Kommunikationstechniker - Landesberufsschule 4
Kommunikationstechniker - Landesberufsschule 4
Kommunikationstechniker - Landesberufsschule 4
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Lehrplan für die Lehrberufe<br />
A) KOMMUNIKATIONSTECHNIKER – AUDIO- UND<br />
VIDEOELEKTRONIK<br />
B) KOMMUNIKATIONSTECHNIKER – ELEKTRONISCHE<br />
DATENVERARBEITUNG UND TELEKOMMUNIKATION<br />
C)KOMMUNIKATIONSTECHNIKER - NACHRICHTENELEKTRONIK<br />
beginnend mit der 1. Klasse ab 1. September 2006 im Bundesland Salzburg<br />
Rahmenlehrplan: A/4/2 BGBl. Nr.: 461/2003<br />
Einrichtung von Leistungsgruppen gemäß § 46 Abs. 2 und § 47 Abs. 3 des<br />
SCHOG:<br />
In den Pflichtgegenständen<br />
Rechnungswesen ....................................................... 1. bis 3. Klasse<br />
Elektronik ..................................................................... 1. bis 3. Klasse<br />
Angewandte Mathematik ............................................. 1. bis 4. Klasse<br />
ist ein vertieftes Bildungsangebot zu führen.<br />
Eine Leistungsgruppe hat die zur Erfüllung der Aufgabe der Berufsschule notwendigen<br />
Erfordernisse und die andere ein vertieftes Bildungsangebot zu vermitteln.<br />
Der Beobachtungszeitraum für die Einstufung in die Leistungsgruppen hat an<br />
lehrgangsmäßigen Berufsschulen sechs bis neun Unterrichtstage und an ganzjährigen<br />
Berufsschulen sechs bis zwölf Wochen zu umfassen.<br />
Schüler, die den entsprechenden Fachbereich in einer anderen berufsbildenden<br />
Schule oder in der Polytechnischen Schule erfolgreich abgeschlossen haben, sind in<br />
die höhere Leistungsgruppe einzustufen, in welcher der Unterricht auf dem bisher<br />
erlernten Lehrstoff aufzubauen ist.<br />
Für diese Schüler entfällt der Beobachtungszeitraum für die Leistungsgruppen im<br />
betriebswirtschaftlichen und fachtheoretischen Unterricht.<br />
Für die Umstufung in eine höhere oder niedrigere Leistungsgruppe besteht ein<br />
Termin während des Unterrichtsjahres und ein weiterer Termin am Ende des<br />
Unterrichtsjahres für die nächste Klasse, sofern der betreffende Pflichtgegenstand in<br />
dieser geführt wird. In Klassen, die einem halben Lehrjahr entsprechen, besteht kein<br />
Umstufungstermin.<br />
Bereich 2 Seite 2<br />
Anlage A/4/2 - <strong>Kommunikationstechniker</strong> - Audio- und Videoelektronik Stand: Sept. 2006<br />
<strong>Kommunikationstechniker</strong> – Elektronische Datenverarbeitung und Telekommunikation<br />
<strong>Kommunikationstechniker</strong> - Nachrichtenelektronik