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Statistikplan 2009 - Statistik der Unfallversicherung UVG

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<strong><strong>Statistik</strong>plan</strong> <strong>2009</strong><br />

für die einheitlichen <strong>Statistik</strong>en <strong>der</strong> <strong>UVG</strong>-Versicherer<br />

Festgesetzte<br />

Invalidenrente<br />

Todesfall<br />

Anstellungsverhältnis<br />

1 = Bei diesem Schaden wurde eine Invalidenrente festgesetzt<br />

0 = Keine festgesetzte Invalidenrente<br />

Sobald einem Fall eine Invalidenrente (nur echte Invalidenrenten,<br />

keine Hilflosenentschädigungen o<strong>der</strong> Kapitalzahlungen) zugesprochen<br />

wurde, muss <strong>der</strong> Wert des Feldes auf '1' gesetzt sein.<br />

Dieses Feld ist fakultativ und wird nicht geprüft.<br />

1 = Bei diesem Schaden handelt es sich um einen Todesfall.<br />

0 = Kein Todesfall<br />

Sobald in einem Fall eine Hinterlassenenrente o<strong>der</strong> eine Kapitalzahlung<br />

an Hinterlassene gesprochen wurde, muss das Flag auf<br />

'1' gesetzt sein. Das Flag muss ebenfalls auf '1' gesetzt sein, wenn<br />

ein <strong>UVG</strong>-Todesfall anerkannt wird, jedoch keine rentenberechtigten<br />

Hinterlassenen zum Zeitpunkt <strong>der</strong> Lieferung existieren.<br />

Siehe 12.1 Anstellungsverhältnis<br />

Beschäftigungsgrad Vertraglicher Beschäftigungsgrad in %<br />

Beispiel: 100 Prozent = +10000<br />

80 Prozent = +08000<br />

In vielen Fällen weicht <strong>der</strong> vertragliche Beschäftigungsgrad regelmässig<br />

stark von den effektiv geleisteten Stunden je Woche ab<br />

und kann somit nicht korrekt aus den beiden den Fel<strong>der</strong>n „Wöchentliche<br />

Arbeitszeit des Versicherten“ und „Betriebsübliche wöchentliche<br />

Arbeitszeit“ ermittelt werden. Die Vertreter <strong>der</strong> <strong>UVG</strong>-<br />

Versicherer haben argumentiert, sie seien für die Berechnung des<br />

Taggeldansatzes wie auch zur Einschätzung <strong>der</strong> Arbeitsfähigkeit<br />

zwingend auf die Angabe <strong>der</strong> effektiven Arbeitsstunden angewiesen.<br />

Nun sind die <strong>UVG</strong>-Versicherer bekanntlich gesetzlich verpflichtet,<br />

dem Bundesamt für <strong>Statistik</strong> (BFS) die für die öffentliche<br />

Lohnstatistik benötigten Angaben abzuliefern. Für die Lohnstatistik<br />

werden - basierend auf den vertraglichen Arbeitszeiten - Gruppen<br />

verschiedener Beschäftigungsgrade gebildet. Das Feld "vertraglicher<br />

Beschäftigungsgrad" ist deshalb für das BFS unerlässlich und<br />

es ist darauf angewiesen, dass die Versicherer die Angaben aus<br />

allen drei fraglichen Fel<strong>der</strong>n <strong>der</strong> Schadenmeldung separat erfassen<br />

und nicht in <strong>der</strong> einen o<strong>der</strong> an<strong>der</strong>en Richtung rechnerisch<br />

auseinan<strong>der</strong> ableiten.<br />

Wohnland<br />

des Verunfallten<br />

Wohnort<br />

des Verunfallten<br />

Siehe [11]<br />

Falls das Wohnland des Versicherten = CH, dann Postleitzahl <strong>der</strong><br />

Wohnadresse (nach dem Verzeichnis <strong>der</strong> Post), sonst 9999.<br />

<strong><strong>Statistik</strong>plan</strong> V2.5_d_Final.docx 10.01.2012/14:27:58 Seite 58 - 119

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