Schienennetz-Benutzungsbedingungen der HLB Basis AG
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Schienennetznutzungsbedingungen sacht worden sind, trägt das EVU die dem Betreiber der Schienenwege entste- henden Kosten. Hat der Betreiber der Schienenwege zur Verursachung des Schadens beigetragen, so hängt die Ersatzpflicht von den Umständen, insbesondere davon ab, wie weit der Schaden überwiegend von dem einen oder dem anderen verursacht worden ist. Ist ein Verursacher nicht feststellbar, bestimmt sich die Haftung nach Punkt 6.4. Stand: 23.09.2010 Seite 26 von 64 - Allgemeiner Teil -
Schienennetz-Benutzungsbedingungen Besonderer Teil (SNB-BT) Stand: 10.12.2009 Seite 27 von 64 - Besonderer Teil -
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<strong>Schienennetz</strong>nutzungsbedingungen<br />
sacht worden sind, trägt das EVU die dem Betreiber <strong>der</strong> Schienenwege entste-<br />
henden Kosten. Hat <strong>der</strong> Betreiber <strong>der</strong> Schienenwege zur Verursachung des<br />
Schadens beigetragen, so hängt die Ersatzpflicht von den Umständen, insbeson<strong>der</strong>e<br />
davon ab, wie weit <strong>der</strong> Schaden überwiegend von dem einen o<strong>der</strong> dem<br />
an<strong>der</strong>en verursacht worden ist. Ist ein Verursacher nicht feststellbar, bestimmt<br />
sich die Haftung nach Punkt 6.4.<br />
Stand: 23.09.2010 Seite 26 von 64 - Allgemeiner Teil -