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Schienennetz-Benutzungsbedingungen der HLB Basis AG

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<strong>Schienennetz</strong>nutzungsbedingungen<br />

zu beseitigen. Es hat insbeson<strong>der</strong>e dafür Sorge zu tragen, dass die Schienenwege<br />

nicht über das vertraglich vereinbarte Maß hinaus in Anspruch genommen<br />

werden (z.B. durch liegengebliebene Züge). In jedem Falle ist auch <strong>der</strong> Betreiber<br />

<strong>der</strong> Schienenwege je<strong>der</strong>zeit berechtigt, die Störung in <strong>der</strong> Betriebsabwicklung auf<br />

Kosten des Verursachers zu beseitigen (z.B. durch Abschleppen liegengebliebener<br />

Züge).<br />

5.3.6 Der Betreiber <strong>der</strong> Schienenwege hat Störungen in <strong>der</strong> Betriebsabwicklung, die<br />

seinem Verantwortungsbereich zuzurechnen sind (z. B. Ausfall von Steuerungs-,<br />

Sicherungs- und Kommunikationssystemen, Weichenstörungen), unverzüglich zu<br />

beseitigen.<br />

5.4 Prüfungs- und Betretungsrecht, Weisungsbefugnis<br />

Der Betreiber <strong>der</strong> Schienenwege hat auf seinem Betriebsgelände das Recht, sich<br />

je<strong>der</strong>zeit davon zu überzeugen, dass das EVU seinen vertraglichen Pflichten<br />

nachkommt. Soweit es zur Gewährleistung eines sicheren und ordnungsgemäßen<br />

Betriebes notwendig ist, können dazu legitimierte Personale des Betrei-<br />

bers <strong>der</strong> Schienenwege Fahrzeuge, Anlagen und Einrichtungen des EVU betreten<br />

und dem Personal des EVU Weisungen erteilen. Das Personal des EVU hat<br />

den Weisungen Folge zu leisten.<br />

5.5 Mitfahrt im Führerraum<br />

5.5.1 Der Betreiber <strong>der</strong> Schienenwege bzw. seine von ihm dazu legitimierten Personale<br />

dürfen, um sich vom ordnungsgemäßen Zustand <strong>der</strong> Eisenbahninfrastruktur über-<br />

zeugen zu können, nach vorheriger Abstimmung mit den gemäß Punkt 5.1.3 benannten<br />

Personen bzw. Stellen in den Führerräumen <strong>der</strong> Fahrzeuge des EVU<br />

mitfahren.<br />

5.5.2 Die Mitfahrt erfolgt unentgeltlich, sofern nicht das EVU ausdrücklich ein<br />

angemessenes Entgelt verlangt.<br />

Stand: 23.09.2010 Seite 21 von 64 - Allgemeiner Teil -

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