Vortrag - Regierungsrat - Kanton Bern
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Der <strong>Regierungsrat</strong><br />
des <strong>Kanton</strong>s <strong>Bern</strong><br />
Le Conseil-exécutif<br />
du canton de <strong>Bern</strong>e<br />
<strong>Vortrag</strong><br />
Datum RR-Sitzung: 4. Dezember 2013<br />
Direktion:<br />
Finanzdirektion<br />
Geschäftsnummer:<br />
Klassifizierung:<br />
Nicht klassifiziert<br />
Lohnmassnahmen 2014. Grundsatzentscheid<br />
<strong>Kanton</strong>spersonal und Lehrkräfte. Individueller Gehaltsaufstieg 2014<br />
1 Ausgangslage<br />
Im Rahmen des Planungsprozesses zur Erstellung des Voranschlags 2014 und des Aufgahat<br />
der <strong>Regierungsrat</strong> entschieden, im Voranschlag 2014 für den<br />
ben-/Finanzplans 2015-2017<br />
Gehaltsaufstieg 2014 1.0 Prozent der Lohnsumme einzustellen. Gestützt auf diese Planungs-<br />
vorgabe wurden im Voranschlag 2014 rund CHF 65 Millionen (inkl. Verdiensterhöhungsbei-<br />
träge an die Pensionskassen) und in den Folgejahren rund CHF 29 Millionen<br />
für die Lohneingestellt.<br />
Im Vergleich zu frü-<br />
massnahmen 2014 des <strong>Kanton</strong>spersonals und der Lehrkräfte heren Jahren sind diese Werte ohne die Lohnmassnahmen bei den drei Hochschulen (Universität<br />
<strong>Bern</strong>, <strong>Bern</strong>er Fachhochschule und Pädagogische Hochschule <strong>Bern</strong>) zu verstehen. Ab<br />
dem Jahr 2014 kommt erstmals für alle Hochschulen das sog. Beitragssystem als neuer Finanzierungsmechanismus<br />
zur Anwendung. Siehe dazu die Ausführungen unter Ziffer 3.2.4.<br />
Darüber hinaus stehen zusätzlich 0.5 Prozent der Lohnsumme aus Rotationsgewinnen für<br />
Lohnmassnahmen zur Verfügung, welche nicht im Voranschlag als zusätzliche nominelle Erhöhung<br />
einzustellen sind. Insgesamt können per 1. Januar 2014 somit Lohnmassnahmen im<br />
Umfang von 1.5 Prozent umgesetzt werden.<br />
In der Novembersession 2013 hat der Grosse Rat den Voranschlag 2014<br />
verabschiedet. Diezusätzlichen<br />
0.5 Pro-<br />
ser enthält finanzielle Mittel für Lohnmassnahmen von 1.0 Prozent. Die zent aus Rotationsgewinnen waren nicht Gegenstand der Budgetberatung des Grossen Rates.<br />
Im Zusammenhang mit der Verabschiedung der LAG-/PG-Vorlage in der Septembersesdass<br />
in den kommenden Jahren Mittel im<br />
sion 2013 war es jedoch politisch unbestritten, Umfang von mindestens 1.5 Prozent der Lohnsumme für individuelle Lohnmassnahmen<br />
vorgesehen werden sollen. Weder im Vorfeld noch anlässlich der Budgetdebatte in der No-<br />
vembersession 2013 wurde diese politische Zielsetzung bestritten. Dem <strong>Regierungsrat</strong> obliegt<br />
es nun, die Lohnmassnahmen im Umfang von 1.5 Prozent der Lohnsumme formell zu be-<br />
schliessen und über die Verteilung der Mittel zu befinden.<br />
12|00|O|2<br />
Letzte Bearbeitung: 27.11.2013 / Version: 1 / Dok.-Nr.:<br />
Nicht klassifiziert<br />
/ Geschäftsnummer:<br />
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Der <strong>Regierungsrat</strong> des <strong>Kanton</strong>s <strong>Bern</strong><br />
2 Rahmenbedingungen<br />
2.1 Wirtschaftliche Rahmenbedingungen<br />
Zur Beurteilung des jährlich festzulegenden generellen Gehaltsaufstiegs (Teuerungsausgleich)<br />
stützt sich der <strong>Regierungsrat</strong> jeweils auf die September-Prognose des Bundesamtes<br />
für Statistik über die mittlere Jahresteuerung. Diese beträgt für das Jahr 2013 minus 0.1<br />
Prozent und ist damit wie bereits letztes Jahr leicht negativ.<br />
2.2 Personalpolitische Rahmenbedingungen<br />
Bei den personalpolitischen Rahmenbedingungen fallen vor allem die teilweise markanten<br />
Lohnrückstände des <strong>Kanton</strong>spersonals und der Lehrkräfte gegenüber vielen relevanten<br />
Konkurrenten auf dem Arbeitsmarkt ins Gewicht. Über diese Rückstände, welche bei den 30-<br />
bis 45-Jährigen besonders ausgeprägt sind („Delle“), hat die Finanzdirektion den <strong>Regierungsrat</strong><br />
und auch den Grossen Rat bereits verschiedentlich informiert.<br />
Ferner sind die Gehaltserhöhungen anderer Arbeitgeber von Interesse. Die diesbezüglich<br />
kommunizierten Werte anderer Arbeitgeber sind jedoch nur bedingt vergleichbar mit den vom<br />
<strong>Kanton</strong> <strong>Bern</strong> für 2014 vorgesehenen Lohnmassnahmen. Der <strong>Kanton</strong> <strong>Bern</strong> kommuniziert jeweils<br />
umfassend sämtliche Lohnmassnahmen, d.h. die generellen und die individuellen Anpassungen.<br />
Zudem wird auch der aus Rotationsgewinnen finanzierte Teil der Lohnmassnahmen<br />
bekanntgegeben. Viele andere Arbeitgeber kommunizieren hingegen nur die Erhöhung<br />
der Gesamtlohnsumme, nicht aber jene Lohnmassnahmen, welche aus der Erhöhung der<br />
Gesamtlohnsumme und den Rotationsgewinnen finanziert werden (bspw. die Bundesverwaltung<br />
oder die Stadt <strong>Bern</strong>). Unter Berücksichtigung der explizit kommunizierten Lohnmassnahmen<br />
sowie weiterer, nicht kommunizierter Lohnmassnahmen anderer Arbeitgeber bewegen<br />
sich die vom <strong>Kanton</strong> <strong>Bern</strong> für 2014 vorgesehenen Lohnmassnahmen von 1.5 Prozent auf<br />
dem Niveau anderer Arbeitgeber, teilweise auch deutlich darunter (z.B. im Vergleich zur Bundesverwaltung).<br />
3 Festlegung der Lohnmassnahmen 2014<br />
3.1 Gehaltsaufstieg in den letzten Jahren<br />
In der Vergangenheit wurden die zur Verfügung stehenden Mittel in der Regel teils für den<br />
generellen Gehaltsaufstieg (Teuerungsausgleich), teils für den individuellen Gehaltsaufstieg<br />
(Leistungsaufstieg) verwendet. Ausserdem wurden in den Jahren 2011 und 2012 zusätzliche<br />
Mittel für gezielte geringfügige Korrekturmassnahmen bei Mitarbeitenden mit überdurchschnittlichen<br />
Lohnrückständen eingesetzt. Bei den Lehrkräften wurden diese zusätzlichen<br />
Mittel für einen beschleunigten individuellen Gehaltsaufstieg von Personen mit geringerer Berufserfahrung<br />
verwendet. Die folgende Tabelle zeigt, wie die Mittel in den letzten fünf Jahren<br />
verteilt worden sind:<br />
Letzte Bearbeitung: 27.11.2013 / Version: 1 / Dok.-Nr.: / Geschäftsnummer: Seite 2 von 6<br />
Nicht klassifiziert
Der <strong>Regierungsrat</strong> des <strong>Kanton</strong>s <strong>Bern</strong><br />
Gehaltsaufstieg 2013 2012 2011 2010 2009<br />
Durchschnittliche Jahresteuerung<br />
im Vorjahr<br />
Genereller Gehaltsaufstieg<br />
(Teuerungsausgleich)<br />
Individueller Gehaltsaufstieg<br />
(Leistungsaufstieg)<br />
-0.7% 0.2% 0.7% -0.5% 2.4%<br />
- 0.4% 0.7% 0.3% 2.8%<br />
0.4% 0.9% 1.0% 0.7% -<br />
Individuelle Korrekturen - 0.2% 0.1% - -<br />
Total Gehaltsaufstieg<br />
(nicht teuerungsbereinigt)<br />
0.4% 1.5% 1.8% 1.0% 2.8%<br />
Tabelle 1: Aufteilung der Mittel für den Gehaltsaufstieg 2009 - 2013<br />
3.2 Verwendung der Mittel für den Gehaltsaufstieg 2014<br />
Die Finanzdirektion schlägt in Absprache mit der Erziehungsdirektion vor, die zur Verfügung<br />
stehenden Mittel von 1.5 Prozent der Lohnsumme ausschliesslich für den individuellen Gehaltsaufstieg<br />
einzusetzen. Wegen der voraussichtlich negativen Jahresteuerung soll kein<br />
genereller Gehaltsaufstieg (Teuerungsausgleich) gewährt werden.<br />
Im Folgenden wird aufgezeigt, wie die Mittel für das <strong>Kanton</strong>spersonal und die Lehrkräfte konkret<br />
verteilt werden sollen. Anschliessend wird auf die spezielle Situation des subventionierten<br />
Bereichs und der Hochschulen eingegangen.<br />
3.2.1 <strong>Kanton</strong>spersonal: Leistungsaufstieg mit Korrekturmöglichkeiten<br />
Für das <strong>Kanton</strong>spersonal stehen Mittel in der Höhe von rund CHF 17.2 Mio. Franken zur Verfügung.<br />
Dieser Betrag entspricht 1.5 Prozent der Lohnsumme und versteht sich inkl. den 0.5<br />
Prozent aus Rotationsgewinnen. Darin nicht enthalten sind die Kosten für Verdiensterhöhungsbeiträge<br />
an die Pensionskasse sowie die Lohnmassnahmen der Hochschulen. Die Mittel<br />
sollen wie folgt eingesetzt werden:<br />
Mitarbeitenden, welche der Leistungs- und Verhaltensbeurteilung unterliegen, sollen in<br />
der Regel Gehaltsstufen gemäss den Bestimmungen des ordentlichen Leistungsaufstiegs<br />
nach Art. 44 Personalverordnung (PV) gewährt werden. Gestützt auf diese Grundlage können<br />
je nach Beurteilung aus dem Mitarbeitendengespräch maximal wie folgt Gehaltsstufen angerechnet<br />
werden:<br />
Beurteilung aus dem Mitarbeitendengespräch<br />
Beurteilung A++<br />
Beurteilung A+<br />
Beurteilung A<br />
Max. anrechenbare Gehaltsstufen<br />
max. 10 Gehaltsstufen<br />
max. 6 Gehaltsstufen<br />
max. 3 Gehaltsstufen<br />
Tabelle 2: Maximal anrechenbare Gehaltsstufen gemäss Art. 44 PV<br />
Letzte Bearbeitung: 27.11.2013 / Version: 1 / Dok.-Nr.: / Geschäftsnummer: Seite 3 von 6<br />
Nicht klassifiziert
Der <strong>Regierungsrat</strong> des <strong>Kanton</strong>s <strong>Bern</strong><br />
Mitarbeitenden, welche über eine Beurteilung A oder höher verfügen und einen ausgeprägten<br />
Lohnrückstand aufweisen, können zusätzliche Gehaltsstufen gemäss Art. 51 Abs. 2<br />
PV gewährt werden. Insgesamt können aus dem ordentlichen Leistungsaufstieg und den Korrekturmassnahmen<br />
maximal zehn Gehaltsstufen angerechnet werden. Diese Limite entspricht<br />
der in Art. 44 PV definierten Obergrenze für die Anrechnung von Gehaltsstufen. Ausserdem<br />
soll mit dieser Grenze vermieden werden, dass einzelnen Mitarbeitenden zu Lasten<br />
anderer Mitarbeitenden ein zu grosser Gehaltsaufstieg gewährt wird. Die Mittel für diese Korrekturen<br />
werden nicht (wie in den Jahren 2011 und 2012) gesondert zur Verfügung gestellt,<br />
sondern sind in den zuvor erwähnten 1.5 Prozent enthalten. Aufgrund der grossen Vielfalt der<br />
Ämter der <strong>Kanton</strong>sverwaltung bezüglich Grösse und Personalstruktur bestehen grosse Unterschiede<br />
bezüglich der Frage, ob und in welchem Umfang Mittel für Korrekturmöglichkeiten<br />
eingesetzt werden sollen. Nach Ansicht der Finanzdirektion soll deshalb auf eine fixe Vorgabe<br />
verzichtet und dieser Entscheid den Amtsleitungen als Personalführungsaufgabe überlassen<br />
werden.<br />
Jenen Mitarbeitenden, mit welchen keine Leistungs- und Verhaltensbeurteilung durchgeführt<br />
werden kann und welche deshalb dem automatischen Aufstieg unterliegen (bspw. Professorinnen<br />
und Professoren, Pfarrerinnen und Pfarrer, Richterinnen und Richter), werden drei<br />
Gehaltsstufen angerechnet. Mit der Gewährung von drei Gehaltsstufen werden 1.5 Prozent<br />
der Lohnsumme der Mitarbeitenden mit automatischem Aufstieg ausgeschöpft. Zusätzliche<br />
individuelle Korrekturen sind deshalb nicht möglich. Gestützt auf Art. 47 Abs. 2 PV ist Mitarbeitenden<br />
mit Leistungsaufstieg und Mitarbeitenden mit automatischem Aufstieg eine vergleichbare<br />
Gehaltsentwicklung zu ermöglichen. Dem wird damit Rechnung getragen, dass für<br />
beide Personalkategorien je 1.5 Prozent ihrer Lohnsumme eingesetzt werden und dass damit<br />
beiden Kategorien durchschnittlich gleich viele Gehaltsstufen gewährt werden können.<br />
Zusammengefasst können für das <strong>Kanton</strong>spersonal Gehaltsstufen gemäss folgender Tabelle<br />
zugeteilt werden.<br />
Beurteilung aus dem<br />
Mitarbeitendengespräch<br />
Max. Stufen mit<br />
ordentlichem Aufstieg<br />
gem. Art. 44 PV<br />
Max. Stufen inkl.<br />
Korrekturmöglichkeiten<br />
Durchschnittlich<br />
anrechenbare Stufen mit<br />
1.5% 1<br />
Beurteilung A++ 10 Gehaltsstufen 10 Gehaltsstufen Ø 6 Gehaltsstufen<br />
Beurteilung A+ 6 Gehaltsstufen 10 Gehaltsstufen Ø 3 Gehaltsstufen<br />
Beurteilung A 3 Gehaltsstufen 10 Gehaltsstufen Ø 2 Gehaltsstufen<br />
Beurteilung B und C - - -<br />
Beurteilungen A++ bis C<br />
Ø 2.6 Gehaltsstufen<br />
Automatischer Aufstieg 3 Gehaltsstufen - Ø 2.7 Gehaltsstufen 2<br />
Tabelle 3: Anrechenbare Gehaltsstufen für das <strong>Kanton</strong>spersonal per 1. Januar 2014<br />
1 Die ausgewiesenen Durchschnitte stützen sich auf die Annahme, dass die Verteilung der Beurteilungsstufen ungefähr gleich<br />
ausfällt wie in den vergangenen Jahren (Anteil Mitarbeitende mit A++ ca. 5%, A+ ca. 38%, A ca. 55% sowie B und C total ca.<br />
2%). Je nach Beurteilungspraxis bei den Mitarbeitendengesprächen 2013 und der Zuteilung von Gehaltsstufen sind auch andere<br />
Durchschnittswerte als die ausgewiesenen 6, 3 bzw. 2 Stufen denkbar.<br />
2 Der Durchschnittswert ist kleiner als drei Stufen, da rund 7 Prozent aller Mitarbeitenden mit automatischem Aufstieg bereits im<br />
Maximum der Gehaltsklasse (Stufe 80) eingestuft sind.<br />
Letzte Bearbeitung: 27.11.2013 / Version: 1 / Dok.-Nr.: / Geschäftsnummer: Seite 4 von 6<br />
Nicht klassifiziert
Der <strong>Regierungsrat</strong> des <strong>Kanton</strong>s <strong>Bern</strong><br />
Bei Mitarbeitenden in den Einstiegsstufen gelangt der beschleunigte Aufstieg gemäss Art. 7<br />
der Einstiegsstufenverordnung (ESV) zur Anwendung, d.h. die im Rahmen des Gehaltsaufstiegs<br />
diesen Mitarbeitenden angerechneten Stufen werden bis zur Erreichung des Grundgehalts<br />
verdoppelt. Die dafür benötigten Mittel sind in dem unter Ziffer 3.2.1 erwähnten Betrag<br />
nicht enthalten, im Voranschlag 2014 jedoch eingestellt.<br />
Kann eine Direktion im Budgetvollzug 2014 den Saldo einer Produktgruppe bzw. den Saldo<br />
der Laufenden Rechnung aufgrund ungenügender Rotationsgewinne nicht einhalten, ist eine<br />
Budgetüberschreitung im entsprechenden Umfang zu bewilligen. Der vorgegebene Rahmen<br />
von insgesamt 1.5 Prozent der Lohnsumme darf nicht überschritten werden. Die Finanzdirektion<br />
stellt den Direktionen hierfür eine Mustervorlage zur Verfügung und kann mehrere Nachkredite<br />
zu Sammelbeschlüssen zusammenfassen.<br />
3.2.2 Lehrkräfte<br />
Für die Lehrkräfte und Schulleitungen stehen ebenfalls Mittel im Umfang von 1.5 Prozent der<br />
Lohnsumme zur Verfügung. Diese sollen grundsätzlich wie folgt eingesetzt werden:<br />
Sofern die Lehrkräfte am 1. August 2014 noch nicht das Maximalgehalt erhalten und im Sinne<br />
von Art. 32 Abs. 1 der Verordnung über die Anstellung der Lehrkräfte (LAV) über ein Praxisjahr<br />
verfügen, erhalten sie<br />
• vier Gehaltsstufen, wenn sie zu diesem Zeitpunkt über eine Berufserfahrung von einem<br />
Jahr bis und mit sieben Jahren verfügen,<br />
• drei Gehaltsstufen, wenn sie zu diesem Zeitpunkt über eine Berufserfahrung von acht<br />
bis und mit 17 Jahren verfügen oder<br />
• zwei Gehaltsstufen, wenn sie zu diesem Zeitpunkt über eine Berufserfahrung von 18<br />
Jahren oder mehr verfügen.<br />
Zusätzlich sollen individuelle Korrekturen zur Aufhebung von Gehaltsrückständen vorgenommen<br />
werden. Prioritär erhalten Lehrkräfte dann zusätzliche Gehaltsstufen, wenn ihre Einstufung<br />
den grössten Abstand zur vorangehend beschriebenen und angestrebten Gehaltsentwicklung<br />
aufweist.<br />
3.2.3 Subventionierter Bereich<br />
Für das <strong>Kanton</strong>spersonal und die Lehrkräfte können wie dargestellt insgesamt 1.5 Prozent der<br />
Lohnsumme für den Gehaltsaufstieg eingesetzt werden (1.0 Prozent ordentlich budgetierte<br />
Mittel und 0.5 Prozent aus Rotationsgewinnen). Für den subventionierten Bereich stellt der<br />
<strong>Kanton</strong> die ordentlich budgetierten Mittel von 1.0 Prozent zur Verfügung. Die Betriebe sind<br />
frei, die in ihrem eigenen Bereich anfallenden Rotationsgewinne zusätzlich für Lohnmassnahmen<br />
einzusetzen. Der <strong>Kanton</strong> verfügt über keine Information, wie hoch die Rotationsgewinne<br />
in den einzelnen Institutionen ausfallen. Massgebend für die Finanzierung von Lohnmassnahmen<br />
in den subventionierten Betrieben durch den <strong>Kanton</strong> ist die nominelle Erhöhung<br />
der Lohnsumme des <strong>Kanton</strong>s für das <strong>Kanton</strong>spersonal und die Lehrkräfte von 1.0 Prozent.<br />
3.2.4 Hochschulen<br />
Die Hochschulen des <strong>Kanton</strong>s <strong>Bern</strong> wurden bzw. werden in das sog. Beitragssystem überführt<br />
(Universität <strong>Bern</strong> per 1. Januar 2013, <strong>Bern</strong>er Fachhochschule und die Pädagogische Hochschule<br />
<strong>Bern</strong> per 1. Januar 2014). Dies bedeutet, dass die Rechnungen der Hochschulen vom<br />
Letzte Bearbeitung: 27.11.2013 / Version: 1 / Dok.-Nr.: / Geschäftsnummer: Seite 5 von 6<br />
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Der <strong>Regierungsrat</strong> des <strong>Kanton</strong>s <strong>Bern</strong><br />
<strong>Kanton</strong> abgekoppelt werden und nicht mehr Teil der Staatsrechnung sind. Die Finanzierung<br />
dieser Institutionen erfolgt pauschal über einen jährlichen <strong>Kanton</strong>sbeitrag. Aus diesem sind<br />
auch die Lohnmassnahmen zu finanzieren.<br />
Personalrechtlich hat die Einführung des Beitragssystems jedoch keinen unmittelbaren Einfluss.<br />
Für die Mitarbeitenden der Hochschulen gilt weiterhin die kantonale Personalgesetzgebung<br />
(vgl. Art. 18 des Gesetzes über die Universität, Art. 18 des Gesetzes über die <strong>Bern</strong>er<br />
Fachhochschule und Art. 19 des Gesetzes über die deutschsprachige Pädagogische Hochschule).<br />
Dies bedeutet, dass auch die Hochschulen nach wie vor die vom <strong>Regierungsrat</strong> beschlossenen<br />
Lohnmassnahmen umsetzen müssen.<br />
Der <strong>Kanton</strong>sbeitrag an die Hochschulen kann nach erfolgter Beschlussfassung durch den<br />
<strong>Regierungsrat</strong> nicht mehr angepasst werden. Aus diesem Grund sind die Hochschulen nicht<br />
berechtigt, als Folge der Gehaltsmassnahmen einen Nachkredit zu beantragen. Erst im Folgejahr<br />
können allfällige Anpassungen bei der nächstmaligen Festlegung des <strong>Kanton</strong>sbeitrags an<br />
die Hochschulen berücksichtigt werden.<br />
4 Antrag<br />
Gestützt auf diese Ausführungen beantragt die Finanzdirektion dem <strong>Regierungsrat</strong>, die beiliegenden<br />
Beschlussesentwürfe zu genehmigen.<br />
Kopie an:<br />
- PA-Dok, LM, KDE<br />
- Bie, RB, Eng, Lr, Ae, AH, Ch, St, GS-Dok<br />
Beilagen:<br />
• Beschlussesentwurf „Lohnmassnahmen 2014. Grundsatzentscheid“<br />
• Beschlussesentwurf „<strong>Kanton</strong>spersonal und Lehrkräfte. Individueller Gehaltsaufstieg 2014“<br />
• Entwurf Kurzinformation aus dem <strong>Regierungsrat</strong><br />
Letzte Bearbeitung: 27.11.2013 / Version: 1 / Dok.-Nr.: / Geschäftsnummer: Seite 6 von 6<br />
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