Statistikplan 2009 - Statistik der Unfallversicherung UVG
Statistikplan 2009 - Statistik der Unfallversicherung UVG
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<strong><strong>Statistik</strong>plan</strong> <strong>2009</strong><br />
für die einheitlichen <strong>Statistik</strong>en <strong>der</strong> <strong>UVG</strong>-Versicherer<br />
Ausgeübter Beruf -<br />
Stammcode<br />
Stellung im Beruf<br />
Taggeldanspruch<br />
Wöchentliche Arbeitszeit<br />
des Verunfallten<br />
8-stelliger numerischer Code gemäss Thesaurus <strong>der</strong> Berufsdatenbank<br />
BFS. Bei Berufsbezeichnungen, die nicht im Thesaurus vorkommen,<br />
muss <strong>der</strong> Stammcode auf blank, '0' o<strong>der</strong> '99999999' gesetzt<br />
werden.<br />
Bei Verunfallten mit mehreren Arbeitgebern und unterschiedlichen<br />
beruflichen Tätigkeiten muss <strong>der</strong> Stammcode = 99999998 sein.<br />
(vgl. „Merkblatt über die Dateneinsendung des ausgeübten Berufes“<br />
[2]).<br />
Siehe 12.12 Stellung im Beruf<br />
Taggeldanspruch<br />
Ja = 1<br />
Nein = 0<br />
Besteht eine Arbeitsunfähigkeit von mehr als 3 Kalen<strong>der</strong>tagen,<br />
einschliesslich Unfalltag, so ist Code 1 zu setzen.<br />
Beispiel: 37,5 Std. = +3750<br />
42 Std. = +4200<br />
42 ¼ Std. = +4225<br />
Die Minuten sind immer in Dezimalen umzurechnen (2-stellig, ohne<br />
Setzung des Kommas).<br />
Als Arbeitszeit gilt die im individuellen Arbeitsvertrag vereinbarte<br />
Arbeitszeit o<strong>der</strong> die im Augenblick des Schadens für den Verunfallten<br />
geltende wöchentliche Arbeitszeit unter Ausschluss von<br />
Überzeitarbeit.<br />
Vorholzeit wird nicht berücksichtigt.<br />
Beim Verkaufspersonal werden wöchentliche freie Tage auf <strong>der</strong><br />
Schadenmeldung nicht immer angegeben. Eine Rückfrage beim<br />
Betrieb kann sich als notwendig erweisen.<br />
Bei „hinken<strong>der</strong> 5-Tagewoche“ ist <strong>der</strong> Durchschnitt aus beiden Wochen<br />
zu ermitteln.<br />
Beispiel: Je<strong>der</strong> zweite Samstag wird gearbeitet<br />
1. Woche 5 Tage à 8 Std. = 40 Stunden<br />
2. Woche 5 Tage à 8 Std.<br />
plus Samstag mit 5 Std.= 45 Stunden<br />
Zusammen<br />
= 85 Stunden<br />
Mittel pro Woche = 42,5 Stunden<br />
Bei zweiwöchigem Schichtturnus wird in gleicher Weise <strong>der</strong> Durchschnitt<br />
berechnet und eingesetzt.<br />
Auch Teilarbeitszeit ist anzugeben (z.B. bei Putzfrauen).<br />
Bei Kurzarbeit ist die normale Arbeitszeit, also die ungekürzte, als<br />
wöchentliche Arbeitszeit einzusetzen.<br />
Null ist nur zulässig für Fälle ohne Angaben<br />
<strong><strong>Statistik</strong>plan</strong> V2.5_d_Final.docx 10.01.2012/14:27:58 Seite 59 - 119