18.11.2014 Aufrufe

GR_31052007_28 - .PDF - Gemeinde Neuhofen

GR_31052007_28 - .PDF - Gemeinde Neuhofen

GR_31052007_28 - .PDF - Gemeinde Neuhofen

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

1<br />

Verhandlungsschrift<br />

über die <strong>28</strong>. Sitzung des <strong>Gemeinde</strong>rates<br />

der Marktgemeinde <strong>Neuhofen</strong> an der Krems<br />

31. Mai 2007<br />

(Funktionsperiode 2003/2009)<br />

Anwesende: Vorsitzender :<br />

Bürgermeister Günter Engertsberger<br />

Mitglieder des <strong>Gemeinde</strong>vorstandes:<br />

Vbgm. Gertraud Eckerstorfer SPÖ<br />

Alfred Strauß SPÖ<br />

Rudolf List SPÖ<br />

Vbgm. Johann Kaplinger ÖVP<br />

Mag. Max Leonhardmair ÖVP<br />

Franz Hagmair ÖVP<br />

übrige Mitglieder des <strong>Gemeinde</strong>rates:<br />

SPÖ: Walter Linzmeier ÖVP: Ing. Ernst Aigner<br />

Kurt Wurzer<br />

Karl-Heinz Pramhaas<br />

Johann Karmedar<br />

Packy Andreas<br />

Ingrid Lauss<br />

Alfred Fiedermutz<br />

Elisabeth Bernecker<br />

DI Johann Fellnhofer Ersatz<br />

Franz Lina<br />

Gottfried Bachl Ersatz<br />

Mag. Helmut Edlbauer Ersatz<br />

Günter Gruber Ersatz<br />

Wolfgang Streitner sen. Ersatz<br />

Hermann Stoiber Ersatz<br />

Irmgard Streitner Ersatz<br />

Elfriede Alberndorfer Ersatz<br />

Erich Roßler Ersatz<br />

Grüne: Karin Chalupar FPÖ: Johann Hauhart<br />

Helmut Mayr<br />

Ottilie Irndorfer<br />

Wilhelm Endfellner Ersatz<br />

entschuldigt: Karl Krennmüller SPÖ<br />

Harald Palmetshofer SPÖ<br />

Helmut Tripolt SPÖ<br />

Mag. Wolfgang Streitner jun. SPÖ<br />

Georg Bachmair ÖVP<br />

Baumgartner Petra ÖVP<br />

Claudia Durchschlag ÖVP<br />

Dipl.-Ing. Karl Weinberger ÖVP<br />

Manfred Kobler ÖVP<br />

Mag. Erika Hoffelner <strong>GR</strong>ÜNE<br />

für die <strong>Gemeinde</strong>:<br />

als Schriftführerin:


2<br />

AL Willibald Mitterbaur<br />

Sonja Emrich<br />

Vorsitzender:<br />

Ich eröffne die heutige <strong>28</strong>. <strong>Gemeinde</strong>ratssitzung dieser Funktionsperiode um 19.00 Uhr, begrüße<br />

Sie alle herzlich und stelle fest, dass<br />

a) die Sitzung von mir ordnungsgemäß einberufen wurde,<br />

b) Ihnen die Einladung und Tagesordnung rechtzeitig zugegangen sind,<br />

c) die Beschlussfähigkeit gegeben ist, da alle <strong>Gemeinde</strong>rats- bzw. Ersatzmitglieder<br />

anwesend sind<br />

d) die Tagesordnung keine Ergänzung bzw. Änderung erfährt. Festgestellt wird, dass es sich bei<br />

den Tagesordnungspunkten<br />

Punkt 9) Firma Sonnreich Veranstaltungs OEG – Ansuchen um Verlängerung des<br />

Pachtvertrages<br />

und<br />

Punkt 10) Änderung der Infrastrukturabgabe für Betriebsbauwidmungen<br />

jeweils auch um Anträge der ÖVP-, Grünen- und FPÖ-Fraktion handelt.<br />

e) Zur Schriftführerin wird Sonja Emrich bestellt.<br />

f) Ich stelle weiters fest, dass über alle gestellten Anträge per Akklamation abgestimmt wird, es<br />

sei denn, dass der <strong>Gemeinde</strong>rat eine andere Art der Abstimmung beschließt.<br />

Wortmeldung im Rahmen der Bürgerfragestunde:<br />

Frau Monika Sattmann fragt, ob bei einer Verlängerung des Pachtvertrages mit der Firma Sonnreich<br />

die Schulen für die Saalbenützung bezahlen müssen. Sie spricht sich für eine Gratisbenützung<br />

der Schulen aus.<br />

Der Bürgermeister teilt mit, dass Kosten für die Schulen anfallen, wenn es zu einer Verlängerung<br />

des Pachtvertrages mit der Firma Sonnreich kommt.<br />

Der Bürgermeister geht zur Tagesordnung über:<br />

Tagesordnung:<br />

Punkt 1) Berichte des Bürgermeisters und der Ausschussobleute<br />

Punkt 2) Genehmigung des Voranschlages 2007<br />

Punkt 3) Genehmigung des Mittelfristigen Finanzplanes 2007 bis 2011<br />

Punkt 4) Kenntnisnahme des örtlichen Prüfberichtes vom 21.05.2007<br />

Punkt 5) Änderung der Tarifordnung für das Freibad<br />

Punkt 6) Mag. Michael Mayr – neuerliche Berufungsentscheidungen über die Vorschreibung von<br />

Aufschließungsbeiträgen<br />

Punkt 7) Tarifmäßige Festsetzung des Elternbeitrages lt. Elternbeitragsverordnung 2007 für die<br />

Kindergärten<br />

Punkt 8) Anmietung einer Wohnung zur Schaffung eines Gemeinschaftsraumes für die betreubare<br />

Wohnanlage<br />

Punkt 9) Firma Sonnreich Veranstaltungs OEG – Ansuchen um Verlängerung des Pachtvertrages<br />

Punkt 10) Änderung der Infrastrukturabgabe für Betriebsbauwidmungen<br />

Punkt 11) Präsentation des Hochwasser-Gefahrenzonenplanes der Krems 2007<br />

Punkt 12) Raumordnungsverfahren - Flächenwidmungsplan, Bebauungspläne


3<br />

a) Flächenwidmungsplan-Änderung Nr. 4.67, Roth-Hanningerhof, Erweiterung der<br />

Sonderausweisung für Wohnnutzung von 12 auf 27 Wohnungen, Genehmigung<br />

b) Bebauungsplan-Änderung Nr. 75.03, Eiber-Welserstraße, Ermöglichung von Flachdächern<br />

(5 Doppelhäuser Hanningerweg 20-38), Genehmigung<br />

Punkt 13) Zurückstellung von öffentlichem Gut, nicht benützter Fußweg mit ca. 100 m²<br />

im Bereich Taubenweg – Brunnhuberstraße, Grundsatzbeschluss<br />

Punkt 14) Allfälliges<br />

Punkt 1) Berichte des Bürgermeisters und der Ausschussobleute<br />

a) Brunnhuberstraße - Wendemöglichkeit<br />

Zur Schaffung einer Wendemöglichkeit in der Brunnhuberstraße wurde eine Vereinbarung zwischen<br />

den Grundeigentümern, den Pächtern und der Marktgemeinde <strong>Neuhofen</strong> abgeschlossen.<br />

Die Pächter müssen einen Pachtzins bezahlen.<br />

b) Ballspielhalle<br />

Der Bestbieter für den Sporthallenboden wurde ausgeschieden, weil er nicht das notwendige<br />

Zertifikat vorweisen konnte. Einspruch wurde nicht erhoben. Die Frist dafür ist bereits abgelaufen.<br />

Der nächstbeste Bieter hat den Zuschlag erhalten.<br />

c) Wahlarzt<br />

Ein Internist möchte im Verhandlungssaal des ehemaligen Bezirksgerichtsgebäudes eine Wahlarztpraxis<br />

einrichten. Er könnte sich eine Gemeinschaftsordination mit einem weiteren Facharzt<br />

vorstellen.<br />

d) Errichtung eines Funkmastes<br />

Es liegt nun das Gutachtens des Ortsbildbeirates vor. Festgestellt wurde, dass eine Aufstellung<br />

des Mastes an der geplanten Stelle eine Störung des Ortsbildes darstellt. Es ist weiters angeführt,<br />

dass durch eine Aufstellung in der Nähe des Dambaches eine Störung des Ortsbildes vermieden<br />

werden könnte.<br />

e) Erhebung der Wassergüte


4<br />

Die Ergebnisse der Erhebung der Wassergüte des Grundwassers wurden der <strong>Gemeinde</strong> seitens<br />

der Abteilung Wasserwirtschaft des Landes Oberösterreich zur Kenntnis gebracht. Es gibt keinerlei<br />

Überschreitungen von Grenzwerten.<br />

f) Partnergemeinde Gusow/Platkow<br />

Die <strong>Gemeinde</strong>vertretung hat eine Einladung zu den Feierlichkeiten anlässlich des 100jährigen<br />

Gründungsjubiläums der Freiwilligen Feuerwehr Gusow/Platkow von 9. bis 11. August 2007<br />

erhalten. Die Einladung wird an den Kulturausschuss weiter geleitet.<br />

g) Großer Wasserverband<br />

Heute hat eine Sitzung des Großen Wasserverbandes stattgefunden. Vbgm. Kaplinger hat dabei<br />

die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Neuhofen</strong> vertreten. Er soll auch in Zukunft das stellvertretende Mitglied der<br />

<strong>Gemeinde</strong> <strong>Neuhofen</strong> sein. Es ging heute um die Festlegung des Aufteilungsschlüssels. Drei der<br />

18 betroffenen <strong>Gemeinde</strong>n haben die Satzungen nicht beschlossen. Ihr Anteil wird nun auf die<br />

15 <strong>Gemeinde</strong>n aufgeteilt. Ein neuer <strong>Gemeinde</strong>ratsbeschluss ist notwendig.<br />

h) Pfarrer Lages - Ehrenzeichen<br />

Herr Pfarrer Lages wurde mit dem Goldenen Verdienstzeichen des Landes Oberösterreich ausgezeichnet.<br />

i) Errichtung Stockschützenhalle und Sanierung Sauna – Auftragsvergabe<br />

Die Auftragsvergaben an die Bestbieter wurden beschlossen.<br />

j) Bericht aus dem Ausschuss für Umwelt und Abfallwirtschaft<br />

Obmann Helmut Mayr berichtet, dass bei der nächsten Ausschusssitzung am 11.6.2007 ein Vertreter<br />

der Organisation Klimabündnis anwesend sein wird.<br />

k) Bericht aus dem Bau- und Raumordnungsausschuss


5<br />

Obmann Pramhaas berichtet, dass die Firma Billa neben der Firma Weratschnig eine Filiale errichten<br />

möchten. Der Bauausschuss hat sich vorläufig gegen die diesbezügliche Flächenwidmungsplanänderung<br />

ausgesprochen. Die Firma Billa wurde ersucht, einen anderen Standort in<br />

Zentrums- bzw. Bahnhofsnähe in Erwägung zu ziehen.<br />

l) Bericht aus dem Kulturausschuss<br />

GV Mag. Leonhardmair teilt mit, dass am Montag, dem 4.6.2007 eine Veranstaltung des Kulturausschusses<br />

im Sparkassensaal zum Thema „Kulturleitbild des Landes Oberösterreich“ stattfindet.<br />

m) Bericht aus dem Ausschuss für Sport und Freizeitzentrum<br />

Obmann Johann Kaplinger informiert, dass der Baubeginn für die Ballspielhalle bereits stattgefunden<br />

hat. Mit der Fertigstellung wird im September gerechnet.<br />

Punkt 2) Genehmigung des Voranschlages 2007<br />

Der Voranschlag wurde in der Sitzung des Finanzausschusses vom 7. Mai 2007 besprochen und<br />

wurde nach den dort ausgegebenen Unterlagen wie folgt verändert:<br />

ORDENTLICHER HAUSHALT:<br />

Ordentliche Einnahmen lt. Voranschlag 2007 € +6.858.700,00<br />

Ordentliche Ausgaben lt. Voranschlag 2007 € -7.188.300,00<br />

Fehlbetrag lt. Entwurf Voranschlag 2007 € -329.600,00<br />

Veränderungen lt. Finanzausschuss vom 18.01.2007 (s. Anlage) € +17.700,00<br />

Zwischensumme € -311.900,00<br />

Veränderungen lt. Finanzausschuss vom 07.05.2007 (s. Anlage) € -44.300,00<br />

Zwischensumme € -356.200,00<br />

Veränderungen lt. Finanzreferent vom 07.05.2007 (s. Anlage) € + 5.400,00<br />

Zwischensumme € -350.800,00<br />

Übertrag des Soll-Fehlbetrages 2006 lt. Rechnungsabschluss € -390.000,00<br />

Fehlbedarf NEU im Voranschlag 2007 € -740.800,00<br />

AUSSERORDENTLICHER HAUSHALT:<br />

Außerordentliche Einnahmen lt. Voranschlag 2007 € +1.119.600,00<br />

Außerordentliche Ausgaben lt. Voranschlag 2007 € -1.510.000,00<br />

Fehlbetrag lt. Entwurf Voranschlag 2007 € -390.400,00<br />

Veränderungen lt. Finanzausschuss vom 18.01.2007 (s. Anlage) € -66.000,00<br />

Zwischensumme € -457.000,00<br />

Veränderungen lt. Finanzausschuss vom 07.05.2007 (s. Anlage) € -125.100,00<br />

Zwischensumme € -582.100,00


6<br />

Veränderungen lt. Finanzreferent vom 07.05.2007 (s. Anlage) € -34.000,00<br />

Zwischensumme € -616.100,00<br />

Übertrag der Soll-Fehlbeträge 2006 lt. Rechnungsabschluss € -2<strong>28</strong>.500,00<br />

Fehlbedarf NEU im Voranschlag 2007 € - 844.600,00<br />

Der Bürgermeister stellt den Antrag, den Voranschlag – wie folgt – zu beschließen:<br />

ORDENTLICHER Haushalt<br />

AUSSERORDENTLICHER Haushalt<br />

Einnahmen: € 6.843.100,-- Einnahmen: € 1.381.100,--<br />

Ausgaben: € 7.583.900,-- Ausgaben: € 2.225.700,--<br />

Fehlbedarf: € 740.800,-- Fehlbedarf: € 844.600,--<br />

Der Voranschlag 2007 wurde aufgrund der vielen Änderungen neu ausgedruckt und wurde am<br />

16. Mai 2007 an der Amtstafel kundgemacht und den Fraktionsobmännern und – frauen per<br />

Post übermittelt.<br />

Die ÖVP-, Grünen- und FPÖ-Fraktionen bringen den Gegenantrag ein, im vorgelegten Voranschlag<br />

folgende Budgetansätze abzuändern (Zum Antrag wurde eine Dokumentation aus der Finanzbuchhaltung<br />

beigefügt. Diese bildet als Beilage einen wesentlichen Bestandteil des Protokolls.):<br />

im Ordentlichen Haushalt 2007:<br />

Fehlbetrag laut Aufstellung der <strong>Gemeinde</strong>buchhaltung<br />

(siehe Beilage) € -356.200,--<br />

Fehlbetrag Rechnungsabschluss 2006 € -389.539,42<br />

im Haushaltsjahr 2007 schlagender Fehlbetrag € - 745.739,42<br />

<strong>Gemeinde</strong>info € 9.500,--<br />

Kabel TV € 4.500,--<br />

Bürgermeisterempfang € 500,--<br />

Repräsentationsmittel € 0,--<br />

Verkehrskonzept € 0,--<br />

Wirtschaftsförderung € 6.000,--<br />

Kulturbudget € 7.000,--<br />

Instandhaltung Amtshaus € 5.000,--<br />

Instandhaltung HS 1 € 6.000,--<br />

Instandhaltung HS 2 € 6.000,--<br />

Kommunalsteuer € 840.000,--<br />

Forum Betriebsausstattung € 2.000,--<br />

Summe Einsparungen/Verbesserungen € 33.200,--<br />

Fehlbedarf neu im OH 2007 somit € -712.539,42<br />

im Außerordentlichen Haushalt 2007:<br />

Fehlbetrag laut Aufstellung <strong>Gemeinde</strong>buchhaltung<br />

(siehe Beilage) € -457.000,--


7<br />

Änderungen laut Aufstellung <strong>Gemeinde</strong>buchhaltung<br />

(siehe Beilage)<br />

Ankauf TLF € -1<strong>28</strong>.200,--<br />

Plankenauer, Planung Biomasse Heizwerk € -20.000,--<br />

Union-Laufbahn, Sanierung € -34.000,--<br />

Entnahme Rücklagen/Umbuchungen € 23.000,--<br />

Mehrausgaben € -159.100,--<br />

Änderungen laut Aufstellung <strong>Gemeinde</strong>buchhaltung<br />

(siehe Beilage)<br />

Übernahme von Soll-Fehlbeträgen OH 2006<br />

Sanierung HS 1 € -32.400,--<br />

Straßenbau € -73.900,--<br />

Fahrbahnteiler € -14.100,--<br />

Kreisverkehr € -99.000,--<br />

Salzsilo € -9.100,--<br />

Mehrausgaben € -2<strong>28</strong>.500,--<br />

Änderung:<br />

Straßenbau statt € 100.000,-- € 50.000,-- € 50.000,--<br />

Fehlbedarf neu im AOH 2007 somit € -794.600,--<br />

Die ÖVP-Fraktion führt als Begründung für den Gegenantrag an, dass ihre Änderungsvorschläge<br />

bei den Budgetverhandlungen nicht berücksichtigt wurden.<br />

Die SPÖ-Fraktion spricht sich dagegen aus, dass die Mittel für den Bürgermeisterempfang gekürzt<br />

werden. Es ist wichtig, dass im Rahmen dieser Veranstaltung die Arbeit der Vereine eine<br />

entsprechend Anerkennung findet. Die Repräsentationsausgaben wurden - wie bisher - sehr<br />

sparsam veranschlagt. Es sind mehr Mittel für Staubfreimachungen notwendig. Es ist kein Renommee,<br />

wenn zu neuen Firmen auf Schotterstraßen zugefahren werden muss. In der Hainbergstraße,<br />

bei den betreuten Wohnungen, ist nun auch keine Asphaltierung möglich. Alle Fraktionen<br />

haben die Beschlüsse mitgetragen, deren Umsetzung zu dieser Budgetsituation geführt hat.<br />

Die Pro-Kopf-Verschuldung betrug z. B. im Jahr 2003 € 1.008,-- (einschließlich der Leasingschulden).<br />

Jetzt beläuft sie sich auf € 921,--.<br />

GV Mag Leonhardmair führt aus, dass die BZ-Mittel für Straßenbauten für die folgenden Jahre<br />

bereits für die Errichtung des Kreisverkehrs aufgebraucht wurden.<br />

<strong>GR</strong> Chalupar weist darauf hin, dass die <strong>Gemeinde</strong> ein Budget benötigt. Dass bis jetzt kein Budget<br />

zustande gekommen ist, wird darauf zurückgeführt, dass von der SPÖ-Fraktion keine Kompromissbereitschaft<br />

gezeigt wurde. Der Bürgermeisterempfang kann aus den Verfügungsmitteln<br />

des Bürgermeisters finanziert werden. Einsparungen bei der <strong>Gemeinde</strong>info sind dahingehend<br />

möglich, dass keine derartigen Aussendungen wie die Halbzeitbilanz des Bürgermeisters aus<br />

<strong>Gemeinde</strong>mitteln zu finanzieren sind.<br />

Die FPÖ-Fraktion erklärt, dass Kürzungen bei den einen oder anderen Ausgaben notwendig<br />

sind. Es muss Sparwille gezeigt werden, sonst ist das für den Bürger nicht verständlich.<br />

Der Bürgermeister weist darauf hin, dass im Gegenantrag eine Verschiebung der Mittel hin zur<br />

Kultur und Wirtschaft stattgefunden hat. Die Budgetverhandlungen mit den Fraktionen waren in<br />

der Vergangenheit deshalb nicht erfolgreich, weil diese an grundsätzlichen Dingen (wie z. B.


8<br />

Verweigerung der Kanalgebührenerhöhung, Streichung der Staubfreimachungen oder Forderung<br />

einer Änderung des Infrastrukturbeitrages) gescheitert sind. Für einige Budgetansätze wurden<br />

bereits Beschlüsse für Ausgaben gefasst, die nun nicht enthalten sind.<br />

Der Bürgermeister fordert den <strong>Gemeinde</strong>rat auf, über den Gegenantrag abzustimmen.<br />

Beschluss: Der Gegenantrag wird mit Stimmenmehrheit angenommen;<br />

16 Stimmen dafür: ÖVP, FPÖ, Chalupar, Endfellner<br />

15 Stimmen dagegen: SPÖ, Mayr<br />

Punkt 3) Genehmigung des Mittelfristigen Finanzplanes 2007 bis 2011<br />

Der Mittelfristige Finanzplan 2007 - 2011 wurde bereits in der Sitzung des <strong>Gemeinde</strong>rates am<br />

18. Dezember 2006 mit Stimmenmehrheit beschlossen.<br />

Jedoch aufgrund starker Veränderungen der ordentlichen und außerordentlichen Voranschlagszahlen<br />

für das Finanzjahr 2007 muss auch der MFP mit den beinhalteten Aufstellungen, wie der<br />

Errechnung der Freien Budgetspitze, dem Schuldennachweis bzw. der Gesamtübersicht des ordentlichen<br />

und außerordentlichen Haushaltes ebenfalls korrigiert und neuerlich beschlossen<br />

werden. Es ist verpflichtend, dass die Zahlen des Voranschlages 2007 gleich sind jener Zahlen<br />

des Planes 2007 des MFP 2007 – 2011.<br />

Folgende Vorhaben sind neu im MFP 2007-2011:<br />

• Sanierung Laufbahnen UNION<br />

• Biomasse-Heizung<br />

Der Mittelfristige Finanzplan für die Planungsperiode 2007 – 20011 wurde am 16. Mai 2007<br />

kundgemacht und den Fraktionsobmännern und –frauen übermittelt.<br />

Folgende Änderung im vorliegenden Mittelfristigen Finanzplan wird vorgenommen, da dieser<br />

Betrag im heute beschlossenen Budget für das Jahr 2007 in dieser Höhe veranschlagt wurde:<br />

• Die geplanten Ausgaben für die Straßenbauten werden von € 100.000,-- auf € 50.000,-- gekürzt.<br />

Der Bürgermeister stellt den Antrag, den vorliegenden Mittelfristigen Finanzplan - einschließlich<br />

der Änderung der geplanten Ausgaben für die Straßenbauten von € 100.000,-- auf<br />

€ 50.000,-- - zu genehmigen.<br />

Beschluss: Der Antrag wird mit Stimmenmehrheit angenommen;<br />

29 Stimmen dafür: SPÖ, ÖVP, FPÖ, Mayr<br />

2 Stimmenthaltungen: Chalupar, Endfellner<br />

Punkt 4) Kenntnisnahme des örtlichen Prüfberichtes vom 21.05.2007<br />

Der Bürgermeister präsentiert den Prüfbericht vom 21.05.2007.<br />

Der Bürgermeister informiert, dass der Mietvertrag mit Frau Floimayr zum Vorschein gekommen<br />

ist.


9<br />

<strong>GR</strong> Chalupar teilt mit, dass im <strong>Gemeinde</strong>vorstand vereinbart wurde, dass der Betrag für die<br />

Staubfreimachung für die Hansbergstraße erst im Straßenbauprogramm 2008 vorgesehen ist.<br />

Der Betrag dafür wurde jedoch bereits im Mai überwiesen.<br />

Der Bürgermeister erklärt, dass eine Vorfinanzierung durch den Anrainer vereinbart wurde. Von<br />

Seiten des Landes wurde uns mitgeteilt, dass diese Vorgangsweise nicht möglich ist. Der <strong>Gemeinde</strong>vorstand<br />

wurde von dieser Änderung in Kenntnis gesetzt.<br />

Punkt 5) Änderung der Tarifordnung für das Freibad<br />

In der Sitzung des Ausschusses Sport und Freizeit am 12. April 2007 wurde der Antrag auf Einführung<br />

eines 11er-Blockes für das Freibad, wobei hier 10 Tageskarten bezahlt, aber 11 Karten<br />

ausgegeben werden, gestellt.<br />

Dieser Antrag wurde in der Sitzung des <strong>Gemeinde</strong>vorstandes am 3. Mai 2007 bestätigt.<br />

Die Kundmachung erfolgt am 1. Juni 2007 für 14 Tage.<br />

Der Bürgermeister stellt den Antrag, folgende Tarifordnung zu genehmigen:<br />

Tarifordnung<br />

beschlossen in der Sitzung des <strong>Gemeinde</strong>rates der Marktgemeinde <strong>Neuhofen</strong>/Krems, am 31. Mai 2007<br />

Kinder bis zum 6. Lebensjahr in Begleitung eines Erwachsenen<br />

f r e i<br />

Tageskarte für Kinder bis zum 16. Lebensjahr, Schüler und<br />

Studenten bis zum 26. Lebensjahr, Behinderte, Präsenz- und<br />

Zivildiener, Lehrlinge und Personen ab 50% Invalidität, jeweils<br />

mit Ausweis € 1,30<br />

Tageskarte für Erwachsene € 2,90<br />

Tageskarte für Senioren ab 60 (od. früher mit Ausweis) € 2,70<br />

Tageskarte für Familien (Vater, Mutter, Kinder, solange<br />

Familienbeihilfenanspruch besteht und Präsenzdiener) € 5,90<br />

11-er Block für Kinder bis zum 16. Lebensjahr, Schüler und<br />

Studenten bis zum 26. Lebensjahr, Behinderte, Präsenz- und<br />

Zivildiener, Lehrlinge und Personen ab 50% Invalidität, jeweils<br />

mit Ausweis € 13,00<br />

11-er Block für Erwachsene € 29,00<br />

11-er Block für Senioren ab 60 (od. früher mit Ausweis) € 27,00<br />

11-er Block für Familien (Vater, Mutter, Kinder, solange<br />

Familienbeihilfenanspruch besteht und Präsenzdiener) € 59,00<br />

Saisonkarte für Kinder bis zum 16. Lebensjahr, Schüler und<br />

Studenten bis zum 26. Lebensjahr, Behinderte, Präsenz- und<br />

Zivildiener, Lehrlinge und Personen ab 50% Invalidität, jeweils<br />

mit Ausweis € 20,00<br />

Saisonkarte für Erwachsen € 50,00


10<br />

Saisonkarte für Familien (Vater, Mutter, Kinder, solange<br />

Familienbeihilfenanspruch besteht und Präsenzdiener) € 75,00<br />

Ab 17,00 Uhr beträgt der Eintrittspreis für Tagesgäste im Freibadbereich 50% des Normalpreises,<br />

ab 19,00 Uhr bis Badeschluss ist der Eintritt frei.<br />

Für mutwillige Beschädigung und grobe Verunreinigung ist der volle Kostenersatz zu leisten.<br />

STEUER<br />

Die angegebenen Tarife enthalten die gesetzliche Umsatzsteuer<br />

Beschluss: Der Antrag wird einstimmig angenommen.<br />

Punkt 6) Mag. Michael Mayr – neuerliche Berufungsentscheidungen über die Vorschreibung von<br />

Aufschließungsbeiträgen<br />

Der Bürgermeister hat den Bescheid in erster Instanz erlassen und ist daher gemäß § 64 Abs. 4<br />

der OÖ. <strong>Gemeinde</strong>ordnung befangen. Frau Vizebürgermeisterin Gertraud Eckerstorfer übernimmt<br />

den Vorsitz.<br />

Vbgm. Eckerstorfer stellt den Antrag, der Berufung keine Folge zu geben und folgenden Bescheid<br />

zu genehmigen:<br />

Bescheid<br />

Über die von Herrn Mag. Michael Mayr, 4501 <strong>Neuhofen</strong>/Krems, Sportallee 7, gegen den Bescheid<br />

des Bürgermeisters vom 04.07.2002, ZL. II-811/3-2002-Dr, eingebrachte Berufung, ergeht<br />

vom <strong>Gemeinde</strong>rat der Marktgemeinde <strong>Neuhofen</strong>/Krems als Berufungsbehörde im eigenen<br />

Wirkungsbereich der Landesvollziehung (Raumordnung), auf Grund der <strong>Gemeinde</strong>ratssitzung<br />

vom 31.05.2007, folgender<br />

Spruch:<br />

Der Berufung des Herrn Mag. Michael Mayr gegen den Bescheid des Bürgermeisters der<br />

Marktgemeinde <strong>Neuhofen</strong>/Krems vom 04.07.2002, ZL. II-811/3-2002-Dr wird keine Folge gegeben.<br />

Es wird festgestellt, dass der Berufungswerber durch den angefochtenen Bescheid in seinen<br />

Rechten nicht verletzt wird.<br />

Rechtsgrundlagen/Grundlagen:<br />

§§ 25, 26 und 27 des OÖ. Rauordnungsgesetz 1994, LGBl.Nr. 114/1993 idgF,<br />

§§ 19 und 20 OÖ Bauordnung 1994 idgF,<br />

§ 40 Abs. 2 Ziffer 9 und § 95 OÖ. <strong>Gemeinde</strong>ordnung 1990, LGBl.Nr. 91/1990 idgF,<br />

§§ 48, 70, 71, 157, 211 und 242 der Landesabgabenordnung, LGBl.Nr. 107/1990 idgF,<br />

Erkenntnis des VwGH Zl 2001/17/0206-7 und Zl 2001/17/0186<br />

Sachverständigengutachten<br />

Begründung:<br />

Der Entscheidung des <strong>Gemeinde</strong>rates ist ein neuerliches Ermittlungsverfahren, einschließlich<br />

einer örtlichen Besichtigung, einer detaillierten Betrachtung sämtlicher vom Berufungswerber<br />

angeführten Argumente, vorangegangen. Zur Entscheidungsfindung wurde ebenfalls das Wertermittlungsgutachten<br />

des Bezirksbauamtes Linz herangezogen.


11<br />

Das unbebaute Grundstück Nr. 23/8, KG Gries, ist im rechtswirksamen Flächenwidmungsplan<br />

der Marktgemeinde <strong>Neuhofen</strong>/Krems als Bauland ausgewiesen. Es ist durch eine öffentliche<br />

Verkehrsfläche der <strong>Gemeinde</strong> – auch wenn dazwischen ein Privatgrundstück gelegen ist - und<br />

durch die gemeindeeigene Kanalisationsanlage aufgeschlossen.<br />

Herr Mag. Michael Mayr gibt in seiner Berufung an, dass es sich im Falle des gegenständlichen<br />

Grundstückes 23/8, KG Gries, um eine untrennbare wirtschaftliche Einheit mit dem unmittelbar<br />

angrenzenden, bebauten Grundstück 23/6, KG Gries, handle. Der Berufungswerber begründet<br />

dies mit der Nutzung beider Grundstücke als gemeinsame Gartenanlage.<br />

Der Verwaltungsgerichtshof hat in seinem grundlegenden Erkenntnis vom 10.06.2002,<br />

Zl 2001/17/0206-7, ausführlich zur Auslegung des Begriffes „untrennbare wirtschaftliche Einheit“<br />

Stellung bezogen und dabei folgenden Rechtssatz formuliert: „Eine ´untrennbare wirtschaftliche<br />

Einheit´ im Sinne des § 25 Abs 3 Z 3 OÖ ROG liegt demnach dann vor, wenn die<br />

vom Eigentümer einmal begründete gemeinsame Nutzung der in Rede stehenden Grundstücke<br />

nicht ohne (wesentlichen) wirtschaftlichen Schaden wiederum aufgehoben werden kann.“<br />

In einer Erläuterung zum Gesetzestext wird festgehalten, dass der § 25 Abs 3 Z 3, mögliche<br />

Härtefälle verhindern soll, in denen einzelne unbebaute Grundstücke mit bebauten Grundstücken<br />

eine Einheit bilden und aller Voraussicht nach oder tatsächlich oder aus rechtlichen Gründen,<br />

zum Beispiel mangelnde Eigenschaft oder Größe als Bauplatz, eine Bebauung des unbebauten<br />

Grundstückes nicht erfolgen wird oder kann. Es wird darauf hingewiesen, dass die Anerkennung<br />

eines unbebauten Grundstückes als eine „untrennbare wirtschaftliche Einheit“ mit einem<br />

bebauten Grundstück, in jedem konkreten Einzelfall von der Behörde im Zuge eines Ermittlungsverfahrens<br />

beurteilt, prognostiziert und begründet entschieden werden muss.<br />

Aus dem umfassenden Sachverständigen-Gutachten des Bezirksbauamtes Linz,<br />

AZ. BBA-LI-Sch-8-2007-Do/Vo, vom 13.04.2007, ist zu entnehmen, dass eine etwaige Baufreimachung<br />

der Parz. 23/8, KG Gries, ohne wesentlichen wirtschaftlichen Schaden erfolgen<br />

könnte.<br />

Das Gutachten bestätigt sowohl bei einer getrennten als auch bei einer gemeinsamen Bewertung<br />

das gleiche Ergebnis. Folglich wird das Argument des Berufungswerbers, dass zwei Parzellen<br />

miteinander wertvoller sind als zwei getrennte Grundstücke, entkräftet, um so mehr, da es im<br />

redlichen Geschäftsverkehr exakt umgekehrt ist.<br />

Bei der Begehung beider Liegenschaften wurde außerdem das Fehlen einer wirtschaftlichen<br />

Nutzung festgestellt.<br />

Die Ermittlungsergebnisse der Marktgemeinde <strong>Neuhofen</strong>/Krems decken sich mit den im Gutachten<br />

des Bezirksbauamtes erfolgten Festellungen.<br />

Es war daher spruchgemäß zu entscheiden.<br />

Rechtsmittelbelehrung:<br />

Gegen diesen Bescheid ist ein weiteres ordentliches Rechtsmittel nicht zulässig. Es kann gemäß<br />

§ 102 OÖ. <strong>Gemeinde</strong>ordnung 1990 Vorstellung an die Aufsichtsbehörde eingebracht werden.<br />

Diese ist innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung schriftlich, telegrafisch oder elektronisch<br />

beim Marktgemeindeamt <strong>Neuhofen</strong>/Krems einzubringen. Sie hat den Bescheid zu bezeichnen,<br />

gegen den sie sich richtet und einen begründeten Vorstellungsantrag zu enthalten. Einer Vorstellung<br />

kommt eine die Einhebung der Abgabe aufschiebende Wirkung nicht zu, insbesondere<br />

wird die Einhebung und zwangsweise Einbringung der Abgabe nicht aufgehalten.


12<br />

Der Bürgermeister nimmt an der Abstimmung nicht teil.<br />

Beschluss: Der Antrag wird einstimmig angenommen.<br />

Vbgm. Eckerstorfer stellt den Antrag, der Berufung keine Folge zu geben und folgenden Bescheid<br />

zu genehmigen:<br />

Bescheid<br />

Über die von Herrn Mag. Michael Mayr, 4501 <strong>Neuhofen</strong>/Krems, Sportallee 7, gegen den Bescheid<br />

des Bürgermeisters vom 04.07.2002, ZL. II-612/850-2002-Dr, eingebrachte Berufung,<br />

ergeht vom <strong>Gemeinde</strong>rat der Marktgemeinde <strong>Neuhofen</strong>/Krems als Berufungsbehörde im eigenen<br />

Wirkungsbereich der Landesvollziehung (Raumordnung), auf Grund der <strong>Gemeinde</strong>ratssitzung<br />

vom 31.05.2007, nachstehender<br />

Spruch:<br />

Der Berufung des Herrn Mag. Michael Mayr gegen den Bescheid des Bürgermeisters der<br />

Marktgemeinde <strong>Neuhofen</strong>/Krems vom 04.07.2002, ZL. II-612/850-2002-Dr wird keine Folge<br />

gegeben. Es wird festgestellt, dass der Berufungswerber durch den angefochtenen Bescheid in<br />

seinen Rechten nicht verletzt wird.<br />

Rechtsgrundlagen/Grundlagen:<br />

§§ 25, 26 und 27 des OÖ. Rauordnungsgesetz 1994, LGBl.Nr. 114/1993 idgF,<br />

§§ 19 und 20 OÖ Bauordnung 1994 idgF,<br />

§ 40 Abs. 2 Ziffer 9 und § 95 OÖ. <strong>Gemeinde</strong>ordnung 1990, LGBl.Nr. 91/1990 idgF,<br />

§§ 48, 70, 71, 157, 211 und 242 der Landesabgabenordnung, LGBl.Nr. 107/1990 idgF,<br />

Erkenntnis des VwGH Zl 2001/17/0206-7 und Zl 2001/17/0186<br />

Sachverständigengutachten<br />

Begründung:<br />

Der Entscheidung des <strong>Gemeinde</strong>rates ist ein neuerliches Ermittlungsverfahren, einschließlich<br />

einer örtlichen Besichtigung, einer detaillierten Betrachtung sämtlicher vom Berufungswerber<br />

angeführten Argumente, vorangegangen. Zur Entscheidungsfindung wurde ebenfalls das Wertermittlungsgutachten<br />

des Bezirksbauamtes Linz herangezogen.<br />

Das unbebaute Grundstück Nr. 23/8, KG Gries, ist im rechtswirksamen Flächenwidmungsplan<br />

der Marktgemeinde <strong>Neuhofen</strong>/Krems als Bauland ausgewiesen. Es ist durch eine öffentliche<br />

Verkehrsfläche der <strong>Gemeinde</strong> – auch wenn dazwischen ein Privatgrundstück gelegen ist - und<br />

durch die gemeindeeigene Kanalisationsanlage aufgeschlossen.<br />

Herr Mag. Michael Mayr gibt in seiner Berufung an, dass es sich im Falle des gegenständlichen<br />

Grundstückes 23/8, KG Gries, um eine untrennbare wirtschaftliche Einheit mit dem unmittelbar<br />

angrenzenden, bebauten Grundstück 23/6, KG Gries, handle. Der Berufungswerber begründet<br />

dies mit der Nutzung beider Grundstücke als gemeinsame Gartenanlage.<br />

Der Verwaltungsgerichtshof hat in seinem grundlegenden Erkenntnis vom 10.06.2002,<br />

Zl 2001/17/0206-7, ausführlich zur Auslegung des Begriffes „untrennbare wirtschaftliche Einheit“<br />

Stellung bezogen und dabei folgenden Rechtssatz formuliert: „Eine ´untrennbare wirtschaftliche<br />

Einheit´ im Sinne des § 25 Abs 3 Z 3 OÖ ROG liegt demnach dann vor, wenn die<br />

vom Eigentümer einmal begründete gemeinsame Nutzung der in Rede stehenden Grundstücke<br />

nicht ohne (wesentlichen) wirtschaftlichen Schaden wiederum aufgehoben werden kann.“


13<br />

In einer Erläuterung zum Gesetzestext wird festgehalten, dass der § 25 Abs 3 Z 3, mögliche<br />

Härtefälle verhindern soll, in denen einzelne unbebaute Grundstücke mit bebauten Grundstücken<br />

eine Einheit bilden und aller Voraussicht nach oder tatsächlich oder aus rechtlichen Gründen,<br />

zum Beispiel mangelnde Eigenschaft oder Größe als Bauplatz, eine Bebauung des unbebauten<br />

Grundstückes nicht erfolgen wird oder kann. Es wird darauf hingewiesen, dass die Anerkennung<br />

eines unbebauten Grundstückes als eine „untrennbare wirtschaftliche Einheit“ mit einem<br />

bebauten Grundstück, in jedem konkreten Einzelfall von der Behörde im Zuge eines Ermittlungsverfahrens<br />

beurteilt, prognostiziert und begründet entschieden werden muss.<br />

Aus dem umfassenden Sachverständigen-Gutachten des Bezirksbauamtes Linz,<br />

AZ. BBA-LI-Sch-8-2007-Do/Vo, vom 13.04.2007, ist zu entnehmen, dass eine etwaige Baufreimachung<br />

der Parz. 23/8, KG Gries, ohne wesentlichen wirtschaftlichen Schaden erfolgen<br />

könnte.<br />

Das Gutachten bestätigt sowohl bei einer getrennten als auch bei einer gemeinsamen Bewertung<br />

das gleiche Ergebnis. Folglich wird das Argument des Berufungswerbers, dass zwei Parzellen<br />

miteinander wertvoller sind als zwei getrennte Grundstücke, entkräftet, um so mehr, da es im<br />

redlichen Geschäftsverkehr exakt umgekehrt ist.<br />

Bei der Begehung beider Liegenschaften wurde außerdem das Fehlen einer wirtschaftlichen<br />

Nutzung festgestellt.<br />

Die Ermittlungsergebnisse der Marktgemeinde <strong>Neuhofen</strong>/Krems decken sich mit den im Gutachten<br />

des Bezirksbauamtes erfolgten Feststellungen.<br />

Es war daher spruchgemäß zu entscheiden.<br />

Rechtsmittelbelehrung:<br />

Gegen diesen Bescheid ist ein weiteres ordentliches Rechtsmittel nicht zulässig. Es kann gemäß<br />

§ 102 OÖ. <strong>Gemeinde</strong>ordnung 1990 Vorstellung an die Aufsichtsbehörde eingebracht werden.<br />

Diese ist innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung schriftlich, telegrafisch oder elektronisch<br />

beim Marktgemeindeamt <strong>Neuhofen</strong>/Krems einzubringen. Sie hat den Bescheid zu bezeichnen,<br />

gegen den sie sich richtet und einen begründeten Vorstellungsantrag zu enthalten. Einer Vorstellung<br />

kommt eine die Einhebung der Abgabe aufschiebende Wirkung nicht zu, insbesondere<br />

wird die Einhebung und zwangsweise Einbringung der Abgabe nicht aufgehalten.<br />

Der Bürgermeister nimmt an der Abstimmung nicht teil.<br />

Beschluss: Der Antrag wird einstimmig angenommen.<br />

Punkt 7) Tarifmäßige Festsetzung des Elternbeitrages lt. Elternbeitragsverordnung 2007 für die<br />

Kindergärten<br />

Die Öffnungszeiten werden flexibler als bisher gestaltet. Freitags ist ab September jeweils bis<br />

14.00 Uhr geöffnet. Es gibt dann auch einen Tarif für eine tageweise Ganztagsbetreuung. Die<br />

Beitragsregelungen für den Hort und das Kindernest sind in Ausarbeitung.<br />

Der Bürgermeister stellt den Antrag, folgende Beitragsregelung für das Kindergartenjahr<br />

2007/2008 zu erlassen:<br />

Beitragsregelung des Kindergartenbeitrages<br />

für das Kindergartenjahr 2007/2008 (ab September 2007)


14<br />

Der Elternbeitrag richtet sich nach dem Brutto-Familieneinkommen (Bemessungsgrundlage)<br />

und ist 11 x pro Jahr mittels Abbuchungsauftrag zu bezahlen. Für Kinder, deren Eltern ihren<br />

Hauptwohnsitz nicht in <strong>Neuhofen</strong> haben, wird der Höchstbeitrag verrechnet.<br />

Elternbeitrag<br />

(1) Mit dem monatlich zu leistenden Kostenbeitrag der Eltern (Elternbeitrag) werden alle Leistungen<br />

der Kindergärten (KG Brucknerstraße und KG Kremsallee) abgedeckt. Der Elternbeitrag<br />

umfasst nicht die allenfalls verabreichte Verpflegung und den Kostenbeitrag für die Begleitperson<br />

beim Kindergartentransport.<br />

(2) Der vom Rechtsträger einzuhebende Elternbeitrag versteht sich inklusive einer allenfalls zu<br />

zahlender Umsatzsteuer.<br />

(3) Nur vollständig und wahrheitsgemäß ausgefüllte Anträge werden bearbeitet. Bei unrichtigen<br />

Angaben oder bewusstem Verschweigen von Familieneinkünften verliert der Antragsteller das<br />

Recht auf soziale Einstufung (Verrechnung des Höchstbeitrages). Zu niedrig vorgeschriebene<br />

Beiträge aufgrund falscher Angaben werden nachgefordert.<br />

(4) Die Antragstellung für das Kindergartenjahr 2007/2008 muss bis Mitte August 2007 erfolgen,<br />

ansonsten wird keine soziale Einstufung vorgenommen und es muss der Höchstbeitrag berechnet<br />

werden.<br />

(5) Eine Antragsstellung für die Beitragsregelung muss jährlich (Kindergartenjahr) neu beantragt<br />

werden.<br />

Der Mindestbeitrag beträgt 36 Euro.<br />

Mindestbeitrag<br />

Zuschläge und Abschläge<br />

(1) Alle Zu- und Abschläge sind von 100 % des Elternbeitrages zu berechnen.<br />

(2) Besuchen mehrere Kinder einer Familie eine Kinderbetreuungseinrichtung, wird für das 2.<br />

oder weitere Kind(er) ein Abschlag von maximal 20 % festgesetzt.<br />

Index<br />

Der Mindest- und Höchstbeitrag ändern sich jeweils zu Beginn des nächstfolgenden Arbeitsjahres<br />

entsprechend der Änderung des von der Statistik Austria kundgemachten Verbraucherpreisindex<br />

2005 oder eines an seine Stelle tretenden Index gegenüber dem durchschnittlichen Index<br />

des Jahres 2006. Dabei ist nach mathematischen Rundungsregeln auf volle Eurobeträge zu runden.<br />

Berechnung des Elternbeitrages<br />

(1) Der Höchstbeitrag für die halbtägige Betreuung (07.00 Uhr bis 12.30 Uhr) wird mit 105 Euro<br />

festgelegt.


15<br />

(2) Der Elternbeitrag beträgt für<br />

a) halbtägige Inanspruchnahme 3,0 % der Berechnungsgrundlage und wird mit 100 % bewertet.<br />

b) Der Elternbeitrag für die Inanspruchnahme der Mindestöffnungszeit (07.00 Uhr bis 14.00<br />

Uhr inklusive Mittagsbetreuung) wird mit 115 % festgelegt.<br />

c) Der Elternbeitrag für die Inanspruchnahme der Ganztagesbetreuung (07.00 Uhr bis 17.00<br />

Uhr) wird mit 133 % festgelegt.<br />

d) Für die Inanspruchnahme von tageweiser Nachmittagsbetreuung (12.30 Uhr bis 17.00 Uhr)<br />

wird mit 110 % festgelegt.<br />

(3) Wird eine Kindergartengruppe als alterserweiterte Gruppe mit Kindern unter 3 Jahren geführt<br />

(§ 7 Abs. 1 Oö. Kinderbetreuungsgesetz), ist für die unter 3-jährigen Kinder ein Zuschlag<br />

von mindestens 20 % anzurechnen.<br />

Bewertung des Einkommens<br />

(1) Der von den Eltern zu leistende Kostenbeitrag bemisst sich nach der Höhe des Familieneinkommens<br />

pro Monat.<br />

(2) Werden für die Berechnung des Familieneinkommens die Einkünfte eines Jahres nachgewiesen,<br />

ist dieser Betrag bei Einkünften aus nicht selbstständiger Arbeit durch 14 und bei sonstigen<br />

Einkünften durch 12 zu teilen.<br />

Für die Berechnung sind allenfalls die Lohnzettel der letzten 6 Monate ab Antragstellung vorzulegen.<br />

(3) Das Familieneinkommen beinhaltet:<br />

a) bei Einkünften aus nicht selbstständiger Arbeit das monatliche Bruttoeinkommen gemäß<br />

§ 25 EStG 1998<br />

b) bei Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft, selbstständiger Arbeit oder Gewerbebetrieb 75<br />

% der Einkünfte, die der Berechnung der Sozialversicherungsbeiträge zugrunde gelegt werden.<br />

Bei Erreichung der Sozialversicherungs-Höchstbeitragsgrundlage ist der Einkommenssteuerbescheid<br />

als Berechnungsbasis heranzuziehen.<br />

Das Familieneinkommen setzt sich aus allen Einkünften der im selben Haushalt mit dem betreffenden<br />

Kind lebenden Eltern und deren Lebensgefährten zusammen.<br />

(4) Unterhaltsleistungen gemäß §§ 140ff ABGB an haushaltsfremde Personen sind vom Einkommen<br />

abzuziehen.<br />

(5) Zum Einkommen zählen auch alle sonstigen Bezüge, Beihilfen und Pensionen, wie z. B.<br />

- Kinderbetreuungsgeld<br />

- Arbeitslosengeld<br />

- Notstandshilfe<br />

- Studienbeihilfe<br />

- Wochengeld<br />

- Pensionen und Renten inkl. Ausgleichszahlungen<br />

- AMFG-Beihilfen<br />

- Krankengeld<br />

- Unterhaltsleistungen<br />

- Zivildiener-/Wehrpflichtigenentgelt<br />

- Sozialhilfe<br />

(6) Wohnbeihilfe, Familienbeihilfe und Pflegegeld zählen nicht zum Einkommen.


16<br />

(7) Vom ermittelten Familieneinkommen sind je weiterem nicht selbsterhaltungsfähigem Kind<br />

im Haushalt 200 Euro abzuziehen.<br />

(8) Der so ermittelte Betrag bildet die Grundlage für die Berechnung des Elternbeitrages (Berechnungsgrundlage).<br />

Beschluss: Der Antrag wird einstimmig angenommen.<br />

Punkt 8) Anmietung einer Wohnung zur Schaffung eines Gemeinschaftsraumes für die betreubare<br />

Wohnanlage<br />

Es wurden als Gemeinschaftsraum folgende geeignete Räumlichkeiten im BAH besichtigt: der<br />

Therapieraum im Erdgeschoss des BAH, die Räumlichkeiten der Jugendwohlfahrt, die Räumlichkeit<br />

im Kellergeschoss nordseitig des Speisesaales und die Buffeträumlichkeiten im Erdgeschoss.<br />

Am besten wäre der Raum angrenzend an den Speisesaal geeignet. Die Heimleitung<br />

spricht sich allerdings gegen eine Benützung sämtlicher Räumlichkeiten aus, da sie teilweise<br />

noch in Verwendung stehen und teilweise vom Heim selbst benützt werden müssen. Ein weiteres<br />

Platzangebot existiert im BAH nicht.<br />

Vom Roten Kreuz als Betreuungsorganisation wäre eine Vor-Ort-Nutzung im Objekt betreubares<br />

Wohnen am optimalsten, weil gemeinschaftsfördernde Maßnahmen am einfachsten dort umgesetzt<br />

werden können. Außerdem ist eine Entfernung von ca. 200 m für die zu betreuenden<br />

Personen nicht optimal (die Bedenken liegen in einer Nichtnutzung der angebotenen Räume).<br />

Es wurde anschließend die Möglichkeit einer Adaptierung von noch freien Wohnungen überprüft<br />

und wurde festgestellt, dass die Wohnung Nr. 7 für diese Zwecke angemietet werden<br />

könnte.<br />

Festgestellt wurde auch, dass diese Einheit, die für die Betreuung des Roten Kreuzes angemietet<br />

wird, von der Abteilung Wohnbauförderung gefördert wird. Der monatliche Kostenaufwand in<br />

Höhe von € 290,-- (Miete inkl. Betriebs- und Heizkosten) müsste von Marktgemeinde <strong>Neuhofen</strong><br />

bestritten werden.<br />

Es besteht noch eine Möglichkeit vor dem Aufenthaltbereich im Erdgeschoss im BAH. Nach erfolgter<br />

Besichtigung am 17. April um 11.00 Uhr wurde festgestellt, dass die angebotene Örtlichkeit<br />

sich eignet (Kücheneinrichtung vorhanden), allerdings müssten Trennwände errichtet<br />

werden. Die Kosten dafür belaufen sich auf € 350,-- monatlich.<br />

<strong>GR</strong> Chalupar schlägt vor, dass diese Wohnung auch für andere Zwecke genutzt werden soll. Eine<br />

diesbezügliche Überprüfung soll vorgenommen werden.<br />

Der Bürgermeister stellt den Antrag, die Wohnung Nr. 7 in der betreubaren Wohnanlage zur<br />

Schaffung eines Gemeinschaftraumes von der <strong>Gemeinde</strong> anzumieten.<br />

Beschluss: Der Antrag wird einstimmig angenommen.


17<br />

Punkt 9) Firma Sonnreich Veranstaltungs OEG – Ansuchen um Verlängerung des Pachtvertrages<br />

Die Fraktion der Grünen, der FPÖ und der ÖVP stellen den Antrag auf Verlängerung des bestehenden<br />

Pachtvertrages mit der Firma Sonnreich Veranstaltungs OEG betreffend das Veranstaltungszentrum<br />

Forum um weitere drei Jahre (d. h. das neue Vertragsverhältnis endet dam 30. Juni<br />

2011), mit dem Zusatzpassus, dass ab sofort die Neuhofner Vereine die Möglichkeit haben,<br />

jede weitere Veranstaltung zum Preis der Betriebskosten (dzt. € 290,-- + 20 % Mwst..) durchzuführen.<br />

Der Bürgermeister teilt mit, dass in zwei Jahren das Gebäude ausfinanziert ist und in die KG<br />

übernommen werden könnte. Dann soll die <strong>Gemeinde</strong> das Forum führen. Dies wird uns auch<br />

von Seiten des Landes Oberösterreich empfohlen. Das Forum würde dann den Vereinen, Schulen<br />

und der <strong>Gemeinde</strong> kostenlos für Veranstaltungen zur Verfügung stehen. Es geht nicht um<br />

ein Sparen der Mittel für die Kultur sondern um eine Reduzierung der Verwaltungsausgaben.<br />

Der Pachtvertrag mit der Firma Sonnreich soll nur bis 2009 (= Ende der Leasingfinanzierung)<br />

verlängert werden. Mit dem Beschluss über die Verlängerung des Pachtvertrages soll zugewartet<br />

werden bis der neueste Prüfbericht des Landes vorliegt. Die Firma Sonnreich kann, auch<br />

wenn die <strong>Gemeinde</strong> das Forum führt, weiterhin ihr Programm dort machen.<br />

<strong>GR</strong> Chalupar führt als Grund des Antrags der drei Fraktionen an, dass die Firma Sonnreich<br />

rechtzeitig über eine Vertragsverlängerung Bescheid wissen möchte, da dies für die Planung des<br />

Kulturprogramms notwendig ist. Der Vertrag soll dahingehend abgeändert werden, dass den<br />

Vereinen einen günstige Lösung angeboten wird. Sie können jede Veranstaltung zum Preis der<br />

Betriebskosten durchführen. Sobald eine Veranstaltung stattfindet, fallen Kosten für den Betrieb<br />

an – gleichgültig wer nun der Veranstalter ist. Für die Schulen gibt es fünf Freiveranstaltungen.<br />

Weitere Veranstaltungen fallen unter das Schulbudget.<br />

Die SPÖ-Fraktion kritisiert, dass die Kosten für die Vereine trotzdem zu hoch sind. Die kalkulierten<br />

Betriebskosten enthalten einen Gewinnanteil. Wenn nun mehr Veranstaltungen stattfinden,<br />

sinken die Betriebskosten, da der Fixkostenanteil geringer wird. Daher wird die <strong>Gemeinde</strong><br />

- wenn sie das Forum führt - darauf schauen, dass es nie leer steht. Über eine Vertragsverlängerung<br />

mit der Firma Sonnreich wurde im Kulturausschuss nie ausführlich gesprochen.<br />

GV Mag. Leonhardmair informiert, dass die Höhe der Betriebskosten im Forum vom Vorpächter<br />

(=Bürgermeister) übernommen wurde.<br />

Der Bürgermeister stellt den Antrag auf geheime Abstimmung.<br />

Abstimmungsergebnis: 15 Stimmen dafür: SPÖ, Mayr<br />

16 Stimmen dagegen: ÖVP, FPÖ, Chalupar, Endfellner<br />

Es folgt eine geheime Abstimmung. Als Stimmenzähler werden <strong>GR</strong> Irndorfer und <strong>GR</strong> Mayr bestimmt.<br />

Es wird über den Antrag der Grünen, der FPÖ und der ÖVP abgestimmt.<br />

Abstimmungsergebnis: 16 JA-Stimmen<br />

15 NEIN-Stimmen


18<br />

Punkt 10) Änderung der Infrastrukturabgabe für Betriebsbauwidmungen<br />

Die ÖVP, Grünen und FPÖ stellen den Antrag, die Infrastrukturabgabe bei Umwidmungen für<br />

Betriebsbaugebiet und Widmung MB auf 5 Euro (statt bisher 11 Euro) zu ändern.<br />

Als Hinweis wird festgehalten:<br />

Es soll eine Arbeitsgruppe unter Beiziehung des externen Experten Dr. Mathis installiert werden,<br />

die in Zusammenarbeit mit dem Bauausschuss, Bankinstituten und zuständigen Institutionen,<br />

<strong>Neuhofen</strong> als Betriebsstandort forciert.<br />

In nächster Zeit soll eine Wertsicherung der Infrastrukturabgabe beschlossen werden.<br />

Der Bürgermeister fordert den <strong>Gemeinde</strong>rat auf, über den gegenständlichen Antrag abzustimmen.<br />

Beschluss: Der Antrag wird mit Stimmenmehrheit angenommen;<br />

30 Stimmen dafür: ÖVP, FPÖ, Grüne, SPÖ (ohne Karmedar)<br />

1 Stimmenthaltung: Karmedar<br />

Punkt 11) Präsentation des Hochwasser-Gefahrenzonenplanes der Krems 2007<br />

(Plan wird präsentiert und erklärt)<br />

Nach dem Hochwasser 2002 hat der Gewässerbezirk Linz mit dem Wasserverband unteres<br />

Kremstal die Erstellung des Gefahrenzonenplanes (GZP) für das Kremstal von Ansfelden bis<br />

Wartberg/Nußbach beauftragt. Im Vorfeld ist ein Niederschlagsabflussmodell und eine Machbarkeits-Studie<br />

über Hochwasser-Schutzmöglichkeiten erstellt worden.<br />

Am 13. März 2007 wurden der Marktgemeinde <strong>Neuhofen</strong> folgende Unterlagen übergeben:<br />

(Erstellt vom Ingenieurbüro für Kulturtechnik u. Wasserwirtschaft DI Humer Geboltskirchen)<br />

• Technischer Bericht (43 Seiten) Teil I, Teil II und Aktennotiz<br />

• Übersichtslageplan 1:10000<br />

• GZP auf Kataster 1:5000, GZP auf Flächenwidmungsplan 1:5000 und 1:2000 (wird<br />

präsentiert)<br />

• HQ30 Wassertiefen und Wasserspiegel, HQ100 Wassertiefen und Wasserspiegel<br />

• HQ30 Überflutungsfläche, HQ100 Überflutungsfläche<br />

• Alle Unterlagen auch Digital auf Datenträger CD<br />

Rote Zone:<br />

Bauverbotszone, zur ständigen Benützung für Siedlungs- u. Verkehrszwecke nicht geeignet<br />

HQ 30 Zone: wasserrechtliche Bewilligungspflicht, Anschlaglinie HQ30 ist ausgewiesen<br />

(z.B. Teile von: Fischen, Breinfeld, Industriestraße, Lastenstraße, Fasanweg, Piberbacher<br />

Austraße, Sportallee, Am Sportplatz, Wehrstraße, Kohlwinkel, Glücksweg, Bachstraße, Roßweg,<br />

In der Au, Kläranlage, Hofmühle…)<br />

Rot-Gelbe Zone: (ist in <strong>Neuhofen</strong> keine ausgewiesen) liegt zwischen roter Zone und HQ100<br />

Linie, Retensions- Abfluss- u. wasserwirtschaftliche Vorrangfläche


19<br />

Gelbe Zone HQ 100:<br />

Gebots- und Vorsorgezone, Bereich zwischen HQ100 Linie und Roter Zone, ständige Nutzung<br />

für Siedlungs- und Verkehrszwecke ist beeinträchtigt<br />

Blaue Zone:<br />

Wasserwirtschaftliche Bedarfszone, z.B. mögliche Fischaufstiegshilfen bei Wehranlagen, Aufweitung<br />

des Flussbettes (Weißenberg)<br />

HQ 300 Gefahrenbereich:<br />

Grüne Linie, Abflussbereich zwischen HQ100 und HQ300<br />

Auswirkungen auf die Raumordnung und Bauverfahren:<br />

Die Ersichtlichmachung im Flächenwidmungsplan ist erforderlich lt. §18(7) OÖ. Raumordnungsgesetz<br />

und wird bei der nächsten Überarbeitung des FWP/ÖEK erfolgen.<br />

Laut § 21 OÖ.ROG dürfen Flächen:<br />

- im 30-jährlichen Hochwasserabflussbereich nicht als Bauland gewidmet werden<br />

- im 100-jährlichen Hochwasserabflussbereich nicht als Bauland gewidmet werden, es sei denn,<br />

dass Hochwasserabfluss- und Rückhalteräume dadurch nicht maßgeblich beeinträchtigt werden<br />

und ein Ausgleich für verloren gehende Retensionsräume nachgewiesen wird bzw. das Bauland<br />

dadurch nicht um Bereiche mit erheblich höherem Gefahrenpotential erweitert wird.<br />

Gemäß § 5 (3a) OÖ. Bauordnung (Novelle 2006) dürfen Bauplatzbewilligungen für Grundflächen<br />

im 30-jährlichen und im 100-jährlichen Hochwasserabflussbereich nur unter der Bedingung<br />

erteilt werden, dass Neu-, Zu- und Umbauten von Gebäuden hochwassergeschützt nach<br />

Maßgabe des § 27a OÖ. Bautechnikgesetz ausgeführt werden können.<br />

Gemäß § 27a OÖ.BauTG sind im HQ30 und HQ100 Neu- Zu- und Umbaubauten von Gebäuden<br />

hochwassergeschützt zu planen und auszuführen. (ausgenommen Nebengebäude bis 35 m²<br />

sofern keine Tierhaltung oder Lagerung wassergefährdender Stoffe)<br />

Bezüglich einer Bewilligung laut österreichischem Wasserrechtsgesetz für Maßnahmen im<br />

Hochwasserabflussbereich, ist das Einvernehmen mit der Wasserrechtsbehörde herzustellen, jedenfalls<br />

für Bauten und Anlagen im HQ30 (z.B. Gebäude, Mauern, Zäune, Anschüttungen…)<br />

Die weitere Vorgangsweise:<br />

Behördliche Kommissionierung durch das zuständige Bundesministerium samt Kundmachung<br />

und Verständigung der betroffenen Grundeigentümer im Gefahrenzonenbereich, öffentliche<br />

Planauflage. Voraussichtlich frühestens Herbst bis Ende 2007.<br />

Am 10.9.2007 findet die Gründungversammlung des Schutzwasserverbandes Kremstal statt.<br />

18 <strong>Gemeinde</strong>n werden diesem Verband beitreten. Es ist beabsichtigt, Rückhaltebecken zur Verhinderung<br />

von Hochwässern zu errichten. Ein Teil dieser Maßnahmen wird aus Förderungsmitteln<br />

finanziert, der andere Teil wird mittels eines Aufteilungsschlüssels auf die <strong>Gemeinde</strong>n aufgeteilt.<br />

50 % trägt der Bund, 40 % das Land und 10 % die <strong>Gemeinde</strong>n. Kosten für die Baumaßnahmen<br />

wurden noch keine erhoben. In <strong>Neuhofen</strong> wird es dann kein 100jährliches Hochwasser<br />

mehr geben. Die Wasserverbände unteres und oberes Kremstal werden nicht aufgelöst. Es ist<br />

jedoch beabsichtigt, die Kompetenzen anderes zu verteilen.<br />

Punkt 12)<br />

Raumordnungsverfahren Flächenwidmungsplan , Bebauungspläne<br />

a) Flächenwidmungsplan Änderung Nr. 4.67, Roth-Hanningerhof,<br />

Erweiterung der Sonderausweisung für Wohnnutzung von 12 auf 27 Whg., Genehmigung


20<br />

(Planung wird gezeigt)<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rats-Grundsatzbeschluss erfolgte in der 24. Sitzung am 18.12.2006 Pkt.15c).<br />

Die Verständigung der betroffenen war im Zeitraum vom 25.01. bis 26.03.2007.<br />

Folgende Stellungnahmen sind dazu eingelangt:<br />

Land OÖ.<br />

Raumordnung (Beilage 3) – keine Einwände, Hinweis auf Auflagen und Bedingungen<br />

Umwelttechnik (Beilage 4) – Bedenken wegen Wohnungen straßenseitig, mit Auflagen für erhöhten<br />

Schallschutz vertretbar<br />

Straßenplanung/Erhaltung (Beilage 5) – Planungen des Landes nicht betroffen, Aufschließung<br />

über bestehende Zufahrten, keine zusätzlichen möglich, falls künftig erforderlich sind Maßnahmen<br />

wie Zusatzspuren oder Verkehrslichtsignalanlage vorzusehen, es dürfen keine Kosten für<br />

Lärmschutzmaßnahmen für die Straßenverwaltung erwachsen, bei Einhaltung der Bedingungen<br />

kein Einwand.<br />

Wasserwirtschaft (Beilage 6) – Fläche außerhalb des HW 100<br />

Landwirtschaftskammer (Beilage 7) – keine Einwendung<br />

Energie AG (Beilage 8) – kein Einwand<br />

Die genannten Bedingungen und Auflagen sind in den folgenden erforderlichen Behördenverfahren<br />

anzuwenden.<br />

Die Änderung entspricht den Planungszielen der <strong>Gemeinde</strong> und werden Interessen Dritter nicht<br />

verletzt.<br />

Der Bürgermeister stellt den Antrag, die gegenständliche Flächenwidmungsplanänderung zu<br />

genehmigen.<br />

Beschluss: Der Antrag wird einstimmig angenommen.<br />

b) Bebauungsplan Änderung Nr. 75.03, Eiber-Welserstraße<br />

Ermöglichung von Flachdächern (5 Doppelhäuser Hanningerweg 20-38) Genehmigung<br />

(Planung wird präsentiert)<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rats-Grundsatzbeschluss erfolgte in der 25. Sitzung am 12.02.2007 Pkt.15).<br />

Die Verständigung der betroffenen war im Zeitraum vom 19.03. bis 15.05.2007.<br />

Folgende Stellungnahmen sind dazu eingelangt:<br />

Land OÖ. Raumordnung (Beilage 2) – Überörtliche Interessen im besonderen Maße werden in<br />

der vorgelegten Form der Änderung nicht berührt.<br />

Freiwillige Feuerwehr <strong>Neuhofen</strong> - (Beilage 3) – Hinweis auf die §§ 17 und 18 inkl. Anhang 2,<br />

sowie auf den § 23 der OÖ. Brandbekämpfungsverordnung – für eine entsprechende Löschwasserversorgung<br />

wird ein Überflurhydrant im Bereich Straßenkreuzung bei Grst.Nr. 25/4 empfohlen.


21<br />

OÖ. Ferngas AG (Beilage 4) – kein Einwand, Verweis auf Vorschriften und Normen<br />

Energie AG OÖ. (Beilage 5) – kein Einwand<br />

Bezüglich Löschwasser-Hydrant ist die Situierung im Einvernehmen mit der Wassergenossenschaft<br />

<strong>Neuhofen</strong> vorzunehmen.<br />

Die Änderung entspricht den Planungszielen der <strong>Gemeinde</strong> (Ortsbebauungskonzept) und werden<br />

Interessen Dritter nicht verletzt.<br />

Der Bürgermeister stellt den Antrag, die gegenständliche Bebauungsplanänderung zu genehmigen.<br />

Beschluss: Der Antrag wird einstimmig angenommen.<br />

Punkt 13) Zurückstellung von öffentlichem Gut, nicht benützter Fußweg mit ca. 100 m²<br />

Im Bereich Taubenweg- Brunnhuberstraße, Grundsatzbeschluss<br />

(Lageplan und Bebauungsplan wird präsentiert)<br />

Im Zuge der letzten Überarbeitung des Bebauungsplanes Nr.33, Änderung Nr. 7, wurde die<br />

Grundlage für eine Auflassung des Verbindungsweges zwischen den 2 begehbaren Fußwegen<br />

geschaffen.<br />

Die früher geplante Reihenhausbebauung auf den Grst. 55/11, 55/14, 55/15, wurde nicht realisiert,<br />

dafür wäre der Weg als Zugang zu den Häusern gedacht gewesen. Nun ist eine offene Bebauung<br />

dargestellt und zum Teil hergestellt, mit Zufahrt und Zugangsmöglichkeit von der<br />

Brunnhuberstraße.<br />

Der öffentliche Verbindungsweg mit ca. 50 x 2 = 100 m² ist daher nicht mehr erforderlich und<br />

kann den angrenzenden Eigentümern zurückgestellt werden.<br />

Im beiliegenden Schreiben (Beilage 1, eingelangt 24.4.2007) erklären die Anrainer<br />

Hinterdorfer, Sigon, Gupper und Winkler, ihr Einverständnis mit der kostenlosen Rückgabe.<br />

Die Vermessungskosten übernimmt Herr Hinterdorfer.<br />

Der Bau- u. Raumordnungsausschuss gibt eine positive Empfehlung, ersucht aber eine Aufwandsentschädigung<br />

anteilsmäßig zu verlangen, in der Höhe von € 7,-/m² also gesamt € 700,-.<br />

<strong>GR</strong> Chalupar spricht sich grundsätzlich gegen den Verkauf von öffentlichen Wegen aus.<br />

Der Bürgermeister stellt den Antrag, der Zurückstellung von öffentlichem Gut zuzustimmen.<br />

Eine Aufwandsentschädigung von insgesamt € 700,-- wird verlangt.<br />

Beschluss: Der Antrag wird mit Stimmenmehrheit angenommen;<br />

30 Stimmen dafür: SPÖ, ÖVP, FPÖ, Endfellner, Mayr<br />

1 Stimme dagegen: Chalupar


22<br />

Punkt 14) Allfälliges<br />

a) Begräbnis Franz Klinglmair<br />

Beim morgen stattfindenden Begräbnis von Franz Klinglmair werden die Fraktionen gebeten,<br />

jeweils mit einer Abordnung vertreten zu sein.<br />

<br />

Nachdem keine Wortmeldungen mehr vorliegen, dankt der Bürgermeister allen Anwesenden für ihre Mitarbeit,<br />

verabschiedet sich und schließt die heutige Sitzung um 21.30 Uhr.<br />

___________________________<br />

Schriftführerin<br />

________________________________<br />

Vorsitzender<br />

____________________________<br />

<strong>Gemeinde</strong>ratsmitglied<br />

_________________________________<br />

<strong>Gemeinde</strong>ratsmitglied<br />

____________________________<br />

<strong>Gemeinde</strong>ratsmitglied<br />

_________________________________<br />

<strong>Gemeinde</strong>ratsmitglied


23<br />

Die gegenständliche Verhandlungsschrift wurde in der Sitzung des <strong>Gemeinde</strong>rates am<br />

_____________________ genehmigt.<br />

<strong>Neuhofen</strong>, am<br />

Bürgermeister<br />

Günter Engertsberger

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!