Statistikplan 2009 - Statistik der Unfallversicherung UVG
Statistikplan 2009 - Statistik der Unfallversicherung UVG
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<strong><strong>Statistik</strong>plan</strong> <strong>2009</strong><br />
für die einheitlichen <strong>Statistik</strong>en <strong>der</strong> <strong>UVG</strong>-Versicherer<br />
15.3.2.4 Berechnung <strong>der</strong> Anzahl <strong>der</strong> pendenten Fälle<br />
A. Pro Leistungskategorie<br />
• Ein gemeldeter Fall wird gezählt, wenn Rückstellungen <strong>der</strong> betreffenden Leistungskategorie<br />
vorhanden sind.<br />
• Bei jedem gemeldeten, nicht annullierten Fall wird pro Leistungskategorie die<br />
IBNR-Anzahl mitgezählt.<br />
• Die Anzahl Fälle werden pro <strong>Statistik</strong>position aufaddiert.<br />
B. Leistungskategorie Kurzfristige Leistungen<br />
• Ein gemeldeter Fall wird gezählt, wenn er bei den Kategorien Heilungskosten o<strong>der</strong><br />
Taggeld gezählt worden ist.<br />
• Für die IBNR-Anzahl ist die Zahl <strong>der</strong> IBNR-Fälle Heilungskosten massgebend.<br />
C. Leistungskategorie Langfristige Leistungen<br />
• Ein gemeldeter Fall wird gezählt, wenn er bei den Kategorien Invalidenrenten und<br />
Hilflosenentschädigungen, An<strong>der</strong>e Leistungen an Invalide, Hinterlassenenrenten<br />
o<strong>der</strong> An<strong>der</strong>e Leistungen an Hinterlassene gezählt worden ist.<br />
• Für die IBNR-Anzahl ist die Zahl <strong>der</strong> IBNR-Fälle An<strong>der</strong>e Leistungen an Invalide<br />
massgebend.<br />
D. Leistungskategorie Total<br />
• Gezählt werden alle Fälle, die in <strong>der</strong> neuesten Lieferung als pendent gemeldet<br />
werden ("Rechnungsjahr" = "neustes <strong>Statistik</strong>jahr"). Früher gemeldete Fälle, die in<br />
<strong>der</strong> neuesten Lieferung nicht mehr gemeldet werden, gelten als erledigt.<br />
• Für die IBNR-Anzahl ist die Zahl <strong>der</strong> IBNR-Fälle Heilungskosten massgebend.<br />
Ausweis in <strong>der</strong> <strong>Statistik</strong>:<br />
• In <strong>der</strong> Hausstatistik werden die pendenten Fälle in allen <strong>Statistik</strong>positionen ausgewiesen<br />
(falls die Rückstellungen mit <strong>der</strong> neuen Methode, d.h. als absolute Beträge<br />
gemeldet werden)<br />
• In <strong>der</strong> Gemeinschaftsstatistik werden die pendenten Fälle (analog zur Meldung<br />
mit Parametermethode) nur in den "alten" <strong>Statistik</strong>jahren (d.h. nicht für die neusten<br />
vier <strong>Statistik</strong>jahre) und nur in folgenden Positionen ausgewiesen:<br />
o Invalidenrenten und Hilflosenentschädigungen<br />
o an<strong>der</strong>e Leistungen an Invalid<br />
o Hinterlassenrenten<br />
o an<strong>der</strong>e Leistungen an Hinterlassene<br />
o Zwischentotal langfristige Leistungen<br />
<strong><strong>Statistik</strong>plan</strong> V2.5_d_Final.docx 10.01.2012/14:27:58 Seite 117 - 119