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Statistikplan 2009 - Statistik der Unfallversicherung UVG

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<strong><strong>Statistik</strong>plan</strong> <strong>2009</strong><br />

für die einheitlichen <strong>Statistik</strong>en <strong>der</strong> <strong>UVG</strong>-Versicherer<br />

Bezeichnung<br />

Beschreibung<br />

Recordart Konstante "45"<br />

Versicherer<br />

Schadennummer<br />

Rechnungsjahr<br />

Leistungskategorie<br />

Mutationscode<br />

Zahlungen Heilungskosten<br />

Gleiche Versicherernummer wie im Policenrecord o<strong>der</strong> bei<br />

Meldungen des Langfristversicherers: Versicherernummer<br />

des Langfristversicherers<br />

Gleiche Schadennummer wie im Schaden-Record<br />

Entspricht dem Jahr, in welchem die Leistungen erbracht<br />

wurden.<br />

Darf nicht kleiner als 1984 und nicht kleiner als das Schadenjahr<br />

sein.<br />

Gemäss Codeverzeichnis 12.6 Leistungskategorie<br />

analog Policen-Record<br />

Im Rechnungsjahr ausbezahlte Heilungskosten gemäss<br />

<strong>UVG</strong> Art. 10, 12 und 13<br />

Regresse<br />

Im Rechungsjahr eingegangene Regressbeträge für<br />

Heilungskosten Heilungskosten gemäss <strong>UVG</strong> Art. 10, 12, 13.<br />

Regresse werden mit positiven Werten gemeldet.<br />

Rückstellungen<br />

Heilungskosten<br />

Versicherernummer<br />

Kurzfrist-Versicherer<br />

Schadennummer<br />

Kurzfrist-Versicherer<br />

Gesellschaftsindividuelle<br />

Attribute<br />

Datenlieferant<br />

Lieferdatum<br />

Der Inhalt hängt von <strong>der</strong> gewählten Methode <strong>der</strong> Meldung<br />

<strong>der</strong> Rückstellungen ab:<br />

Methode 1 (Parameter-Methode)<br />

Die Rückstellungen können gemeldet werden, bei <strong>der</strong> Berechnung<br />

werden sie nicht berücksichtigt und in <strong>der</strong> <strong>Statistik</strong><br />

auch nicht ausgewiesen (siehe dazu Berechnung <strong>der</strong> Rückstellungen<br />

Kapitel 15.3.1.1 und 15.3.1.2).<br />

Methode 2 (Meldung von absoluten Beträgen)<br />

Per Ende Rechnungsjahr die Rückstellungen für Heilungskosten<br />

angeben<br />

Bei Zusammenarbeitsverträgen: Bei Meldungen von Leistungen<br />

durch den Langfrist-Versicherer muss die Versicherernummer<br />

des Kurzfrist-Versicherers angegeben werden<br />

Bei Zusammenarbeitsverträgen: Bei Meldungen von Leistungen<br />

durch den Langfrist-Versicherer muss die Schadennummer<br />

des Kurzfrist-Versicherers angegeben werden,<br />

Diese Attribute können durch die Versicherer individuell gemeldet<br />

und in <strong>der</strong> Hausstatistik nach Bedarf ausgewertet werden.<br />

Nummer des Datenlieferanten gemäss Kapitel 12.4 Datenlieferant.<br />

Format JJJJMMTT, wird durch den Datenlieferanten eingesetzt.<br />

Branchencode Konstante „81“<br />

<strong><strong>Statistik</strong>plan</strong> V2.5_d_Final.docx 10.01.2012/14:27:58 Seite 62 - 119

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