Theater heute 2013 - Kultiversum

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18.11.2014 Aufrufe

Druckunterlagen und Beilagen Druckunterlagen Anzeigendaten verarbeiten wir vorzugsweise als hoch auflösende PDF-Datei. Die in den Dokumenten verwendeten Farben sind nur aus den Grundfarben der EURO-Skala zulässig. Sonderfarben bedürfen gesonderter Vereinbarung. Ein Farbproof nach Medienstandard zur Farbabstimmung an der Druckmaschine ist erforderlich. Geringe Tonwertabweichungen sind im Toleranzbereich des Offset druck - verfahrens begründet. Zur Profilierung von Bilddaten und zum Erstellen von Proofs können Sie das Profil «ISOcoated_v2_eci.icc» verwenden. Bei Schwarz-Weiß-Anzeigen bitten wir um einen Ausdruck zur Kontrolle. Bitte beachten Sie beim Anlegen Ihrer Anzeige die Beschnittzugabe außen von mindestens 3 – 5 mm. Im Bund 3 – 5 mm Fräsrand. Bitte senden Sie uns Ihre Daten per E-Mail an kraemer@friedrichberlin.de Legen Sie bitte zu Ihren strukturierten Daten eine Datei mit Ansprechpartner und Telefonnummer, damit wir uns bei technischen Problemen an Sie wenden können. Beilagen (keine Splitbeilagen möglich) bis 25 g per Tausend € 190,- ; inkl. Postgebühren Je weitere 5 g € 5,- (alle Preise zuzüglich Mehrwertsteuer) Vorherige Einsendung eines Beilagenmusters ist dringend erforderlich. Max. Format 204 x 292 mm. Versandanschrift für Beilagen siehe Auftragsbestätigung. Anlieferung frei Haus. Für die Annahme von Beilagenaufträgen durch den Verlag ist die Vorlage eines Musters (möglich auch digital als PDF) erforderlich. Lieferanschrift für Beilagenprospekte und Beihefter laut Auftragsbestätigung. Anlieferung frei Haus.

AGB für Anzeigen und Fremdbeilagen in Zeitschriften Allgemeine Geschäfts bedingungen | 1 | Anzeigenauftrag im Sinne der nachfolgenden Allgemeinen Geschäfts bedin - gungen ist der Vertrag über die Veröffentlichung einer oder mehrerer Anzei gen eines Werbungstreibenden oder sonsti gen Inserenten in einer Druckschrift zum Zweck der Verbreitung. | 2 | Anzeigen sind im Zweifel zur Veröffentlichung innerhalb eines Jahres nach Ver tragsabschluss abzurufen. Ist im Rahmen eines Abschlusses das Recht zum Abruf einzelner Anzeigen eingeräumt, so ist der Auftrag innerhalb eines Jahres seit Erscheinen der ersten Anzeige abzuwickeln, sofern die erste Anzeige innerhalb der in Satz 1 genannten Frist abgerufen und veröffentlicht wird. | 3 | Bei Abschlüssen ist der Auftraggeber berechtigt, innerhalb der vereinbarten bzw. der in Ziffer 2 genannten Frist auch über die im Auftrag genannte Anzeigen - menge hinaus weitere Anzeigen abzurufen. | 4 | Wird ein Auftrag aus Umständen nicht erfüllt, die der Verlag nicht zu vertreten hat, so hat der Auftraggeber, unbeschadet etwaiger weiterer Rechts verpflich tun - gen, den Unterschied zwischen dem gewährten und dem der tatsächlichen Abnah - me entsprechenden Nachlass dem Verlag zu erstatten. Die Erstattung entfällt, wenn die Nichterfüllung auf höherer Gewalt im Risikobereich des Verlages beruht. | 5 | Aufträge für Anzeigen, die erklärtermaßen ausschließlich in bestimmten Nummern, bestimmten Ausgaben oder an bestimmten Plätzen der Zeitschrift veröffentlicht werden sollen, müssen so rechtzeitig beim Verlag eingehen, dass dem Auftraggeber noch vor Anzeigenschluss mitgeteilt werden kann, wenn der Auftrag nicht auszuführen ist. | 6 | Anzeigen, die aufgrund ihrer redaktionellen Gestaltung nicht als Anzeigen erkennbar sind, werden als solche vom Verlag mit dem Wort «Anzeige» deutlich kenntlich gemacht. | 7 | Der Verlag behält sich vor, Anzeigenaufträge – auch einzelne Abrufe im Rah - men des Abschlusses – und Beilagenaufträge wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form nach einheitlichen, sachlich gerechtfertigten Grundsätzen des Verlages abzulehnen, wenn deren Inhalt gegen Gesetze oder behördliche Be stim - mungen verstößt oder deren Veröffentlichung für den Verlag unzumutbar ist. Dies gilt auch für Aufträge, die bei Geschäftsstellen, Annahmestellen oder Vertretern auf - gegeben werden. Beilagenaufträge sind für den Verlag erst nach Vorlage eines Mus - ters der Beilage und deren Billigung bindend. Beilagen, die durch Format oder Auf - machung beim Leser den Eindruck eines Bestandteils der Zeitschrift erwecken oder Fremdanzeigen enthalten, werden nicht angenommen. Die Ablehnung eines Auf - trags wird dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt. Splitbeilagen sind nicht möglich. | 8 | Für die rechtzeitige Lieferung des Anzeigentextes und einwandfreier Druck - unterlagen oder der Beilagen ist der Auftraggeber verantwortlich. Für erkennbar un geeignete oder beschädigte Druckunterlagen fordert der Verlag unverzüglich Er - satz an. Bei fernmündlich aufgegebenen Anzeigen oder Korrekturen kann eine Ge - währ für die Richtigkeit der Wiedergabe nicht übernommen werden. Der Verlag gewährleistet die für den belegten Titel übliche Druckqualität im Rahmen der durch die Druckunterlagen gegebenen Möglichkeiten. | 9 | Der Auftraggeber hat bei ganz oder teilweise unleserlichem, unrichtigem oder unvollständigem Abdruck der Anzeige Anspruch auf Zahlungsminderung oder eine einwandfreie Ersatzanzeige, aber nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck der Anzeige beeinträchtigt wurde. Lässt der Verlag eine ihm hierfür gestellte angemessene Frist verstreichen oder ist die Ersatzanzeige erneut nicht einwandfrei, so hat der Auftraggeber ein Recht auf Zahlungsminderung oder Rückgängigmachung des Auftrags. Schadensersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung, Ver schul - den bei Vertragsabschluss und unerlaubter Handlung sind – auch bei telefonischer

AGB für Anzeigen und<br />

Fremdbeilagen in Zeitschriften<br />

Allgemeine<br />

Geschäfts bedingungen<br />

| 1 | Anzeigenauftrag im Sinne der nachfolgenden Allgemeinen Geschäfts bedin -<br />

gungen ist der Vertrag über die Veröffentlichung einer oder mehrerer Anzei gen<br />

eines Werbungstreibenden oder sonsti gen Inserenten in einer Druckschrift zum<br />

Zweck der Verbreitung.<br />

| 2 | Anzeigen sind im Zweifel zur Veröffentlichung innerhalb eines Jahres nach<br />

Ver tragsabschluss abzurufen. Ist im Rahmen eines Abschlusses das Recht zum<br />

Abruf einzelner Anzeigen eingeräumt, so ist der Auftrag innerhalb eines Jahres seit<br />

Erscheinen der ersten Anzeige abzuwickeln, sofern die erste Anzeige innerhalb der<br />

in Satz 1 genannten Frist abgerufen und veröffentlicht wird.<br />

| 3 | Bei Abschlüssen ist der Auftraggeber berechtigt, innerhalb der vereinbarten<br />

bzw. der in Ziffer 2 genannten Frist auch über die im Auftrag genannte Anzeigen -<br />

menge hinaus weitere Anzeigen abzurufen.<br />

| 4 | Wird ein Auftrag aus Umständen nicht erfüllt, die der Verlag nicht zu vertreten<br />

hat, so hat der Auftraggeber, unbeschadet etwaiger weiterer Rechts verpflich tun -<br />

gen, den Unterschied zwischen dem gewährten und dem der tatsächlichen Abnah -<br />

me entsprechenden Nachlass dem Verlag zu erstatten. Die Erstattung entfällt, wenn<br />

die Nichterfüllung auf höherer Gewalt im Risikobereich des Verlages beruht.<br />

| 5 | Aufträge für Anzeigen, die erklärtermaßen ausschließlich in bestimmten<br />

Nummern, bestimmten Ausgaben oder an bestimmten Plätzen der Zeitschrift veröffentlicht<br />

werden sollen, müssen so rechtzeitig beim Verlag eingehen, dass dem<br />

Auftraggeber noch vor Anzeigenschluss mitgeteilt werden kann, wenn der Auftrag<br />

nicht auszuführen ist.<br />

| 6 | Anzeigen, die aufgrund ihrer redaktionellen Gestaltung nicht als Anzeigen<br />

erkennbar sind, werden als solche vom Verlag mit dem Wort «Anzeige» deutlich<br />

kenntlich gemacht.<br />

| 7 | Der Verlag behält sich vor, Anzeigenaufträge – auch einzelne Abrufe im Rah -<br />

men des Abschlusses – und Beilagenaufträge wegen des Inhalts, der Herkunft oder<br />

der technischen Form nach einheitlichen, sachlich gerechtfertigten Grundsätzen des<br />

Verlages abzulehnen, wenn deren Inhalt gegen Gesetze oder behördliche Be stim -<br />

mungen verstößt oder deren Veröffentlichung für den Verlag unzumutbar ist. Dies<br />

gilt auch für Aufträge, die bei Geschäftsstellen, Annahmestellen oder Vertretern auf -<br />

gegeben werden. Beilagenaufträge sind für den Verlag erst nach Vorlage eines Mus -<br />

ters der Beilage und deren Billigung bindend. Beilagen, die durch Format oder Auf -<br />

machung beim Leser den Eindruck eines Bestandteils der Zeitschrift erwecken oder<br />

Fremdanzeigen enthalten, werden nicht angenommen. Die Ablehnung eines Auf -<br />

trags wird dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt. Splitbeilagen sind nicht möglich.<br />

| 8 | Für die rechtzeitige Lieferung des Anzeigentextes und einwandfreier Druck -<br />

unterlagen oder der Beilagen ist der Auftraggeber verantwortlich. Für erkennbar<br />

un geeignete oder beschädigte Druckunterlagen fordert der Verlag unverzüglich Er -<br />

satz an. Bei fernmündlich aufgegebenen Anzeigen oder Korrekturen kann eine Ge -<br />

währ für die Richtigkeit der Wiedergabe nicht übernommen werden. Der Verlag<br />

gewährleistet die für den belegten Titel übliche Druckqualität im Rahmen der durch<br />

die Druckunterlagen gegebenen Möglichkeiten.<br />

| 9 | Der Auftraggeber hat bei ganz oder teilweise unleserlichem, unrichtigem oder<br />

unvollständigem Abdruck der Anzeige Anspruch auf Zahlungsminderung oder<br />

eine einwandfreie Ersatzanzeige, aber nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck der<br />

Anzeige beeinträchtigt wurde. Lässt der Verlag eine ihm hierfür gestellte angemessene<br />

Frist verstreichen oder ist die Ersatzanzeige erneut nicht einwandfrei, so hat<br />

der Auftraggeber ein Recht auf Zahlungsminderung oder Rückgängigmachung des<br />

Auftrags. Schadensersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung, Ver schul -<br />

den bei Vertragsabschluss und unerlaubter Handlung sind – auch bei telefonischer

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