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GR_31052007_28 - .PDF - Gemeinde Neuhofen

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OÖ. Ferngas AG (Beilage 4) – kein Einwand, Verweis auf Vorschriften und Normen<br />

Energie AG OÖ. (Beilage 5) – kein Einwand<br />

Bezüglich Löschwasser-Hydrant ist die Situierung im Einvernehmen mit der Wassergenossenschaft<br />

<strong>Neuhofen</strong> vorzunehmen.<br />

Die Änderung entspricht den Planungszielen der <strong>Gemeinde</strong> (Ortsbebauungskonzept) und werden<br />

Interessen Dritter nicht verletzt.<br />

Der Bürgermeister stellt den Antrag, die gegenständliche Bebauungsplanänderung zu genehmigen.<br />

Beschluss: Der Antrag wird einstimmig angenommen.<br />

Punkt 13) Zurückstellung von öffentlichem Gut, nicht benützter Fußweg mit ca. 100 m²<br />

Im Bereich Taubenweg- Brunnhuberstraße, Grundsatzbeschluss<br />

(Lageplan und Bebauungsplan wird präsentiert)<br />

Im Zuge der letzten Überarbeitung des Bebauungsplanes Nr.33, Änderung Nr. 7, wurde die<br />

Grundlage für eine Auflassung des Verbindungsweges zwischen den 2 begehbaren Fußwegen<br />

geschaffen.<br />

Die früher geplante Reihenhausbebauung auf den Grst. 55/11, 55/14, 55/15, wurde nicht realisiert,<br />

dafür wäre der Weg als Zugang zu den Häusern gedacht gewesen. Nun ist eine offene Bebauung<br />

dargestellt und zum Teil hergestellt, mit Zufahrt und Zugangsmöglichkeit von der<br />

Brunnhuberstraße.<br />

Der öffentliche Verbindungsweg mit ca. 50 x 2 = 100 m² ist daher nicht mehr erforderlich und<br />

kann den angrenzenden Eigentümern zurückgestellt werden.<br />

Im beiliegenden Schreiben (Beilage 1, eingelangt 24.4.2007) erklären die Anrainer<br />

Hinterdorfer, Sigon, Gupper und Winkler, ihr Einverständnis mit der kostenlosen Rückgabe.<br />

Die Vermessungskosten übernimmt Herr Hinterdorfer.<br />

Der Bau- u. Raumordnungsausschuss gibt eine positive Empfehlung, ersucht aber eine Aufwandsentschädigung<br />

anteilsmäßig zu verlangen, in der Höhe von € 7,-/m² also gesamt € 700,-.<br />

<strong>GR</strong> Chalupar spricht sich grundsätzlich gegen den Verkauf von öffentlichen Wegen aus.<br />

Der Bürgermeister stellt den Antrag, der Zurückstellung von öffentlichem Gut zuzustimmen.<br />

Eine Aufwandsentschädigung von insgesamt € 700,-- wird verlangt.<br />

Beschluss: Der Antrag wird mit Stimmenmehrheit angenommen;<br />

30 Stimmen dafür: SPÖ, ÖVP, FPÖ, Endfellner, Mayr<br />

1 Stimme dagegen: Chalupar

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