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Statistikplan 2009 - Statistik der Unfallversicherung UVG

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<strong><strong>Statistik</strong>plan</strong> <strong>2009</strong><br />

für die einheitlichen <strong>Statistik</strong>en <strong>der</strong> <strong>UVG</strong>-Versicherer<br />

5 Datenlieferungen<br />

5.1 Allgemeines<br />

5.1.1 Datendrehscheibe<br />

Der gesamte Datentransfer erfolgt über das <strong>Statistik</strong>portal des SVV. Die Versicherer liefern<br />

ihre Meldungen im vorgegebenen Format an das <strong>Statistik</strong>portal.<br />

Risiko- und Spezialstatistiken und Fehlermeldungen werden von <strong>der</strong> AWS auf das <strong>Statistik</strong>portal<br />

gestellt und können von den berechtigten Adressaten (Versicherer) abgeholt werden.<br />

Die detaillierte Prozessbeschreibung ist dem Dokument [13] zu entnehmen.<br />

5.1.2 Übermittlung <strong>der</strong> Daten<br />

Die Meldedateien werden im ASCII-Format (Textdatei) übermittelt. Weitere Information<br />

über das <strong>Statistik</strong>portal sind beim SVV resp. bei <strong>der</strong> AWS erhältlich.<br />

Um korrekte <strong>Statistik</strong>en erstellen zu können, sind sowohl die SSUV als auch die AWS darauf<br />

angewiesen, dass sämtliche an <strong>der</strong> Durchführung <strong>der</strong> obligatorischen <strong>Unfallversicherung</strong><br />

beteiligten Versicherer die notwendigen Angaben fristgerecht, lückenlos und fehlerfrei<br />

abliefern. Die Abklärungen und Rückfragen werden so auf ein Minimum beschränkt.<br />

5.1.3 Termine<br />

Die Quartalsmeldungen erfolgen spätestens bis zum 15. des dem Quartalsende folgenden<br />

Monats an die AWS.<br />

Die Jahresmeldungen erfolgen spätestens bis zum 30. Juni des Folgejahres an die AWS.<br />

Bei Nichteinhaltung von Terminen bzw. mehrfacher Dateneinfor<strong>der</strong>ung auf Grund ungenügen<strong>der</strong><br />

Qualität wird das im „Merkblatt zum Vorgehen bei Lieferproblemen <strong>der</strong> Vollerhebungsdaten“<br />

[4] beschriebene Eskalationsverfahren angewandt.<br />

5.1.4 Aufbewahrung<br />

Die Datenlieferanten sind verpflichtet, die <strong>der</strong> AWS zugestellten Meldungen noch mind. 5<br />

Arbeitstage aufzubewahren. Sie müssen in <strong>der</strong> Lage sein, die Meldungen innerhalb dieses<br />

Zeitraums ein weiteres Mal <strong>der</strong> AWS zuzustellen.<br />

5.1.5 Verschlüsselung<br />

Die AWS verschlüsselt, resp. entfernt die Daten vor <strong>der</strong> Weitergabe an die SSUV wie<br />

folgt:<br />

Recordart Versicherungszweig<br />

Attribute<br />

30 Prämien (Feld 11 bis 13)<br />

30 3 (FV) Lohnsummen (Feld 8 bis 10)<br />

45 Rückstellungen (Feld je nach Leistungskategorie)<br />

80 3 (FV) Records werden nicht an die SSUV weitergeleitet<br />

90 3 (FV) Records werden nicht an die SSUV weitergeleitet<br />

<strong><strong>Statistik</strong>plan</strong> V2.5_d_Final.docx 10.01.2012/14:27:58 Seite 15 - 119

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