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18.11.2014 Aufrufe

VOLL GESUND– ODER WAS!? © kallejipp / photocase.com Lutz Diesner, Referat Schwerbehindertenvertretung „Du bist nicht voll gesund – damit bekommst du nie im Leben einen Job als Lehrer und schon gar nicht als Beamter. Wenn du das irgendwo angibst, hast du keine Chance auf Einstellung…“ Diesen oder ähnliche Sätze höre ich heute noch oft von Neueinsteigern oder Lehramtsanwärtern in meinen Beratungsgesprächen als Schwerbehindertenvertretung. Ich habe oft genug diese, nicht mal schlecht gemeinten Ratschläge seit meiner Schulzeit Mitte der 90er-Jahre zu hören bekommen. Dabei bin ich während meines Studiums und meiner Ausbildung für ein Lehramt, die inzwischen nun fast 20 Jahre zurückliegen, aufgrund eines gewissen offenen Umgangs mit meiner Behinderung fast durchgängig auf Verständnis gestoßen. Stets erhielt ich – falls notwendig – die erforderlichen Hilfen, um meine Berufsausbildung erfolgreich abschließen zu können und wurde dann als Lehrer in das Beamtenverhältnis beim Land NRW eingestellt. Diese haben sich grundlegend mit der Novellierung des Sozialgesetzbuches IX (SGB IX) und den sich daraus ergebenden Richtlinien (RiLi), insbesondere für die Beschäftigung im öffentlichen Dienst, zugunsten behinderter Menschen geändert. Inzwischen kann man beobachten, dass im Bereich des öffentlichen Dienstes eine große Sensibilität gegenüber dem Thema Behinderung vorhanden ist. Das möchte ich am folgenden Beispiel verdeutlichen: Eine Lehramtsanwärterin hatte eine in der Familie vererbte, nicht sofort erkennbare besondere Seh- und Höreinschränkung. Eine entsprechende Schwerbehinderung wurde festgestellt. Sie machte aufgrund eines Ratschlags ihrer Eltern keine Angaben, dass eine Schwerbehinderung vorliegt. Während der Ausbildungszeit gab es dann Probleme in der Kommunikation im Seminar, im Kollegium und besonders vor den Klassen. Mentoren, Schulleitung und Seminar hielten sie dadurch einstimmig für nicht geeignet, den Lehrerberuf überhaupt auszuüben, trotz guter Studienergebnisse. Eine für die Kollegin gravierende und u. U. stark lebensverändernde Situation und Lage war entstanden! Oft stammen Aussagen wie der Einführungssatz noch aus der Generation unserer Eltern und Großeltern. Es soll sogar heute noch schlecht informierte Schulleitungen, Schulräte und Ausbilder geben, die in Unterhaltungen inoffiziell und zwischen den Zeilen raten, sich mit der Bekanntgabe seiner gesundheitlichen Einschränkungen weitestgehend zurückzuhalten, um persönliche Nachteile zu vermeiden. Meistens fehlen diesen Leuten aber nur die richtigen Informationen über die rechtlichen Grundlagen, welche die Integration und die berufliche Teilhabe von Behinderten oder Schwerbehinderten regeln. Erst nach Offenbarung der Schwerbehinderung war es im weiteren Verlauf dieses Falles noch möglich, die Ausbildung erfolgreich zu beenden. Das gestaltete sich äußerst schwierig und gelang nur mit Hilfe eines wohlwollenden Zusammenwirkens aller Ausbildungsbeteiligten und der zuständigen Schwerbehindertenvertretung. Fazit: Wenn die Kollegin frühzeitig ihre Schwerbehinderung angegeben und die Beratung der Schwerbehindertenvertretung in Anspruch genommen hätte, wären diese Probleme nicht entstanden! 18

Mein Rat daher für alle gesundheitlich beeinträchtigten Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter: Nehmen Sie unbedingt rechtzeitig Kontakt mit Ihrer zuständigen Schwerbehindertenvertretung auf; am besten vor oder zu Beginn der Ausbildung. Ihre Schwerbehindertenvertretung kennt die rechtlichen Grundlagen sowie die Gegebenheiten vor Ort. Sie unterliegt als Vertrauensperson der Schweigepflicht. Der VBE hat viele erfahrene Lehrerinnen und Lehrer, die sich als Schwerbehindertenvertretungen (SBV) engagieren. LASSEN SIE SICH BERATEN! Die VBE-Ansprechpartner/-innen zum Schwerbehindertenrecht und die wichtigsten Informationen rund um das Thema Schwerbehinderung finden Sie aktuell im Internet unter: www.vbe-nrw.de --> Beruf --> Schwerbehindertenvertretung Dort finden Sie unter anderem Hilfestellungen zu den Themen • Beantragung eines Schwerbehindertenausweises • Ausbildung und Prüfung (bes. Unterstützungsmaßnahmen) • Einstellung in den Schuldienst • Verbeamtung Folgende Unterstützungsmaßnahmen sind in Abhängigkeit von den behinderungsspezifischen Besonderheiten für schwerbehinderte Lehramtsanwärter/-innen möglich: Ausbildung und Prüfung Einstellung • Verlängerung der Frist zur Abgabe schriftlicher Arbeiten • Bereitstellung von behinderungsspezifischen Hilfen • Erholungspausen • Individuelle zeitliche Gestaltung der Prüfungsdauer • Die Schwerbehindertenvertretung unterstützt beim Einstellungsverfahren • Auch schwerbehinderte Lehrer/-innen können verbeamtet werden • Zu Auswahlgesprächen sind schwerbehinderte Bewerber/-innen einzuladen, wenn sie die „harten Kriterien“ erfüllen MEHR W ISSEN ALS ANDERE. BESTELLEN S IE JETZT. Das aktuelle Personalvertretungsgesetz Nordrhein-Westfalen INFORMATIONEN FÜR BEAMTE UND ARBEITNEHMER Der Inhalt im Überblick: • Kommentierung in knapper, übersichtlicher und praxisge rech ter Form • aktuelle Gesetzesänderungen • neuester Stand der Recht spre chung • Wahlordnung mit Kurzkommentar NEUERSCHEIN U N G Was Sie davon haben: Binnenmodernisierung, die Entwick - lun gen auf dem Gebiet der Technik und die Spar zwänge des Landes und der Ge mein den erfordern auch in Zukunft starke und gut informierte Personalräte als gleich be rechtigte Partnerinnen und Partner der Dienststelle, um die rasanten Entwicklungen kompetent zum Wohle der Beschäftigten begleiten zu können. Daher stehen im Mittelpunkt der Kommentierung die Anliegen der Personalver tretungen in der täglichen Arbeit. So bestellen Sie ganz einfach: Sie können mit nebenstehendem Bestell coupon per Post oder Fax bestellen. Oder Sie teilen uns Ihren Wunsch per E-Mail oder über Internet mit. 556 Seiten 24,90* ISBN 978-3-87863-178-1 * zuzügl. Porto und Verpackung BESTELLCOUPON Name Anschrift –– Exemplar/e „Personalvertretungsgesetz Nordrhein-Westfalen“ Verlagsprogramm Datum/Unterschrift dbb verlag gmbh Friedrichstraße 165 10117 Berlin Telefon: 0 30/7 26 19 17-0 Telefax: 0 30/7 26 19 17-40 E-mail: Kontakt@dbbverlag.de Internet: http://www.dbbverlag.de Zuschicken oder faxen

VOLL GESUND–<br />

ODER WAS!?<br />

© kallejipp / photocase.com<br />

Lutz Diesner, Referat Schwerbeh<strong>in</strong>dert<strong>en</strong>vertretung<br />

„Du bist nicht voll gesund –<br />

damit bekommst du nie im Leb<strong>en</strong><br />

e<strong>in</strong><strong>en</strong> Job als Lehrer und schon gar<br />

nicht als Beamter. W<strong>en</strong>n du das<br />

irg<strong>en</strong>dwo angibst, hast du<br />

ke<strong>in</strong>e Chance auf<br />

E<strong>in</strong>stellung…“<br />

Dies<strong>en</strong> oder ähnliche Sätze höre ich heute noch oft von<br />

Neue<strong>in</strong>steigern oder Lehramtsanwärtern <strong>in</strong> me<strong>in</strong><strong>en</strong> Beratungsgespräch<strong>en</strong><br />

als Schwerbeh<strong>in</strong>dert<strong>en</strong>vertretung.<br />

Ich habe oft g<strong>en</strong>ug diese, nicht mal schlecht geme<strong>in</strong>t<strong>en</strong><br />

Ratschläge seit me<strong>in</strong>er Schulzeit Mitte der 90er-Jahre zu<br />

hör<strong>en</strong> bekomm<strong>en</strong>. Dabei b<strong>in</strong> ich währ<strong>en</strong>d me<strong>in</strong>es Studiums<br />

und me<strong>in</strong>er Ausbildung für e<strong>in</strong> Lehramt, die <strong>in</strong>zwisch<strong>en</strong> nun<br />

fast 20 Jahre zurücklieg<strong>en</strong>, aufgrund e<strong>in</strong>es gewiss<strong>en</strong> off<strong>en</strong><strong>en</strong><br />

Umgangs mit me<strong>in</strong>er Beh<strong>in</strong>derung fast durchgängig<br />

auf Verständnis gestoß<strong>en</strong>. Stets erhielt ich – falls notw<strong>en</strong>dig<br />

– die erforderlich<strong>en</strong> Hilf<strong>en</strong>, um me<strong>in</strong>e Berufsausbildung<br />

erfolgreich abschließ<strong>en</strong> zu könn<strong>en</strong> und wurde dann als Lehrer<br />

<strong>in</strong> das Beamt<strong>en</strong>verhältnis beim Land NRW e<strong>in</strong>gestellt.<br />

Diese hab<strong>en</strong> sich grundleg<strong>en</strong>d mit der Novellierung des<br />

Sozialgesetzbuches IX (SGB IX) und d<strong>en</strong> sich daraus ergeb<strong>en</strong>d<strong>en</strong><br />

Richtl<strong>in</strong>i<strong>en</strong> (RiLi), <strong>in</strong>sbesondere für die Beschäftigung<br />

im öff<strong>en</strong>tlich<strong>en</strong> Di<strong>en</strong>st, zugunst<strong>en</strong> beh<strong>in</strong>derter M<strong>en</strong>sch<strong>en</strong><br />

geändert.<br />

Inzwisch<strong>en</strong> kann man beobacht<strong>en</strong>, dass im Bereich des<br />

öff<strong>en</strong>tlich<strong>en</strong> Di<strong>en</strong>stes e<strong>in</strong>e große S<strong>en</strong>sibilität geg<strong>en</strong>über<br />

dem Thema Beh<strong>in</strong>derung vorhand<strong>en</strong> ist.<br />

Das möchte ich am folg<strong>en</strong>d<strong>en</strong> Beispiel verdeutlich<strong>en</strong>:<br />

E<strong>in</strong>e Lehramtsanwärter<strong>in</strong> hatte e<strong>in</strong>e <strong>in</strong> der Familie vererbte,<br />

nicht sofort erk<strong>en</strong>nb<strong>are</strong> besondere Seh- und Höre<strong>in</strong>schränkung.<br />

E<strong>in</strong>e <strong>en</strong>tsprech<strong>en</strong>de Schwerbeh<strong>in</strong>derung wurde festgestellt.<br />

Sie machte aufgrund e<strong>in</strong>es Ratschlags ihrer Eltern<br />

ke<strong>in</strong>e Angab<strong>en</strong>, dass e<strong>in</strong>e Schwerbeh<strong>in</strong>derung vorliegt.<br />

Währ<strong>en</strong>d der Ausbildungszeit gab es dann Probleme <strong>in</strong> der<br />

Kommunikation im Sem<strong>in</strong>ar, im Kollegium und besonders<br />

vor d<strong>en</strong> Klass<strong>en</strong>. M<strong>en</strong>tor<strong>en</strong>, Schulleitung und Sem<strong>in</strong>ar<br />

hielt<strong>en</strong> sie dadurch e<strong>in</strong>stimmig für nicht geeignet, d<strong>en</strong> Lehrerberuf<br />

überhaupt auszuüb<strong>en</strong>, trotz guter Studi<strong>en</strong>ergebnisse.<br />

E<strong>in</strong>e für die Kolleg<strong>in</strong> gravier<strong>en</strong>de und u. U. stark leb<strong>en</strong>sverändernde<br />

Situation und Lage war <strong>en</strong>tstand<strong>en</strong>!<br />

Oft stamm<strong>en</strong> Aussag<strong>en</strong> wie der E<strong>in</strong>führungssatz noch aus<br />

der G<strong>en</strong>eration unserer Eltern und Großeltern. Es soll sogar<br />

heute noch schlecht <strong>in</strong>formierte Schulleitung<strong>en</strong>, Schulräte<br />

und Ausbilder geb<strong>en</strong>, die <strong>in</strong> Unterhaltung<strong>en</strong> <strong>in</strong>offiziell und<br />

zwisch<strong>en</strong> d<strong>en</strong> Zeil<strong>en</strong> rat<strong>en</strong>, sich mit der Bekanntgabe se<strong>in</strong>er<br />

gesundheitlich<strong>en</strong> E<strong>in</strong>schränkung<strong>en</strong> weitestgeh<strong>en</strong>d zurückzuhalt<strong>en</strong>,<br />

um persönliche Nachteile zu vermeid<strong>en</strong>.<br />

Meist<strong>en</strong>s fehl<strong>en</strong> dies<strong>en</strong> Leut<strong>en</strong> aber nur die richtig<strong>en</strong> Information<strong>en</strong><br />

über die rechtlich<strong>en</strong> Grundlag<strong>en</strong>, welche die Integration<br />

und die berufliche Teilhabe von Beh<strong>in</strong>dert<strong>en</strong> oder<br />

Schwerbeh<strong>in</strong>dert<strong>en</strong> regeln.<br />

Erst nach Off<strong>en</strong>barung der Schwerbeh<strong>in</strong>derung war es im<br />

weiter<strong>en</strong> Verlauf dieses Falles noch möglich, die Ausbildung<br />

erfolgreich zu be<strong>en</strong>d<strong>en</strong>. Das gestaltete sich äußerst schwierig<br />

und gelang nur mit Hilfe e<strong>in</strong>es wohlwoll<strong>en</strong>d<strong>en</strong> Zusamm<strong>en</strong>wirk<strong>en</strong>s<br />

aller Ausbildungsbeteiligt<strong>en</strong> und der zuständig<strong>en</strong><br />

Schwerbeh<strong>in</strong>dert<strong>en</strong>vertretung.<br />

Fazit:<br />

W<strong>en</strong>n die Kolleg<strong>in</strong> frühzeitig ihre Schwerbeh<strong>in</strong>derung<br />

angegeb<strong>en</strong> und die Beratung der Schwerbeh<strong>in</strong>dert<strong>en</strong>vertretung<br />

<strong>in</strong> Anspruch g<strong>en</strong>omm<strong>en</strong> hätte, wär<strong>en</strong> diese<br />

Probleme nicht <strong>en</strong>tstand<strong>en</strong>!<br />

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