GR_31052007_28 - .PDF - Gemeinde Neuhofen
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Punkt 10) Änderung der Infrastrukturabgabe für Betriebsbauwidmungen<br />
Die ÖVP, Grünen und FPÖ stellen den Antrag, die Infrastrukturabgabe bei Umwidmungen für<br />
Betriebsbaugebiet und Widmung MB auf 5 Euro (statt bisher 11 Euro) zu ändern.<br />
Als Hinweis wird festgehalten:<br />
Es soll eine Arbeitsgruppe unter Beiziehung des externen Experten Dr. Mathis installiert werden,<br />
die in Zusammenarbeit mit dem Bauausschuss, Bankinstituten und zuständigen Institutionen,<br />
<strong>Neuhofen</strong> als Betriebsstandort forciert.<br />
In nächster Zeit soll eine Wertsicherung der Infrastrukturabgabe beschlossen werden.<br />
Der Bürgermeister fordert den <strong>Gemeinde</strong>rat auf, über den gegenständlichen Antrag abzustimmen.<br />
Beschluss: Der Antrag wird mit Stimmenmehrheit angenommen;<br />
30 Stimmen dafür: ÖVP, FPÖ, Grüne, SPÖ (ohne Karmedar)<br />
1 Stimmenthaltung: Karmedar<br />
Punkt 11) Präsentation des Hochwasser-Gefahrenzonenplanes der Krems 2007<br />
(Plan wird präsentiert und erklärt)<br />
Nach dem Hochwasser 2002 hat der Gewässerbezirk Linz mit dem Wasserverband unteres<br />
Kremstal die Erstellung des Gefahrenzonenplanes (GZP) für das Kremstal von Ansfelden bis<br />
Wartberg/Nußbach beauftragt. Im Vorfeld ist ein Niederschlagsabflussmodell und eine Machbarkeits-Studie<br />
über Hochwasser-Schutzmöglichkeiten erstellt worden.<br />
Am 13. März 2007 wurden der Marktgemeinde <strong>Neuhofen</strong> folgende Unterlagen übergeben:<br />
(Erstellt vom Ingenieurbüro für Kulturtechnik u. Wasserwirtschaft DI Humer Geboltskirchen)<br />
• Technischer Bericht (43 Seiten) Teil I, Teil II und Aktennotiz<br />
• Übersichtslageplan 1:10000<br />
• GZP auf Kataster 1:5000, GZP auf Flächenwidmungsplan 1:5000 und 1:2000 (wird<br />
präsentiert)<br />
• HQ30 Wassertiefen und Wasserspiegel, HQ100 Wassertiefen und Wasserspiegel<br />
• HQ30 Überflutungsfläche, HQ100 Überflutungsfläche<br />
• Alle Unterlagen auch Digital auf Datenträger CD<br />
Rote Zone:<br />
Bauverbotszone, zur ständigen Benützung für Siedlungs- u. Verkehrszwecke nicht geeignet<br />
HQ 30 Zone: wasserrechtliche Bewilligungspflicht, Anschlaglinie HQ30 ist ausgewiesen<br />
(z.B. Teile von: Fischen, Breinfeld, Industriestraße, Lastenstraße, Fasanweg, Piberbacher<br />
Austraße, Sportallee, Am Sportplatz, Wehrstraße, Kohlwinkel, Glücksweg, Bachstraße, Roßweg,<br />
In der Au, Kläranlage, Hofmühle…)<br />
Rot-Gelbe Zone: (ist in <strong>Neuhofen</strong> keine ausgewiesen) liegt zwischen roter Zone und HQ100<br />
Linie, Retensions- Abfluss- u. wasserwirtschaftliche Vorrangfläche