Statistikplan 2009 - Statistik der Unfallversicherung UVG
Statistikplan 2009 - Statistik der Unfallversicherung UVG
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<strong><strong>Statistik</strong>plan</strong> <strong>2009</strong><br />
für die einheitlichen <strong>Statistik</strong>en <strong>der</strong> <strong>UVG</strong>-Versicherer<br />
Festgesetzte<br />
Invalidenrente<br />
Todesfall<br />
Anstellungsverhältnis<br />
1 = Bei diesem Schaden wurde eine Invalidenrente festgesetzt<br />
0 = Keine festgesetzte Invalidenrente<br />
Sobald einem Fall eine Invalidenrente (nur echte Invalidenrenten,<br />
keine Hilflosenentschädigungen o<strong>der</strong> Kapitalzahlungen) zugesprochen<br />
wurde, muss <strong>der</strong> Wert des Feldes auf '1' gesetzt sein.<br />
Dieses Feld ist fakultativ und wird nicht geprüft.<br />
1 = Bei diesem Schaden handelt es sich um einen Todesfall.<br />
0 = Kein Todesfall<br />
Sobald in einem Fall eine Hinterlassenenrente o<strong>der</strong> eine Kapitalzahlung<br />
an Hinterlassene gesprochen wurde, muss das Flag auf<br />
'1' gesetzt sein. Das Flag muss ebenfalls auf '1' gesetzt sein, wenn<br />
ein <strong>UVG</strong>-Todesfall anerkannt wird, jedoch keine rentenberechtigten<br />
Hinterlassenen zum Zeitpunkt <strong>der</strong> Lieferung existieren.<br />
Siehe 12.1 Anstellungsverhältnis<br />
Beschäftigungsgrad Vertraglicher Beschäftigungsgrad in %<br />
Beispiel: 100 Prozent = +10000<br />
80 Prozent = +08000<br />
In vielen Fällen weicht <strong>der</strong> vertragliche Beschäftigungsgrad regelmässig<br />
stark von den effektiv geleisteten Stunden je Woche ab<br />
und kann somit nicht korrekt aus den beiden den Fel<strong>der</strong>n „Wöchentliche<br />
Arbeitszeit des Versicherten“ und „Betriebsübliche wöchentliche<br />
Arbeitszeit“ ermittelt werden. Die Vertreter <strong>der</strong> <strong>UVG</strong>-<br />
Versicherer haben argumentiert, sie seien für die Berechnung des<br />
Taggeldansatzes wie auch zur Einschätzung <strong>der</strong> Arbeitsfähigkeit<br />
zwingend auf die Angabe <strong>der</strong> effektiven Arbeitsstunden angewiesen.<br />
Nun sind die <strong>UVG</strong>-Versicherer bekanntlich gesetzlich verpflichtet,<br />
dem Bundesamt für <strong>Statistik</strong> (BFS) die für die öffentliche<br />
Lohnstatistik benötigten Angaben abzuliefern. Für die Lohnstatistik<br />
werden - basierend auf den vertraglichen Arbeitszeiten - Gruppen<br />
verschiedener Beschäftigungsgrade gebildet. Das Feld "vertraglicher<br />
Beschäftigungsgrad" ist deshalb für das BFS unerlässlich und<br />
es ist darauf angewiesen, dass die Versicherer die Angaben aus<br />
allen drei fraglichen Fel<strong>der</strong>n <strong>der</strong> Schadenmeldung separat erfassen<br />
und nicht in <strong>der</strong> einen o<strong>der</strong> an<strong>der</strong>en Richtung rechnerisch<br />
auseinan<strong>der</strong> ableiten.<br />
Wohnland<br />
des Verunfallten<br />
Wohnort<br />
des Verunfallten<br />
Siehe [11]<br />
Falls das Wohnland des Versicherten = CH, dann Postleitzahl <strong>der</strong><br />
Wohnadresse (nach dem Verzeichnis <strong>der</strong> Post), sonst 9999.<br />
<strong><strong>Statistik</strong>plan</strong> V2.5_d_Final.docx 10.01.2012/14:27:58 Seite 58 - 119