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Vortrag - Regierungsrat - Kanton Bern

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Der <strong>Regierungsrat</strong> des <strong>Kanton</strong>s <strong>Bern</strong><br />

2 Rahmenbedingungen<br />

2.1 Wirtschaftliche Rahmenbedingungen<br />

Zur Beurteilung des jährlich festzulegenden generellen Gehaltsaufstiegs (Teuerungsausgleich)<br />

stützt sich der <strong>Regierungsrat</strong> jeweils auf die September-Prognose des Bundesamtes<br />

für Statistik über die mittlere Jahresteuerung. Diese beträgt für das Jahr 2013 minus 0.1<br />

Prozent und ist damit wie bereits letztes Jahr leicht negativ.<br />

2.2 Personalpolitische Rahmenbedingungen<br />

Bei den personalpolitischen Rahmenbedingungen fallen vor allem die teilweise markanten<br />

Lohnrückstände des <strong>Kanton</strong>spersonals und der Lehrkräfte gegenüber vielen relevanten<br />

Konkurrenten auf dem Arbeitsmarkt ins Gewicht. Über diese Rückstände, welche bei den 30-<br />

bis 45-Jährigen besonders ausgeprägt sind („Delle“), hat die Finanzdirektion den <strong>Regierungsrat</strong><br />

und auch den Grossen Rat bereits verschiedentlich informiert.<br />

Ferner sind die Gehaltserhöhungen anderer Arbeitgeber von Interesse. Die diesbezüglich<br />

kommunizierten Werte anderer Arbeitgeber sind jedoch nur bedingt vergleichbar mit den vom<br />

<strong>Kanton</strong> <strong>Bern</strong> für 2014 vorgesehenen Lohnmassnahmen. Der <strong>Kanton</strong> <strong>Bern</strong> kommuniziert jeweils<br />

umfassend sämtliche Lohnmassnahmen, d.h. die generellen und die individuellen Anpassungen.<br />

Zudem wird auch der aus Rotationsgewinnen finanzierte Teil der Lohnmassnahmen<br />

bekanntgegeben. Viele andere Arbeitgeber kommunizieren hingegen nur die Erhöhung<br />

der Gesamtlohnsumme, nicht aber jene Lohnmassnahmen, welche aus der Erhöhung der<br />

Gesamtlohnsumme und den Rotationsgewinnen finanziert werden (bspw. die Bundesverwaltung<br />

oder die Stadt <strong>Bern</strong>). Unter Berücksichtigung der explizit kommunizierten Lohnmassnahmen<br />

sowie weiterer, nicht kommunizierter Lohnmassnahmen anderer Arbeitgeber bewegen<br />

sich die vom <strong>Kanton</strong> <strong>Bern</strong> für 2014 vorgesehenen Lohnmassnahmen von 1.5 Prozent auf<br />

dem Niveau anderer Arbeitgeber, teilweise auch deutlich darunter (z.B. im Vergleich zur Bundesverwaltung).<br />

3 Festlegung der Lohnmassnahmen 2014<br />

3.1 Gehaltsaufstieg in den letzten Jahren<br />

In der Vergangenheit wurden die zur Verfügung stehenden Mittel in der Regel teils für den<br />

generellen Gehaltsaufstieg (Teuerungsausgleich), teils für den individuellen Gehaltsaufstieg<br />

(Leistungsaufstieg) verwendet. Ausserdem wurden in den Jahren 2011 und 2012 zusätzliche<br />

Mittel für gezielte geringfügige Korrekturmassnahmen bei Mitarbeitenden mit überdurchschnittlichen<br />

Lohnrückständen eingesetzt. Bei den Lehrkräften wurden diese zusätzlichen<br />

Mittel für einen beschleunigten individuellen Gehaltsaufstieg von Personen mit geringerer Berufserfahrung<br />

verwendet. Die folgende Tabelle zeigt, wie die Mittel in den letzten fünf Jahren<br />

verteilt worden sind:<br />

Letzte Bearbeitung: 27.11.2013 / Version: 1 / Dok.-Nr.: / Geschäftsnummer: Seite 2 von 6<br />

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