Statistikplan 2009 - Statistik der Unfallversicherung UVG
Statistikplan 2009 - Statistik der Unfallversicherung UVG
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<strong><strong>Statistik</strong>plan</strong> <strong>2009</strong><br />
für die einheitlichen <strong>Statistik</strong>en <strong>der</strong> <strong>UVG</strong>-Versicherer<br />
b) Das übertragene Portefeuille wird ins System des neuen Versicherers transferiert<br />
Anpassung des Datenbestandes<br />
bei <strong>der</strong> AWS/SSUV<br />
Datenlieferung nach Portefeuille-Übertrag<br />
Ausweisung des Portefeuilles<br />
in <strong>der</strong> Risikostatistik<br />
Der gesamte AWS/SSUV-Datenbestand des Portefeuilles<br />
muss mittels Umbuchungen von Policen und Schäden auf<br />
den neuen Versicherer umgebucht werden. Bei Bedarf<br />
können dabei die Policen- und Schadennummern angepasst<br />
werden. Diese Anpassungen müssen separat unterjährig<br />
nach den Vorschriften gemäss 10.3.13 Umbuchungen<br />
geliefert werden.<br />
Bei Überträgen von Portefeuilles mit Zusammenarbeit<br />
zwischen einem Kurz- und Langfristversicherer wird von<br />
<strong>der</strong> SSUV zusätzlich die entsprechende Zusammenarbeit<br />
bei den betroffenen Krankenkassen im historischen Policenbestand<br />
(RA10) auf den neuen Versicherer umgehängt.<br />
Die Krankenkassen werden darüber informiert.<br />
Lieferung erfolgt mit den umgebuchten (neuen) Versicherer-,<br />
Schaden- und Policennummern.<br />
Vollständige Integration des übernommenen Portefeuilles<br />
in die Risikostatistik des neuen Versicherers, keine separate<br />
Ausweisung mehr möglich<br />
c) Speziallfall, insbeson<strong>der</strong>e geeignet beim Portefeuille-Übertrag von einer Krankenkasse<br />
zu einer privaten Versicherungsgesellschaft<br />
Anpassung des Datenbestandes<br />
bei <strong>der</strong> AWS/SSUV<br />
Datenlieferung nach Portefeuille-Übertrag<br />
Ausweisung des Portefeuilles<br />
in <strong>der</strong> Risikostatistik<br />
Der AWS/SSUV-Datenbestand kann unverän<strong>der</strong>t bestehen<br />
bleiben. Bei Bedarf können die Policen- und Schadennummern<br />
angepasst werden unter Beibehaltung <strong>der</strong><br />
bisherigen Versicherernummer. Diese Anpassungen müssen<br />
separat unterjährig nach den Vorschriften gemäss<br />
10.3.13 Umbuchungen geliefert werden.<br />
Die Datenlieferung erfolgt mit <strong>der</strong> neuen und bisheriger<br />
Versicherernummer.<br />
Mit <strong>der</strong> neuen Versicherernummer werden geliefert:<br />
- neue Policen und neue Deckungen<br />
- neue Schäden mit Schadendatum ab dem Übernahmezeitpunkt<br />
(inkl. zugehörige Leistungen, Arbeitsunfähigkeiten<br />
und Kürzungen)<br />
Mit <strong>der</strong> bisherigen Versicherernummer und ggf. umgebuchten<br />
Schaden- bzw. Policennummern werden geliefert:<br />
- Mutationen auf Policen und Deckungen mit Gültigkeit vor<br />
dem Übernahmezeitpunkt<br />
- Meldungen zu Schäden mit Schadendatum vor dem<br />
Übernahmezeitpunkt (u.a. Spätschäden)<br />
Das übertragene Portefeuille kann auf Wunsch des Versicherers<br />
getrennt ausgewiesen o<strong>der</strong> in die Risikostatistik<br />
des neuen Versicherers integriert werden.<br />
<strong><strong>Statistik</strong>plan</strong> V2.5_d_Final.docx 10.01.2012/14:27:58 Seite 23 - 119