GR_31052007_28 - .PDF - Gemeinde Neuhofen
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Verhandlungsschrift<br />
über die <strong>28</strong>. Sitzung des <strong>Gemeinde</strong>rates<br />
der Marktgemeinde <strong>Neuhofen</strong> an der Krems<br />
31. Mai 2007<br />
(Funktionsperiode 2003/2009)<br />
Anwesende: Vorsitzender :<br />
Bürgermeister Günter Engertsberger<br />
Mitglieder des <strong>Gemeinde</strong>vorstandes:<br />
Vbgm. Gertraud Eckerstorfer SPÖ<br />
Alfred Strauß SPÖ<br />
Rudolf List SPÖ<br />
Vbgm. Johann Kaplinger ÖVP<br />
Mag. Max Leonhardmair ÖVP<br />
Franz Hagmair ÖVP<br />
übrige Mitglieder des <strong>Gemeinde</strong>rates:<br />
SPÖ: Walter Linzmeier ÖVP: Ing. Ernst Aigner<br />
Kurt Wurzer<br />
Karl-Heinz Pramhaas<br />
Johann Karmedar<br />
Packy Andreas<br />
Ingrid Lauss<br />
Alfred Fiedermutz<br />
Elisabeth Bernecker<br />
DI Johann Fellnhofer Ersatz<br />
Franz Lina<br />
Gottfried Bachl Ersatz<br />
Mag. Helmut Edlbauer Ersatz<br />
Günter Gruber Ersatz<br />
Wolfgang Streitner sen. Ersatz<br />
Hermann Stoiber Ersatz<br />
Irmgard Streitner Ersatz<br />
Elfriede Alberndorfer Ersatz<br />
Erich Roßler Ersatz<br />
Grüne: Karin Chalupar FPÖ: Johann Hauhart<br />
Helmut Mayr<br />
Ottilie Irndorfer<br />
Wilhelm Endfellner Ersatz<br />
entschuldigt: Karl Krennmüller SPÖ<br />
Harald Palmetshofer SPÖ<br />
Helmut Tripolt SPÖ<br />
Mag. Wolfgang Streitner jun. SPÖ<br />
Georg Bachmair ÖVP<br />
Baumgartner Petra ÖVP<br />
Claudia Durchschlag ÖVP<br />
Dipl.-Ing. Karl Weinberger ÖVP<br />
Manfred Kobler ÖVP<br />
Mag. Erika Hoffelner <strong>GR</strong>ÜNE<br />
für die <strong>Gemeinde</strong>:<br />
als Schriftführerin:
2<br />
AL Willibald Mitterbaur<br />
Sonja Emrich<br />
Vorsitzender:<br />
Ich eröffne die heutige <strong>28</strong>. <strong>Gemeinde</strong>ratssitzung dieser Funktionsperiode um 19.00 Uhr, begrüße<br />
Sie alle herzlich und stelle fest, dass<br />
a) die Sitzung von mir ordnungsgemäß einberufen wurde,<br />
b) Ihnen die Einladung und Tagesordnung rechtzeitig zugegangen sind,<br />
c) die Beschlussfähigkeit gegeben ist, da alle <strong>Gemeinde</strong>rats- bzw. Ersatzmitglieder<br />
anwesend sind<br />
d) die Tagesordnung keine Ergänzung bzw. Änderung erfährt. Festgestellt wird, dass es sich bei<br />
den Tagesordnungspunkten<br />
Punkt 9) Firma Sonnreich Veranstaltungs OEG – Ansuchen um Verlängerung des<br />
Pachtvertrages<br />
und<br />
Punkt 10) Änderung der Infrastrukturabgabe für Betriebsbauwidmungen<br />
jeweils auch um Anträge der ÖVP-, Grünen- und FPÖ-Fraktion handelt.<br />
e) Zur Schriftführerin wird Sonja Emrich bestellt.<br />
f) Ich stelle weiters fest, dass über alle gestellten Anträge per Akklamation abgestimmt wird, es<br />
sei denn, dass der <strong>Gemeinde</strong>rat eine andere Art der Abstimmung beschließt.<br />
Wortmeldung im Rahmen der Bürgerfragestunde:<br />
Frau Monika Sattmann fragt, ob bei einer Verlängerung des Pachtvertrages mit der Firma Sonnreich<br />
die Schulen für die Saalbenützung bezahlen müssen. Sie spricht sich für eine Gratisbenützung<br />
der Schulen aus.<br />
Der Bürgermeister teilt mit, dass Kosten für die Schulen anfallen, wenn es zu einer Verlängerung<br />
des Pachtvertrages mit der Firma Sonnreich kommt.<br />
Der Bürgermeister geht zur Tagesordnung über:<br />
Tagesordnung:<br />
Punkt 1) Berichte des Bürgermeisters und der Ausschussobleute<br />
Punkt 2) Genehmigung des Voranschlages 2007<br />
Punkt 3) Genehmigung des Mittelfristigen Finanzplanes 2007 bis 2011<br />
Punkt 4) Kenntnisnahme des örtlichen Prüfberichtes vom 21.05.2007<br />
Punkt 5) Änderung der Tarifordnung für das Freibad<br />
Punkt 6) Mag. Michael Mayr – neuerliche Berufungsentscheidungen über die Vorschreibung von<br />
Aufschließungsbeiträgen<br />
Punkt 7) Tarifmäßige Festsetzung des Elternbeitrages lt. Elternbeitragsverordnung 2007 für die<br />
Kindergärten<br />
Punkt 8) Anmietung einer Wohnung zur Schaffung eines Gemeinschaftsraumes für die betreubare<br />
Wohnanlage<br />
Punkt 9) Firma Sonnreich Veranstaltungs OEG – Ansuchen um Verlängerung des Pachtvertrages<br />
Punkt 10) Änderung der Infrastrukturabgabe für Betriebsbauwidmungen<br />
Punkt 11) Präsentation des Hochwasser-Gefahrenzonenplanes der Krems 2007<br />
Punkt 12) Raumordnungsverfahren - Flächenwidmungsplan, Bebauungspläne
3<br />
a) Flächenwidmungsplan-Änderung Nr. 4.67, Roth-Hanningerhof, Erweiterung der<br />
Sonderausweisung für Wohnnutzung von 12 auf 27 Wohnungen, Genehmigung<br />
b) Bebauungsplan-Änderung Nr. 75.03, Eiber-Welserstraße, Ermöglichung von Flachdächern<br />
(5 Doppelhäuser Hanningerweg 20-38), Genehmigung<br />
Punkt 13) Zurückstellung von öffentlichem Gut, nicht benützter Fußweg mit ca. 100 m²<br />
im Bereich Taubenweg – Brunnhuberstraße, Grundsatzbeschluss<br />
Punkt 14) Allfälliges<br />
Punkt 1) Berichte des Bürgermeisters und der Ausschussobleute<br />
a) Brunnhuberstraße - Wendemöglichkeit<br />
Zur Schaffung einer Wendemöglichkeit in der Brunnhuberstraße wurde eine Vereinbarung zwischen<br />
den Grundeigentümern, den Pächtern und der Marktgemeinde <strong>Neuhofen</strong> abgeschlossen.<br />
Die Pächter müssen einen Pachtzins bezahlen.<br />
b) Ballspielhalle<br />
Der Bestbieter für den Sporthallenboden wurde ausgeschieden, weil er nicht das notwendige<br />
Zertifikat vorweisen konnte. Einspruch wurde nicht erhoben. Die Frist dafür ist bereits abgelaufen.<br />
Der nächstbeste Bieter hat den Zuschlag erhalten.<br />
c) Wahlarzt<br />
Ein Internist möchte im Verhandlungssaal des ehemaligen Bezirksgerichtsgebäudes eine Wahlarztpraxis<br />
einrichten. Er könnte sich eine Gemeinschaftsordination mit einem weiteren Facharzt<br />
vorstellen.<br />
d) Errichtung eines Funkmastes<br />
Es liegt nun das Gutachtens des Ortsbildbeirates vor. Festgestellt wurde, dass eine Aufstellung<br />
des Mastes an der geplanten Stelle eine Störung des Ortsbildes darstellt. Es ist weiters angeführt,<br />
dass durch eine Aufstellung in der Nähe des Dambaches eine Störung des Ortsbildes vermieden<br />
werden könnte.<br />
e) Erhebung der Wassergüte
4<br />
Die Ergebnisse der Erhebung der Wassergüte des Grundwassers wurden der <strong>Gemeinde</strong> seitens<br />
der Abteilung Wasserwirtschaft des Landes Oberösterreich zur Kenntnis gebracht. Es gibt keinerlei<br />
Überschreitungen von Grenzwerten.<br />
f) Partnergemeinde Gusow/Platkow<br />
Die <strong>Gemeinde</strong>vertretung hat eine Einladung zu den Feierlichkeiten anlässlich des 100jährigen<br />
Gründungsjubiläums der Freiwilligen Feuerwehr Gusow/Platkow von 9. bis 11. August 2007<br />
erhalten. Die Einladung wird an den Kulturausschuss weiter geleitet.<br />
g) Großer Wasserverband<br />
Heute hat eine Sitzung des Großen Wasserverbandes stattgefunden. Vbgm. Kaplinger hat dabei<br />
die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Neuhofen</strong> vertreten. Er soll auch in Zukunft das stellvertretende Mitglied der<br />
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Neuhofen</strong> sein. Es ging heute um die Festlegung des Aufteilungsschlüssels. Drei der<br />
18 betroffenen <strong>Gemeinde</strong>n haben die Satzungen nicht beschlossen. Ihr Anteil wird nun auf die<br />
15 <strong>Gemeinde</strong>n aufgeteilt. Ein neuer <strong>Gemeinde</strong>ratsbeschluss ist notwendig.<br />
h) Pfarrer Lages - Ehrenzeichen<br />
Herr Pfarrer Lages wurde mit dem Goldenen Verdienstzeichen des Landes Oberösterreich ausgezeichnet.<br />
i) Errichtung Stockschützenhalle und Sanierung Sauna – Auftragsvergabe<br />
Die Auftragsvergaben an die Bestbieter wurden beschlossen.<br />
j) Bericht aus dem Ausschuss für Umwelt und Abfallwirtschaft<br />
Obmann Helmut Mayr berichtet, dass bei der nächsten Ausschusssitzung am 11.6.2007 ein Vertreter<br />
der Organisation Klimabündnis anwesend sein wird.<br />
k) Bericht aus dem Bau- und Raumordnungsausschuss
5<br />
Obmann Pramhaas berichtet, dass die Firma Billa neben der Firma Weratschnig eine Filiale errichten<br />
möchten. Der Bauausschuss hat sich vorläufig gegen die diesbezügliche Flächenwidmungsplanänderung<br />
ausgesprochen. Die Firma Billa wurde ersucht, einen anderen Standort in<br />
Zentrums- bzw. Bahnhofsnähe in Erwägung zu ziehen.<br />
l) Bericht aus dem Kulturausschuss<br />
GV Mag. Leonhardmair teilt mit, dass am Montag, dem 4.6.2007 eine Veranstaltung des Kulturausschusses<br />
im Sparkassensaal zum Thema „Kulturleitbild des Landes Oberösterreich“ stattfindet.<br />
m) Bericht aus dem Ausschuss für Sport und Freizeitzentrum<br />
Obmann Johann Kaplinger informiert, dass der Baubeginn für die Ballspielhalle bereits stattgefunden<br />
hat. Mit der Fertigstellung wird im September gerechnet.<br />
Punkt 2) Genehmigung des Voranschlages 2007<br />
Der Voranschlag wurde in der Sitzung des Finanzausschusses vom 7. Mai 2007 besprochen und<br />
wurde nach den dort ausgegebenen Unterlagen wie folgt verändert:<br />
ORDENTLICHER HAUSHALT:<br />
Ordentliche Einnahmen lt. Voranschlag 2007 € +6.858.700,00<br />
Ordentliche Ausgaben lt. Voranschlag 2007 € -7.188.300,00<br />
Fehlbetrag lt. Entwurf Voranschlag 2007 € -329.600,00<br />
Veränderungen lt. Finanzausschuss vom 18.01.2007 (s. Anlage) € +17.700,00<br />
Zwischensumme € -311.900,00<br />
Veränderungen lt. Finanzausschuss vom 07.05.2007 (s. Anlage) € -44.300,00<br />
Zwischensumme € -356.200,00<br />
Veränderungen lt. Finanzreferent vom 07.05.2007 (s. Anlage) € + 5.400,00<br />
Zwischensumme € -350.800,00<br />
Übertrag des Soll-Fehlbetrages 2006 lt. Rechnungsabschluss € -390.000,00<br />
Fehlbedarf NEU im Voranschlag 2007 € -740.800,00<br />
AUSSERORDENTLICHER HAUSHALT:<br />
Außerordentliche Einnahmen lt. Voranschlag 2007 € +1.119.600,00<br />
Außerordentliche Ausgaben lt. Voranschlag 2007 € -1.510.000,00<br />
Fehlbetrag lt. Entwurf Voranschlag 2007 € -390.400,00<br />
Veränderungen lt. Finanzausschuss vom 18.01.2007 (s. Anlage) € -66.000,00<br />
Zwischensumme € -457.000,00<br />
Veränderungen lt. Finanzausschuss vom 07.05.2007 (s. Anlage) € -125.100,00<br />
Zwischensumme € -582.100,00
6<br />
Veränderungen lt. Finanzreferent vom 07.05.2007 (s. Anlage) € -34.000,00<br />
Zwischensumme € -616.100,00<br />
Übertrag der Soll-Fehlbeträge 2006 lt. Rechnungsabschluss € -2<strong>28</strong>.500,00<br />
Fehlbedarf NEU im Voranschlag 2007 € - 844.600,00<br />
Der Bürgermeister stellt den Antrag, den Voranschlag – wie folgt – zu beschließen:<br />
ORDENTLICHER Haushalt<br />
AUSSERORDENTLICHER Haushalt<br />
Einnahmen: € 6.843.100,-- Einnahmen: € 1.381.100,--<br />
Ausgaben: € 7.583.900,-- Ausgaben: € 2.225.700,--<br />
Fehlbedarf: € 740.800,-- Fehlbedarf: € 844.600,--<br />
Der Voranschlag 2007 wurde aufgrund der vielen Änderungen neu ausgedruckt und wurde am<br />
16. Mai 2007 an der Amtstafel kundgemacht und den Fraktionsobmännern und – frauen per<br />
Post übermittelt.<br />
Die ÖVP-, Grünen- und FPÖ-Fraktionen bringen den Gegenantrag ein, im vorgelegten Voranschlag<br />
folgende Budgetansätze abzuändern (Zum Antrag wurde eine Dokumentation aus der Finanzbuchhaltung<br />
beigefügt. Diese bildet als Beilage einen wesentlichen Bestandteil des Protokolls.):<br />
im Ordentlichen Haushalt 2007:<br />
Fehlbetrag laut Aufstellung der <strong>Gemeinde</strong>buchhaltung<br />
(siehe Beilage) € -356.200,--<br />
Fehlbetrag Rechnungsabschluss 2006 € -389.539,42<br />
im Haushaltsjahr 2007 schlagender Fehlbetrag € - 745.739,42<br />
<strong>Gemeinde</strong>info € 9.500,--<br />
Kabel TV € 4.500,--<br />
Bürgermeisterempfang € 500,--<br />
Repräsentationsmittel € 0,--<br />
Verkehrskonzept € 0,--<br />
Wirtschaftsförderung € 6.000,--<br />
Kulturbudget € 7.000,--<br />
Instandhaltung Amtshaus € 5.000,--<br />
Instandhaltung HS 1 € 6.000,--<br />
Instandhaltung HS 2 € 6.000,--<br />
Kommunalsteuer € 840.000,--<br />
Forum Betriebsausstattung € 2.000,--<br />
Summe Einsparungen/Verbesserungen € 33.200,--<br />
Fehlbedarf neu im OH 2007 somit € -712.539,42<br />
im Außerordentlichen Haushalt 2007:<br />
Fehlbetrag laut Aufstellung <strong>Gemeinde</strong>buchhaltung<br />
(siehe Beilage) € -457.000,--
7<br />
Änderungen laut Aufstellung <strong>Gemeinde</strong>buchhaltung<br />
(siehe Beilage)<br />
Ankauf TLF € -1<strong>28</strong>.200,--<br />
Plankenauer, Planung Biomasse Heizwerk € -20.000,--<br />
Union-Laufbahn, Sanierung € -34.000,--<br />
Entnahme Rücklagen/Umbuchungen € 23.000,--<br />
Mehrausgaben € -159.100,--<br />
Änderungen laut Aufstellung <strong>Gemeinde</strong>buchhaltung<br />
(siehe Beilage)<br />
Übernahme von Soll-Fehlbeträgen OH 2006<br />
Sanierung HS 1 € -32.400,--<br />
Straßenbau € -73.900,--<br />
Fahrbahnteiler € -14.100,--<br />
Kreisverkehr € -99.000,--<br />
Salzsilo € -9.100,--<br />
Mehrausgaben € -2<strong>28</strong>.500,--<br />
Änderung:<br />
Straßenbau statt € 100.000,-- € 50.000,-- € 50.000,--<br />
Fehlbedarf neu im AOH 2007 somit € -794.600,--<br />
Die ÖVP-Fraktion führt als Begründung für den Gegenantrag an, dass ihre Änderungsvorschläge<br />
bei den Budgetverhandlungen nicht berücksichtigt wurden.<br />
Die SPÖ-Fraktion spricht sich dagegen aus, dass die Mittel für den Bürgermeisterempfang gekürzt<br />
werden. Es ist wichtig, dass im Rahmen dieser Veranstaltung die Arbeit der Vereine eine<br />
entsprechend Anerkennung findet. Die Repräsentationsausgaben wurden - wie bisher - sehr<br />
sparsam veranschlagt. Es sind mehr Mittel für Staubfreimachungen notwendig. Es ist kein Renommee,<br />
wenn zu neuen Firmen auf Schotterstraßen zugefahren werden muss. In der Hainbergstraße,<br />
bei den betreuten Wohnungen, ist nun auch keine Asphaltierung möglich. Alle Fraktionen<br />
haben die Beschlüsse mitgetragen, deren Umsetzung zu dieser Budgetsituation geführt hat.<br />
Die Pro-Kopf-Verschuldung betrug z. B. im Jahr 2003 € 1.008,-- (einschließlich der Leasingschulden).<br />
Jetzt beläuft sie sich auf € 921,--.<br />
GV Mag Leonhardmair führt aus, dass die BZ-Mittel für Straßenbauten für die folgenden Jahre<br />
bereits für die Errichtung des Kreisverkehrs aufgebraucht wurden.<br />
<strong>GR</strong> Chalupar weist darauf hin, dass die <strong>Gemeinde</strong> ein Budget benötigt. Dass bis jetzt kein Budget<br />
zustande gekommen ist, wird darauf zurückgeführt, dass von der SPÖ-Fraktion keine Kompromissbereitschaft<br />
gezeigt wurde. Der Bürgermeisterempfang kann aus den Verfügungsmitteln<br />
des Bürgermeisters finanziert werden. Einsparungen bei der <strong>Gemeinde</strong>info sind dahingehend<br />
möglich, dass keine derartigen Aussendungen wie die Halbzeitbilanz des Bürgermeisters aus<br />
<strong>Gemeinde</strong>mitteln zu finanzieren sind.<br />
Die FPÖ-Fraktion erklärt, dass Kürzungen bei den einen oder anderen Ausgaben notwendig<br />
sind. Es muss Sparwille gezeigt werden, sonst ist das für den Bürger nicht verständlich.<br />
Der Bürgermeister weist darauf hin, dass im Gegenantrag eine Verschiebung der Mittel hin zur<br />
Kultur und Wirtschaft stattgefunden hat. Die Budgetverhandlungen mit den Fraktionen waren in<br />
der Vergangenheit deshalb nicht erfolgreich, weil diese an grundsätzlichen Dingen (wie z. B.
8<br />
Verweigerung der Kanalgebührenerhöhung, Streichung der Staubfreimachungen oder Forderung<br />
einer Änderung des Infrastrukturbeitrages) gescheitert sind. Für einige Budgetansätze wurden<br />
bereits Beschlüsse für Ausgaben gefasst, die nun nicht enthalten sind.<br />
Der Bürgermeister fordert den <strong>Gemeinde</strong>rat auf, über den Gegenantrag abzustimmen.<br />
Beschluss: Der Gegenantrag wird mit Stimmenmehrheit angenommen;<br />
16 Stimmen dafür: ÖVP, FPÖ, Chalupar, Endfellner<br />
15 Stimmen dagegen: SPÖ, Mayr<br />
Punkt 3) Genehmigung des Mittelfristigen Finanzplanes 2007 bis 2011<br />
Der Mittelfristige Finanzplan 2007 - 2011 wurde bereits in der Sitzung des <strong>Gemeinde</strong>rates am<br />
18. Dezember 2006 mit Stimmenmehrheit beschlossen.<br />
Jedoch aufgrund starker Veränderungen der ordentlichen und außerordentlichen Voranschlagszahlen<br />
für das Finanzjahr 2007 muss auch der MFP mit den beinhalteten Aufstellungen, wie der<br />
Errechnung der Freien Budgetspitze, dem Schuldennachweis bzw. der Gesamtübersicht des ordentlichen<br />
und außerordentlichen Haushaltes ebenfalls korrigiert und neuerlich beschlossen<br />
werden. Es ist verpflichtend, dass die Zahlen des Voranschlages 2007 gleich sind jener Zahlen<br />
des Planes 2007 des MFP 2007 – 2011.<br />
Folgende Vorhaben sind neu im MFP 2007-2011:<br />
• Sanierung Laufbahnen UNION<br />
• Biomasse-Heizung<br />
Der Mittelfristige Finanzplan für die Planungsperiode 2007 – 20011 wurde am 16. Mai 2007<br />
kundgemacht und den Fraktionsobmännern und –frauen übermittelt.<br />
Folgende Änderung im vorliegenden Mittelfristigen Finanzplan wird vorgenommen, da dieser<br />
Betrag im heute beschlossenen Budget für das Jahr 2007 in dieser Höhe veranschlagt wurde:<br />
• Die geplanten Ausgaben für die Straßenbauten werden von € 100.000,-- auf € 50.000,-- gekürzt.<br />
Der Bürgermeister stellt den Antrag, den vorliegenden Mittelfristigen Finanzplan - einschließlich<br />
der Änderung der geplanten Ausgaben für die Straßenbauten von € 100.000,-- auf<br />
€ 50.000,-- - zu genehmigen.<br />
Beschluss: Der Antrag wird mit Stimmenmehrheit angenommen;<br />
29 Stimmen dafür: SPÖ, ÖVP, FPÖ, Mayr<br />
2 Stimmenthaltungen: Chalupar, Endfellner<br />
Punkt 4) Kenntnisnahme des örtlichen Prüfberichtes vom 21.05.2007<br />
Der Bürgermeister präsentiert den Prüfbericht vom 21.05.2007.<br />
Der Bürgermeister informiert, dass der Mietvertrag mit Frau Floimayr zum Vorschein gekommen<br />
ist.
9<br />
<strong>GR</strong> Chalupar teilt mit, dass im <strong>Gemeinde</strong>vorstand vereinbart wurde, dass der Betrag für die<br />
Staubfreimachung für die Hansbergstraße erst im Straßenbauprogramm 2008 vorgesehen ist.<br />
Der Betrag dafür wurde jedoch bereits im Mai überwiesen.<br />
Der Bürgermeister erklärt, dass eine Vorfinanzierung durch den Anrainer vereinbart wurde. Von<br />
Seiten des Landes wurde uns mitgeteilt, dass diese Vorgangsweise nicht möglich ist. Der <strong>Gemeinde</strong>vorstand<br />
wurde von dieser Änderung in Kenntnis gesetzt.<br />
Punkt 5) Änderung der Tarifordnung für das Freibad<br />
In der Sitzung des Ausschusses Sport und Freizeit am 12. April 2007 wurde der Antrag auf Einführung<br />
eines 11er-Blockes für das Freibad, wobei hier 10 Tageskarten bezahlt, aber 11 Karten<br />
ausgegeben werden, gestellt.<br />
Dieser Antrag wurde in der Sitzung des <strong>Gemeinde</strong>vorstandes am 3. Mai 2007 bestätigt.<br />
Die Kundmachung erfolgt am 1. Juni 2007 für 14 Tage.<br />
Der Bürgermeister stellt den Antrag, folgende Tarifordnung zu genehmigen:<br />
Tarifordnung<br />
beschlossen in der Sitzung des <strong>Gemeinde</strong>rates der Marktgemeinde <strong>Neuhofen</strong>/Krems, am 31. Mai 2007<br />
Kinder bis zum 6. Lebensjahr in Begleitung eines Erwachsenen<br />
f r e i<br />
Tageskarte für Kinder bis zum 16. Lebensjahr, Schüler und<br />
Studenten bis zum 26. Lebensjahr, Behinderte, Präsenz- und<br />
Zivildiener, Lehrlinge und Personen ab 50% Invalidität, jeweils<br />
mit Ausweis € 1,30<br />
Tageskarte für Erwachsene € 2,90<br />
Tageskarte für Senioren ab 60 (od. früher mit Ausweis) € 2,70<br />
Tageskarte für Familien (Vater, Mutter, Kinder, solange<br />
Familienbeihilfenanspruch besteht und Präsenzdiener) € 5,90<br />
11-er Block für Kinder bis zum 16. Lebensjahr, Schüler und<br />
Studenten bis zum 26. Lebensjahr, Behinderte, Präsenz- und<br />
Zivildiener, Lehrlinge und Personen ab 50% Invalidität, jeweils<br />
mit Ausweis € 13,00<br />
11-er Block für Erwachsene € 29,00<br />
11-er Block für Senioren ab 60 (od. früher mit Ausweis) € 27,00<br />
11-er Block für Familien (Vater, Mutter, Kinder, solange<br />
Familienbeihilfenanspruch besteht und Präsenzdiener) € 59,00<br />
Saisonkarte für Kinder bis zum 16. Lebensjahr, Schüler und<br />
Studenten bis zum 26. Lebensjahr, Behinderte, Präsenz- und<br />
Zivildiener, Lehrlinge und Personen ab 50% Invalidität, jeweils<br />
mit Ausweis € 20,00<br />
Saisonkarte für Erwachsen € 50,00
10<br />
Saisonkarte für Familien (Vater, Mutter, Kinder, solange<br />
Familienbeihilfenanspruch besteht und Präsenzdiener) € 75,00<br />
Ab 17,00 Uhr beträgt der Eintrittspreis für Tagesgäste im Freibadbereich 50% des Normalpreises,<br />
ab 19,00 Uhr bis Badeschluss ist der Eintritt frei.<br />
Für mutwillige Beschädigung und grobe Verunreinigung ist der volle Kostenersatz zu leisten.<br />
STEUER<br />
Die angegebenen Tarife enthalten die gesetzliche Umsatzsteuer<br />
Beschluss: Der Antrag wird einstimmig angenommen.<br />
Punkt 6) Mag. Michael Mayr – neuerliche Berufungsentscheidungen über die Vorschreibung von<br />
Aufschließungsbeiträgen<br />
Der Bürgermeister hat den Bescheid in erster Instanz erlassen und ist daher gemäß § 64 Abs. 4<br />
der OÖ. <strong>Gemeinde</strong>ordnung befangen. Frau Vizebürgermeisterin Gertraud Eckerstorfer übernimmt<br />
den Vorsitz.<br />
Vbgm. Eckerstorfer stellt den Antrag, der Berufung keine Folge zu geben und folgenden Bescheid<br />
zu genehmigen:<br />
Bescheid<br />
Über die von Herrn Mag. Michael Mayr, 4501 <strong>Neuhofen</strong>/Krems, Sportallee 7, gegen den Bescheid<br />
des Bürgermeisters vom 04.07.2002, ZL. II-811/3-2002-Dr, eingebrachte Berufung, ergeht<br />
vom <strong>Gemeinde</strong>rat der Marktgemeinde <strong>Neuhofen</strong>/Krems als Berufungsbehörde im eigenen<br />
Wirkungsbereich der Landesvollziehung (Raumordnung), auf Grund der <strong>Gemeinde</strong>ratssitzung<br />
vom 31.05.2007, folgender<br />
Spruch:<br />
Der Berufung des Herrn Mag. Michael Mayr gegen den Bescheid des Bürgermeisters der<br />
Marktgemeinde <strong>Neuhofen</strong>/Krems vom 04.07.2002, ZL. II-811/3-2002-Dr wird keine Folge gegeben.<br />
Es wird festgestellt, dass der Berufungswerber durch den angefochtenen Bescheid in seinen<br />
Rechten nicht verletzt wird.<br />
Rechtsgrundlagen/Grundlagen:<br />
§§ 25, 26 und 27 des OÖ. Rauordnungsgesetz 1994, LGBl.Nr. 114/1993 idgF,<br />
§§ 19 und 20 OÖ Bauordnung 1994 idgF,<br />
§ 40 Abs. 2 Ziffer 9 und § 95 OÖ. <strong>Gemeinde</strong>ordnung 1990, LGBl.Nr. 91/1990 idgF,<br />
§§ 48, 70, 71, 157, 211 und 242 der Landesabgabenordnung, LGBl.Nr. 107/1990 idgF,<br />
Erkenntnis des VwGH Zl 2001/17/0206-7 und Zl 2001/17/0186<br />
Sachverständigengutachten<br />
Begründung:<br />
Der Entscheidung des <strong>Gemeinde</strong>rates ist ein neuerliches Ermittlungsverfahren, einschließlich<br />
einer örtlichen Besichtigung, einer detaillierten Betrachtung sämtlicher vom Berufungswerber<br />
angeführten Argumente, vorangegangen. Zur Entscheidungsfindung wurde ebenfalls das Wertermittlungsgutachten<br />
des Bezirksbauamtes Linz herangezogen.
11<br />
Das unbebaute Grundstück Nr. 23/8, KG Gries, ist im rechtswirksamen Flächenwidmungsplan<br />
der Marktgemeinde <strong>Neuhofen</strong>/Krems als Bauland ausgewiesen. Es ist durch eine öffentliche<br />
Verkehrsfläche der <strong>Gemeinde</strong> – auch wenn dazwischen ein Privatgrundstück gelegen ist - und<br />
durch die gemeindeeigene Kanalisationsanlage aufgeschlossen.<br />
Herr Mag. Michael Mayr gibt in seiner Berufung an, dass es sich im Falle des gegenständlichen<br />
Grundstückes 23/8, KG Gries, um eine untrennbare wirtschaftliche Einheit mit dem unmittelbar<br />
angrenzenden, bebauten Grundstück 23/6, KG Gries, handle. Der Berufungswerber begründet<br />
dies mit der Nutzung beider Grundstücke als gemeinsame Gartenanlage.<br />
Der Verwaltungsgerichtshof hat in seinem grundlegenden Erkenntnis vom 10.06.2002,<br />
Zl 2001/17/0206-7, ausführlich zur Auslegung des Begriffes „untrennbare wirtschaftliche Einheit“<br />
Stellung bezogen und dabei folgenden Rechtssatz formuliert: „Eine ´untrennbare wirtschaftliche<br />
Einheit´ im Sinne des § 25 Abs 3 Z 3 OÖ ROG liegt demnach dann vor, wenn die<br />
vom Eigentümer einmal begründete gemeinsame Nutzung der in Rede stehenden Grundstücke<br />
nicht ohne (wesentlichen) wirtschaftlichen Schaden wiederum aufgehoben werden kann.“<br />
In einer Erläuterung zum Gesetzestext wird festgehalten, dass der § 25 Abs 3 Z 3, mögliche<br />
Härtefälle verhindern soll, in denen einzelne unbebaute Grundstücke mit bebauten Grundstücken<br />
eine Einheit bilden und aller Voraussicht nach oder tatsächlich oder aus rechtlichen Gründen,<br />
zum Beispiel mangelnde Eigenschaft oder Größe als Bauplatz, eine Bebauung des unbebauten<br />
Grundstückes nicht erfolgen wird oder kann. Es wird darauf hingewiesen, dass die Anerkennung<br />
eines unbebauten Grundstückes als eine „untrennbare wirtschaftliche Einheit“ mit einem<br />
bebauten Grundstück, in jedem konkreten Einzelfall von der Behörde im Zuge eines Ermittlungsverfahrens<br />
beurteilt, prognostiziert und begründet entschieden werden muss.<br />
Aus dem umfassenden Sachverständigen-Gutachten des Bezirksbauamtes Linz,<br />
AZ. BBA-LI-Sch-8-2007-Do/Vo, vom 13.04.2007, ist zu entnehmen, dass eine etwaige Baufreimachung<br />
der Parz. 23/8, KG Gries, ohne wesentlichen wirtschaftlichen Schaden erfolgen<br />
könnte.<br />
Das Gutachten bestätigt sowohl bei einer getrennten als auch bei einer gemeinsamen Bewertung<br />
das gleiche Ergebnis. Folglich wird das Argument des Berufungswerbers, dass zwei Parzellen<br />
miteinander wertvoller sind als zwei getrennte Grundstücke, entkräftet, um so mehr, da es im<br />
redlichen Geschäftsverkehr exakt umgekehrt ist.<br />
Bei der Begehung beider Liegenschaften wurde außerdem das Fehlen einer wirtschaftlichen<br />
Nutzung festgestellt.<br />
Die Ermittlungsergebnisse der Marktgemeinde <strong>Neuhofen</strong>/Krems decken sich mit den im Gutachten<br />
des Bezirksbauamtes erfolgten Festellungen.<br />
Es war daher spruchgemäß zu entscheiden.<br />
Rechtsmittelbelehrung:<br />
Gegen diesen Bescheid ist ein weiteres ordentliches Rechtsmittel nicht zulässig. Es kann gemäß<br />
§ 102 OÖ. <strong>Gemeinde</strong>ordnung 1990 Vorstellung an die Aufsichtsbehörde eingebracht werden.<br />
Diese ist innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung schriftlich, telegrafisch oder elektronisch<br />
beim Marktgemeindeamt <strong>Neuhofen</strong>/Krems einzubringen. Sie hat den Bescheid zu bezeichnen,<br />
gegen den sie sich richtet und einen begründeten Vorstellungsantrag zu enthalten. Einer Vorstellung<br />
kommt eine die Einhebung der Abgabe aufschiebende Wirkung nicht zu, insbesondere<br />
wird die Einhebung und zwangsweise Einbringung der Abgabe nicht aufgehalten.
12<br />
Der Bürgermeister nimmt an der Abstimmung nicht teil.<br />
Beschluss: Der Antrag wird einstimmig angenommen.<br />
Vbgm. Eckerstorfer stellt den Antrag, der Berufung keine Folge zu geben und folgenden Bescheid<br />
zu genehmigen:<br />
Bescheid<br />
Über die von Herrn Mag. Michael Mayr, 4501 <strong>Neuhofen</strong>/Krems, Sportallee 7, gegen den Bescheid<br />
des Bürgermeisters vom 04.07.2002, ZL. II-612/850-2002-Dr, eingebrachte Berufung,<br />
ergeht vom <strong>Gemeinde</strong>rat der Marktgemeinde <strong>Neuhofen</strong>/Krems als Berufungsbehörde im eigenen<br />
Wirkungsbereich der Landesvollziehung (Raumordnung), auf Grund der <strong>Gemeinde</strong>ratssitzung<br />
vom 31.05.2007, nachstehender<br />
Spruch:<br />
Der Berufung des Herrn Mag. Michael Mayr gegen den Bescheid des Bürgermeisters der<br />
Marktgemeinde <strong>Neuhofen</strong>/Krems vom 04.07.2002, ZL. II-612/850-2002-Dr wird keine Folge<br />
gegeben. Es wird festgestellt, dass der Berufungswerber durch den angefochtenen Bescheid in<br />
seinen Rechten nicht verletzt wird.<br />
Rechtsgrundlagen/Grundlagen:<br />
§§ 25, 26 und 27 des OÖ. Rauordnungsgesetz 1994, LGBl.Nr. 114/1993 idgF,<br />
§§ 19 und 20 OÖ Bauordnung 1994 idgF,<br />
§ 40 Abs. 2 Ziffer 9 und § 95 OÖ. <strong>Gemeinde</strong>ordnung 1990, LGBl.Nr. 91/1990 idgF,<br />
§§ 48, 70, 71, 157, 211 und 242 der Landesabgabenordnung, LGBl.Nr. 107/1990 idgF,<br />
Erkenntnis des VwGH Zl 2001/17/0206-7 und Zl 2001/17/0186<br />
Sachverständigengutachten<br />
Begründung:<br />
Der Entscheidung des <strong>Gemeinde</strong>rates ist ein neuerliches Ermittlungsverfahren, einschließlich<br />
einer örtlichen Besichtigung, einer detaillierten Betrachtung sämtlicher vom Berufungswerber<br />
angeführten Argumente, vorangegangen. Zur Entscheidungsfindung wurde ebenfalls das Wertermittlungsgutachten<br />
des Bezirksbauamtes Linz herangezogen.<br />
Das unbebaute Grundstück Nr. 23/8, KG Gries, ist im rechtswirksamen Flächenwidmungsplan<br />
der Marktgemeinde <strong>Neuhofen</strong>/Krems als Bauland ausgewiesen. Es ist durch eine öffentliche<br />
Verkehrsfläche der <strong>Gemeinde</strong> – auch wenn dazwischen ein Privatgrundstück gelegen ist - und<br />
durch die gemeindeeigene Kanalisationsanlage aufgeschlossen.<br />
Herr Mag. Michael Mayr gibt in seiner Berufung an, dass es sich im Falle des gegenständlichen<br />
Grundstückes 23/8, KG Gries, um eine untrennbare wirtschaftliche Einheit mit dem unmittelbar<br />
angrenzenden, bebauten Grundstück 23/6, KG Gries, handle. Der Berufungswerber begründet<br />
dies mit der Nutzung beider Grundstücke als gemeinsame Gartenanlage.<br />
Der Verwaltungsgerichtshof hat in seinem grundlegenden Erkenntnis vom 10.06.2002,<br />
Zl 2001/17/0206-7, ausführlich zur Auslegung des Begriffes „untrennbare wirtschaftliche Einheit“<br />
Stellung bezogen und dabei folgenden Rechtssatz formuliert: „Eine ´untrennbare wirtschaftliche<br />
Einheit´ im Sinne des § 25 Abs 3 Z 3 OÖ ROG liegt demnach dann vor, wenn die<br />
vom Eigentümer einmal begründete gemeinsame Nutzung der in Rede stehenden Grundstücke<br />
nicht ohne (wesentlichen) wirtschaftlichen Schaden wiederum aufgehoben werden kann.“
13<br />
In einer Erläuterung zum Gesetzestext wird festgehalten, dass der § 25 Abs 3 Z 3, mögliche<br />
Härtefälle verhindern soll, in denen einzelne unbebaute Grundstücke mit bebauten Grundstücken<br />
eine Einheit bilden und aller Voraussicht nach oder tatsächlich oder aus rechtlichen Gründen,<br />
zum Beispiel mangelnde Eigenschaft oder Größe als Bauplatz, eine Bebauung des unbebauten<br />
Grundstückes nicht erfolgen wird oder kann. Es wird darauf hingewiesen, dass die Anerkennung<br />
eines unbebauten Grundstückes als eine „untrennbare wirtschaftliche Einheit“ mit einem<br />
bebauten Grundstück, in jedem konkreten Einzelfall von der Behörde im Zuge eines Ermittlungsverfahrens<br />
beurteilt, prognostiziert und begründet entschieden werden muss.<br />
Aus dem umfassenden Sachverständigen-Gutachten des Bezirksbauamtes Linz,<br />
AZ. BBA-LI-Sch-8-2007-Do/Vo, vom 13.04.2007, ist zu entnehmen, dass eine etwaige Baufreimachung<br />
der Parz. 23/8, KG Gries, ohne wesentlichen wirtschaftlichen Schaden erfolgen<br />
könnte.<br />
Das Gutachten bestätigt sowohl bei einer getrennten als auch bei einer gemeinsamen Bewertung<br />
das gleiche Ergebnis. Folglich wird das Argument des Berufungswerbers, dass zwei Parzellen<br />
miteinander wertvoller sind als zwei getrennte Grundstücke, entkräftet, um so mehr, da es im<br />
redlichen Geschäftsverkehr exakt umgekehrt ist.<br />
Bei der Begehung beider Liegenschaften wurde außerdem das Fehlen einer wirtschaftlichen<br />
Nutzung festgestellt.<br />
Die Ermittlungsergebnisse der Marktgemeinde <strong>Neuhofen</strong>/Krems decken sich mit den im Gutachten<br />
des Bezirksbauamtes erfolgten Feststellungen.<br />
Es war daher spruchgemäß zu entscheiden.<br />
Rechtsmittelbelehrung:<br />
Gegen diesen Bescheid ist ein weiteres ordentliches Rechtsmittel nicht zulässig. Es kann gemäß<br />
§ 102 OÖ. <strong>Gemeinde</strong>ordnung 1990 Vorstellung an die Aufsichtsbehörde eingebracht werden.<br />
Diese ist innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung schriftlich, telegrafisch oder elektronisch<br />
beim Marktgemeindeamt <strong>Neuhofen</strong>/Krems einzubringen. Sie hat den Bescheid zu bezeichnen,<br />
gegen den sie sich richtet und einen begründeten Vorstellungsantrag zu enthalten. Einer Vorstellung<br />
kommt eine die Einhebung der Abgabe aufschiebende Wirkung nicht zu, insbesondere<br />
wird die Einhebung und zwangsweise Einbringung der Abgabe nicht aufgehalten.<br />
Der Bürgermeister nimmt an der Abstimmung nicht teil.<br />
Beschluss: Der Antrag wird einstimmig angenommen.<br />
Punkt 7) Tarifmäßige Festsetzung des Elternbeitrages lt. Elternbeitragsverordnung 2007 für die<br />
Kindergärten<br />
Die Öffnungszeiten werden flexibler als bisher gestaltet. Freitags ist ab September jeweils bis<br />
14.00 Uhr geöffnet. Es gibt dann auch einen Tarif für eine tageweise Ganztagsbetreuung. Die<br />
Beitragsregelungen für den Hort und das Kindernest sind in Ausarbeitung.<br />
Der Bürgermeister stellt den Antrag, folgende Beitragsregelung für das Kindergartenjahr<br />
2007/2008 zu erlassen:<br />
Beitragsregelung des Kindergartenbeitrages<br />
für das Kindergartenjahr 2007/2008 (ab September 2007)
14<br />
Der Elternbeitrag richtet sich nach dem Brutto-Familieneinkommen (Bemessungsgrundlage)<br />
und ist 11 x pro Jahr mittels Abbuchungsauftrag zu bezahlen. Für Kinder, deren Eltern ihren<br />
Hauptwohnsitz nicht in <strong>Neuhofen</strong> haben, wird der Höchstbeitrag verrechnet.<br />
Elternbeitrag<br />
(1) Mit dem monatlich zu leistenden Kostenbeitrag der Eltern (Elternbeitrag) werden alle Leistungen<br />
der Kindergärten (KG Brucknerstraße und KG Kremsallee) abgedeckt. Der Elternbeitrag<br />
umfasst nicht die allenfalls verabreichte Verpflegung und den Kostenbeitrag für die Begleitperson<br />
beim Kindergartentransport.<br />
(2) Der vom Rechtsträger einzuhebende Elternbeitrag versteht sich inklusive einer allenfalls zu<br />
zahlender Umsatzsteuer.<br />
(3) Nur vollständig und wahrheitsgemäß ausgefüllte Anträge werden bearbeitet. Bei unrichtigen<br />
Angaben oder bewusstem Verschweigen von Familieneinkünften verliert der Antragsteller das<br />
Recht auf soziale Einstufung (Verrechnung des Höchstbeitrages). Zu niedrig vorgeschriebene<br />
Beiträge aufgrund falscher Angaben werden nachgefordert.<br />
(4) Die Antragstellung für das Kindergartenjahr 2007/2008 muss bis Mitte August 2007 erfolgen,<br />
ansonsten wird keine soziale Einstufung vorgenommen und es muss der Höchstbeitrag berechnet<br />
werden.<br />
(5) Eine Antragsstellung für die Beitragsregelung muss jährlich (Kindergartenjahr) neu beantragt<br />
werden.<br />
Der Mindestbeitrag beträgt 36 Euro.<br />
Mindestbeitrag<br />
Zuschläge und Abschläge<br />
(1) Alle Zu- und Abschläge sind von 100 % des Elternbeitrages zu berechnen.<br />
(2) Besuchen mehrere Kinder einer Familie eine Kinderbetreuungseinrichtung, wird für das 2.<br />
oder weitere Kind(er) ein Abschlag von maximal 20 % festgesetzt.<br />
Index<br />
Der Mindest- und Höchstbeitrag ändern sich jeweils zu Beginn des nächstfolgenden Arbeitsjahres<br />
entsprechend der Änderung des von der Statistik Austria kundgemachten Verbraucherpreisindex<br />
2005 oder eines an seine Stelle tretenden Index gegenüber dem durchschnittlichen Index<br />
des Jahres 2006. Dabei ist nach mathematischen Rundungsregeln auf volle Eurobeträge zu runden.<br />
Berechnung des Elternbeitrages<br />
(1) Der Höchstbeitrag für die halbtägige Betreuung (07.00 Uhr bis 12.30 Uhr) wird mit 105 Euro<br />
festgelegt.
15<br />
(2) Der Elternbeitrag beträgt für<br />
a) halbtägige Inanspruchnahme 3,0 % der Berechnungsgrundlage und wird mit 100 % bewertet.<br />
b) Der Elternbeitrag für die Inanspruchnahme der Mindestöffnungszeit (07.00 Uhr bis 14.00<br />
Uhr inklusive Mittagsbetreuung) wird mit 115 % festgelegt.<br />
c) Der Elternbeitrag für die Inanspruchnahme der Ganztagesbetreuung (07.00 Uhr bis 17.00<br />
Uhr) wird mit 133 % festgelegt.<br />
d) Für die Inanspruchnahme von tageweiser Nachmittagsbetreuung (12.30 Uhr bis 17.00 Uhr)<br />
wird mit 110 % festgelegt.<br />
(3) Wird eine Kindergartengruppe als alterserweiterte Gruppe mit Kindern unter 3 Jahren geführt<br />
(§ 7 Abs. 1 Oö. Kinderbetreuungsgesetz), ist für die unter 3-jährigen Kinder ein Zuschlag<br />
von mindestens 20 % anzurechnen.<br />
Bewertung des Einkommens<br />
(1) Der von den Eltern zu leistende Kostenbeitrag bemisst sich nach der Höhe des Familieneinkommens<br />
pro Monat.<br />
(2) Werden für die Berechnung des Familieneinkommens die Einkünfte eines Jahres nachgewiesen,<br />
ist dieser Betrag bei Einkünften aus nicht selbstständiger Arbeit durch 14 und bei sonstigen<br />
Einkünften durch 12 zu teilen.<br />
Für die Berechnung sind allenfalls die Lohnzettel der letzten 6 Monate ab Antragstellung vorzulegen.<br />
(3) Das Familieneinkommen beinhaltet:<br />
a) bei Einkünften aus nicht selbstständiger Arbeit das monatliche Bruttoeinkommen gemäß<br />
§ 25 EStG 1998<br />
b) bei Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft, selbstständiger Arbeit oder Gewerbebetrieb 75<br />
% der Einkünfte, die der Berechnung der Sozialversicherungsbeiträge zugrunde gelegt werden.<br />
Bei Erreichung der Sozialversicherungs-Höchstbeitragsgrundlage ist der Einkommenssteuerbescheid<br />
als Berechnungsbasis heranzuziehen.<br />
Das Familieneinkommen setzt sich aus allen Einkünften der im selben Haushalt mit dem betreffenden<br />
Kind lebenden Eltern und deren Lebensgefährten zusammen.<br />
(4) Unterhaltsleistungen gemäß §§ 140ff ABGB an haushaltsfremde Personen sind vom Einkommen<br />
abzuziehen.<br />
(5) Zum Einkommen zählen auch alle sonstigen Bezüge, Beihilfen und Pensionen, wie z. B.<br />
- Kinderbetreuungsgeld<br />
- Arbeitslosengeld<br />
- Notstandshilfe<br />
- Studienbeihilfe<br />
- Wochengeld<br />
- Pensionen und Renten inkl. Ausgleichszahlungen<br />
- AMFG-Beihilfen<br />
- Krankengeld<br />
- Unterhaltsleistungen<br />
- Zivildiener-/Wehrpflichtigenentgelt<br />
- Sozialhilfe<br />
(6) Wohnbeihilfe, Familienbeihilfe und Pflegegeld zählen nicht zum Einkommen.
16<br />
(7) Vom ermittelten Familieneinkommen sind je weiterem nicht selbsterhaltungsfähigem Kind<br />
im Haushalt 200 Euro abzuziehen.<br />
(8) Der so ermittelte Betrag bildet die Grundlage für die Berechnung des Elternbeitrages (Berechnungsgrundlage).<br />
Beschluss: Der Antrag wird einstimmig angenommen.<br />
Punkt 8) Anmietung einer Wohnung zur Schaffung eines Gemeinschaftsraumes für die betreubare<br />
Wohnanlage<br />
Es wurden als Gemeinschaftsraum folgende geeignete Räumlichkeiten im BAH besichtigt: der<br />
Therapieraum im Erdgeschoss des BAH, die Räumlichkeiten der Jugendwohlfahrt, die Räumlichkeit<br />
im Kellergeschoss nordseitig des Speisesaales und die Buffeträumlichkeiten im Erdgeschoss.<br />
Am besten wäre der Raum angrenzend an den Speisesaal geeignet. Die Heimleitung<br />
spricht sich allerdings gegen eine Benützung sämtlicher Räumlichkeiten aus, da sie teilweise<br />
noch in Verwendung stehen und teilweise vom Heim selbst benützt werden müssen. Ein weiteres<br />
Platzangebot existiert im BAH nicht.<br />
Vom Roten Kreuz als Betreuungsorganisation wäre eine Vor-Ort-Nutzung im Objekt betreubares<br />
Wohnen am optimalsten, weil gemeinschaftsfördernde Maßnahmen am einfachsten dort umgesetzt<br />
werden können. Außerdem ist eine Entfernung von ca. 200 m für die zu betreuenden<br />
Personen nicht optimal (die Bedenken liegen in einer Nichtnutzung der angebotenen Räume).<br />
Es wurde anschließend die Möglichkeit einer Adaptierung von noch freien Wohnungen überprüft<br />
und wurde festgestellt, dass die Wohnung Nr. 7 für diese Zwecke angemietet werden<br />
könnte.<br />
Festgestellt wurde auch, dass diese Einheit, die für die Betreuung des Roten Kreuzes angemietet<br />
wird, von der Abteilung Wohnbauförderung gefördert wird. Der monatliche Kostenaufwand in<br />
Höhe von € 290,-- (Miete inkl. Betriebs- und Heizkosten) müsste von Marktgemeinde <strong>Neuhofen</strong><br />
bestritten werden.<br />
Es besteht noch eine Möglichkeit vor dem Aufenthaltbereich im Erdgeschoss im BAH. Nach erfolgter<br />
Besichtigung am 17. April um 11.00 Uhr wurde festgestellt, dass die angebotene Örtlichkeit<br />
sich eignet (Kücheneinrichtung vorhanden), allerdings müssten Trennwände errichtet<br />
werden. Die Kosten dafür belaufen sich auf € 350,-- monatlich.<br />
<strong>GR</strong> Chalupar schlägt vor, dass diese Wohnung auch für andere Zwecke genutzt werden soll. Eine<br />
diesbezügliche Überprüfung soll vorgenommen werden.<br />
Der Bürgermeister stellt den Antrag, die Wohnung Nr. 7 in der betreubaren Wohnanlage zur<br />
Schaffung eines Gemeinschaftraumes von der <strong>Gemeinde</strong> anzumieten.<br />
Beschluss: Der Antrag wird einstimmig angenommen.
17<br />
Punkt 9) Firma Sonnreich Veranstaltungs OEG – Ansuchen um Verlängerung des Pachtvertrages<br />
Die Fraktion der Grünen, der FPÖ und der ÖVP stellen den Antrag auf Verlängerung des bestehenden<br />
Pachtvertrages mit der Firma Sonnreich Veranstaltungs OEG betreffend das Veranstaltungszentrum<br />
Forum um weitere drei Jahre (d. h. das neue Vertragsverhältnis endet dam 30. Juni<br />
2011), mit dem Zusatzpassus, dass ab sofort die Neuhofner Vereine die Möglichkeit haben,<br />
jede weitere Veranstaltung zum Preis der Betriebskosten (dzt. € 290,-- + 20 % Mwst..) durchzuführen.<br />
Der Bürgermeister teilt mit, dass in zwei Jahren das Gebäude ausfinanziert ist und in die KG<br />
übernommen werden könnte. Dann soll die <strong>Gemeinde</strong> das Forum führen. Dies wird uns auch<br />
von Seiten des Landes Oberösterreich empfohlen. Das Forum würde dann den Vereinen, Schulen<br />
und der <strong>Gemeinde</strong> kostenlos für Veranstaltungen zur Verfügung stehen. Es geht nicht um<br />
ein Sparen der Mittel für die Kultur sondern um eine Reduzierung der Verwaltungsausgaben.<br />
Der Pachtvertrag mit der Firma Sonnreich soll nur bis 2009 (= Ende der Leasingfinanzierung)<br />
verlängert werden. Mit dem Beschluss über die Verlängerung des Pachtvertrages soll zugewartet<br />
werden bis der neueste Prüfbericht des Landes vorliegt. Die Firma Sonnreich kann, auch<br />
wenn die <strong>Gemeinde</strong> das Forum führt, weiterhin ihr Programm dort machen.<br />
<strong>GR</strong> Chalupar führt als Grund des Antrags der drei Fraktionen an, dass die Firma Sonnreich<br />
rechtzeitig über eine Vertragsverlängerung Bescheid wissen möchte, da dies für die Planung des<br />
Kulturprogramms notwendig ist. Der Vertrag soll dahingehend abgeändert werden, dass den<br />
Vereinen einen günstige Lösung angeboten wird. Sie können jede Veranstaltung zum Preis der<br />
Betriebskosten durchführen. Sobald eine Veranstaltung stattfindet, fallen Kosten für den Betrieb<br />
an – gleichgültig wer nun der Veranstalter ist. Für die Schulen gibt es fünf Freiveranstaltungen.<br />
Weitere Veranstaltungen fallen unter das Schulbudget.<br />
Die SPÖ-Fraktion kritisiert, dass die Kosten für die Vereine trotzdem zu hoch sind. Die kalkulierten<br />
Betriebskosten enthalten einen Gewinnanteil. Wenn nun mehr Veranstaltungen stattfinden,<br />
sinken die Betriebskosten, da der Fixkostenanteil geringer wird. Daher wird die <strong>Gemeinde</strong><br />
- wenn sie das Forum führt - darauf schauen, dass es nie leer steht. Über eine Vertragsverlängerung<br />
mit der Firma Sonnreich wurde im Kulturausschuss nie ausführlich gesprochen.<br />
GV Mag. Leonhardmair informiert, dass die Höhe der Betriebskosten im Forum vom Vorpächter<br />
(=Bürgermeister) übernommen wurde.<br />
Der Bürgermeister stellt den Antrag auf geheime Abstimmung.<br />
Abstimmungsergebnis: 15 Stimmen dafür: SPÖ, Mayr<br />
16 Stimmen dagegen: ÖVP, FPÖ, Chalupar, Endfellner<br />
Es folgt eine geheime Abstimmung. Als Stimmenzähler werden <strong>GR</strong> Irndorfer und <strong>GR</strong> Mayr bestimmt.<br />
Es wird über den Antrag der Grünen, der FPÖ und der ÖVP abgestimmt.<br />
Abstimmungsergebnis: 16 JA-Stimmen<br />
15 NEIN-Stimmen
18<br />
Punkt 10) Änderung der Infrastrukturabgabe für Betriebsbauwidmungen<br />
Die ÖVP, Grünen und FPÖ stellen den Antrag, die Infrastrukturabgabe bei Umwidmungen für<br />
Betriebsbaugebiet und Widmung MB auf 5 Euro (statt bisher 11 Euro) zu ändern.<br />
Als Hinweis wird festgehalten:<br />
Es soll eine Arbeitsgruppe unter Beiziehung des externen Experten Dr. Mathis installiert werden,<br />
die in Zusammenarbeit mit dem Bauausschuss, Bankinstituten und zuständigen Institutionen,<br />
<strong>Neuhofen</strong> als Betriebsstandort forciert.<br />
In nächster Zeit soll eine Wertsicherung der Infrastrukturabgabe beschlossen werden.<br />
Der Bürgermeister fordert den <strong>Gemeinde</strong>rat auf, über den gegenständlichen Antrag abzustimmen.<br />
Beschluss: Der Antrag wird mit Stimmenmehrheit angenommen;<br />
30 Stimmen dafür: ÖVP, FPÖ, Grüne, SPÖ (ohne Karmedar)<br />
1 Stimmenthaltung: Karmedar<br />
Punkt 11) Präsentation des Hochwasser-Gefahrenzonenplanes der Krems 2007<br />
(Plan wird präsentiert und erklärt)<br />
Nach dem Hochwasser 2002 hat der Gewässerbezirk Linz mit dem Wasserverband unteres<br />
Kremstal die Erstellung des Gefahrenzonenplanes (GZP) für das Kremstal von Ansfelden bis<br />
Wartberg/Nußbach beauftragt. Im Vorfeld ist ein Niederschlagsabflussmodell und eine Machbarkeits-Studie<br />
über Hochwasser-Schutzmöglichkeiten erstellt worden.<br />
Am 13. März 2007 wurden der Marktgemeinde <strong>Neuhofen</strong> folgende Unterlagen übergeben:<br />
(Erstellt vom Ingenieurbüro für Kulturtechnik u. Wasserwirtschaft DI Humer Geboltskirchen)<br />
• Technischer Bericht (43 Seiten) Teil I, Teil II und Aktennotiz<br />
• Übersichtslageplan 1:10000<br />
• GZP auf Kataster 1:5000, GZP auf Flächenwidmungsplan 1:5000 und 1:2000 (wird<br />
präsentiert)<br />
• HQ30 Wassertiefen und Wasserspiegel, HQ100 Wassertiefen und Wasserspiegel<br />
• HQ30 Überflutungsfläche, HQ100 Überflutungsfläche<br />
• Alle Unterlagen auch Digital auf Datenträger CD<br />
Rote Zone:<br />
Bauverbotszone, zur ständigen Benützung für Siedlungs- u. Verkehrszwecke nicht geeignet<br />
HQ 30 Zone: wasserrechtliche Bewilligungspflicht, Anschlaglinie HQ30 ist ausgewiesen<br />
(z.B. Teile von: Fischen, Breinfeld, Industriestraße, Lastenstraße, Fasanweg, Piberbacher<br />
Austraße, Sportallee, Am Sportplatz, Wehrstraße, Kohlwinkel, Glücksweg, Bachstraße, Roßweg,<br />
In der Au, Kläranlage, Hofmühle…)<br />
Rot-Gelbe Zone: (ist in <strong>Neuhofen</strong> keine ausgewiesen) liegt zwischen roter Zone und HQ100<br />
Linie, Retensions- Abfluss- u. wasserwirtschaftliche Vorrangfläche
19<br />
Gelbe Zone HQ 100:<br />
Gebots- und Vorsorgezone, Bereich zwischen HQ100 Linie und Roter Zone, ständige Nutzung<br />
für Siedlungs- und Verkehrszwecke ist beeinträchtigt<br />
Blaue Zone:<br />
Wasserwirtschaftliche Bedarfszone, z.B. mögliche Fischaufstiegshilfen bei Wehranlagen, Aufweitung<br />
des Flussbettes (Weißenberg)<br />
HQ 300 Gefahrenbereich:<br />
Grüne Linie, Abflussbereich zwischen HQ100 und HQ300<br />
Auswirkungen auf die Raumordnung und Bauverfahren:<br />
Die Ersichtlichmachung im Flächenwidmungsplan ist erforderlich lt. §18(7) OÖ. Raumordnungsgesetz<br />
und wird bei der nächsten Überarbeitung des FWP/ÖEK erfolgen.<br />
Laut § 21 OÖ.ROG dürfen Flächen:<br />
- im 30-jährlichen Hochwasserabflussbereich nicht als Bauland gewidmet werden<br />
- im 100-jährlichen Hochwasserabflussbereich nicht als Bauland gewidmet werden, es sei denn,<br />
dass Hochwasserabfluss- und Rückhalteräume dadurch nicht maßgeblich beeinträchtigt werden<br />
und ein Ausgleich für verloren gehende Retensionsräume nachgewiesen wird bzw. das Bauland<br />
dadurch nicht um Bereiche mit erheblich höherem Gefahrenpotential erweitert wird.<br />
Gemäß § 5 (3a) OÖ. Bauordnung (Novelle 2006) dürfen Bauplatzbewilligungen für Grundflächen<br />
im 30-jährlichen und im 100-jährlichen Hochwasserabflussbereich nur unter der Bedingung<br />
erteilt werden, dass Neu-, Zu- und Umbauten von Gebäuden hochwassergeschützt nach<br />
Maßgabe des § 27a OÖ. Bautechnikgesetz ausgeführt werden können.<br />
Gemäß § 27a OÖ.BauTG sind im HQ30 und HQ100 Neu- Zu- und Umbaubauten von Gebäuden<br />
hochwassergeschützt zu planen und auszuführen. (ausgenommen Nebengebäude bis 35 m²<br />
sofern keine Tierhaltung oder Lagerung wassergefährdender Stoffe)<br />
Bezüglich einer Bewilligung laut österreichischem Wasserrechtsgesetz für Maßnahmen im<br />
Hochwasserabflussbereich, ist das Einvernehmen mit der Wasserrechtsbehörde herzustellen, jedenfalls<br />
für Bauten und Anlagen im HQ30 (z.B. Gebäude, Mauern, Zäune, Anschüttungen…)<br />
Die weitere Vorgangsweise:<br />
Behördliche Kommissionierung durch das zuständige Bundesministerium samt Kundmachung<br />
und Verständigung der betroffenen Grundeigentümer im Gefahrenzonenbereich, öffentliche<br />
Planauflage. Voraussichtlich frühestens Herbst bis Ende 2007.<br />
Am 10.9.2007 findet die Gründungversammlung des Schutzwasserverbandes Kremstal statt.<br />
18 <strong>Gemeinde</strong>n werden diesem Verband beitreten. Es ist beabsichtigt, Rückhaltebecken zur Verhinderung<br />
von Hochwässern zu errichten. Ein Teil dieser Maßnahmen wird aus Förderungsmitteln<br />
finanziert, der andere Teil wird mittels eines Aufteilungsschlüssels auf die <strong>Gemeinde</strong>n aufgeteilt.<br />
50 % trägt der Bund, 40 % das Land und 10 % die <strong>Gemeinde</strong>n. Kosten für die Baumaßnahmen<br />
wurden noch keine erhoben. In <strong>Neuhofen</strong> wird es dann kein 100jährliches Hochwasser<br />
mehr geben. Die Wasserverbände unteres und oberes Kremstal werden nicht aufgelöst. Es ist<br />
jedoch beabsichtigt, die Kompetenzen anderes zu verteilen.<br />
Punkt 12)<br />
Raumordnungsverfahren Flächenwidmungsplan , Bebauungspläne<br />
a) Flächenwidmungsplan Änderung Nr. 4.67, Roth-Hanningerhof,<br />
Erweiterung der Sonderausweisung für Wohnnutzung von 12 auf 27 Whg., Genehmigung
20<br />
(Planung wird gezeigt)<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>rats-Grundsatzbeschluss erfolgte in der 24. Sitzung am 18.12.2006 Pkt.15c).<br />
Die Verständigung der betroffenen war im Zeitraum vom 25.01. bis 26.03.2007.<br />
Folgende Stellungnahmen sind dazu eingelangt:<br />
Land OÖ.<br />
Raumordnung (Beilage 3) – keine Einwände, Hinweis auf Auflagen und Bedingungen<br />
Umwelttechnik (Beilage 4) – Bedenken wegen Wohnungen straßenseitig, mit Auflagen für erhöhten<br />
Schallschutz vertretbar<br />
Straßenplanung/Erhaltung (Beilage 5) – Planungen des Landes nicht betroffen, Aufschließung<br />
über bestehende Zufahrten, keine zusätzlichen möglich, falls künftig erforderlich sind Maßnahmen<br />
wie Zusatzspuren oder Verkehrslichtsignalanlage vorzusehen, es dürfen keine Kosten für<br />
Lärmschutzmaßnahmen für die Straßenverwaltung erwachsen, bei Einhaltung der Bedingungen<br />
kein Einwand.<br />
Wasserwirtschaft (Beilage 6) – Fläche außerhalb des HW 100<br />
Landwirtschaftskammer (Beilage 7) – keine Einwendung<br />
Energie AG (Beilage 8) – kein Einwand<br />
Die genannten Bedingungen und Auflagen sind in den folgenden erforderlichen Behördenverfahren<br />
anzuwenden.<br />
Die Änderung entspricht den Planungszielen der <strong>Gemeinde</strong> und werden Interessen Dritter nicht<br />
verletzt.<br />
Der Bürgermeister stellt den Antrag, die gegenständliche Flächenwidmungsplanänderung zu<br />
genehmigen.<br />
Beschluss: Der Antrag wird einstimmig angenommen.<br />
b) Bebauungsplan Änderung Nr. 75.03, Eiber-Welserstraße<br />
Ermöglichung von Flachdächern (5 Doppelhäuser Hanningerweg 20-38) Genehmigung<br />
(Planung wird präsentiert)<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>rats-Grundsatzbeschluss erfolgte in der 25. Sitzung am 12.02.2007 Pkt.15).<br />
Die Verständigung der betroffenen war im Zeitraum vom 19.03. bis 15.05.2007.<br />
Folgende Stellungnahmen sind dazu eingelangt:<br />
Land OÖ. Raumordnung (Beilage 2) – Überörtliche Interessen im besonderen Maße werden in<br />
der vorgelegten Form der Änderung nicht berührt.<br />
Freiwillige Feuerwehr <strong>Neuhofen</strong> - (Beilage 3) – Hinweis auf die §§ 17 und 18 inkl. Anhang 2,<br />
sowie auf den § 23 der OÖ. Brandbekämpfungsverordnung – für eine entsprechende Löschwasserversorgung<br />
wird ein Überflurhydrant im Bereich Straßenkreuzung bei Grst.Nr. 25/4 empfohlen.
21<br />
OÖ. Ferngas AG (Beilage 4) – kein Einwand, Verweis auf Vorschriften und Normen<br />
Energie AG OÖ. (Beilage 5) – kein Einwand<br />
Bezüglich Löschwasser-Hydrant ist die Situierung im Einvernehmen mit der Wassergenossenschaft<br />
<strong>Neuhofen</strong> vorzunehmen.<br />
Die Änderung entspricht den Planungszielen der <strong>Gemeinde</strong> (Ortsbebauungskonzept) und werden<br />
Interessen Dritter nicht verletzt.<br />
Der Bürgermeister stellt den Antrag, die gegenständliche Bebauungsplanänderung zu genehmigen.<br />
Beschluss: Der Antrag wird einstimmig angenommen.<br />
Punkt 13) Zurückstellung von öffentlichem Gut, nicht benützter Fußweg mit ca. 100 m²<br />
Im Bereich Taubenweg- Brunnhuberstraße, Grundsatzbeschluss<br />
(Lageplan und Bebauungsplan wird präsentiert)<br />
Im Zuge der letzten Überarbeitung des Bebauungsplanes Nr.33, Änderung Nr. 7, wurde die<br />
Grundlage für eine Auflassung des Verbindungsweges zwischen den 2 begehbaren Fußwegen<br />
geschaffen.<br />
Die früher geplante Reihenhausbebauung auf den Grst. 55/11, 55/14, 55/15, wurde nicht realisiert,<br />
dafür wäre der Weg als Zugang zu den Häusern gedacht gewesen. Nun ist eine offene Bebauung<br />
dargestellt und zum Teil hergestellt, mit Zufahrt und Zugangsmöglichkeit von der<br />
Brunnhuberstraße.<br />
Der öffentliche Verbindungsweg mit ca. 50 x 2 = 100 m² ist daher nicht mehr erforderlich und<br />
kann den angrenzenden Eigentümern zurückgestellt werden.<br />
Im beiliegenden Schreiben (Beilage 1, eingelangt 24.4.2007) erklären die Anrainer<br />
Hinterdorfer, Sigon, Gupper und Winkler, ihr Einverständnis mit der kostenlosen Rückgabe.<br />
Die Vermessungskosten übernimmt Herr Hinterdorfer.<br />
Der Bau- u. Raumordnungsausschuss gibt eine positive Empfehlung, ersucht aber eine Aufwandsentschädigung<br />
anteilsmäßig zu verlangen, in der Höhe von € 7,-/m² also gesamt € 700,-.<br />
<strong>GR</strong> Chalupar spricht sich grundsätzlich gegen den Verkauf von öffentlichen Wegen aus.<br />
Der Bürgermeister stellt den Antrag, der Zurückstellung von öffentlichem Gut zuzustimmen.<br />
Eine Aufwandsentschädigung von insgesamt € 700,-- wird verlangt.<br />
Beschluss: Der Antrag wird mit Stimmenmehrheit angenommen;<br />
30 Stimmen dafür: SPÖ, ÖVP, FPÖ, Endfellner, Mayr<br />
1 Stimme dagegen: Chalupar
22<br />
Punkt 14) Allfälliges<br />
a) Begräbnis Franz Klinglmair<br />
Beim morgen stattfindenden Begräbnis von Franz Klinglmair werden die Fraktionen gebeten,<br />
jeweils mit einer Abordnung vertreten zu sein.<br />
<br />
Nachdem keine Wortmeldungen mehr vorliegen, dankt der Bürgermeister allen Anwesenden für ihre Mitarbeit,<br />
verabschiedet sich und schließt die heutige Sitzung um 21.30 Uhr.<br />
___________________________<br />
Schriftführerin<br />
________________________________<br />
Vorsitzender<br />
____________________________<br />
<strong>Gemeinde</strong>ratsmitglied<br />
_________________________________<br />
<strong>Gemeinde</strong>ratsmitglied<br />
____________________________<br />
<strong>Gemeinde</strong>ratsmitglied<br />
_________________________________<br />
<strong>Gemeinde</strong>ratsmitglied
23<br />
Die gegenständliche Verhandlungsschrift wurde in der Sitzung des <strong>Gemeinde</strong>rates am<br />
_____________________ genehmigt.<br />
<strong>Neuhofen</strong>, am<br />
Bürgermeister<br />
Günter Engertsberger