GR_31052007_28 - .PDF - Gemeinde Neuhofen
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(Planung wird gezeigt)<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>rats-Grundsatzbeschluss erfolgte in der 24. Sitzung am 18.12.2006 Pkt.15c).<br />
Die Verständigung der betroffenen war im Zeitraum vom 25.01. bis 26.03.2007.<br />
Folgende Stellungnahmen sind dazu eingelangt:<br />
Land OÖ.<br />
Raumordnung (Beilage 3) – keine Einwände, Hinweis auf Auflagen und Bedingungen<br />
Umwelttechnik (Beilage 4) – Bedenken wegen Wohnungen straßenseitig, mit Auflagen für erhöhten<br />
Schallschutz vertretbar<br />
Straßenplanung/Erhaltung (Beilage 5) – Planungen des Landes nicht betroffen, Aufschließung<br />
über bestehende Zufahrten, keine zusätzlichen möglich, falls künftig erforderlich sind Maßnahmen<br />
wie Zusatzspuren oder Verkehrslichtsignalanlage vorzusehen, es dürfen keine Kosten für<br />
Lärmschutzmaßnahmen für die Straßenverwaltung erwachsen, bei Einhaltung der Bedingungen<br />
kein Einwand.<br />
Wasserwirtschaft (Beilage 6) – Fläche außerhalb des HW 100<br />
Landwirtschaftskammer (Beilage 7) – keine Einwendung<br />
Energie AG (Beilage 8) – kein Einwand<br />
Die genannten Bedingungen und Auflagen sind in den folgenden erforderlichen Behördenverfahren<br />
anzuwenden.<br />
Die Änderung entspricht den Planungszielen der <strong>Gemeinde</strong> und werden Interessen Dritter nicht<br />
verletzt.<br />
Der Bürgermeister stellt den Antrag, die gegenständliche Flächenwidmungsplanänderung zu<br />
genehmigen.<br />
Beschluss: Der Antrag wird einstimmig angenommen.<br />
b) Bebauungsplan Änderung Nr. 75.03, Eiber-Welserstraße<br />
Ermöglichung von Flachdächern (5 Doppelhäuser Hanningerweg 20-38) Genehmigung<br />
(Planung wird präsentiert)<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>rats-Grundsatzbeschluss erfolgte in der 25. Sitzung am 12.02.2007 Pkt.15).<br />
Die Verständigung der betroffenen war im Zeitraum vom 19.03. bis 15.05.2007.<br />
Folgende Stellungnahmen sind dazu eingelangt:<br />
Land OÖ. Raumordnung (Beilage 2) – Überörtliche Interessen im besonderen Maße werden in<br />
der vorgelegten Form der Änderung nicht berührt.<br />
Freiwillige Feuerwehr <strong>Neuhofen</strong> - (Beilage 3) – Hinweis auf die §§ 17 und 18 inkl. Anhang 2,<br />
sowie auf den § 23 der OÖ. Brandbekämpfungsverordnung – für eine entsprechende Löschwasserversorgung<br />
wird ein Überflurhydrant im Bereich Straßenkreuzung bei Grst.Nr. 25/4 empfohlen.