18.11.2014 Aufrufe

Statistikplan 2009 - Statistik der Unfallversicherung UVG

Statistikplan 2009 - Statistik der Unfallversicherung UVG

Statistikplan 2009 - Statistik der Unfallversicherung UVG

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

<strong><strong>Statistik</strong>plan</strong> <strong>2009</strong><br />

für die einheitlichen <strong>Statistik</strong>en <strong>der</strong> <strong>UVG</strong>-Versicherer<br />

2 Einleitung<br />

Im Sinne von Artikel 79 Absatz 1 des Bundesgesetzes über die <strong>Unfallversicherung</strong> (<strong>UVG</strong>)<br />

sind die Versicherer verpflichtet, einheitliche <strong>Statistik</strong>en zu führen. Sie dienen insbeson<strong>der</strong>e<br />

<strong>der</strong> Beschaffung versicherungstechnischer Grundlagen, <strong>der</strong> Prämienbemessung und<br />

<strong>der</strong> Verhütung von Unfällen und Berufskrankheiten sowie <strong>der</strong> Erstellung <strong>der</strong> Lohn- und<br />

Arbeitszeitstatistik.<br />

Gemäss Art. 1 <strong>der</strong> Verordnung über die <strong>Statistik</strong>en <strong>der</strong> <strong>Unfallversicherung</strong> (VSUV) müssen<br />

sich die Versicherer konkret an <strong>der</strong> Erstellung <strong>der</strong> folgenden <strong>Statistik</strong>en beteiligen:<br />

• <strong>der</strong> <strong>Statistik</strong> über die Zahl <strong>der</strong> Unfälle und Berufskrankheiten;<br />

• <strong>der</strong> <strong>Statistik</strong>en zur Beschaffung versicherungstechnischer Grundlagen;<br />

• <strong>der</strong> <strong>Statistik</strong>en über die Versicherungsleistungen sowie über die versicherten<br />

Lohnsummen, die als Grundlage für die jährliche Risikostatistik dienen;<br />

• <strong>der</strong> Spezialstatistiken, namentlich jener über die Verhütung von Unfällen und Berufskrankheiten,<br />

die Heil- und Pflegekostenstruktur, die auf den Leistungen vorgenommenen<br />

Abzüge und Kürzungen sowie über die Renten;<br />

• <strong>der</strong> Lohn- und Arbeitszeitstatistik <strong>der</strong> verunfallten Arbeitnehmer.<br />

Zur Beschaffung versicherungstechnischer Grundlagen sind insbeson<strong>der</strong>e <strong>Statistik</strong>en zu<br />

führen über:<br />

• die Sterblichkeit <strong>der</strong> Bezüger von Invaliden- und Hinterlassenenrenten;<br />

• die Än<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> Invalidenrenten, Hilflosenentschädigungen und Komplementärrenten;<br />

• die Wie<strong>der</strong>verheiratung <strong>der</strong> Witwen und <strong>der</strong> Witwer;<br />

• das Alter <strong>der</strong> Waisen beim Ende des Rentenanspruchs und die Anwartschaft auf<br />

Vollwaisenrenten.<br />

Seit <strong>der</strong> Einführung des <strong>UVG</strong> bis zum Rechnungsjahr <strong>2009</strong> wurden die Risikostatistik <strong>der</strong><br />

Versicherer nach Art. 68 <strong>UVG</strong> und die übrigen gemeinsamen <strong>Statistik</strong>en von zwei getrennten<br />

Stellen geführt. Während die Risikostatistik durch eine private Auswertestelle erstellt<br />

wurde, wurden alle übrigen gemeinsamen <strong>Statistik</strong>en von <strong>der</strong> Sammelstelle für die<br />

<strong>Statistik</strong> <strong>der</strong> <strong>Unfallversicherung</strong> (SSUV) erstellt. Als Grundlage dienten den beiden Stellen<br />

zwei weitgehend redundante Datenlieferungen <strong>der</strong> Versicherer. Einzig einige, für die Erstellung<br />

<strong>der</strong> Risikostatistik benötigten spezifischen Fel<strong>der</strong> (FV, Prämien und Rückstellungen),<br />

wurden nicht an die SSUV geliefert.<br />

Im Rahmen <strong>der</strong> Neugestaltung <strong>der</strong> Risikostatistik (ab Rechnungsjahr 2010) haben sich<br />

die SSUV und die Versicherer nach Art. 68 <strong>UVG</strong> darauf geeinigt, die für beide Stellen relevanten<br />

Datenlieferungen zusammenzuführen und an einer Stelle zu plausibilisieren.<br />

Damit können die Versicherer mit einer einzigen Datenlieferung die Anfor<strong>der</strong>ungen sämtlicher<br />

einheitlichen <strong>Statistik</strong>en <strong>der</strong> <strong>UVG</strong>-Versicherer erfüllen. Zudem erhalten sie allfällige<br />

Fehlermeldungen nur noch von einer Stelle.<br />

<strong><strong>Statistik</strong>plan</strong> V2.5_d_Final.docx 10.01.2012/14:27:58 Seite 10 - 119

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!