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GR_31052007_28 - .PDF - Gemeinde Neuhofen

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Der Elternbeitrag richtet sich nach dem Brutto-Familieneinkommen (Bemessungsgrundlage)<br />

und ist 11 x pro Jahr mittels Abbuchungsauftrag zu bezahlen. Für Kinder, deren Eltern ihren<br />

Hauptwohnsitz nicht in <strong>Neuhofen</strong> haben, wird der Höchstbeitrag verrechnet.<br />

Elternbeitrag<br />

(1) Mit dem monatlich zu leistenden Kostenbeitrag der Eltern (Elternbeitrag) werden alle Leistungen<br />

der Kindergärten (KG Brucknerstraße und KG Kremsallee) abgedeckt. Der Elternbeitrag<br />

umfasst nicht die allenfalls verabreichte Verpflegung und den Kostenbeitrag für die Begleitperson<br />

beim Kindergartentransport.<br />

(2) Der vom Rechtsträger einzuhebende Elternbeitrag versteht sich inklusive einer allenfalls zu<br />

zahlender Umsatzsteuer.<br />

(3) Nur vollständig und wahrheitsgemäß ausgefüllte Anträge werden bearbeitet. Bei unrichtigen<br />

Angaben oder bewusstem Verschweigen von Familieneinkünften verliert der Antragsteller das<br />

Recht auf soziale Einstufung (Verrechnung des Höchstbeitrages). Zu niedrig vorgeschriebene<br />

Beiträge aufgrund falscher Angaben werden nachgefordert.<br />

(4) Die Antragstellung für das Kindergartenjahr 2007/2008 muss bis Mitte August 2007 erfolgen,<br />

ansonsten wird keine soziale Einstufung vorgenommen und es muss der Höchstbeitrag berechnet<br />

werden.<br />

(5) Eine Antragsstellung für die Beitragsregelung muss jährlich (Kindergartenjahr) neu beantragt<br />

werden.<br />

Der Mindestbeitrag beträgt 36 Euro.<br />

Mindestbeitrag<br />

Zuschläge und Abschläge<br />

(1) Alle Zu- und Abschläge sind von 100 % des Elternbeitrages zu berechnen.<br />

(2) Besuchen mehrere Kinder einer Familie eine Kinderbetreuungseinrichtung, wird für das 2.<br />

oder weitere Kind(er) ein Abschlag von maximal 20 % festgesetzt.<br />

Index<br />

Der Mindest- und Höchstbeitrag ändern sich jeweils zu Beginn des nächstfolgenden Arbeitsjahres<br />

entsprechend der Änderung des von der Statistik Austria kundgemachten Verbraucherpreisindex<br />

2005 oder eines an seine Stelle tretenden Index gegenüber dem durchschnittlichen Index<br />

des Jahres 2006. Dabei ist nach mathematischen Rundungsregeln auf volle Eurobeträge zu runden.<br />

Berechnung des Elternbeitrages<br />

(1) Der Höchstbeitrag für die halbtägige Betreuung (07.00 Uhr bis 12.30 Uhr) wird mit 105 Euro<br />

festgelegt.

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