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GR_31052007_28 - .PDF - Gemeinde Neuhofen

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(7) Vom ermittelten Familieneinkommen sind je weiterem nicht selbsterhaltungsfähigem Kind<br />

im Haushalt 200 Euro abzuziehen.<br />

(8) Der so ermittelte Betrag bildet die Grundlage für die Berechnung des Elternbeitrages (Berechnungsgrundlage).<br />

Beschluss: Der Antrag wird einstimmig angenommen.<br />

Punkt 8) Anmietung einer Wohnung zur Schaffung eines Gemeinschaftsraumes für die betreubare<br />

Wohnanlage<br />

Es wurden als Gemeinschaftsraum folgende geeignete Räumlichkeiten im BAH besichtigt: der<br />

Therapieraum im Erdgeschoss des BAH, die Räumlichkeiten der Jugendwohlfahrt, die Räumlichkeit<br />

im Kellergeschoss nordseitig des Speisesaales und die Buffeträumlichkeiten im Erdgeschoss.<br />

Am besten wäre der Raum angrenzend an den Speisesaal geeignet. Die Heimleitung<br />

spricht sich allerdings gegen eine Benützung sämtlicher Räumlichkeiten aus, da sie teilweise<br />

noch in Verwendung stehen und teilweise vom Heim selbst benützt werden müssen. Ein weiteres<br />

Platzangebot existiert im BAH nicht.<br />

Vom Roten Kreuz als Betreuungsorganisation wäre eine Vor-Ort-Nutzung im Objekt betreubares<br />

Wohnen am optimalsten, weil gemeinschaftsfördernde Maßnahmen am einfachsten dort umgesetzt<br />

werden können. Außerdem ist eine Entfernung von ca. 200 m für die zu betreuenden<br />

Personen nicht optimal (die Bedenken liegen in einer Nichtnutzung der angebotenen Räume).<br />

Es wurde anschließend die Möglichkeit einer Adaptierung von noch freien Wohnungen überprüft<br />

und wurde festgestellt, dass die Wohnung Nr. 7 für diese Zwecke angemietet werden<br />

könnte.<br />

Festgestellt wurde auch, dass diese Einheit, die für die Betreuung des Roten Kreuzes angemietet<br />

wird, von der Abteilung Wohnbauförderung gefördert wird. Der monatliche Kostenaufwand in<br />

Höhe von € 290,-- (Miete inkl. Betriebs- und Heizkosten) müsste von Marktgemeinde <strong>Neuhofen</strong><br />

bestritten werden.<br />

Es besteht noch eine Möglichkeit vor dem Aufenthaltbereich im Erdgeschoss im BAH. Nach erfolgter<br />

Besichtigung am 17. April um 11.00 Uhr wurde festgestellt, dass die angebotene Örtlichkeit<br />

sich eignet (Kücheneinrichtung vorhanden), allerdings müssten Trennwände errichtet<br />

werden. Die Kosten dafür belaufen sich auf € 350,-- monatlich.<br />

<strong>GR</strong> Chalupar schlägt vor, dass diese Wohnung auch für andere Zwecke genutzt werden soll. Eine<br />

diesbezügliche Überprüfung soll vorgenommen werden.<br />

Der Bürgermeister stellt den Antrag, die Wohnung Nr. 7 in der betreubaren Wohnanlage zur<br />

Schaffung eines Gemeinschaftraumes von der <strong>Gemeinde</strong> anzumieten.<br />

Beschluss: Der Antrag wird einstimmig angenommen.

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