Vortrag - Regierungsrat - Kanton Bern
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Der <strong>Regierungsrat</strong> des <strong>Kanton</strong>s <strong>Bern</strong><br />
Mitarbeitenden, welche über eine Beurteilung A oder höher verfügen und einen ausgeprägten<br />
Lohnrückstand aufweisen, können zusätzliche Gehaltsstufen gemäss Art. 51 Abs. 2<br />
PV gewährt werden. Insgesamt können aus dem ordentlichen Leistungsaufstieg und den Korrekturmassnahmen<br />
maximal zehn Gehaltsstufen angerechnet werden. Diese Limite entspricht<br />
der in Art. 44 PV definierten Obergrenze für die Anrechnung von Gehaltsstufen. Ausserdem<br />
soll mit dieser Grenze vermieden werden, dass einzelnen Mitarbeitenden zu Lasten<br />
anderer Mitarbeitenden ein zu grosser Gehaltsaufstieg gewährt wird. Die Mittel für diese Korrekturen<br />
werden nicht (wie in den Jahren 2011 und 2012) gesondert zur Verfügung gestellt,<br />
sondern sind in den zuvor erwähnten 1.5 Prozent enthalten. Aufgrund der grossen Vielfalt der<br />
Ämter der <strong>Kanton</strong>sverwaltung bezüglich Grösse und Personalstruktur bestehen grosse Unterschiede<br />
bezüglich der Frage, ob und in welchem Umfang Mittel für Korrekturmöglichkeiten<br />
eingesetzt werden sollen. Nach Ansicht der Finanzdirektion soll deshalb auf eine fixe Vorgabe<br />
verzichtet und dieser Entscheid den Amtsleitungen als Personalführungsaufgabe überlassen<br />
werden.<br />
Jenen Mitarbeitenden, mit welchen keine Leistungs- und Verhaltensbeurteilung durchgeführt<br />
werden kann und welche deshalb dem automatischen Aufstieg unterliegen (bspw. Professorinnen<br />
und Professoren, Pfarrerinnen und Pfarrer, Richterinnen und Richter), werden drei<br />
Gehaltsstufen angerechnet. Mit der Gewährung von drei Gehaltsstufen werden 1.5 Prozent<br />
der Lohnsumme der Mitarbeitenden mit automatischem Aufstieg ausgeschöpft. Zusätzliche<br />
individuelle Korrekturen sind deshalb nicht möglich. Gestützt auf Art. 47 Abs. 2 PV ist Mitarbeitenden<br />
mit Leistungsaufstieg und Mitarbeitenden mit automatischem Aufstieg eine vergleichbare<br />
Gehaltsentwicklung zu ermöglichen. Dem wird damit Rechnung getragen, dass für<br />
beide Personalkategorien je 1.5 Prozent ihrer Lohnsumme eingesetzt werden und dass damit<br />
beiden Kategorien durchschnittlich gleich viele Gehaltsstufen gewährt werden können.<br />
Zusammengefasst können für das <strong>Kanton</strong>spersonal Gehaltsstufen gemäss folgender Tabelle<br />
zugeteilt werden.<br />
Beurteilung aus dem<br />
Mitarbeitendengespräch<br />
Max. Stufen mit<br />
ordentlichem Aufstieg<br />
gem. Art. 44 PV<br />
Max. Stufen inkl.<br />
Korrekturmöglichkeiten<br />
Durchschnittlich<br />
anrechenbare Stufen mit<br />
1.5% 1<br />
Beurteilung A++ 10 Gehaltsstufen 10 Gehaltsstufen Ø 6 Gehaltsstufen<br />
Beurteilung A+ 6 Gehaltsstufen 10 Gehaltsstufen Ø 3 Gehaltsstufen<br />
Beurteilung A 3 Gehaltsstufen 10 Gehaltsstufen Ø 2 Gehaltsstufen<br />
Beurteilung B und C - - -<br />
Beurteilungen A++ bis C<br />
Ø 2.6 Gehaltsstufen<br />
Automatischer Aufstieg 3 Gehaltsstufen - Ø 2.7 Gehaltsstufen 2<br />
Tabelle 3: Anrechenbare Gehaltsstufen für das <strong>Kanton</strong>spersonal per 1. Januar 2014<br />
1 Die ausgewiesenen Durchschnitte stützen sich auf die Annahme, dass die Verteilung der Beurteilungsstufen ungefähr gleich<br />
ausfällt wie in den vergangenen Jahren (Anteil Mitarbeitende mit A++ ca. 5%, A+ ca. 38%, A ca. 55% sowie B und C total ca.<br />
2%). Je nach Beurteilungspraxis bei den Mitarbeitendengesprächen 2013 und der Zuteilung von Gehaltsstufen sind auch andere<br />
Durchschnittswerte als die ausgewiesenen 6, 3 bzw. 2 Stufen denkbar.<br />
2 Der Durchschnittswert ist kleiner als drei Stufen, da rund 7 Prozent aller Mitarbeitenden mit automatischem Aufstieg bereits im<br />
Maximum der Gehaltsklasse (Stufe 80) eingestuft sind.<br />
Letzte Bearbeitung: 27.11.2013 / Version: 1 / Dok.-Nr.: / Geschäftsnummer: Seite 4 von 6<br />
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