Statistikplan 2009 - Statistik der Unfallversicherung UVG
Statistikplan 2009 - Statistik der Unfallversicherung UVG Statistikplan 2009 - Statistik der Unfallversicherung UVG
Statistikplan 2009 für die einheitlichen Statistiken der UVG-Versicherer Alte Versicherernummer Policennummer (Betriebsnummer) Schadendatum Registrierungsjahr Versicherungszweig Stellungnahme / Unfallart Risikonummer Sitz des Unternehmens leer lassen. Reserviertes Feld für Spezialfälle in Absprache mit der SSUV Rechtsbündig Muss immer vorhanden sein. Geliefert wird die Policennummer des Betriebes, dem der Fall risikomässig zuzuteilen ist. Auf den 17 Stellen sind alle möglichen Zeichen zugelassen. Die Nummer ist im gleichen Format darzustellen, in dem sie auf allen Dokumenten erscheint (d.h. mit Interpunktionszeichen). Hat der Betrieb mehrere Risikoeinheiten, so ist immer der Betrieb oder der Betriebsteil anzugeben, dem der Versicherte zugeteilt war. Format JJJJMMTT Zum Beispiel: 15.3.84 = 19840315 Das Jahr wird immer 4-stellig erfasst, Tag und Monat je 2-stellig, wenn nötig mit führender 0. Das Schadendatum ist das Datum, an welchem sich der Schaden ereignet hat. Für Fälle, insbesondere Berufskrankheiten, bei denen sich das Ereignisdatum nicht eruieren lässt, ist das Datum der ersten Arztkonsultation oder jenes des Eingangs der Schadenmeldung zu erfassen. Ein Schadendatum muss immer vorhanden sein, zumindest das Jahr. Das Schadenjahr darf nicht kleiner sein als 1984 und nicht grösser als das Registrierungsjahr. Das Datum des Schadens darf nicht später sein als das Lieferdatum. Bezeichnet das Kalenderjahr, in dem der Schaden erfasst (registriert) wurde. Muss immer vorhanden sein. Zum Beispiel 1984, immer 4-stellig. Darf nicht kleiner sein als 1984 und nicht grösser als das Jahr im Feld „Lieferdatum“. Siehe 12.16 Versicherungszweig Muss immer erfasst werden. Wenn Code 2, dann darf Feld 'Stellungnahme' nicht Code 0, 2, oder 7 sein. Siehe 12.13 Stellungnahme Muss ausser bei Abredepolicen vorhanden sein. 4-stellige Risikonummer plus 2-stellige Erweiterung gemäss Risikonummern- Verzeichnis (vgl. Risikoklassifikation UVG 2010 [6]). Die 4-stellige Risikonummer ist obligatorisch zu melden, während die 2-stellige Erweiterung fakultativ ist. Wird die Erweiterung nicht gemeldet, so sind die entsprechenden beiden Stellen leer zu lassen. Anzugeben ist die Postleitzahl nach dem Verzeichnis der Post. Die Vertragsadresse des Betriebes ist massgebend. Rechtsdomizil im Ausland, Filiale in der Schweiz: es ist die Postleitzahl der Filiale in der Schweiz einzusetzen. Blank ist nur im Abredefall zulässig. Statistikplan V2.5_d_Final.docx 10.01.2012/14:27:58 Seite 42 - 119
Statistikplan 2009 für die einheitlichen Statistiken der UVG-Versicherer Geschlecht Geburtsdatum 1 = Männlich 2 = Weiblich Lässt sich das Geschlecht nicht aus dem Vornamen ermitteln, sind die Berufsbezeichnung, die Beschreibung des Schadenherganges („der“/“die“ Verunfallte) usw. zu beachten. Das Geburtsdatum ist wenn immer möglich anzugeben. Beispiel: 15.4.63 = 19630415 Gelingt es ausnahmsweise nicht, das genaue Geburtsdatum zu ermitteln, so ist wie folgt vorzugehen: Der Tag ist nicht angegeben, aber Monat und Jahr sind bekannt: 19630400 Der Tag und der Monat sind nicht angegeben, aber das Jahr ist bekannt: 19630000 Ist das Jahr unbekannt, so werden alle Stellen mit „Null“ ausgefüllt: 00000000 Das Jahr im Schadendatum abzüglich des Geburtsjahrs sollte mindestens 10, aber höchstens 110 ergeben. Nationalität Siehe [11] Anstellungsverhältnis Siehe 12.1 Anstellungsverhältnis Beschäftigungsgrad Vertraglicher Beschäftigungsgrad in % Beispiel: 100 Prozent = +10000 80 Prozent = +08000 In vielen Fällen weicht der vertragliche Beschäftigungsgrad regelmässig stark von den effektiv geleisteten Stunden je Woche ab und kann somit nicht korrekt aus den beiden Feldern „Wöchentliche Arbeitszeit des Versicherten“ und „Betriebsübliche wöchentliche Arbeitszeit“ ermittelt werden. Die Vertreter der UVG-Versicherer haben argumentiert, sie seien für die Berechnung des Taggeldansatzes wie auch zur Einschätzung der Arbeitsfähigkeit zwingend auf die Angabe der effektiven Arbeitsstunden angewiesen. Nun sind die UVG-Versicherer bekanntlich gesetzlich verpflichtet, dem Bundesamt für Statistik (BFS) die für die öffentliche Lohnstatistik benötigten Angaben abzuliefern. Für die Lohnstatistik werden - basierend auf den vertraglichen Arbeitszeiten - Gruppen verschiedener Beschäftigungsgrade gebildet. Das Feld "vertraglicher Beschäftigungsgrad" ist deshalb für das BFS unerlässlich und es ist darauf angewiesen, dass die Versicherer die Angaben aus allen drei fraglichen Feldern der Schadenmeldung separat erfassen und nicht in der einen oder anderen Richtung rechnerisch auseinander ableiten. Wohnland des Verunfallten Wohnort des Verunfallten Siehe [11] Falls das Wohnland des Versicherten = CH, dann Postleitzahl der Wohnadresse (nach dem Verzeichnis der Post), sonst 9999. Statistikplan V2.5_d_Final.docx 10.01.2012/14:27:58 Seite 43 - 119
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<strong><strong>Statistik</strong>plan</strong> <strong>2009</strong><br />
für die einheitlichen <strong>Statistik</strong>en <strong>der</strong> <strong>UVG</strong>-Versicherer<br />
Alte Versicherernummer<br />
Policennummer<br />
(Betriebsnummer)<br />
Schadendatum<br />
Registrierungsjahr<br />
Versicherungszweig<br />
Stellungnahme /<br />
Unfallart<br />
Risikonummer<br />
Sitz des Unternehmens<br />
leer lassen. Reserviertes Feld für Spezialfälle in Absprache mit <strong>der</strong><br />
SSUV<br />
Rechtsbündig<br />
Muss immer vorhanden sein. Geliefert wird die Policennummer des<br />
Betriebes, dem <strong>der</strong> Fall risikomässig zuzuteilen ist. Auf den 17 Stellen<br />
sind alle möglichen Zeichen zugelassen. Die Nummer ist im gleichen<br />
Format darzustellen, in dem sie auf allen Dokumenten erscheint (d.h.<br />
mit Interpunktionszeichen).<br />
Hat <strong>der</strong> Betrieb mehrere Risikoeinheiten, so ist immer <strong>der</strong> Betrieb<br />
o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Betriebsteil anzugeben, dem <strong>der</strong> Versicherte zugeteilt war.<br />
Format JJJJMMTT<br />
Zum Beispiel: 15.3.84 = 19840315<br />
Das Jahr wird immer 4-stellig erfasst, Tag und Monat je 2-stellig,<br />
wenn nötig mit führen<strong>der</strong> 0.<br />
Das Schadendatum ist das Datum, an welchem sich <strong>der</strong> Schaden ereignet<br />
hat. Für Fälle, insbeson<strong>der</strong>e Berufskrankheiten, bei denen sich<br />
das Ereignisdatum nicht eruieren lässt, ist das Datum <strong>der</strong> ersten Arztkonsultation<br />
o<strong>der</strong> jenes des Eingangs <strong>der</strong> Schadenmeldung zu erfassen.<br />
Ein Schadendatum muss immer vorhanden sein, zumindest das<br />
Jahr.<br />
Das Schadenjahr darf nicht kleiner sein als 1984 und nicht grösser als<br />
das Registrierungsjahr.<br />
Das Datum des Schadens darf nicht später sein als das Lieferdatum.<br />
Bezeichnet das Kalen<strong>der</strong>jahr, in dem <strong>der</strong> Schaden erfasst (registriert)<br />
wurde. Muss immer vorhanden sein. Zum Beispiel 1984, immer 4-stellig.<br />
Darf nicht kleiner sein als 1984 und nicht grösser als das Jahr im Feld<br />
„Lieferdatum“.<br />
Siehe 12.16 Versicherungszweig<br />
Muss immer erfasst werden. Wenn Code 2, dann darf Feld 'Stellungnahme'<br />
nicht Code 0, 2, o<strong>der</strong> 7 sein.<br />
Siehe 12.13 Stellungnahme<br />
Muss ausser bei Abredepolicen vorhanden sein. 4-stellige Risikonummer<br />
plus 2-stellige Erweiterung gemäss Risikonummern-<br />
Verzeichnis (vgl. Risikoklassifikation <strong>UVG</strong> 2010 [6]).<br />
Die 4-stellige Risikonummer ist obligatorisch zu melden, während die<br />
2-stellige Erweiterung fakultativ ist. Wird die Erweiterung nicht gemeldet,<br />
so sind die entsprechenden beiden Stellen leer zu lassen.<br />
Anzugeben ist die Postleitzahl nach dem Verzeichnis <strong>der</strong> Post. Die<br />
Vertragsadresse des Betriebes ist massgebend.<br />
Rechtsdomizil im Ausland, Filiale in <strong>der</strong> Schweiz: es ist die Postleitzahl<br />
<strong>der</strong> Filiale in <strong>der</strong> Schweiz einzusetzen.<br />
Blank ist nur im Abredefall zulässig.<br />
<strong><strong>Statistik</strong>plan</strong> V2.5_d_Final.docx 10.01.2012/14:27:58 Seite 42 - 119