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Statistikplan 2009 - Statistik der Unfallversicherung UVG

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<strong><strong>Statistik</strong>plan</strong> <strong>2009</strong><br />

für die einheitlichen <strong>Statistik</strong>en <strong>der</strong> <strong>UVG</strong>-Versicherer<br />

10.4 Jahresmeldungen Rentenbestand<br />

(Qualitätssicherung <strong>der</strong> Rentendaten <strong>der</strong> Versicherer nach Art. 68 <strong>UVG</strong>)<br />

10.4.1 Allgemeines<br />

Die SSUV führt eine Rentendatenbank, welche als Basis für die in Art. 105 UVV, Absatz 2<br />

umschriebenen <strong>Statistik</strong>en (Sterblichkeit <strong>der</strong> Invalidenrentner etc.) dient. Für die Rentenfälle<br />

<strong>der</strong> Versicherer nach Art. 68 <strong>UVG</strong> basiert diese Datenbank auf den Meldungen (neu<br />

festgesetzte Renten und Mutationen), die in Formularform bei <strong>der</strong> SSUV eingehen.<br />

Dem Versicher wird es offengelassen, die freiwillige Versicherung zu liefern. Liefert <strong>der</strong> Versicherer<br />

die FV, entfernt die AWS diese Records vor <strong>der</strong> Weiterleitung an die SSUV.<br />

10.4.2 Qualitätssicherung <strong>der</strong> Rentenmeldungen<br />

Abklärungen haben gezeigt, dass ein regelmässiger Abgleich <strong>der</strong> Rentenbestände <strong>der</strong><br />

Privatversicherer mit jenen, welche bei <strong>der</strong> Sammelstelle erfasst sind, unerlässlich ist.<br />

Dabei sollen nicht nur fehlende Neumeldungen, son<strong>der</strong>n auch fehlende Meldungen von<br />

Aufhebungen festgestellt werden.<br />

Um die Qualität <strong>der</strong> Rentenmeldungen auf eine effiziente Art auf dem benötigten Stand zu<br />

halten, ist ein elektronischer Abgleich unabdingbar. Dazu meldet je<strong>der</strong> Versicherer seinen<br />

Rentenbestand jährlich an die Sammelstelle.<br />

Die Meldung erfolgt im ASCII-Format. Die Sammelstelle vergleicht die Bestände und meldet<br />

den Versicherern die allfälligen Differenzen. Die Versicherer bereinigen die Differenzen<br />

anschliessend mit den üblichen Formularen.<br />

10.4.3 Terminplan und Mahnwesen<br />

Die erste Meldung <strong>der</strong> Rentenbestände beinhaltet den Bestand per 31.12.2010 und hat<br />

spätestens bis zum 30.06.2011 zu erfolgen. Gemeldet wird <strong>der</strong> Rentenbestand am Ende<br />

des Vorjahres (= Stichtag). Im Falle von zeitlichen Engpässen kann sich die Meldung im<br />

Einführungsjahr auf die Mussfel<strong>der</strong> (Fel<strong>der</strong> 1-8, 12) beschränken.<br />

Die Sammelstelle vergleicht die Bestandesmeldung mit jenem Bestand welcher bei ihr gemeldet<br />

ist und meldet dem jeweiligen Versicherer die Differenzen innert eines Monates.<br />

Diese Differenzen sind bis Ende des gleichen Jahres mit den üblichen Formularen zu bereinigen.<br />

Im Einführungsjahr können die Fristen verlängert werden, wenn viele Differenzen<br />

vorhanden sind.<br />

Bei Lieferproblemen kommt das gleiche Eskalationsschema mit denselben Gebühren zum<br />

Zuge, wie es für die Lieferung <strong>der</strong> Vollerhebungsdaten von <strong>der</strong> KSUV beschlossen wurde<br />

(vgl. Merkblatt „Merkblatt zum Vorgehen bei Lieferproblemen <strong>der</strong> Vollerhebungsdaten“<br />

[4]).<br />

10.4.4 Recordbeschrieb<br />

Der vorgesehene Record Rentenbestand soll grundsätzlich alle noch zur Auszahlung gelangenden<br />

Renten enthalten. D.h. nebst den am Stichtag zur Auszahlung gelangenden<br />

Renten sind auch Renten zu melden, welche erst in <strong>der</strong> Zukunft zur Auszahlung gelangen<br />

werden aber bereits festgelegt und verfügt sind. Beispiele:<br />

• Renten mit Zahlsperren<br />

• Komplementärrenten, welche erst nach dem Wegfall einer IV-Kin<strong>der</strong>ente zur Auszahlung<br />

gelangen.<br />

<strong><strong>Statistik</strong>plan</strong> V2.5_d_Final.docx 10.01.2012/14:27:58 Seite 82 - 119

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