Statistikplan 2009 - Statistik der Unfallversicherung UVG
Statistikplan 2009 - Statistik der Unfallversicherung UVG Statistikplan 2009 - Statistik der Unfallversicherung UVG
Statistikplan 2009 für die einheitlichen Statistiken der UVG-Versicherer 12.17 Zivilstand Code Bedeutung 1 2 3 4 5 6 7 9 Ledig Verheiratet Geschieden Verwitwet Getrennt Eingetragene Partnerschaft Aufgelöste Partnerschaft Unbekannt Statistikplan V2.5_d_Final.docx 10.01.2012/14:27:58 Seite 96 - 119
Statistikplan 2009 für die einheitlichen Statistiken der UVG-Versicherer 13 Erläuterungen zu den Jahresmeldungen einheitliche Statistiken der UVG-Versicherer 13.1 Allgemeines Folgende Objekte sind für die Meldungen vorgesehen: • Police • Deckung • Schaden • Leistung • Arbeitsangaben • Kürzungen und Abzüge • Umbuchungen Für jedes dieser Objekte existiert eine eigene Recordart für die Meldung. Jeder dieser Records enthält einen Referenzbegriff, einen Mutationscode und die dazugehörenden Meldefelder. Der Referenzbegriff identifiziert das zu meldende Objekt eindeutig. Der Mutationscode bezieht sich immer auf die bestehenden Daten in der DB der AWS: '1' Der Record mit dem angegebenen Referenzbegriff wird gelöscht. D.h. dieser Record muss im Bestand der AWS vorhanden sein. Die Datenfelder müssen nicht angegeben werden, allfällig im Melderecord vorhandene Attribute werden ignoriert. '2' Neue Meldung eines Objektes. D.h. Der Record darf im Bestand der AWS nicht vorhanden sein. Alle Attribute des Melderecords müssen gemäss Recorddefinition vorhanden sein. '3' Änderungen von bestehenden Daten. D. h. Der Record muss im Bestand der AWS enthalten sein. Alle Attribute des Melderecords müssen gemäss Recorddefinition vorhanden sein. 'Vorhanden sein' bzw. 'Nicht vorhanden sein' eines Records bezieht sich immer auf den Zustand der DB der AWS vor der Verarbeitung der Meldungen des aktuellen Statistikjahres. 13.2 Meldung der Police 13.2.1 Normale Meldung Die Police wird für jedes Statistikjahr separat gemeldet. Dabei können mehrere Meldungen pro Statistikjahr vorkommen. Jede einzelne Meldung gilt für den Zeitraum 'Gültig-von' – 'Gültig-bis'. Diese Zeiträume müssen innerhalb des Statistikjahres liegen und dürfen sich nicht überschneiden. Generell gilt als Zeitraum der 01.01.JJJJ bis 31.12.JJJJ. Zwingende Gründe für die Bildung unterjähriger Zeiträume sind: • Beginn und Ende einer Police • Änderung der Risikonummer Bei den folgenden Gründen kann ein Versicherer unterjährige Zeiträume melden: • Änderung der juristischen Form des Betriebes innerhalb des Statistikjahres • Wechsel des Partners für Langfrist-Leistungen für einen Kurzfrist-Versicherer innerhalb des Statistikjahres • Sitzverlegung innerhalb des Statistikjahres Für den gesamten Referenzbegriff darf nur eine Meldung vorkommen. Statistikplan V2.5_d_Final.docx 10.01.2012/14:27:58 Seite 97 - 119
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<strong><strong>Statistik</strong>plan</strong> <strong>2009</strong><br />
für die einheitlichen <strong>Statistik</strong>en <strong>der</strong> <strong>UVG</strong>-Versicherer<br />
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Code Bedeutung<br />
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