GR_31052007_28 - .PDF - Gemeinde Neuhofen
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OÖ. Ferngas AG (Beilage 4) – kein Einwand, Verweis auf Vorschriften und Normen<br />
Energie AG OÖ. (Beilage 5) – kein Einwand<br />
Bezüglich Löschwasser-Hydrant ist die Situierung im Einvernehmen mit der Wassergenossenschaft<br />
<strong>Neuhofen</strong> vorzunehmen.<br />
Die Änderung entspricht den Planungszielen der <strong>Gemeinde</strong> (Ortsbebauungskonzept) und werden<br />
Interessen Dritter nicht verletzt.<br />
Der Bürgermeister stellt den Antrag, die gegenständliche Bebauungsplanänderung zu genehmigen.<br />
Beschluss: Der Antrag wird einstimmig angenommen.<br />
Punkt 13) Zurückstellung von öffentlichem Gut, nicht benützter Fußweg mit ca. 100 m²<br />
Im Bereich Taubenweg- Brunnhuberstraße, Grundsatzbeschluss<br />
(Lageplan und Bebauungsplan wird präsentiert)<br />
Im Zuge der letzten Überarbeitung des Bebauungsplanes Nr.33, Änderung Nr. 7, wurde die<br />
Grundlage für eine Auflassung des Verbindungsweges zwischen den 2 begehbaren Fußwegen<br />
geschaffen.<br />
Die früher geplante Reihenhausbebauung auf den Grst. 55/11, 55/14, 55/15, wurde nicht realisiert,<br />
dafür wäre der Weg als Zugang zu den Häusern gedacht gewesen. Nun ist eine offene Bebauung<br />
dargestellt und zum Teil hergestellt, mit Zufahrt und Zugangsmöglichkeit von der<br />
Brunnhuberstraße.<br />
Der öffentliche Verbindungsweg mit ca. 50 x 2 = 100 m² ist daher nicht mehr erforderlich und<br />
kann den angrenzenden Eigentümern zurückgestellt werden.<br />
Im beiliegenden Schreiben (Beilage 1, eingelangt 24.4.2007) erklären die Anrainer<br />
Hinterdorfer, Sigon, Gupper und Winkler, ihr Einverständnis mit der kostenlosen Rückgabe.<br />
Die Vermessungskosten übernimmt Herr Hinterdorfer.<br />
Der Bau- u. Raumordnungsausschuss gibt eine positive Empfehlung, ersucht aber eine Aufwandsentschädigung<br />
anteilsmäßig zu verlangen, in der Höhe von € 7,-/m² also gesamt € 700,-.<br />
<strong>GR</strong> Chalupar spricht sich grundsätzlich gegen den Verkauf von öffentlichen Wegen aus.<br />
Der Bürgermeister stellt den Antrag, der Zurückstellung von öffentlichem Gut zuzustimmen.<br />
Eine Aufwandsentschädigung von insgesamt € 700,-- wird verlangt.<br />
Beschluss: Der Antrag wird mit Stimmenmehrheit angenommen;<br />
30 Stimmen dafür: SPÖ, ÖVP, FPÖ, Endfellner, Mayr<br />
1 Stimme dagegen: Chalupar