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Statistikplan 2009 - Statistik der Unfallversicherung UVG

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<strong><strong>Statistik</strong>plan</strong> <strong>2009</strong><br />

für die einheitlichen <strong>Statistik</strong>en <strong>der</strong> <strong>UVG</strong>-Versicherer<br />

15.3.2.4 Berechnung <strong>der</strong> Anzahl <strong>der</strong> pendenten Fälle<br />

A. Pro Leistungskategorie<br />

• Ein gemeldeter Fall wird gezählt, wenn Rückstellungen <strong>der</strong> betreffenden Leistungskategorie<br />

vorhanden sind.<br />

• Bei jedem gemeldeten, nicht annullierten Fall wird pro Leistungskategorie die<br />

IBNR-Anzahl mitgezählt.<br />

• Die Anzahl Fälle werden pro <strong>Statistik</strong>position aufaddiert.<br />

B. Leistungskategorie Kurzfristige Leistungen<br />

• Ein gemeldeter Fall wird gezählt, wenn er bei den Kategorien Heilungskosten o<strong>der</strong><br />

Taggeld gezählt worden ist.<br />

• Für die IBNR-Anzahl ist die Zahl <strong>der</strong> IBNR-Fälle Heilungskosten massgebend.<br />

C. Leistungskategorie Langfristige Leistungen<br />

• Ein gemeldeter Fall wird gezählt, wenn er bei den Kategorien Invalidenrenten und<br />

Hilflosenentschädigungen, An<strong>der</strong>e Leistungen an Invalide, Hinterlassenenrenten<br />

o<strong>der</strong> An<strong>der</strong>e Leistungen an Hinterlassene gezählt worden ist.<br />

• Für die IBNR-Anzahl ist die Zahl <strong>der</strong> IBNR-Fälle An<strong>der</strong>e Leistungen an Invalide<br />

massgebend.<br />

D. Leistungskategorie Total<br />

• Gezählt werden alle Fälle, die in <strong>der</strong> neuesten Lieferung als pendent gemeldet<br />

werden ("Rechnungsjahr" = "neustes <strong>Statistik</strong>jahr"). Früher gemeldete Fälle, die in<br />

<strong>der</strong> neuesten Lieferung nicht mehr gemeldet werden, gelten als erledigt.<br />

• Für die IBNR-Anzahl ist die Zahl <strong>der</strong> IBNR-Fälle Heilungskosten massgebend.<br />

Ausweis in <strong>der</strong> <strong>Statistik</strong>:<br />

• In <strong>der</strong> Hausstatistik werden die pendenten Fälle in allen <strong>Statistik</strong>positionen ausgewiesen<br />

(falls die Rückstellungen mit <strong>der</strong> neuen Methode, d.h. als absolute Beträge<br />

gemeldet werden)<br />

• In <strong>der</strong> Gemeinschaftsstatistik werden die pendenten Fälle (analog zur Meldung<br />

mit Parametermethode) nur in den "alten" <strong>Statistik</strong>jahren (d.h. nicht für die neusten<br />

vier <strong>Statistik</strong>jahre) und nur in folgenden Positionen ausgewiesen:<br />

o Invalidenrenten und Hilflosenentschädigungen<br />

o an<strong>der</strong>e Leistungen an Invalid<br />

o Hinterlassenrenten<br />

o an<strong>der</strong>e Leistungen an Hinterlassene<br />

o Zwischentotal langfristige Leistungen<br />

<strong><strong>Statistik</strong>plan</strong> V2.5_d_Final.docx 10.01.2012/14:27:58 Seite 117 - 119

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