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Statistikplan 2009 - Statistik der Unfallversicherung UVG

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<strong><strong>Statistik</strong>plan</strong> <strong>2009</strong><br />

für die einheitlichen <strong>Statistik</strong>en <strong>der</strong> <strong>UVG</strong>-Versicherer<br />

Bezeichnung<br />

Beschreibung<br />

Recordart Konstante "10"<br />

Versicherer<br />

Die Versicherernummer muss immer angegeben werden.<br />

Nur die gültige Nummer des betroffenen Versicherers ist zulässig<br />

(gemäss Kapitel 12.15 Versicherernummer).<br />

Policennummer Analog Recordart 80.<br />

<strong>Statistik</strong>jahr<br />

Gültig von<br />

Mutationscode<br />

Gültig bis<br />

Kalen<strong>der</strong>jahr, welchem die Risikodaten zugeordnet werden.<br />

Darf nicht kleiner als 1984 und nicht grösser als das Rechnungsjahr<br />

sein.<br />

Ergibt zusammen mit dem Feld Gültig bis die Laufzeitperiode,<br />

während <strong>der</strong> sämtliche gelieferte Bestandesdaten unverän<strong>der</strong>t<br />

gültig sind. Muss innerhalb des <strong>Statistik</strong>jahres liegen.<br />

Keine Überschneidungen mit an<strong>der</strong>en Laufzeiten.<br />

Siehe 12.8 Mutationscode<br />

Siehe Feld Gültig von.<br />

Abredepolice Police <strong>der</strong> Abredeversicherung = 1<br />

Keine Police <strong>der</strong> Abredeversicherung = 0<br />

Die Betriebsangaben (Risikonummer, Sitz, NOGA-Codes,<br />

Jur. Form) sind bei einer Abredepolice nicht zu melden.<br />

Risikonummer<br />

Sitz des Unternehmens<br />

NOGA-Code 2008 –<br />

Unternehmen /<br />

NOGA-Code 2008 -<br />

Arbeitsstätte<br />

Muss ausser bei Abredepolicen vorhanden sein. 4-stellige<br />

Risikonummer plus 2-stellige Erweiterung gemäss Risikonummern-Verzeichnis<br />

(vgl. Risikoklassifikation <strong>UVG</strong> 2010<br />

[6]).<br />

Die 4-stellige Risikonummer ist obligatorisch zu melden,<br />

während die 2-stellige Erweiterung fakultativ ist. Wird die<br />

Erweiterung nicht gemeldet, so sind die entsprechenden<br />

beiden Stellen leer zu lassen.<br />

Anzugeben ist die Postleitzahl nach dem Verzeichnis <strong>der</strong><br />

Post. Die Standortadresse des Betriebes zum Zeitpunkt <strong>der</strong><br />

Meldung an die AWS ist massgebend.<br />

Rechtsdomizil im Ausland, Filiale in <strong>der</strong> Schweiz: es ist die<br />

Postleitzahl <strong>der</strong> Filiale in <strong>der</strong> Schweiz einzusetzen<br />

6-stelliger Code gemäss Abgleich <strong>der</strong> Kundenadressen mit<br />

dem BUR (vgl. „Merkblatt über die Dateneinsendung des NO-<br />

GA-Codes“ [3] und Codeverzeichnis NOGA 2008 [7]). Das<br />

Feld kann leer sein bei Abredepolicen und bei Mutationen bis<br />

<strong>Statistik</strong>jahr 2008. Zusätzlich soll das Feld mit Leerzeichen<br />

aufgefüllt werden, wenn <strong>der</strong> NOGA-Code noch nicht vom BFS<br />

angefor<strong>der</strong>t wurde bzw. die Zuordnung vom BFS zum Zeitpunkt<br />

<strong>der</strong> Lieferung noch nicht zurückgemeldet wurde. Falls<br />

das BFS aus dem BUR-Abgleich keine Zuordnung zurückmelden<br />

konnte, ist <strong>der</strong> Code '999999' (unbekannt) zu verwenden.<br />

<strong><strong>Statistik</strong>plan</strong> V2.5_d_Final.docx 10.01.2012/14:27:58 Seite 50 - 119

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