Schienennetz-Benutzungsbedingungen der HLB Basis AG
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<strong>Schienennetz</strong>nutzungsbedingungen<br />
zu beseitigen. Es hat insbeson<strong>der</strong>e dafür Sorge zu tragen, dass die Schienenwege<br />
nicht über das vertraglich vereinbarte Maß hinaus in Anspruch genommen<br />
werden (z.B. durch liegengebliebene Züge). In jedem Falle ist auch <strong>der</strong> Betreiber<br />
<strong>der</strong> Schienenwege je<strong>der</strong>zeit berechtigt, die Störung in <strong>der</strong> Betriebsabwicklung auf<br />
Kosten des Verursachers zu beseitigen (z.B. durch Abschleppen liegengebliebener<br />
Züge).<br />
5.3.6 Der Betreiber <strong>der</strong> Schienenwege hat Störungen in <strong>der</strong> Betriebsabwicklung, die<br />
seinem Verantwortungsbereich zuzurechnen sind (z. B. Ausfall von Steuerungs-,<br />
Sicherungs- und Kommunikationssystemen, Weichenstörungen), unverzüglich zu<br />
beseitigen.<br />
5.4 Prüfungs- und Betretungsrecht, Weisungsbefugnis<br />
Der Betreiber <strong>der</strong> Schienenwege hat auf seinem Betriebsgelände das Recht, sich<br />
je<strong>der</strong>zeit davon zu überzeugen, dass das EVU seinen vertraglichen Pflichten<br />
nachkommt. Soweit es zur Gewährleistung eines sicheren und ordnungsgemäßen<br />
Betriebes notwendig ist, können dazu legitimierte Personale des Betrei-<br />
bers <strong>der</strong> Schienenwege Fahrzeuge, Anlagen und Einrichtungen des EVU betreten<br />
und dem Personal des EVU Weisungen erteilen. Das Personal des EVU hat<br />
den Weisungen Folge zu leisten.<br />
5.5 Mitfahrt im Führerraum<br />
5.5.1 Der Betreiber <strong>der</strong> Schienenwege bzw. seine von ihm dazu legitimierten Personale<br />
dürfen, um sich vom ordnungsgemäßen Zustand <strong>der</strong> Eisenbahninfrastruktur über-<br />
zeugen zu können, nach vorheriger Abstimmung mit den gemäß Punkt 5.1.3 benannten<br />
Personen bzw. Stellen in den Führerräumen <strong>der</strong> Fahrzeuge des EVU<br />
mitfahren.<br />
5.5.2 Die Mitfahrt erfolgt unentgeltlich, sofern nicht das EVU ausdrücklich ein<br />
angemessenes Entgelt verlangt.<br />
Stand: 23.09.2010 Seite 21 von 64 - Allgemeiner Teil -