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Vortrag - Regierungsrat - Kanton Bern

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Der <strong>Regierungsrat</strong><br />

des <strong>Kanton</strong>s <strong>Bern</strong><br />

Le Conseil-exécutif<br />

du canton de <strong>Bern</strong>e<br />

<strong>Vortrag</strong><br />

Datum RR-Sitzung: 4. Dezember 2013<br />

Direktion:<br />

Finanzdirektion<br />

Geschäftsnummer:<br />

Klassifizierung:<br />

Nicht klassifiziert<br />

Lohnmassnahmen 2014. Grundsatzentscheid<br />

<strong>Kanton</strong>spersonal und Lehrkräfte. Individueller Gehaltsaufstieg 2014<br />

1 Ausgangslage<br />

Im Rahmen des Planungsprozesses zur Erstellung des Voranschlags 2014 und des Aufgahat<br />

der <strong>Regierungsrat</strong> entschieden, im Voranschlag 2014 für den<br />

ben-/Finanzplans 2015-2017<br />

Gehaltsaufstieg 2014 1.0 Prozent der Lohnsumme einzustellen. Gestützt auf diese Planungs-<br />

vorgabe wurden im Voranschlag 2014 rund CHF 65 Millionen (inkl. Verdiensterhöhungsbei-<br />

träge an die Pensionskassen) und in den Folgejahren rund CHF 29 Millionen<br />

für die Lohneingestellt.<br />

Im Vergleich zu frü-<br />

massnahmen 2014 des <strong>Kanton</strong>spersonals und der Lehrkräfte heren Jahren sind diese Werte ohne die Lohnmassnahmen bei den drei Hochschulen (Universität<br />

<strong>Bern</strong>, <strong>Bern</strong>er Fachhochschule und Pädagogische Hochschule <strong>Bern</strong>) zu verstehen. Ab<br />

dem Jahr 2014 kommt erstmals für alle Hochschulen das sog. Beitragssystem als neuer Finanzierungsmechanismus<br />

zur Anwendung. Siehe dazu die Ausführungen unter Ziffer 3.2.4.<br />

Darüber hinaus stehen zusätzlich 0.5 Prozent der Lohnsumme aus Rotationsgewinnen für<br />

Lohnmassnahmen zur Verfügung, welche nicht im Voranschlag als zusätzliche nominelle Erhöhung<br />

einzustellen sind. Insgesamt können per 1. Januar 2014 somit Lohnmassnahmen im<br />

Umfang von 1.5 Prozent umgesetzt werden.<br />

In der Novembersession 2013 hat der Grosse Rat den Voranschlag 2014<br />

verabschiedet. Diezusätzlichen<br />

0.5 Pro-<br />

ser enthält finanzielle Mittel für Lohnmassnahmen von 1.0 Prozent. Die zent aus Rotationsgewinnen waren nicht Gegenstand der Budgetberatung des Grossen Rates.<br />

Im Zusammenhang mit der Verabschiedung der LAG-/PG-Vorlage in der Septembersesdass<br />

in den kommenden Jahren Mittel im<br />

sion 2013 war es jedoch politisch unbestritten, Umfang von mindestens 1.5 Prozent der Lohnsumme für individuelle Lohnmassnahmen<br />

vorgesehen werden sollen. Weder im Vorfeld noch anlässlich der Budgetdebatte in der No-<br />

vembersession 2013 wurde diese politische Zielsetzung bestritten. Dem <strong>Regierungsrat</strong> obliegt<br />

es nun, die Lohnmassnahmen im Umfang von 1.5 Prozent der Lohnsumme formell zu be-<br />

schliessen und über die Verteilung der Mittel zu befinden.<br />

12|00|O|2<br />

Letzte Bearbeitung: 27.11.2013 / Version: 1 / Dok.-Nr.:<br />

Nicht klassifiziert<br />

/ Geschäftsnummer:<br />

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Der <strong>Regierungsrat</strong> des <strong>Kanton</strong>s <strong>Bern</strong><br />

2 Rahmenbedingungen<br />

2.1 Wirtschaftliche Rahmenbedingungen<br />

Zur Beurteilung des jährlich festzulegenden generellen Gehaltsaufstiegs (Teuerungsausgleich)<br />

stützt sich der <strong>Regierungsrat</strong> jeweils auf die September-Prognose des Bundesamtes<br />

für Statistik über die mittlere Jahresteuerung. Diese beträgt für das Jahr 2013 minus 0.1<br />

Prozent und ist damit wie bereits letztes Jahr leicht negativ.<br />

2.2 Personalpolitische Rahmenbedingungen<br />

Bei den personalpolitischen Rahmenbedingungen fallen vor allem die teilweise markanten<br />

Lohnrückstände des <strong>Kanton</strong>spersonals und der Lehrkräfte gegenüber vielen relevanten<br />

Konkurrenten auf dem Arbeitsmarkt ins Gewicht. Über diese Rückstände, welche bei den 30-<br />

bis 45-Jährigen besonders ausgeprägt sind („Delle“), hat die Finanzdirektion den <strong>Regierungsrat</strong><br />

und auch den Grossen Rat bereits verschiedentlich informiert.<br />

Ferner sind die Gehaltserhöhungen anderer Arbeitgeber von Interesse. Die diesbezüglich<br />

kommunizierten Werte anderer Arbeitgeber sind jedoch nur bedingt vergleichbar mit den vom<br />

<strong>Kanton</strong> <strong>Bern</strong> für 2014 vorgesehenen Lohnmassnahmen. Der <strong>Kanton</strong> <strong>Bern</strong> kommuniziert jeweils<br />

umfassend sämtliche Lohnmassnahmen, d.h. die generellen und die individuellen Anpassungen.<br />

Zudem wird auch der aus Rotationsgewinnen finanzierte Teil der Lohnmassnahmen<br />

bekanntgegeben. Viele andere Arbeitgeber kommunizieren hingegen nur die Erhöhung<br />

der Gesamtlohnsumme, nicht aber jene Lohnmassnahmen, welche aus der Erhöhung der<br />

Gesamtlohnsumme und den Rotationsgewinnen finanziert werden (bspw. die Bundesverwaltung<br />

oder die Stadt <strong>Bern</strong>). Unter Berücksichtigung der explizit kommunizierten Lohnmassnahmen<br />

sowie weiterer, nicht kommunizierter Lohnmassnahmen anderer Arbeitgeber bewegen<br />

sich die vom <strong>Kanton</strong> <strong>Bern</strong> für 2014 vorgesehenen Lohnmassnahmen von 1.5 Prozent auf<br />

dem Niveau anderer Arbeitgeber, teilweise auch deutlich darunter (z.B. im Vergleich zur Bundesverwaltung).<br />

3 Festlegung der Lohnmassnahmen 2014<br />

3.1 Gehaltsaufstieg in den letzten Jahren<br />

In der Vergangenheit wurden die zur Verfügung stehenden Mittel in der Regel teils für den<br />

generellen Gehaltsaufstieg (Teuerungsausgleich), teils für den individuellen Gehaltsaufstieg<br />

(Leistungsaufstieg) verwendet. Ausserdem wurden in den Jahren 2011 und 2012 zusätzliche<br />

Mittel für gezielte geringfügige Korrekturmassnahmen bei Mitarbeitenden mit überdurchschnittlichen<br />

Lohnrückständen eingesetzt. Bei den Lehrkräften wurden diese zusätzlichen<br />

Mittel für einen beschleunigten individuellen Gehaltsaufstieg von Personen mit geringerer Berufserfahrung<br />

verwendet. Die folgende Tabelle zeigt, wie die Mittel in den letzten fünf Jahren<br />

verteilt worden sind:<br />

Letzte Bearbeitung: 27.11.2013 / Version: 1 / Dok.-Nr.: / Geschäftsnummer: Seite 2 von 6<br />

Nicht klassifiziert


Der <strong>Regierungsrat</strong> des <strong>Kanton</strong>s <strong>Bern</strong><br />

Gehaltsaufstieg 2013 2012 2011 2010 2009<br />

Durchschnittliche Jahresteuerung<br />

im Vorjahr<br />

Genereller Gehaltsaufstieg<br />

(Teuerungsausgleich)<br />

Individueller Gehaltsaufstieg<br />

(Leistungsaufstieg)<br />

-0.7% 0.2% 0.7% -0.5% 2.4%<br />

- 0.4% 0.7% 0.3% 2.8%<br />

0.4% 0.9% 1.0% 0.7% -<br />

Individuelle Korrekturen - 0.2% 0.1% - -<br />

Total Gehaltsaufstieg<br />

(nicht teuerungsbereinigt)<br />

0.4% 1.5% 1.8% 1.0% 2.8%<br />

Tabelle 1: Aufteilung der Mittel für den Gehaltsaufstieg 2009 - 2013<br />

3.2 Verwendung der Mittel für den Gehaltsaufstieg 2014<br />

Die Finanzdirektion schlägt in Absprache mit der Erziehungsdirektion vor, die zur Verfügung<br />

stehenden Mittel von 1.5 Prozent der Lohnsumme ausschliesslich für den individuellen Gehaltsaufstieg<br />

einzusetzen. Wegen der voraussichtlich negativen Jahresteuerung soll kein<br />

genereller Gehaltsaufstieg (Teuerungsausgleich) gewährt werden.<br />

Im Folgenden wird aufgezeigt, wie die Mittel für das <strong>Kanton</strong>spersonal und die Lehrkräfte konkret<br />

verteilt werden sollen. Anschliessend wird auf die spezielle Situation des subventionierten<br />

Bereichs und der Hochschulen eingegangen.<br />

3.2.1 <strong>Kanton</strong>spersonal: Leistungsaufstieg mit Korrekturmöglichkeiten<br />

Für das <strong>Kanton</strong>spersonal stehen Mittel in der Höhe von rund CHF 17.2 Mio. Franken zur Verfügung.<br />

Dieser Betrag entspricht 1.5 Prozent der Lohnsumme und versteht sich inkl. den 0.5<br />

Prozent aus Rotationsgewinnen. Darin nicht enthalten sind die Kosten für Verdiensterhöhungsbeiträge<br />

an die Pensionskasse sowie die Lohnmassnahmen der Hochschulen. Die Mittel<br />

sollen wie folgt eingesetzt werden:<br />

Mitarbeitenden, welche der Leistungs- und Verhaltensbeurteilung unterliegen, sollen in<br />

der Regel Gehaltsstufen gemäss den Bestimmungen des ordentlichen Leistungsaufstiegs<br />

nach Art. 44 Personalverordnung (PV) gewährt werden. Gestützt auf diese Grundlage können<br />

je nach Beurteilung aus dem Mitarbeitendengespräch maximal wie folgt Gehaltsstufen angerechnet<br />

werden:<br />

Beurteilung aus dem Mitarbeitendengespräch<br />

Beurteilung A++<br />

Beurteilung A+<br />

Beurteilung A<br />

Max. anrechenbare Gehaltsstufen<br />

max. 10 Gehaltsstufen<br />

max. 6 Gehaltsstufen<br />

max. 3 Gehaltsstufen<br />

Tabelle 2: Maximal anrechenbare Gehaltsstufen gemäss Art. 44 PV<br />

Letzte Bearbeitung: 27.11.2013 / Version: 1 / Dok.-Nr.: / Geschäftsnummer: Seite 3 von 6<br />

Nicht klassifiziert


Der <strong>Regierungsrat</strong> des <strong>Kanton</strong>s <strong>Bern</strong><br />

Mitarbeitenden, welche über eine Beurteilung A oder höher verfügen und einen ausgeprägten<br />

Lohnrückstand aufweisen, können zusätzliche Gehaltsstufen gemäss Art. 51 Abs. 2<br />

PV gewährt werden. Insgesamt können aus dem ordentlichen Leistungsaufstieg und den Korrekturmassnahmen<br />

maximal zehn Gehaltsstufen angerechnet werden. Diese Limite entspricht<br />

der in Art. 44 PV definierten Obergrenze für die Anrechnung von Gehaltsstufen. Ausserdem<br />

soll mit dieser Grenze vermieden werden, dass einzelnen Mitarbeitenden zu Lasten<br />

anderer Mitarbeitenden ein zu grosser Gehaltsaufstieg gewährt wird. Die Mittel für diese Korrekturen<br />

werden nicht (wie in den Jahren 2011 und 2012) gesondert zur Verfügung gestellt,<br />

sondern sind in den zuvor erwähnten 1.5 Prozent enthalten. Aufgrund der grossen Vielfalt der<br />

Ämter der <strong>Kanton</strong>sverwaltung bezüglich Grösse und Personalstruktur bestehen grosse Unterschiede<br />

bezüglich der Frage, ob und in welchem Umfang Mittel für Korrekturmöglichkeiten<br />

eingesetzt werden sollen. Nach Ansicht der Finanzdirektion soll deshalb auf eine fixe Vorgabe<br />

verzichtet und dieser Entscheid den Amtsleitungen als Personalführungsaufgabe überlassen<br />

werden.<br />

Jenen Mitarbeitenden, mit welchen keine Leistungs- und Verhaltensbeurteilung durchgeführt<br />

werden kann und welche deshalb dem automatischen Aufstieg unterliegen (bspw. Professorinnen<br />

und Professoren, Pfarrerinnen und Pfarrer, Richterinnen und Richter), werden drei<br />

Gehaltsstufen angerechnet. Mit der Gewährung von drei Gehaltsstufen werden 1.5 Prozent<br />

der Lohnsumme der Mitarbeitenden mit automatischem Aufstieg ausgeschöpft. Zusätzliche<br />

individuelle Korrekturen sind deshalb nicht möglich. Gestützt auf Art. 47 Abs. 2 PV ist Mitarbeitenden<br />

mit Leistungsaufstieg und Mitarbeitenden mit automatischem Aufstieg eine vergleichbare<br />

Gehaltsentwicklung zu ermöglichen. Dem wird damit Rechnung getragen, dass für<br />

beide Personalkategorien je 1.5 Prozent ihrer Lohnsumme eingesetzt werden und dass damit<br />

beiden Kategorien durchschnittlich gleich viele Gehaltsstufen gewährt werden können.<br />

Zusammengefasst können für das <strong>Kanton</strong>spersonal Gehaltsstufen gemäss folgender Tabelle<br />

zugeteilt werden.<br />

Beurteilung aus dem<br />

Mitarbeitendengespräch<br />

Max. Stufen mit<br />

ordentlichem Aufstieg<br />

gem. Art. 44 PV<br />

Max. Stufen inkl.<br />

Korrekturmöglichkeiten<br />

Durchschnittlich<br />

anrechenbare Stufen mit<br />

1.5% 1<br />

Beurteilung A++ 10 Gehaltsstufen 10 Gehaltsstufen Ø 6 Gehaltsstufen<br />

Beurteilung A+ 6 Gehaltsstufen 10 Gehaltsstufen Ø 3 Gehaltsstufen<br />

Beurteilung A 3 Gehaltsstufen 10 Gehaltsstufen Ø 2 Gehaltsstufen<br />

Beurteilung B und C - - -<br />

Beurteilungen A++ bis C<br />

Ø 2.6 Gehaltsstufen<br />

Automatischer Aufstieg 3 Gehaltsstufen - Ø 2.7 Gehaltsstufen 2<br />

Tabelle 3: Anrechenbare Gehaltsstufen für das <strong>Kanton</strong>spersonal per 1. Januar 2014<br />

1 Die ausgewiesenen Durchschnitte stützen sich auf die Annahme, dass die Verteilung der Beurteilungsstufen ungefähr gleich<br />

ausfällt wie in den vergangenen Jahren (Anteil Mitarbeitende mit A++ ca. 5%, A+ ca. 38%, A ca. 55% sowie B und C total ca.<br />

2%). Je nach Beurteilungspraxis bei den Mitarbeitendengesprächen 2013 und der Zuteilung von Gehaltsstufen sind auch andere<br />

Durchschnittswerte als die ausgewiesenen 6, 3 bzw. 2 Stufen denkbar.<br />

2 Der Durchschnittswert ist kleiner als drei Stufen, da rund 7 Prozent aller Mitarbeitenden mit automatischem Aufstieg bereits im<br />

Maximum der Gehaltsklasse (Stufe 80) eingestuft sind.<br />

Letzte Bearbeitung: 27.11.2013 / Version: 1 / Dok.-Nr.: / Geschäftsnummer: Seite 4 von 6<br />

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Der <strong>Regierungsrat</strong> des <strong>Kanton</strong>s <strong>Bern</strong><br />

Bei Mitarbeitenden in den Einstiegsstufen gelangt der beschleunigte Aufstieg gemäss Art. 7<br />

der Einstiegsstufenverordnung (ESV) zur Anwendung, d.h. die im Rahmen des Gehaltsaufstiegs<br />

diesen Mitarbeitenden angerechneten Stufen werden bis zur Erreichung des Grundgehalts<br />

verdoppelt. Die dafür benötigten Mittel sind in dem unter Ziffer 3.2.1 erwähnten Betrag<br />

nicht enthalten, im Voranschlag 2014 jedoch eingestellt.<br />

Kann eine Direktion im Budgetvollzug 2014 den Saldo einer Produktgruppe bzw. den Saldo<br />

der Laufenden Rechnung aufgrund ungenügender Rotationsgewinne nicht einhalten, ist eine<br />

Budgetüberschreitung im entsprechenden Umfang zu bewilligen. Der vorgegebene Rahmen<br />

von insgesamt 1.5 Prozent der Lohnsumme darf nicht überschritten werden. Die Finanzdirektion<br />

stellt den Direktionen hierfür eine Mustervorlage zur Verfügung und kann mehrere Nachkredite<br />

zu Sammelbeschlüssen zusammenfassen.<br />

3.2.2 Lehrkräfte<br />

Für die Lehrkräfte und Schulleitungen stehen ebenfalls Mittel im Umfang von 1.5 Prozent der<br />

Lohnsumme zur Verfügung. Diese sollen grundsätzlich wie folgt eingesetzt werden:<br />

Sofern die Lehrkräfte am 1. August 2014 noch nicht das Maximalgehalt erhalten und im Sinne<br />

von Art. 32 Abs. 1 der Verordnung über die Anstellung der Lehrkräfte (LAV) über ein Praxisjahr<br />

verfügen, erhalten sie<br />

• vier Gehaltsstufen, wenn sie zu diesem Zeitpunkt über eine Berufserfahrung von einem<br />

Jahr bis und mit sieben Jahren verfügen,<br />

• drei Gehaltsstufen, wenn sie zu diesem Zeitpunkt über eine Berufserfahrung von acht<br />

bis und mit 17 Jahren verfügen oder<br />

• zwei Gehaltsstufen, wenn sie zu diesem Zeitpunkt über eine Berufserfahrung von 18<br />

Jahren oder mehr verfügen.<br />

Zusätzlich sollen individuelle Korrekturen zur Aufhebung von Gehaltsrückständen vorgenommen<br />

werden. Prioritär erhalten Lehrkräfte dann zusätzliche Gehaltsstufen, wenn ihre Einstufung<br />

den grössten Abstand zur vorangehend beschriebenen und angestrebten Gehaltsentwicklung<br />

aufweist.<br />

3.2.3 Subventionierter Bereich<br />

Für das <strong>Kanton</strong>spersonal und die Lehrkräfte können wie dargestellt insgesamt 1.5 Prozent der<br />

Lohnsumme für den Gehaltsaufstieg eingesetzt werden (1.0 Prozent ordentlich budgetierte<br />

Mittel und 0.5 Prozent aus Rotationsgewinnen). Für den subventionierten Bereich stellt der<br />

<strong>Kanton</strong> die ordentlich budgetierten Mittel von 1.0 Prozent zur Verfügung. Die Betriebe sind<br />

frei, die in ihrem eigenen Bereich anfallenden Rotationsgewinne zusätzlich für Lohnmassnahmen<br />

einzusetzen. Der <strong>Kanton</strong> verfügt über keine Information, wie hoch die Rotationsgewinne<br />

in den einzelnen Institutionen ausfallen. Massgebend für die Finanzierung von Lohnmassnahmen<br />

in den subventionierten Betrieben durch den <strong>Kanton</strong> ist die nominelle Erhöhung<br />

der Lohnsumme des <strong>Kanton</strong>s für das <strong>Kanton</strong>spersonal und die Lehrkräfte von 1.0 Prozent.<br />

3.2.4 Hochschulen<br />

Die Hochschulen des <strong>Kanton</strong>s <strong>Bern</strong> wurden bzw. werden in das sog. Beitragssystem überführt<br />

(Universität <strong>Bern</strong> per 1. Januar 2013, <strong>Bern</strong>er Fachhochschule und die Pädagogische Hochschule<br />

<strong>Bern</strong> per 1. Januar 2014). Dies bedeutet, dass die Rechnungen der Hochschulen vom<br />

Letzte Bearbeitung: 27.11.2013 / Version: 1 / Dok.-Nr.: / Geschäftsnummer: Seite 5 von 6<br />

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Der <strong>Regierungsrat</strong> des <strong>Kanton</strong>s <strong>Bern</strong><br />

<strong>Kanton</strong> abgekoppelt werden und nicht mehr Teil der Staatsrechnung sind. Die Finanzierung<br />

dieser Institutionen erfolgt pauschal über einen jährlichen <strong>Kanton</strong>sbeitrag. Aus diesem sind<br />

auch die Lohnmassnahmen zu finanzieren.<br />

Personalrechtlich hat die Einführung des Beitragssystems jedoch keinen unmittelbaren Einfluss.<br />

Für die Mitarbeitenden der Hochschulen gilt weiterhin die kantonale Personalgesetzgebung<br />

(vgl. Art. 18 des Gesetzes über die Universität, Art. 18 des Gesetzes über die <strong>Bern</strong>er<br />

Fachhochschule und Art. 19 des Gesetzes über die deutschsprachige Pädagogische Hochschule).<br />

Dies bedeutet, dass auch die Hochschulen nach wie vor die vom <strong>Regierungsrat</strong> beschlossenen<br />

Lohnmassnahmen umsetzen müssen.<br />

Der <strong>Kanton</strong>sbeitrag an die Hochschulen kann nach erfolgter Beschlussfassung durch den<br />

<strong>Regierungsrat</strong> nicht mehr angepasst werden. Aus diesem Grund sind die Hochschulen nicht<br />

berechtigt, als Folge der Gehaltsmassnahmen einen Nachkredit zu beantragen. Erst im Folgejahr<br />

können allfällige Anpassungen bei der nächstmaligen Festlegung des <strong>Kanton</strong>sbeitrags an<br />

die Hochschulen berücksichtigt werden.<br />

4 Antrag<br />

Gestützt auf diese Ausführungen beantragt die Finanzdirektion dem <strong>Regierungsrat</strong>, die beiliegenden<br />

Beschlussesentwürfe zu genehmigen.<br />

Kopie an:<br />

- PA-Dok, LM, KDE<br />

- Bie, RB, Eng, Lr, Ae, AH, Ch, St, GS-Dok<br />

Beilagen:<br />

• Beschlussesentwurf „Lohnmassnahmen 2014. Grundsatzentscheid“<br />

• Beschlussesentwurf „<strong>Kanton</strong>spersonal und Lehrkräfte. Individueller Gehaltsaufstieg 2014“<br />

• Entwurf Kurzinformation aus dem <strong>Regierungsrat</strong><br />

Letzte Bearbeitung: 27.11.2013 / Version: 1 / Dok.-Nr.: / Geschäftsnummer: Seite 6 von 6<br />

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