende Stellungnahmen sind eingelangt:<br />
Land OÖ Raumordnung – (Beilage 3), Änderung wird zur Kenntnis genommen, Definition der<br />
Schutzzone (Grünfläche) ist erforderlich.<br />
Naturschutz – (Beilage 4), positiv, der Schutzweck der Grünfläche ist zu ergänzen.<br />
Bezirksbauernkammer Linz – (Beilage 5), kein Einwand.<br />
OÖ. Ferngas AG – (Beilage 6), kein Einwand, da das Leitungsnetz nicht betroffen ist.<br />
Von betroffenen Grundeigentümern und Nachbarn kamen keine Stellungnahmen.<br />
Der Ortsplaner hat die Legende für die Schutzzone zwischen Wohngebiet und landwirtschaftlicher<br />
Nutzung im Plan ergänzt.<br />
Der Bau- und Raumordnungsausschuss kann eine positive Empfehlung geben.<br />
Der Bürgermeister stellt den Antrag auf Genehmigung der gegenständlichen Flächenwidmungsplanänderung.<br />
Beschluss: Der Antrag wird mit Stimmenmehrheit angenommen;<br />
30 Stimmen dafür: SPÖ, ÖVP, FPÖ, Hoffelner, Mayr<br />
1 Stimmenthaltung: Chalupar<br />
b) Bebauugsplan-Änderung Nr. 78.02 „Birnenweg“<br />
Grünflächen und Erläuterungen, Genehmigung<br />
(Änderungsplan wird präsentiert)<br />
Reduzierung der nord-westlichen Grünflächen im Bauland von 20 m auf 10 m zur Verbesserung<br />
der Bebaubarkeit, sowie Anpassung der Erläuterungen im Sinne des Ortsbebauungskonzeptes<br />
wie folgt:<br />
Offene Bauweise, bebaubare Fläche maximal 30 % der Grundstücksfläche, maximale Gebäudehöhe<br />
bei Pult- und Flachdächern 8 m, bei Sattel-, Walm- und Krüppelwalmdächern 9 m, Entfall<br />
der Hauptfirstrichtung, Anschüttungen nicht über 1,5 m.<br />
Der Grundsatzbeschluss erfolgte in der 36. Sitzung des <strong>Gemeinde</strong>rates vom 05. Mai 2008<br />
Pkt. 8b). Die Verständigung der Betroffenen war in der Zeit vom 11. August 2008 bis<br />
08. Oktober 2008.<br />
Folgende Stellungnahmen sind eingelangt:<br />
Land OÖ<br />
Raumordnung – (Beilage 2), Überörtliche Interessen im besonderen Maß werden nicht berührt,<br />
die sonstige Bauweise bei den Erläuterungen ist zu klären.<br />
Naturschutz – (Beilage 3) Definition der Schutzzone (Grünfläche) ist erforderlich.
12<br />
OÖ. Ferngas AG – (Beilage 4), kein Einwand, Hinweis auf vorhandene Erdgas-<br />
Niederdruckleitung und Freihaltungsbereiche.<br />
Von betroffenen Grundeigentümern und Nachbarn kamen keine Stellungnahmen.<br />
Der Ortsplaner hat den Plan entsprechend korrigiert und ergänzt.<br />
Der Bau- und Raumordnungsausschuss kann eine positive Empfehlung geben.<br />
Der Bürgermeister stellt den Antrag auf Genehmigung der gegenständlichen Bebauungsplanänderung.<br />
Beschluss: Der Antrag wird mit Stimmenmehrheit angenommen;<br />
29 Stimmen dafür: SPÖ, ÖVP, FPÖ, Mayr<br />
2 Stimmenthaltungen: Chalupar, Hoffelner<br />
c) Flächenwidmungsplan u. Ortsentwicklungskonzept Änderung Nr. 4.51/1.16<br />
Ecker-Hofmühle, gemischte Nutzung, Widmungsabstufung, Genehmigung<br />
(Plan wird präsentiert und erläutert)<br />
Aufgrund der eingelangten Stellungnahmen hat der Ortsplaner empfohlen, im Einvernehmen mit<br />
den Sachverständigen und Hr. Ecker, den Änderungsplan Nr. 4.51/1.16 wie folgt zu korrigieren:<br />
Der künftige Hochwasserabflussbereich HQ30 wird als Schutzzone ausgewiesen, ebenso die an<br />
Wald bzw. Baumbewuchs angrenzenden Flächen. Im Teil B wird die Widmungsgrenze zwischen<br />
B und MB um 3 m nach Südosten verschoben im Interesse der drei betroffenen Firmen.<br />
Der Grundsatzbeschluss erfolgte in der 37. <strong>GR</strong> Sitzung am 3.7.2008 Pkt.10g).<br />
Die Verständigung war im Zeitraum vom 12.8.2008 bis 8.10.2008 und war wegen der ÖEK<br />
Änderung an der Amtstafel angeschlagen. Zusätzlich fand am 6.10.2008 um 18.30 Uhr eine Bürger-Information<br />
mit Diskussionsmöglichkeit statt. Betroffene sind nicht erschienen, vermutlich<br />
weil am 2.9.2008 ein Gespräch mit den Firmen vor Ort stattfand, wobei ersucht wurde, die<br />
Widmungsgrenze zwischen Betriebsbaugebiet B und Mischbaugebiet MB auf die vorhandenen<br />
Raumnutzungen (z.B. Werkstätten) abzustimmen.<br />
Folgende Stellungnahmen sind schriftlich eingelangt:<br />
Land OÖ<br />
Örtliche Raumordnung – (Beilage 3) keine fachliche Zustimmung solange ein Teil im HQ 30<br />
der Krems liegt. Das Projekt zur Umsetzung eines Hochwasserschutzes ist derzeit in der Endplanung,<br />
es wird dringend angeraten, mit der Umwidmung bis zur Fertigstellung zu warten (Hinweis<br />
auf die Möglichkeit zur Erklärung als Neuplanungsgebiet).<br />
Wasserwirtschaft – (Beilage 4) Nach Realisierung von Hochwasserschutzmaßnahmen in Nöstlbach<br />
/ Weißenberg wird ein ca. 30 – 40 m Streifen des Gst. Nr. 711/12 im HQ 30 der Krems liegen.<br />
Erst nach Umsetzung der Rückhaltebecken (Krems-Au) ist die beantragte Fläche nicht mehr<br />
vom HQ 30 betroffen. Fachlich steht einer Umwidmung nach Umsetzung der Maßnahmen in<br />
Nöstlbach / Weißenberg samt Adaptierung des Gefahrenzonenplanes nichts entgegen, wenn zur<br />
Krems hin ein 40 m breiter Streifen unverbaut bleibt. Ein Gutachten zur Lage außerhalb des<br />
Hochwasserabflussbereiches (HQ 30/100) ist vorzulegen.<br />
Naturschutz – (Beilage 5) die Umwidmungen der Teilflächen B und C sind fachlich nicht relevant,<br />
im Bereich A ist aufgrund der Topografie und des Naheverhältnisses zu den Forstflächen<br />
eine Rückwidmung des nordwestlichen Teiles des Betriebsbaugebietes (Gst. Nr. 760) in Grünland<br />
zu fordern.
13<br />
Umweltschutz – (Beilage 6) aus lärmschutztechnischer Sicht keine Einwände.<br />
Bezirksforstinspektion – (Beilage 7) Im Umwidmungsbereich Teil A ist aufgrund der Hangneigung<br />
und der vorhandenen Bestockung zu den Gst. Nr. 753/6, 761 und zum bestockten Teil des<br />
Gst. Nr. 753/8 eine Schutzzone von 10 m auszuweisen.<br />
Landeshauptmann als Verwalter des öffentlichen Wassergutes – (Beilage 8) Zustimmung.<br />
Landwirtschaftskammer OÖ – (Beilage 9) kein Einwand<br />
Wirtschaftskammer OÖ – (Beilage 10) Wird befürwortet, da die Wünsche der Firmen in der<br />
Planung berücksichtigt werden konnten.<br />
Wasserverband Ansfelden – (Beilage 11) Das Betriebsareal ist über einen privaten Wasserleitungs-Hausanschluss<br />
vorsorgt, der öffentliche Kanal fällt nicht in den Zuständigkeitsbereich des<br />
Wasserverbandes, sondern in den der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Neuhofen</strong>.<br />
OÖ. Ferngas AG – (Beilage 12), grundsätzlich kein Einwand, im Bereich liegen Erdgas-<br />
Niederdruckleitungen Hinweis auf Normen und Vorschriften.<br />
Energie AG OÖ – (Beilage 13) – kein Einwand<br />
Interessensabwägung:<br />
In Abstimmung auf das Gutachten des Planers für Hochwasserschutzmaßnahmen (Beilage 14)<br />
wird eine Schutzzone im Plan dargestellt zur Sicherung des künftigen Abflussbereiches HQ 30<br />
nach dem Ausbau des Hochwasserschutzes Nöstlbach.<br />
Die Forderungen des Naturschutzes (Rückwidmung Grst. 760) sind grundsätzlich verständlich,<br />
können aber nicht erfüllt werden. Das betroffene Grundstück war früher bebaut und ist jetzt eine<br />
etwas erhöhte ebene Wiesenfläche, welche jedoch dringend als Erweiterung für die Firma Filcom<br />
(Lager und Produktionshalle) benötigt wird. Den Forderungen der Forstinspektion wurde<br />
entsprochen durch die Ausweisung einer 10 m breiten Schutzzone zum Wald bzw. zum vorhandenen<br />
Bewuchs.<br />
Die dringende Genehmigung und Umsetzung der geplanten Hochwasserschutzmaßnahmen in<br />
Nöstlbach / Weißenberg liegt im öffentlichen Interesse und ist das Areal Hofmühle direkt davon<br />
betroffen. Wir gehen davon aus, dass mit den Eigentümern (Fam. Ecker) die Grundtausch- bzw.<br />
Ablöseverhandlungen rasch und einvernehmlich abgeschlossen werden können.<br />
Zur Standortsicherung der dort ansässigen Betriebe sind die Widmungsabstufungen (keine<br />
Neuwidmung von Bauland) ebenfalls dringend erforderlich. Durch die Schutzzonen sind bauliche<br />
Erweiterungen eingeschränkt, somit wird ausreichende Sicherheit gewährleistet.<br />
Die vorliegenden Flächenwidmungsplan-Änderungen können befürwortet werden.<br />
Der Bürgermeister stellt den Antrag auf Genehmigung der gegenständlichen Flächenwidmungsplan-<br />
und Ortsentwicklungskonzeptänderung.<br />
Beschluss: Der Antrag wird einstimmig angenommen.<br />
d) Bebauungsplan Aufstellung Nr. 95 „Hofmühle“, Gruppenbauweise<br />
Teilungsmöglichkeit für Firmengebäude Ecker, Grundsatzbeschluss<br />
Entwurf wird präsentiert.<br />
Die 3 eingemieteten Firmen (Messeeinrichtungen, Chem-Weld, Filcom) im Betriebsgebäude der<br />
Familie Ecker Grst.Nr. .94/1 und .94/2, KG 45527 Weißenberg, Hofmühle 1,2,3,4, beabsichtigen
14<br />
die Räumlichkeiten zu kaufen, dafür soll das Gebäude in 3 eigenständige Liegenschaften geteilt<br />
werden.<br />
Als Grundlage dafür ist ein Bebauungsplan für Gruppenbauweise erforderlich und sind entsprechende<br />
Feuermauern zum Teil vorhanden bzw. zusätzlich erforderlich.<br />
Der Raumordnungsausschuss und der Ortsplaner geben grundsätzlich eine positive Empfehlung<br />
für die Aufstellung des Bebauungsplanes, notwendige Feuermauern sind zu errichten.<br />
Der Bürgermeister stellt den Antrag, den Grundsatzbeschluss für die gegenständliche Bebauungsplan-Aufstellung<br />
zu fassen.<br />
Beschluss: Der Antrag wird einstimmig angenommen.<br />
e) Bebauungsplan Aufstellung Nr. 60 „Lastenstraße“, Gekuppelte Bauweise<br />
Unterschreitung Mindestabstand, Brunnmayr Immobilien, Grundsatzbeschluss<br />
Entwurf wird präsentiert.<br />
Die Fa. Brunnmayr Immobilien ersucht mit Eingabe vom 02.10.2008 wegen der Expansion der<br />
eingemieteten Firma Western Retrec, um die Heranrückung der geplanten Bebauung auf Gst.Nr.<br />
389/1 und 389/4, KG 45508 Fischen, zum benachbarten Grundstück der Fa. Nonius 389/3.<br />
Dafür ist ein Bebauungsplan für gekuppelte Bauweise erforderlich und sind Bestimmungen für<br />
den Brandschutz zu berücksichtigen.<br />
Der Bau- und Raumordnungsausschuss mit dem Ortsplaner befürworten grundsätzlich eine verdichtete<br />
Bauweise und bessere Nutzung der Grundflächen, jedoch ist das Einvernehmen mit der<br />
Fa. Nonius herzustellen. Der Geschäftsführer Hr. Brditschka wurde kontaktiert und er kann sich<br />
eine Heranrückung an die Grenze für beide Firmen vorstellen, jedoch sollte dies mit einer Höhenbeschränkung<br />
verbunden sein (z.B. 4-5 m).<br />
Der Bürgermeister stellt den Antrag, den Grundsatzbeschluss für die gegenständliche Bebauungsplan-Aufstellung<br />
zu fassen.<br />
Beschluss: Der Antrag wird einstimmig angenommen.<br />
Punkt 10) Änderung öffentliches Gut, Verlegung und Verbreiterung Lastenstraße<br />
Vereinbarung mit betroffenen Grundeigentümern, Genehmigung<br />
(Lageplan wird präsentiert, Vereinbarung liegt bei)<br />
Der Grundsatzbeschluss war in der 37. Sitzung des <strong>Gemeinde</strong>rates am 03. Juli 2008.<br />
Zum damaligen Entwurf der Vereinbarung gab es folgende einvernehmliche Korrekturen:
15<br />
Die Verlegung der Straße erfolgt etwas weniger weit nach Süd-Westen, daher sind die Tauschund<br />
Ablöseflächen geringer. Die Entschädigung für die Straßenverbreiterung reduziert sich von<br />
359 m² auf 347 m², wobei diese bei einer späteren Umwidmung in Bauland zurück gefordert<br />
wird. Falls die Baulanderweiterung Schierl wie geplant im nächsten Baulandkonzept enthalten ist,<br />
verringert sich die Ablöse noch einmal auf ca. 300 m² x 38,- €/m² = 11.400,- €.<br />
Die Fa. Brunnmayr finanziert dafür die Verlegung und Verbreiterung der Straße.<br />
Der Bürgermeister bringt die vorliegende Vereinbarung dem <strong>Gemeinde</strong>rat vollinhaltlich zur<br />
Kenntnis (diese liegt in Kopie als wesentlicher Bestandteil dem Protokoll bei) und stellt den Antrag<br />
auf Genehmigung.<br />
Beschluss: Der Antrag wird einstimmig angenommen.<br />
Punkt 11) Dringlichkeitsantrag - Dachsanierung der Landesmusikschule – Klage wegen Schadenersatz<br />
Der Schaden am Dach der Musikschule ist laut Sachverständigengutachten durch falsch verarbeitete<br />
Materialen entstanden. Die Firma Edtbauer, die die Spenglerarbeiten durchgeführt hat,<br />
muss dafür haften. Das macht sie jedoch nicht freiwillig. Daher ist es erforderlich, die Firma zu<br />
klagen, um die Rechte der <strong>Gemeinde</strong> durchzusetzen. Die Kosten für die Sanierung der 6 Pultdachflächen<br />
beim Osttrakt der Musikschule belaufen sich auf ca. € 32.400,-- (inkl. USt.). Die<br />
Lieferfirma gibt den Fehler im Blech zu. Dieser Mangel war jedoch zum Zeitpunkt der Verarbeitung<br />
nicht bekannt. Das Material hat dem damaligen Stand der Technik entsprochen. Diese Angelegenheit<br />
einvernehmlich zu lösen, wurde versucht.<br />
Der Bürgermeister sagt zu, dass vor Einreichung der Klage noch einmal in einem Gespräch versucht<br />
wird, eine außergerichtliche Lösung herbeizuführen.<br />
Der Bürgermeister stellt den Antrag, die Einreichung der Klage gegen die Firma Edtbauer – falls<br />
eine außergerichtliche Lösung nicht zustande kommt - zu genehmigen.<br />
Beschluss: Der Antrag wird mit Stimmenmehrheit angenommen;<br />
25 Stimmen dafür: SPÖ, Mayr, ÖVP (ohne Baumgartner u. Alberndorfer)<br />
2 Stimmen dagegen: Chalupar, Hoffelner<br />
4 Stimmenthaltungen: FPÖ, Baumgartner, Alberndorfer<br />
Punkt 12) Allfälliges<br />
a) Vortrag „Unser Weg in die Energieunabhängigkeit“<br />
GV Hagmair kritisiert die verspätete Einladung zum interessanten Impulsreferat der Leader-<br />
Region im Gasthof Scheuringer seitens der <strong>Gemeinde</strong>.
16<br />
b) Schulsprengel - Aufhebung<br />
Die Aufhebung der Schulsprengel für die Neuhofner Hauptschulen gilt ab dem Schuljahr<br />
2009/2010.<br />
<br />
Nachdem keine Wortmeldungen mehr vorliegen, dankt der Bürgermeister allen Anwesenden für ihre Mitarbeit,<br />
verabschiedet sich und schließt die heutige Sitzung um 20.52 Uhr.<br />
___________________________<br />
Schriftführerin<br />
________________________________<br />
Vorsitzender
17<br />
Die gegenständliche Verhandlungsschrift ist in der Sitzung am 2008 zur Einsichtnahme aufgelegen. Gegen<br />
den Inhalt wurden keine Einwendungen erhoben. Die Verhandlungsschrift gilt als genehmigt.<br />
<strong>Neuhofen</strong>, am 11. Dezember 2008<br />
Bürgermeister<br />
Günter Engertsberger<br />
___________________________________<br />
<strong>Gemeinde</strong>ratsmitglied der SPÖ-Fraktion<br />
_________________________________<br />
<strong>Gemeinde</strong>ratsmitglied der ÖVP-Fraktion<br />
___________________________________<br />
<strong>Gemeinde</strong>ratsmitglied der Grünen-Fraktion<br />
_________________________________<br />
<strong>Gemeinde</strong>ratsmitglied der FPÖ-Fraktion