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GR_31052007_28 - .PDF - Gemeinde Neuhofen

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(Planung wird gezeigt)<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rats-Grundsatzbeschluss erfolgte in der 24. Sitzung am 18.12.2006 Pkt.15c).<br />

Die Verständigung der betroffenen war im Zeitraum vom 25.01. bis 26.03.2007.<br />

Folgende Stellungnahmen sind dazu eingelangt:<br />

Land OÖ.<br />

Raumordnung (Beilage 3) – keine Einwände, Hinweis auf Auflagen und Bedingungen<br />

Umwelttechnik (Beilage 4) – Bedenken wegen Wohnungen straßenseitig, mit Auflagen für erhöhten<br />

Schallschutz vertretbar<br />

Straßenplanung/Erhaltung (Beilage 5) – Planungen des Landes nicht betroffen, Aufschließung<br />

über bestehende Zufahrten, keine zusätzlichen möglich, falls künftig erforderlich sind Maßnahmen<br />

wie Zusatzspuren oder Verkehrslichtsignalanlage vorzusehen, es dürfen keine Kosten für<br />

Lärmschutzmaßnahmen für die Straßenverwaltung erwachsen, bei Einhaltung der Bedingungen<br />

kein Einwand.<br />

Wasserwirtschaft (Beilage 6) – Fläche außerhalb des HW 100<br />

Landwirtschaftskammer (Beilage 7) – keine Einwendung<br />

Energie AG (Beilage 8) – kein Einwand<br />

Die genannten Bedingungen und Auflagen sind in den folgenden erforderlichen Behördenverfahren<br />

anzuwenden.<br />

Die Änderung entspricht den Planungszielen der <strong>Gemeinde</strong> und werden Interessen Dritter nicht<br />

verletzt.<br />

Der Bürgermeister stellt den Antrag, die gegenständliche Flächenwidmungsplanänderung zu<br />

genehmigen.<br />

Beschluss: Der Antrag wird einstimmig angenommen.<br />

b) Bebauungsplan Änderung Nr. 75.03, Eiber-Welserstraße<br />

Ermöglichung von Flachdächern (5 Doppelhäuser Hanningerweg 20-38) Genehmigung<br />

(Planung wird präsentiert)<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rats-Grundsatzbeschluss erfolgte in der 25. Sitzung am 12.02.2007 Pkt.15).<br />

Die Verständigung der betroffenen war im Zeitraum vom 19.03. bis 15.05.2007.<br />

Folgende Stellungnahmen sind dazu eingelangt:<br />

Land OÖ. Raumordnung (Beilage 2) – Überörtliche Interessen im besonderen Maße werden in<br />

der vorgelegten Form der Änderung nicht berührt.<br />

Freiwillige Feuerwehr <strong>Neuhofen</strong> - (Beilage 3) – Hinweis auf die §§ 17 und 18 inkl. Anhang 2,<br />

sowie auf den § 23 der OÖ. Brandbekämpfungsverordnung – für eine entsprechende Löschwasserversorgung<br />

wird ein Überflurhydrant im Bereich Straßenkreuzung bei Grst.Nr. 25/4 empfohlen.

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