HYDRAULIK UND HYDROMECHANIK Übungsteil - Department ...
HYDRAULIK UND HYDROMECHANIK Übungsteil - Department ...
HYDRAULIK UND HYDROMECHANIK Übungsteil - Department ...
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
<strong>HYDRAULIK</strong> <strong>UND</strong> <strong>HYDROMECHANIK</strong> – ÜBUNGSTEIL<br />
8.2 Froudesches Ähnlichkeitsgesetz<br />
Den Modellgesetzen der Hydraulik zufolge setzt die Forderung nach mechanischer Ähnlichkeit eines<br />
Modells (M) mit der Natur (N) geometrische, kinematische und dynamische Ähnlichkeit voraus<br />
[BOLLRICH et al., 1989]. Die dynamische Ähnlichkeit basiert auf der geometrischen und kinematischen<br />
Ähnlichkeit und besagt, dass in Natur und Modell einander entsprechenden Kräfte<br />
stets im gleichen Verhältnis stehen. In hydraulischen Problemen treten vornehmlich Schwere-,<br />
Trägheits- und Reibungskräfte auf. Darüber hinaus können Kapillar-, Elastizitäts- und andere Kräfte<br />
von Bedeutung sein. Da volle dynamische Ähnlichkeit bei gleicher Flüssigkeit in Natur und Modell<br />
nicht erreicht werden kann, beschränkt man sich darauf, die jeweils zwei dominierenden Kräftearten<br />
zu berücksichtigen. Bei allen Fließvorgängen mit freiem Wasserspiegel (d. h Abfluss in offenen<br />
Gerinnen, über Wehre, Abstürze, Schwall und Sunk) als auch beim Fließen in Druckrohrströmungen<br />
mit voll ausgebildeter Turbulenz (hydraulisch raues Verhalten) überwiegen die Schwere- und<br />
Trägheitskräfte (nicht jedoch bei der Strömung im Boden, bei der die Trägheitsreaktionen wegen<br />
der geringen Geschwindigkeiten vernachlässigt werden können). Dem Froudeschen Ähnlichkeitsgesetz<br />
zufolge ist das Verhältnis aus der Schwerkraft im Modell und in der Natur dann gleich dem<br />
Verhältnis aus der Trägheitskraft in der Natur und im Modell, wenn gilt<br />
Fr N<br />
Fr<br />
= 1.<br />
M<br />
[Fr N ] = dim.los Froude-Zahl in der Natur<br />
[Fr M ] = dim.los Froude-Zahl im entsprechenden Modell<br />
Als Froude-Zahl im Froudeschen Ähnlichkeitsgesetz wird anstelle der Definitionsgleichung 6-6<br />
zumeist eine erweiterte Form verwendet. Hierfür wird einerseits Q/A mit v substituiert und andererseits<br />
der Quotient aus dem Fließquerschnitt A und der Spiegelbreite B als charakteristische Länge l<br />
Q v<br />
aufgefasst Fr =<br />
A · g · A g ·l ,<br />
B<br />
womit für Fr N und Fr M die Bestimmungsgleichungen Fr N =<br />
v N<br />
g ·l N<br />
und Fr M =<br />
v M<br />
g ·l M<br />
erhält.<br />
[l N ] = m charakteristische Länge in der Natur<br />
[v N ] = m·s −1 Fließgeschwindigkeit in der Natur<br />
[l M ] = m die der charakteristischen Länge in der Natur l M entsprechende Länge im Modell<br />
[v M ] = m·s −1 Fließgeschwindigkeit im Modell<br />
8.3 Überfallbeiwert bei freien Überfällen und bei breitkronigen Wehren<br />
Berechnungsansatz für freie Überfälle<br />
Der Begriff des freien Überfalls existiert in der Fachliteratur nicht. Unter freien Überfallströmungen<br />
sollen jene Wehrströmungen verstanden werden, bei denen sich entweder nach der Wehrkante ein<br />
freier Strahl mit einer der freien Atmosphäre ausgesetzten Strahlober- als auch -unterfläche ausbildet<br />
oder bei denen der Abfluss unmittelbar über dem Wehrrücken (unterwasserseitig) praktisch<br />
drucklos erfolgt.<br />
Der hydraulische Ansatz für diese Überfallströmungen geht davon aus, dass die Strömung einer<br />
idealen Flüssigkeit unmittelbar nach dem (vertikalen) Scheitelquerschnitt bzw. ab der Überfallkante<br />
quasi drucklos erfolgt, d. h. dass im Scheitelquerschnitt überall Atmosphärendruck vorliegt. Das<br />
trifft sicher auf scharfkantige Wehre relativ genau zu, bei denen die Überfallströmung die Wehrkante<br />
als freier Strahl verlässt, der an der Ober- und Unterseite dem Luftdruck ausgesetzt ist, doch<br />
erfolgt auch der Abfluss an der Oberfläche rundkroniger Wehre unter vielen Bedingungen annä-<br />
Anhang – Überfallbeiwert bei freien Überfällen und bei breitkronigen Wehren S. 91