Vortrag - Regierungsrat - Kanton Bern
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Der <strong>Regierungsrat</strong> des <strong>Kanton</strong>s <strong>Bern</strong><br />
2 Rahmenbedingungen<br />
2.1 Wirtschaftliche Rahmenbedingungen<br />
Zur Beurteilung des jährlich festzulegenden generellen Gehaltsaufstiegs (Teuerungsausgleich)<br />
stützt sich der <strong>Regierungsrat</strong> jeweils auf die September-Prognose des Bundesamtes<br />
für Statistik über die mittlere Jahresteuerung. Diese beträgt für das Jahr 2013 minus 0.1<br />
Prozent und ist damit wie bereits letztes Jahr leicht negativ.<br />
2.2 Personalpolitische Rahmenbedingungen<br />
Bei den personalpolitischen Rahmenbedingungen fallen vor allem die teilweise markanten<br />
Lohnrückstände des <strong>Kanton</strong>spersonals und der Lehrkräfte gegenüber vielen relevanten<br />
Konkurrenten auf dem Arbeitsmarkt ins Gewicht. Über diese Rückstände, welche bei den 30-<br />
bis 45-Jährigen besonders ausgeprägt sind („Delle“), hat die Finanzdirektion den <strong>Regierungsrat</strong><br />
und auch den Grossen Rat bereits verschiedentlich informiert.<br />
Ferner sind die Gehaltserhöhungen anderer Arbeitgeber von Interesse. Die diesbezüglich<br />
kommunizierten Werte anderer Arbeitgeber sind jedoch nur bedingt vergleichbar mit den vom<br />
<strong>Kanton</strong> <strong>Bern</strong> für 2014 vorgesehenen Lohnmassnahmen. Der <strong>Kanton</strong> <strong>Bern</strong> kommuniziert jeweils<br />
umfassend sämtliche Lohnmassnahmen, d.h. die generellen und die individuellen Anpassungen.<br />
Zudem wird auch der aus Rotationsgewinnen finanzierte Teil der Lohnmassnahmen<br />
bekanntgegeben. Viele andere Arbeitgeber kommunizieren hingegen nur die Erhöhung<br />
der Gesamtlohnsumme, nicht aber jene Lohnmassnahmen, welche aus der Erhöhung der<br />
Gesamtlohnsumme und den Rotationsgewinnen finanziert werden (bspw. die Bundesverwaltung<br />
oder die Stadt <strong>Bern</strong>). Unter Berücksichtigung der explizit kommunizierten Lohnmassnahmen<br />
sowie weiterer, nicht kommunizierter Lohnmassnahmen anderer Arbeitgeber bewegen<br />
sich die vom <strong>Kanton</strong> <strong>Bern</strong> für 2014 vorgesehenen Lohnmassnahmen von 1.5 Prozent auf<br />
dem Niveau anderer Arbeitgeber, teilweise auch deutlich darunter (z.B. im Vergleich zur Bundesverwaltung).<br />
3 Festlegung der Lohnmassnahmen 2014<br />
3.1 Gehaltsaufstieg in den letzten Jahren<br />
In der Vergangenheit wurden die zur Verfügung stehenden Mittel in der Regel teils für den<br />
generellen Gehaltsaufstieg (Teuerungsausgleich), teils für den individuellen Gehaltsaufstieg<br />
(Leistungsaufstieg) verwendet. Ausserdem wurden in den Jahren 2011 und 2012 zusätzliche<br />
Mittel für gezielte geringfügige Korrekturmassnahmen bei Mitarbeitenden mit überdurchschnittlichen<br />
Lohnrückständen eingesetzt. Bei den Lehrkräften wurden diese zusätzlichen<br />
Mittel für einen beschleunigten individuellen Gehaltsaufstieg von Personen mit geringerer Berufserfahrung<br />
verwendet. Die folgende Tabelle zeigt, wie die Mittel in den letzten fünf Jahren<br />
verteilt worden sind:<br />
Letzte Bearbeitung: 27.11.2013 / Version: 1 / Dok.-Nr.: / Geschäftsnummer: Seite 2 von 6<br />
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