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Vortrag - Regierungsrat - Kanton Bern

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Der <strong>Regierungsrat</strong> des <strong>Kanton</strong>s <strong>Bern</strong><br />

Mitarbeitenden, welche über eine Beurteilung A oder höher verfügen und einen ausgeprägten<br />

Lohnrückstand aufweisen, können zusätzliche Gehaltsstufen gemäss Art. 51 Abs. 2<br />

PV gewährt werden. Insgesamt können aus dem ordentlichen Leistungsaufstieg und den Korrekturmassnahmen<br />

maximal zehn Gehaltsstufen angerechnet werden. Diese Limite entspricht<br />

der in Art. 44 PV definierten Obergrenze für die Anrechnung von Gehaltsstufen. Ausserdem<br />

soll mit dieser Grenze vermieden werden, dass einzelnen Mitarbeitenden zu Lasten<br />

anderer Mitarbeitenden ein zu grosser Gehaltsaufstieg gewährt wird. Die Mittel für diese Korrekturen<br />

werden nicht (wie in den Jahren 2011 und 2012) gesondert zur Verfügung gestellt,<br />

sondern sind in den zuvor erwähnten 1.5 Prozent enthalten. Aufgrund der grossen Vielfalt der<br />

Ämter der <strong>Kanton</strong>sverwaltung bezüglich Grösse und Personalstruktur bestehen grosse Unterschiede<br />

bezüglich der Frage, ob und in welchem Umfang Mittel für Korrekturmöglichkeiten<br />

eingesetzt werden sollen. Nach Ansicht der Finanzdirektion soll deshalb auf eine fixe Vorgabe<br />

verzichtet und dieser Entscheid den Amtsleitungen als Personalführungsaufgabe überlassen<br />

werden.<br />

Jenen Mitarbeitenden, mit welchen keine Leistungs- und Verhaltensbeurteilung durchgeführt<br />

werden kann und welche deshalb dem automatischen Aufstieg unterliegen (bspw. Professorinnen<br />

und Professoren, Pfarrerinnen und Pfarrer, Richterinnen und Richter), werden drei<br />

Gehaltsstufen angerechnet. Mit der Gewährung von drei Gehaltsstufen werden 1.5 Prozent<br />

der Lohnsumme der Mitarbeitenden mit automatischem Aufstieg ausgeschöpft. Zusätzliche<br />

individuelle Korrekturen sind deshalb nicht möglich. Gestützt auf Art. 47 Abs. 2 PV ist Mitarbeitenden<br />

mit Leistungsaufstieg und Mitarbeitenden mit automatischem Aufstieg eine vergleichbare<br />

Gehaltsentwicklung zu ermöglichen. Dem wird damit Rechnung getragen, dass für<br />

beide Personalkategorien je 1.5 Prozent ihrer Lohnsumme eingesetzt werden und dass damit<br />

beiden Kategorien durchschnittlich gleich viele Gehaltsstufen gewährt werden können.<br />

Zusammengefasst können für das <strong>Kanton</strong>spersonal Gehaltsstufen gemäss folgender Tabelle<br />

zugeteilt werden.<br />

Beurteilung aus dem<br />

Mitarbeitendengespräch<br />

Max. Stufen mit<br />

ordentlichem Aufstieg<br />

gem. Art. 44 PV<br />

Max. Stufen inkl.<br />

Korrekturmöglichkeiten<br />

Durchschnittlich<br />

anrechenbare Stufen mit<br />

1.5% 1<br />

Beurteilung A++ 10 Gehaltsstufen 10 Gehaltsstufen Ø 6 Gehaltsstufen<br />

Beurteilung A+ 6 Gehaltsstufen 10 Gehaltsstufen Ø 3 Gehaltsstufen<br />

Beurteilung A 3 Gehaltsstufen 10 Gehaltsstufen Ø 2 Gehaltsstufen<br />

Beurteilung B und C - - -<br />

Beurteilungen A++ bis C<br />

Ø 2.6 Gehaltsstufen<br />

Automatischer Aufstieg 3 Gehaltsstufen - Ø 2.7 Gehaltsstufen 2<br />

Tabelle 3: Anrechenbare Gehaltsstufen für das <strong>Kanton</strong>spersonal per 1. Januar 2014<br />

1 Die ausgewiesenen Durchschnitte stützen sich auf die Annahme, dass die Verteilung der Beurteilungsstufen ungefähr gleich<br />

ausfällt wie in den vergangenen Jahren (Anteil Mitarbeitende mit A++ ca. 5%, A+ ca. 38%, A ca. 55% sowie B und C total ca.<br />

2%). Je nach Beurteilungspraxis bei den Mitarbeitendengesprächen 2013 und der Zuteilung von Gehaltsstufen sind auch andere<br />

Durchschnittswerte als die ausgewiesenen 6, 3 bzw. 2 Stufen denkbar.<br />

2 Der Durchschnittswert ist kleiner als drei Stufen, da rund 7 Prozent aller Mitarbeitenden mit automatischem Aufstieg bereits im<br />

Maximum der Gehaltsklasse (Stufe 80) eingestuft sind.<br />

Letzte Bearbeitung: 27.11.2013 / Version: 1 / Dok.-Nr.: / Geschäftsnummer: Seite 4 von 6<br />

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