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Kommunikationstechniker - Landesberufsschule 4

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) Förderunterricht gemäß § 8 lit. g sublit. cc des SCHOG<br />

Bildungs- und Lehraufgabe:<br />

Der grundsätzliche geeignete und leistungswillige Schüler soll jene Kenntnisse und<br />

Fertigkeiten aufweisen, die ihm die Erfüllung der Bildungs- und Lehraufgabe des<br />

betreffenden Pflichtgegenstandes in der Leistungsgruppe mit erweitertem oder<br />

vertieftem Bildungsangebot ermöglicht bzw. jene Kenntnisse und Fertigkeiten<br />

erwerben, die ihn zu einem Aufstieg in die höhere Leistungsgruppe befähigen.<br />

Lehrstoff:<br />

(Pflichtgegenstände des erweiterten Bildungsangebotes)<br />

Wie im entsprechenden Pflichtgegenstand unter Beschränkung auf jene Lehrinhalte<br />

die für die Erreichung der Bildungs- und Lehraufgabe in diesem Pflichtgegenstand<br />

wesentlich sind.<br />

(Pflichtgegenstände des vertieften Bildungsangebotes)<br />

Wie im entsprechenden Pflichtgegenstand unter Beschränkung auf jene Teile des<br />

zusätzlichen Lehrstoffes der Leistungsgruppe mit vertieftem Bildungsangebotes, die<br />

für die Erreichung der Bildungs- und Lehraufgabe dieser Leistungsgruppe im<br />

betreffenden Pflichtgegenstand wesentlich sind.<br />

Didaktische Grundsätze:<br />

Die Bildungs- und Lehraufgabe erfordert die sorgfältige Auswahl des wesentlichen<br />

Lehrstoffes des erweiterten oder vertieften Bildungsangebotes im betreffenden<br />

Pflichtgegenstand. Dabei ist es wichtig, dass die Übungsbeispiele möglichst auf den<br />

Lehrberuf des Schülers bezogen sind. Ansonsten gelten die didaktischen Grundsätze<br />

des betreffenden Pflichtgegenstandes.<br />

Ständige Kontakte mit dem Lehrer des betreffenden Pflichtgegenstandes sind eine<br />

wesentliche Voraussetzung für den Erfolg des Förderunterrichtes.<br />

Bereich 5.6 Seite 58<br />

Für alle Lehrberufe an der <strong>Landesberufsschule</strong> 4 in Salzburg Stand: Sep. 2006

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