Statistikplan 2009 - Statistik der Unfallversicherung UVG
Statistikplan 2009 - Statistik der Unfallversicherung UVG
Statistikplan 2009 - Statistik der Unfallversicherung UVG
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
<strong><strong>Statistik</strong>plan</strong> <strong>2009</strong><br />
für die einheitlichen <strong>Statistik</strong>en <strong>der</strong> <strong>UVG</strong>-Versicherer<br />
5 Datenlieferungen<br />
5.1 Allgemeines<br />
5.1.1 Datendrehscheibe<br />
Der gesamte Datentransfer erfolgt über das <strong>Statistik</strong>portal des SVV. Die Versicherer liefern<br />
ihre Meldungen im vorgegebenen Format an das <strong>Statistik</strong>portal.<br />
Risiko- und Spezialstatistiken und Fehlermeldungen werden von <strong>der</strong> AWS auf das <strong>Statistik</strong>portal<br />
gestellt und können von den berechtigten Adressaten (Versicherer) abgeholt werden.<br />
Die detaillierte Prozessbeschreibung ist dem Dokument [13] zu entnehmen.<br />
5.1.2 Übermittlung <strong>der</strong> Daten<br />
Die Meldedateien werden im ASCII-Format (Textdatei) übermittelt. Weitere Information<br />
über das <strong>Statistik</strong>portal sind beim SVV resp. bei <strong>der</strong> AWS erhältlich.<br />
Um korrekte <strong>Statistik</strong>en erstellen zu können, sind sowohl die SSUV als auch die AWS darauf<br />
angewiesen, dass sämtliche an <strong>der</strong> Durchführung <strong>der</strong> obligatorischen <strong>Unfallversicherung</strong><br />
beteiligten Versicherer die notwendigen Angaben fristgerecht, lückenlos und fehlerfrei<br />
abliefern. Die Abklärungen und Rückfragen werden so auf ein Minimum beschränkt.<br />
5.1.3 Termine<br />
Die Quartalsmeldungen erfolgen spätestens bis zum 15. des dem Quartalsende folgenden<br />
Monats an die AWS.<br />
Die Jahresmeldungen erfolgen spätestens bis zum 30. Juni des Folgejahres an die AWS.<br />
Bei Nichteinhaltung von Terminen bzw. mehrfacher Dateneinfor<strong>der</strong>ung auf Grund ungenügen<strong>der</strong><br />
Qualität wird das im „Merkblatt zum Vorgehen bei Lieferproblemen <strong>der</strong> Vollerhebungsdaten“<br />
[4] beschriebene Eskalationsverfahren angewandt.<br />
5.1.4 Aufbewahrung<br />
Die Datenlieferanten sind verpflichtet, die <strong>der</strong> AWS zugestellten Meldungen noch mind. 5<br />
Arbeitstage aufzubewahren. Sie müssen in <strong>der</strong> Lage sein, die Meldungen innerhalb dieses<br />
Zeitraums ein weiteres Mal <strong>der</strong> AWS zuzustellen.<br />
5.1.5 Verschlüsselung<br />
Die AWS verschlüsselt, resp. entfernt die Daten vor <strong>der</strong> Weitergabe an die SSUV wie<br />
folgt:<br />
Recordart Versicherungszweig<br />
Attribute<br />
30 Prämien (Feld 11 bis 13)<br />
30 3 (FV) Lohnsummen (Feld 8 bis 10)<br />
45 Rückstellungen (Feld je nach Leistungskategorie)<br />
80 3 (FV) Records werden nicht an die SSUV weitergeleitet<br />
90 3 (FV) Records werden nicht an die SSUV weitergeleitet<br />
<strong><strong>Statistik</strong>plan</strong> V2.5_d_Final.docx 10.01.2012/14:27:58 Seite 15 - 119