Prüfungsordnung - bei der Hamburg Media School

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Curriculum und Prüfungsordnung MBA in Media Management Prüfungsordnung Prüfungsordnung für den Studiengang „Master of Business Administration in Media Management” der Hamburg Media School in Kooperation mit der Universität Hamburg Abschnitt I: Allgemeine Vorschriften § 1 Ziel des Studiums § 2 Akademischer Grad § 3 Zulassungsvoraussetzungen § 4 Regelstudienzeit, Gliederung des Studiums, Module und Leistungspunkte § 5 Formen der Lehrveranstaltungen § 6 Anerkennung von Studienleistungen § 7 Zweck der Prüfungen § 8 Prüfungsausschuss § 9 Prüferinnen und Prüfer § 10 Nachteilsausgleich für Behinderte und chronisch kranke Studierende § 11 Versäumnis, Rücktritt, Verlängerung § 12 Täuschung, Ordnungsverstoß § 13 Widerspruch Abschnitt II: Master-Prüfung § 14 Anzahl, Umfang und Zeitpunkt der Prüfungen § 15 Formen der Prüfung § 16 Master-Thesis § 17 Bewertung der Prüfungsleistungen, Bildung der Noten, Gesamtnote § 18 Wiederholung von Prüfungen § 19 Master-Zeugnis § 20 Master-Urkunde Abschnitt III: Schlussbestimmungen § 21 Ungültigkeit der Prüfung § 22 Einsicht in die Prüfungsakten § 23 Entgelte § 24 In-Kraft-Treten Anhang 1. Modulübersicht 2. Beschreibungen der Module Hamburg Media School, Stand: 18. Oktober 2006. Ansprechpartner: Prof. Dr. Insa Sjurts, Dr. Armin Rott 1

Curriculum und <strong>Prüfungsordnung</strong> MBA in <strong>Media</strong> Management<br />

<strong>Prüfungsordnung</strong><br />

<strong>Prüfungsordnung</strong><br />

für den Studiengang<br />

„Master of Business Administration in <strong>Media</strong> Management”<br />

<strong>der</strong> <strong>Hamburg</strong> <strong>Media</strong> <strong>School</strong> in Kooperation mit <strong>der</strong> Universität <strong>Hamburg</strong><br />

Abschnitt I: Allgemeine Vorschriften<br />

§ 1 Ziel des Studiums<br />

§ 2 Akademischer Grad<br />

§ 3 Zulassungsvoraussetzungen<br />

§ 4 Regelstudienzeit, Glie<strong>der</strong>ung des Studiums, Module und Leistungspunkte<br />

§ 5 Formen <strong>der</strong> Lehrveranstaltungen<br />

§ 6 Anerkennung von Studienleistungen<br />

§ 7 Zweck <strong>der</strong> Prüfungen<br />

§ 8 Prüfungsausschuss<br />

§ 9 Prüferinnen und Prüfer<br />

§ 10 Nachteilsausgleich für Behin<strong>der</strong>te und chronisch kranke Studierende<br />

§ 11 Versäumnis, Rücktritt, Verlängerung<br />

§ 12 Täuschung, Ordnungsverstoß<br />

§ 13 Wi<strong>der</strong>spruch<br />

Abschnitt II: Master-Prüfung<br />

§ 14 Anzahl, Umfang und Zeitpunkt <strong>der</strong> Prüfungen<br />

§ 15 Formen <strong>der</strong> Prüfung<br />

§ 16 Master-Thesis<br />

§ 17 Bewertung <strong>der</strong> Prüfungsleistungen, Bildung <strong>der</strong> Noten, Gesamtnote<br />

§ 18 Wie<strong>der</strong>holung von Prüfungen<br />

§ 19 Master-Zeugnis<br />

§ 20 Master-Urkunde<br />

Abschnitt III: Schlussbestimmungen<br />

§ 21 Ungültigkeit <strong>der</strong> Prüfung<br />

§ 22 Einsicht in die Prüfungsakten<br />

§ 23 Entgelte<br />

§ 24 In-Kraft-Treten<br />

Anhang<br />

1. Modulübersicht<br />

2. Beschreibungen <strong>der</strong> Module<br />

<strong>Hamburg</strong> <strong>Media</strong> <strong>School</strong>, Stand: 18. Oktober 2006.<br />

Ansprechpartner: Prof. Dr. Insa Sjurts, Dr. Armin Rott 1


Curriculum und <strong>Prüfungsordnung</strong> MBA in <strong>Media</strong> Management<br />

Abschnitt I: Allgemeine Vorschriften<br />

<strong>Prüfungsordnung</strong><br />

§ 1 Ziel des Studiums<br />

(1) Der Studiengang „Master of Business Administration in <strong>Media</strong> Management“ (Studiengang)<br />

vermittelt den Studierenden Kenntnisse und Fähigkeiten, die sie in die Lage versetzen, ökonomische,<br />

rechtliche sowie medien- und kommunikationswissenschaftliche Zusammenhänge, wie sie<br />

sich im Kontext des Handelns von Medienunternehmen typischerweise stellen, zu überblicken und<br />

unter Anwendung wissenschaftlicher Methoden und Erkenntnisse selbständig adäquate Problemlösungen<br />

für medienwirtschaftliche Fragestellungen zu entwickeln.<br />

(2) Durch konsequente Verbindung <strong>der</strong> Vermittlung wissenschaftlicher Methoden und Erkenntnisse<br />

mit <strong>der</strong> Möglichkeit <strong>der</strong> Anwendung des erworbenen Wissens an konkreten berufspraktischen<br />

Problemen aus dem Bereich des Medienmanagements erwerben die Studierenden sowohl Fachkompetenz<br />

als auch Führungskompetenz.<br />

(3) Auf <strong>der</strong> Basis <strong>der</strong> erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten sind die Studierenden nach erfolgreichem<br />

Abschluss des Studiums befähigt, Führungsaufgaben in nationalen und internationalen<br />

Unternehmen <strong>der</strong> Medienwirtschaft sowie in medienpolitischen und medienrechtlichen Institutionen<br />

zu übernehmen.<br />

§ 2 Akademischer Grad<br />

Die Universität <strong>Hamburg</strong> verleiht aufgrund <strong>der</strong> bestandenen Masterprüfung nach einem ordnungsgemäßen<br />

Studium den akademischen Grad „Master of Business Administration in <strong>Media</strong> Management“.<br />

§ 3 Zulassungsvoraussetzungen<br />

Voraussetzung für die Zulassung zum Studiengang ist ein überdurchschnittlicher Abschluss eines<br />

Studiums an einer staatlichen o<strong>der</strong> staatlich anerkannten Hochschule. Die endgültige Zulassung<br />

zum Studium erfolgt auf <strong>der</strong> Grundlage <strong>der</strong> von <strong>der</strong> <strong>Hamburg</strong> <strong>Media</strong> <strong>School</strong> aufgestellten Kriterien<br />

für ein Auswahlverfahren durch den gemeinsamen Ausschuss für den Master-Studiengang Medienmanagement<br />

von Universität und <strong>Hamburg</strong> <strong>Media</strong> <strong>School</strong> (Gemeinsamer Ausschuss).<br />

§ 4 Regelstudienzeit, Glie<strong>der</strong>ung des Studiums, Module und Leistungspunkte<br />

(1) Das Studium ist als Vollzeitstudium zu absolvieren.<br />

(2) Die Regelstudienzeit beträgt zwei Jahre (6 Trimester). Das 1. Studienjahr glie<strong>der</strong>t sich in drei<br />

Trimester und eine vorlesungsfreie Zeit; das zweite Studienjahr besteht aus drei Trimestern und<br />

<strong>der</strong> Masterphase.<br />

(3) Der Studiengang ist modular aufgebaut; die Modulinhalte sind im Anhang <strong>der</strong> Ordnung geregelt.<br />

In begründeten Einzelfällen kann <strong>der</strong> Gemeinsame Ausschuss aus organisatorischen Gründen<br />

einzelne Module modifizieren.<br />

<strong>Hamburg</strong> <strong>Media</strong> <strong>School</strong>, Stand: 18. Oktober 2006.<br />

Ansprechpartner: Prof. Dr. Insa Sjurts, Dr. Armin Rott 2


Curriculum und <strong>Prüfungsordnung</strong> MBA in <strong>Media</strong> Management<br />

<strong>Prüfungsordnung</strong><br />

(4) Module sind in sich geschlossene thematisch und zeitlich zusammengefasste Stoffgebiete, die<br />

mit einer Prüfung (Modulprüfung) abgeschlossen werden. Die Ar<strong>bei</strong>tsbelastung (Präsenz-, Selbststudium<br />

und Prüfungsaufwand) für die einzelnen Module wird in Leistungspunkten (LP) ausgewiesen.<br />

Da<strong>bei</strong> entspricht 1 Leistungspunkt einer Ar<strong>bei</strong>tsbelastung von 30 Stunden. Der Gesamtumfang<br />

des Studiengangs umfasst einschließlich <strong>der</strong> Master-Thesis 120 Leistungspunkte. Der Erwerb<br />

von Leistungspunkten ist an das Bestehen studienbegleiten<strong>der</strong> Prüfungen gebunden.<br />

§ 5 Formen <strong>der</strong> Lehrveranstaltungen<br />

Die Module werden in Form von Vorlesungen, Seminaren, Übungen/Praktika und Projekten durchgeführt.<br />

§ 6 Anerkennung von Studienleistungen<br />

Studienzeiten, Studienleistungen und Prüfungsleistungen werden angerechnet, soweit die Gleichwertigkeit<br />

gegeben ist. Über die Anerkennung von an staatlichen o<strong>der</strong> staatlich anerkannten Hochschulen<br />

o<strong>der</strong> an an<strong>der</strong>en staatlich anerkannten Bildungseinrichtungen erbrachten Leistungen entscheidet<br />

<strong>der</strong> Prüfungsausschuss. Bei <strong>der</strong> Anrechnung von Studienzeiten, Studienleistungen und<br />

Prüfungsleistungen, die außerhalb des Geltungsbereichs des Hochschulrahmengesetzes erbracht<br />

wurden, sind die von <strong>der</strong> Kultusministerkonferenz und <strong>der</strong> Hochschulrektorenkonferenz gebilligten<br />

Äquivalenzvereinbarungen sowie Absprachen im Rahmen von Hochschulkooperationsvereinbarungen<br />

zu beachten.<br />

§ 7 Zweck <strong>der</strong> Prüfungen<br />

(1) Durch die Prüfungen soll festgestellt werden, ob die bzw. <strong>der</strong> Studierende die vermittelten Inhalte<br />

und methodischen Instrumente beherrscht und in <strong>der</strong> Lage ist, ökonomische, rechtliche sowie<br />

medien- und kommunikationswissenschaftliche Zusammenhänge zu überblicken, übergreifende<br />

Fragestellungen aus dem Bereich des Medienmanagements zu lösen und systematisch und selbständig<br />

auf wissenschaftlicher Grundlage zu ar<strong>bei</strong>ten.<br />

(2) Durch die Master-Thesis, die im Anschluss an das sechste Trimester anzufertigen ist, sollen die<br />

Studierenden nachweisen, dass sie in <strong>der</strong> Lage sind, eine konkrete Aufgabenstellung aus dem<br />

Bereich des Medienmanagements selbständig unter Anwendung wissenschaftlicher Methoden und<br />

Erkenntnisse zu bear<strong>bei</strong>ten.<br />

§ 8 Prüfungsausschuss<br />

(1) Die Einhaltung <strong>der</strong> Bestimmungen dieser <strong>Prüfungsordnung</strong> obliegt dem Prüfungsausschuss.<br />

Der Prüfungsausschuss ist ferner zuständig für die Organisation <strong>der</strong> Prüfungen und trifft Entscheidungen<br />

in allen weiteren mit den Prüfungen zusammenhängenden Fragen (einschließlich <strong>der</strong> Bestellung<br />

<strong>der</strong> Prüfer und Beisitzer).<br />

<strong>Hamburg</strong> <strong>Media</strong> <strong>School</strong>, Stand: 18. Oktober 2006.<br />

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Curriculum und <strong>Prüfungsordnung</strong> MBA in <strong>Media</strong> Management<br />

<strong>Prüfungsordnung</strong><br />

(2) Der Prüfungsausschuss kann in einer Geschäftsordnung Befugnisse auf die Vorsitzende bzw.<br />

den Vorsitzenden mit <strong>der</strong> Maßgabe übertragen, dass dem Ausschuss über die Wahrnehmung dieser<br />

Aufgaben regelmäßig berichtet wird. Der Ausschuss kann festlegen, in welchen Fällen Beschlüsse<br />

im Umlaufverfahren her<strong>bei</strong>geführt werden können.<br />

(3) Der Prüfungsausschuss berichtet regelmäßig dem Gemeinsamen Ausschuss und dem Beirat<br />

des Studiengangs und gibt Anregungen zur Weiterentwicklung des Studiums und <strong>der</strong> <strong>Prüfungsordnung</strong>.<br />

(4) Der Prüfungsausschuss besteht aus fünf Mitglie<strong>der</strong>n:<br />

1. drei Mitglie<strong>der</strong> aus <strong>der</strong> Gruppe <strong>der</strong> Hochschullehrer (Professorinnen bzw. Professoren, Juniorprofessorinnen<br />

bzw. Juniorprofessoren) bzw. Lehrende, die entsprechende Einstellungsvoraussetzungen<br />

dieser Mitglie<strong>der</strong> aufweisen, davon mindestens ein Mitglied aus <strong>der</strong><br />

Universität <strong>Hamburg</strong>,<br />

2. ein Mitglied <strong>der</strong> Gruppe des akademischen Personals o<strong>der</strong> des technischen Verwaltungspersonals,<br />

das in dem Studiengang tätig ist,<br />

3. eine Studierende bzw. ein Studieren<strong>der</strong> des Studiengangs.<br />

Die akademische Leiterin bzw. <strong>der</strong> akademische Leiter des Studiengangs an <strong>der</strong> <strong>Hamburg</strong> <strong>Media</strong><br />

<strong>School</strong> ist <strong>der</strong> jeweiligen Gruppe (Abs. 4 Nr. 1 bzw. Abs. 4 Nr. 2) zuzuordnen.<br />

(5) Die Mitglie<strong>der</strong> und Stellvertreter des Prüfungsausschusses werden vom Gemeinsamen Ausschuss<br />

bestellt. Die Amtsdauer für die akademische Leiterin bzw. den akademischen Leiter, die<br />

Gruppe <strong>der</strong> Hochschullehrer und das Mitglied des akademischen Personals bzw. technischen<br />

Verwaltungspersonals sowie <strong>der</strong>en Stellvertreter beträgt zwei Jahre, für das studentische Mitglied<br />

ein Jahr. Vorsitzende bzw. Vorsitzen<strong>der</strong> des Prüfungsausschusses ist die akademische Leiterin<br />

bzw. <strong>der</strong> akademische Leiter <strong>der</strong> <strong>Hamburg</strong> <strong>Media</strong> <strong>School</strong>. Die bzw. <strong>der</strong> stellvertretende Vorsitzende<br />

muss aus <strong>der</strong> Gruppe <strong>der</strong> Hochschullehrer stammen.<br />

(6) Der Prüfungsausschuss tagt nicht öffentlich. Seine Mitglie<strong>der</strong> sind zur Verschwiegenheit über<br />

alle mit <strong>der</strong> Prüfung einzelner Kandidatinnen bzw. Kandidaten zusammenhängenden Vorgänge<br />

und Beratungen verpflichtet. Sofern sie nicht im öffentlichen Dienst stehen, sind sie durch die Vorsitzende<br />

bzw. den Vorsitzenden zur Verschwiegenheit zu verpflichten.<br />

(7) Der Prüfungsausschuss ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte seiner Mitglie<strong>der</strong>, darunter<br />

zwei Mitglie<strong>der</strong> aus <strong>der</strong> Gruppe nach Abs. 4 Nr. 1 sowie die bzw. <strong>der</strong> Vorsitzende anwesend<br />

sind. Für den Fall, dass die akademische Leiterin bzw. <strong>der</strong> akademische Leiter nicht <strong>der</strong> Gruppe<br />

<strong>der</strong> Hochschullehrer zuzuordnen ist, müssen drei Mitglie<strong>der</strong> aus <strong>der</strong> Gruppe nach Abs. 4 Nr. 1<br />

anwesend sein. Der Prüfungsausschuss entscheidet mit einfacher Stimmenmehrheit. Bei Stimmengleichheit<br />

entscheidet die Stimme <strong>der</strong> bzw. des Vorsitzenden, in ihrer bzw. seiner Abwesenheit<br />

die Stimme <strong>der</strong> bzw. des stellvertretenden Vorsitzenden.<br />

(8) Gegen Entscheidungen des Prüfungsausschusses kann die Betroffene bzw. <strong>der</strong> Betroffene<br />

Wi<strong>der</strong>spruch einlegen.<br />

§ 9 Prüferinnen und Prüfer<br />

(1) Der Prüfungsausschuss bestellt die Prüferinnen bzw. Prüfer für die einzelnen Prüfungen. Prüferin<br />

bzw. Prüfer ist in <strong>der</strong> Regel die für die jeweilige Lehrveranstaltung verantwortliche Lehrperson.<br />

<strong>Hamburg</strong> <strong>Media</strong> <strong>School</strong>, Stand: 18. Oktober 2006.<br />

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Curriculum und <strong>Prüfungsordnung</strong> MBA in <strong>Media</strong> Management<br />

<strong>Prüfungsordnung</strong><br />

Als Prüfer bestellt werden kann nur diejenige Person, die mindestens die durch die Prüfung festzustellende<br />

Qualifikation besitzt.<br />

(2) Für die Master-Thesis werden durch den Prüfungsausschuss eine Erstprüferin bzw. ein Erstprüfer<br />

und eine Zweitprüferin bzw. ein Zweitprüfer bestellt. Die bzw. <strong>der</strong> Studierende kann <strong>bei</strong>de Prüferinnen<br />

bzw. Prüfer vorschlagen. Dem Vorschlag ist, soweit möglich und vertretbar, zu entsprechen.<br />

Beide Prüferinnen bzw. Prüfer müssen an <strong>der</strong> Lehre im Studiengang beteiligt sein o<strong>der</strong> beteiligt<br />

gewesen sein; mindestens ein Prüfer muss aus <strong>der</strong> Gruppe <strong>der</strong> Hochschullehrer stammen.<br />

§ 10 Nachteilsausgleich für Behin<strong>der</strong>te und chronisch kranke Studierende<br />

(1) Macht ein Studieren<strong>der</strong>/eine Studierende glaubhaft, dass sie bzw. er wegen einer chronischen<br />

Krankheit o<strong>der</strong> einer Behin<strong>der</strong>ung nicht in <strong>der</strong> Lage ist, die Prüfungsleistungen ganz o<strong>der</strong> teilweise<br />

in <strong>der</strong> vorgesehenen Form abzulegen, kann <strong>der</strong> Vorsitzende bzw. die Vorsitzende des Prüfungsausschusses<br />

die Bear<strong>bei</strong>tungszeit für Prüfungsleistungen bzw. die Fristen für Prüfungen verlängern<br />

o<strong>der</strong> gleichwertige Prüfungsleistungen in einer bedarfsgerechten Form gestatten. Entsprechendes<br />

gilt für Studienleistungen.<br />

(2) Bei Entscheidungen <strong>der</strong> bzw. des Prüfungsausschussvorsitzenden nach Absatz 1 ist <strong>der</strong> Behin<strong>der</strong>tenbeauftragte<br />

bzw. die Behin<strong>der</strong>tenbeauftragte gemäß § 88 Absatz 3 HmbHG zu beteiligen.<br />

(3) Zur Glaubhaftmachung einer chronischen Krankheit bzw. einer Behin<strong>der</strong>ung kann die Vorlage<br />

geeigneter Nachweise verlangt werden.<br />

§ 11 Versäumnis, Rücktritt, Verlängerung<br />

(1) Eine Prüfungsleistung gilt als mit „nicht ausreichend“ (5,0) bewertet, wenn <strong>der</strong> Prüfling ohne<br />

triftigen Grund einen Prüfungstermin versäumt, nach Beginn einer (Teil)-Prüfung zurücktritt, o<strong>der</strong><br />

eine schriftliche Prüfungsleistung nicht innerhalb <strong>der</strong> vorgegeben Bear<strong>bei</strong>tungszeit beginnt o<strong>der</strong><br />

erbringt.<br />

(2) Die für das Versäumnis bzw. den Rücktritt geltend gemachten Gründe müssen dem Prüfungsausschuss<br />

unverzüglich schriftlich angezeigt und von <strong>der</strong> Kandidatin bzw. von dem Kandidaten<br />

umfassend und vollständig glaubhaft gemacht werden. Bei Krankheit des Prüflings ist ein ärztliches<br />

Attest vorzulegen. In Zweifelsfällen kann sich <strong>der</strong> Prüfungsausschuss ein qualifiziertes Attest vorlegen<br />

lassen. Dieses muss Angaben enthalten über die von <strong>der</strong> Erkrankung ausgehende körperliche<br />

bzw. psychische Funktionsstörung, die Auswirkungen <strong>der</strong> Erkrankung auf die Prüfungsfähigkeit<br />

des Prüflings aus medizinischer Sicht, den Zeitpunkt des dem Attest zugrunde liegenden Untersuchungstermins<br />

sowie die ärztliche Prognose über die Dauer <strong>der</strong> Erkrankung. Wird <strong>der</strong> Grund<br />

anerkannt, so wird ein neuer Termin anberaumt. Bei Modulprüfungen, die aus mehreren Teilprüfungsleistungen<br />

bestehen, werden vollständig erbrachte Teilprüfungsleistungen angerechnet. Nach<br />

Beendigung einer Prüfungsleistung können Rücktrittsgründe nicht mehr geltend gemacht werden.<br />

(3) Schutzvorschriften zum Schutz <strong>der</strong> erwerbstätigen Mutter (MuSchG) sind auf Antrag <strong>der</strong> Kandidatin<br />

zu berücksichtigen. Gleiches gilt für die Fristen <strong>der</strong> Elternzeit nach dem Gesetz zum Erziehungsgeld<br />

und zur Elternzeit (BErzGG). § 11 Absatz 2 Sätze 5 bis 6 gelten entsprechend.<br />

(4) Belastende Entscheidungen des Prüfungsausschusses nach den Absätzen 1 bis 3 sind <strong>der</strong><br />

Kandidatin bzw. dem Kandidaten unverzüglich mitzuteilen, zu begründen und mit einer Rechtsbehelfsbelehrung<br />

zu versehen.<br />

<strong>Hamburg</strong> <strong>Media</strong> <strong>School</strong>, Stand: 18. Oktober 2006.<br />

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Curriculum und <strong>Prüfungsordnung</strong> MBA in <strong>Media</strong> Management<br />

<strong>Prüfungsordnung</strong><br />

(5) Bei Nichteinhaltung <strong>der</strong> Prüfungsfristen <strong>bei</strong> schriftlichen Hausar<strong>bei</strong>ten und <strong>bei</strong> <strong>der</strong> Master-<br />

Thesis kann die Vorsitzende bzw. <strong>der</strong> Vorsitzende des Prüfungsausschusses <strong>bei</strong> begründetem und<br />

vor Ablauf <strong>der</strong> Bear<strong>bei</strong>tungsfrist gestelltem Antrag eine einmalige Verlängerung <strong>der</strong> Bear<strong>bei</strong>tungszeit<br />

um maximal zwei (schriftliche Hausar<strong>bei</strong>t) bzw. um maximal vier Wochen (Master-Thesis) genehmigen.<br />

Voraussetzung für eine Verlängerung <strong>der</strong> Bear<strong>bei</strong>tungszeit ist, dass die Gründe, die die<br />

Verlängerung erfor<strong>der</strong>lich machen, nicht von <strong>der</strong> Kandidatin o<strong>der</strong> dem Kandidaten zu vertreten<br />

sind. Die Begründung für den Verlängerungsbedarf ist von <strong>der</strong> Kandidatin bzw. von dem Kandidaten<br />

umfassend schriftlich zu erläutern und zu belegen; <strong>bei</strong> Krankheit durch Vorlage eines qualifizierten<br />

ärztlichen Attests.<br />

§ 12 Täuschung, Ordnungsverstoß<br />

(1) Versucht eine Kandidatin bzw. ein Kandidat, das Ergebnis ihrer o<strong>der</strong> seiner Prüfungsleistung<br />

durch Täuschung o<strong>der</strong> Benutzung nicht zugelassener Hilfsmittel zu beeinflussen, wird die betreffende<br />

Prüfungsleistung mit „nicht ausreichend“ (5,0) bewertet. Vom Vorliegen eines schwer wiegenden<br />

Falls <strong>der</strong> Täuschung ist insbeson<strong>der</strong>e im Falle von Internet-Plagiaten auszugehen.<br />

(2) Unternimmt eine Kandidatin bzw. ein Kandidat während einer Prüfungsleistung einen Täuschungsversuch,<br />

wird sie bzw. er von <strong>der</strong> Fortsetzung <strong>der</strong> Prüfungsleistung nicht ausgeschlossen.<br />

Die bzw. <strong>der</strong> jeweilige Aufsichtsführende fertigt über das Vorkommnis einen Vermerk, den sie bzw.<br />

er nach Abschluss <strong>der</strong> Prüfungsleistung unverzüglich <strong>der</strong> Vorsitzenden bzw. dem Vorsitzenden des<br />

Prüfungsausschusses vorlegt. Über die Bewertung <strong>der</strong> Prüfungsleistung entscheidet die zuständige<br />

Prüferin bzw. <strong>der</strong> zuständige Prüfer.<br />

(3) Eine Kandidatin bzw. ein Kandidat, die bzw. <strong>der</strong> den ordnungsgemäßen Ablauf einer Prüfung<br />

stört, kann von <strong>der</strong> jeweiligen Prüferin bzw. dem jeweiligen Prüfer o<strong>der</strong> von <strong>der</strong> o<strong>der</strong> dem Aufsichtsführenden<br />

von <strong>der</strong> Fortsetzung <strong>der</strong> Prüfungsleistung ausgeschlossen werden; in diesem Fall<br />

wird die Prüfungsleistung mit „nicht ausreichend“ (5,0) bewertet. In schwer wiegenden Fällen kann<br />

<strong>der</strong> Prüfungsausschuss die Kandidatin bzw. den Kandidaten von <strong>der</strong> Erbringung weiterer Prüfungsleistungen<br />

ausschließen.<br />

(4) Bei Entscheidungen nach den Absätzen 1 bis 3 kann <strong>der</strong> Prüfling eine Überprüfung durch den<br />

Prüfungsausschuss verlangen. Der Antrag muss unverzüglich gestellt werden.<br />

Belastende Entscheidungen des Prüfungsausschusses nach den Absätzen 1 bis 3 sind <strong>der</strong> Kandidatin<br />

bzw. dem Kandidaten unverzüglich mitzuteilen, zu begründen und mit einer Rechtsbehelfsbelehrung<br />

zu versehen.<br />

§ 13 Wi<strong>der</strong>spruch<br />

Der Prüfling kann gegen Entscheidungen in Prüfungsangelegenheiten <strong>bei</strong>m Prüfungsausschuss<br />

schriftlich o<strong>der</strong> zur Nie<strong>der</strong>schrift Wi<strong>der</strong>spruch einlegen. Will <strong>der</strong> Prüfungsausschuss nicht Abhilfe<br />

schaffen, leitet er den Wi<strong>der</strong>spruch unverzüglich an den Gemeinsamen Ausschuss weiter. Der<br />

Gemeinsame Ausschuss erlässt einen begründeten Wi<strong>der</strong>spruchsbescheid, <strong>der</strong> mit einer Rechtsbehelfsbelehrung<br />

zu versehen ist.<br />

<strong>Hamburg</strong> <strong>Media</strong> <strong>School</strong>, Stand: 18. Oktober 2006.<br />

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Curriculum und <strong>Prüfungsordnung</strong> MBA in <strong>Media</strong> Management<br />

Abschnitt II: Master-Prüfung<br />

<strong>Prüfungsordnung</strong><br />

§ 14 Anzahl, Umfang und Zeitpunkt <strong>der</strong> Prüfungen<br />

(1) Die Masterprüfung setzt sich zusammen aus den Prüfungsfächern (Fachgebieten) „Business<br />

Administration“, „Management Skills“, „<strong>Media</strong> Business“ „<strong>Media</strong> Production“ und „Context & Values“,<br />

die sich jeweils wie<strong>der</strong>um aus einzelnen Modulen zusammensetzen, sowie <strong>der</strong> Master-<br />

Thesis. In den fünf Prüfungsfächern muss jeweils die nachfolgend aufgeführte Leistungspunktzahl<br />

erzielt werden:<br />

Prüfungsfächer Leistungspunkte<br />

Business Administration 37,5<br />

Management Skills 7,0<br />

<strong>Media</strong> Business 10,0<br />

<strong>Media</strong> Production 30,5<br />

Context & Values 20,0<br />

Zwischensumme: 105,0<br />

Master-Thesis 15,0<br />

Gesamtsumme: 120,0<br />

(2) Die Ablegung einer Modulprüfung setzt voraus, dass die für das Modul vorgesehenen Lehrveranstaltungen<br />

absolviert wurden. Die Modulprüfungen finden in <strong>der</strong> Regel in den letzten 2 Wochen<br />

eines Trimesters im Anschluss an die Lehrveranstaltungen statt. Das Prüfungsverfahren beginnt<br />

mit <strong>der</strong> verbindlichen Bekanntgabe <strong>der</strong> Prüfungstermine.<br />

§ 15 Formen <strong>der</strong> Prüfung<br />

(1) Jedes Modul wird mit einer Prüfungsleistung in kontrollierter Form abgeschlossen. Die Prüfungsleistungen<br />

werden durch folgende Prüfungsformen erbracht: Schriftliche Klausur, schriftliche<br />

Hausar<strong>bei</strong>t, protokollierte mündliche Prüfung, Referat o<strong>der</strong> eine Präsentation.<br />

(2) Die Prüfungsformen für die Prüfungsleistungen <strong>der</strong> einzelnen Module sind in <strong>der</strong> jeweiligen<br />

Modulbeschreibung geregelt. Eine Modulprüfung ist bestanden, wenn die Modulnote mindestens<br />

„ausreichend“ (4,0) ist. Besteht eine Modulprüfung aus mehr als einer Prüfungsleistung, müssen<br />

alle Prüfungsleistungen mit mindestens „ausreichend“ (4,0) bestanden sein.<br />

(3) Sind für ein Modul alternative Prüfungsarten vorgesehen, wird die jeweilige Prüfungsart und <strong>der</strong><br />

Umfang <strong>der</strong> Prüfungsleistung für dieses Modul vor Beginn <strong>der</strong> Lehrveranstaltung eines Trimesters<br />

von <strong>der</strong> jeweiligen Dozentin bzw. dem Dozenten den Studierenden verbindlich bekannt gegeben.<br />

Bei Wie<strong>der</strong>holungsprüfungen kommt grundsätzlich die gleiche Form <strong>der</strong> Prüfung zum Einsatz wie<br />

im Erstversuch.<br />

(4) Die Bear<strong>bei</strong>tungszeit für schriftliche Hausar<strong>bei</strong>ten beträgt vier Wochen. Je<strong>der</strong> schriftlichen<br />

Hausar<strong>bei</strong>t ist von <strong>der</strong> Kandidatin bzw. dem Kandidaten ein Verzeichnis aller benutzten Quellen<br />

und Hilfsmittel sowie eine unterschriebene Erklärung darüber <strong>bei</strong>zufügen, dass sie bzw. er die Ar<strong>bei</strong>t<br />

ohne fremde Hilfe selbständig verfasst und keine an<strong>der</strong>en als die angegebenen Hilfsmittel,<br />

insbeson<strong>der</strong>e keine im Quellenverzeichnis nicht benannten Internet-Quellen, benutzt und die Ar<strong>bei</strong>t<br />

vorher nicht an an<strong>der</strong>er Stelle eingereicht hat.<br />

<strong>Hamburg</strong> <strong>Media</strong> <strong>School</strong>, Stand: 18. Oktober 2006.<br />

Ansprechpartner: Prof. Dr. Insa Sjurts, Dr. Armin Rott 7


Curriculum und <strong>Prüfungsordnung</strong> MBA in <strong>Media</strong> Management<br />

<strong>Prüfungsordnung</strong><br />

(5) Mündliche Prüfungen werden von einer Prüferin bzw. einem Prüfer in Gegenwart einer sachkundigen<br />

Beisitzerin o<strong>der</strong> einem sachkundigen Beisitzer abgehalten. Verlauf, Gegenstandsbereiche<br />

und Ergebnis <strong>der</strong> Prüfung sind durch die Beisitzerin bzw. den Beisitzer für jede Kandidatin<br />

bzw. jeden Kandidaten zu protokollieren. Das Prüfungsprotokoll ist von <strong>der</strong> Prüferin o<strong>der</strong> dem Prüfer<br />

und <strong>der</strong> Beisitzerin o<strong>der</strong> dem Beisitzer zu unterzeichnen. Das Ergebnis <strong>der</strong> mündlichen Prüfung<br />

ist <strong>der</strong> Kandidatin bzw. dem Kandidaten bekannt zu geben und zu begründen.<br />

§ 16 Master-Thesis<br />

(1) Mit <strong>der</strong> Master-Thesis soll die Kandidatin bzw. <strong>der</strong> Kandidat den Nachweis erbringen, dass sie<br />

bzw. er in <strong>der</strong> Lage ist, eine anwendungsbezogene Aufgabenstellung aus einem Fachgebiet des<br />

Master-Studiums selbständig nach wissenschaftlichen Grundsätzen und Methoden zu bear<strong>bei</strong>ten.<br />

(2) Die Zulassung zur Master-Thesis kann beantragen, wer für den Masterstudiengang Medienmanagement<br />

eingeschrieben ist und die erfolgreiche Absolvierung von 24 Modulen im Umfang von<br />

insgesamt 105 Leistungspunkten nachweist. Der o<strong>der</strong> die Vorsitzende des Prüfungsausschusses<br />

entscheidet über die Zulassung.<br />

(3) Die Master-Thesis wird im Anschluss an das sechste Trimester geschrieben. Die Bear<strong>bei</strong>tungszeit<br />

beträgt 12 Wochen. Sie hat einen Umfang von maximal 80 DIN A4-Seiten (ohne Anhänge und<br />

Verzeichnisse).<br />

(4) Die Bear<strong>bei</strong>tungszeit <strong>der</strong> Master-Thesis beginnt mit <strong>der</strong> Bekanntgabe des Themas durch die<br />

Vorsitzende bzw. den Vorsitzenden des Prüfungsausschusses. Spätestens am letzten Tag <strong>der</strong><br />

Bear<strong>bei</strong>tungszeit ist die Master-Thesis in zweifacher schriftlicher Ausfertigung sowie jeweils <strong>bei</strong>liegend<br />

auch in elektronischer Form auf Diskette o<strong>der</strong> CD-ROM <strong>bei</strong>m Prüfungsausschuss abzugeben<br />

o<strong>der</strong> diesem - versehen mit dem Poststempel dieses Tages - zuzusenden. Ausgabezeitpunkt des<br />

Themas und Abgabezeitpunkt <strong>der</strong> Master-Thesis sind aktenkundig zu machen.<br />

(5) Das Thema <strong>der</strong> Master-Thesis kann von je<strong>der</strong> Prüferin bzw. jedem Prüfer des Studiengangs<br />

gestellt werden. Das Thema <strong>der</strong> Master-Thesis muss so beschaffen sein, dass es innerhalb <strong>der</strong><br />

vorgesehenen Frist bear<strong>bei</strong>tet werden kann.<br />

(6) Die Master-Thesis kann auch in Form einer Gruppenar<strong>bei</strong>t zugelassen werden, wenn <strong>der</strong> als<br />

Prüfungsleistung zu bewertende Beitrag je<strong>der</strong> einzelnen Kandidatin bzw. jedes einzelnen Kandidaten<br />

eindeutig identifizier- und abgrenzbar ist und die Anfor<strong>der</strong>ung gemäß Abs. 1 für jede Kandidatin<br />

bzw. jeden Kandidaten erfüllt ist.<br />

(7) Eine Rückgabe des Themas <strong>der</strong> Master-Thesis an den Prüfungsausschuss ist nur einmal und<br />

nur innerhalb von einer Woche nach Ausgabe des Themas unter schriftlicher Darlegung <strong>der</strong> Gründe<br />

für die Rückgabe möglich.<br />

(8) Bei <strong>der</strong> Abgabe <strong>der</strong> Master-Thesis ist <strong>der</strong> Ar<strong>bei</strong>t von <strong>der</strong> Kandidatin bzw. dem Kandidaten ein<br />

Verzeichnis aller benutzten Quellen und Hilfsmittel sowie eine unterschriebene Erklärung darüber<br />

<strong>bei</strong>zufügen, dass sie bzw. er die Ar<strong>bei</strong>t ohne fremde Hilfe selbständig verfasst und keine an<strong>der</strong>en<br />

als die angegebenen Hilfsmittel, insbeson<strong>der</strong>e keine im Quellenverzeichnis nicht benannten Internet-Quellen,<br />

benutzt und die Ar<strong>bei</strong>t vorher nicht an an<strong>der</strong>er Stelle eingereicht hat.<br />

(9) Die Master-Thesis wird von <strong>der</strong> Erstprüferin bzw. dem Erstprüfer und <strong>der</strong> Zweitprüferin bzw.<br />

dem Zweitprüfer bewertet. Über das Ergebnis <strong>der</strong> Bewertung wird ein Kurzgutachten angefertigt,<br />

das <strong>der</strong> Kandidatin bzw. dem Kandidatin im Anschluss an die Bewertung zur Kenntnis gebracht<br />

wird. Bei einer nicht übereinstimmenden Benotung durch die <strong>bei</strong>den Prüferinnen bzw. Prüfer, <strong>bei</strong><br />

<strong>Hamburg</strong> <strong>Media</strong> <strong>School</strong>, Stand: 18. Oktober 2006.<br />

Ansprechpartner: Prof. Dr. Insa Sjurts, Dr. Armin Rott 8


Curriculum und <strong>Prüfungsordnung</strong> MBA in <strong>Media</strong> Management<br />

<strong>Prüfungsordnung</strong><br />

<strong>der</strong> die Differenz zwischen den Noten mehr als 2,0 beträgt, wird ein dritter Prüfer bestimmt. Die<br />

Note für die Master-Thesis ergibt sich aus dem arithmetischen Mittel <strong>der</strong> Einzelnoten. Für die bestandene<br />

Master-Thesis werden 15 Leistungspunkte vergeben.<br />

§ 17 Bewertung <strong>der</strong> Prüfungsleistungen, Bildung <strong>der</strong> Noten, Gesamtnote<br />

(1) Die Bewertung von Klausuren und schriftlichen Hausar<strong>bei</strong>ten soll innerhalb von vier Wochen<br />

nach Eingang <strong>der</strong> Ar<strong>bei</strong>ten <strong>bei</strong> <strong>der</strong> Prüferin bzw. dem Prüfer erfolgen. Bewertung und Gutachten<br />

für die Master-Thesis sollen innerhalb von acht Wochen nach Eingang <strong>der</strong> Ar<strong>bei</strong>t <strong>bei</strong> <strong>der</strong> Erstprüferin<br />

bzw. dem Erstprüfer und zwei Wochen nach Eingang <strong>bei</strong> <strong>der</strong> Zweitprüferin bzw. <strong>bei</strong> dem Zweitprüfer<br />

erstellt werden. Bei mündlichen Prüfungen ist das Ergebnis <strong>der</strong> Kandidatin bzw. dem Kandidaten<br />

im Anschluss an die mündliche Prüfung bekannt zu geben.<br />

(2) Die Noten für die einzelnen Prüfungsleistungen werden von <strong>der</strong> jeweiligen Prüferin bzw. dem<br />

jeweiligen Prüfer festgesetzt. In den Prüfungen wird die Leistung <strong>der</strong> einzelnen Kandidatin bzw.<br />

des einzelnen Kandidaten bewertet. Für die Bewertung <strong>der</strong> Prüfungsleistungen zu den Modulen<br />

und <strong>der</strong> Master-Thesis sind folgende Noten zu verwenden:<br />

1 = sehr gut = eine hervorragende Leistung;<br />

2 = Gut = eine Leistung, die erheblich über den durchschnittlichen<br />

Anfor<strong>der</strong>ungen liegt;<br />

3 = befriedigend = eine Leistung, die durchschnittlichen Anfor<strong>der</strong>ungen<br />

genügt;<br />

4 = ausreichend = eine Leistung, die trotz ihrer Mängel noch den<br />

Anfor<strong>der</strong>ungen genügt;<br />

5 = nicht ausreichend = eine Leistung, die wegen erheblicher Mängel den<br />

Anfor<strong>der</strong>ungen nicht mehr genügt.<br />

(3) Zur differenzierten Bewertung <strong>der</strong> Prüfungsleistungen können Werte zwischen den Noten 1,0<br />

und 4,0 dadurch gebildet werden, dass die Notenziffer um 0,3 erhöht o<strong>der</strong> vermin<strong>der</strong>t wird; dementsprechend<br />

sind die Noten 0,7, 4,3, 4,7 und 5,3 ausgeschlossen.<br />

(4) Besteht eine Modulprüfung aus mehreren Teilprüfungsleistungen, errechnet sich die Modulnote<br />

als gewogenes arithmetisches Mittel aus den mit den jeweiligen Leistungspunkten gewichteten<br />

Noten in den einzelnen Teilprüfungsleistungen. Da<strong>bei</strong> wird nur die erste Dezimalstelle hinter dem<br />

Komma berücksichtigt. Alle weiteren Stellen werden ohne Rundung gestrichen.<br />

Die Note lautet:<br />

Bei einem Durchschnitt bis einschließlich 1,5 = sehr gut;<br />

<strong>bei</strong> einem Durchschnitt von 1,6 bis einschließlich 2,5 = gut;<br />

<strong>bei</strong> einem Durchschnitt von 2,6 bis einschließlich 3,5 = Befriedigend;<br />

<strong>bei</strong> einem Durchschnitt von 3,6 bis einschließlich 4,0 = ausreichend;<br />

<strong>bei</strong> einem Durchschnitt ab 4,1 = nicht ausreichend.<br />

(5) Die Prüfung für den „Master of Business Administration in <strong>Media</strong> Management“ ist bestanden,<br />

wenn sämtliche Prüfungsleistungen mindestens „ausreichend“ (bis 4,0) sind und die Kandidatin<br />

bzw. <strong>der</strong> Kandidat gemäß § 14 Abs. 1 105 Leistungspunkte aus den Modulprüfungen sowie 15<br />

Leistungspunkte aus <strong>der</strong> Master-Thesis erworben hat.<br />

<strong>Hamburg</strong> <strong>Media</strong> <strong>School</strong>, Stand: 18. Oktober 2006.<br />

Ansprechpartner: Prof. Dr. Insa Sjurts, Dr. Armin Rott 9


Curriculum und <strong>Prüfungsordnung</strong> MBA in <strong>Media</strong> Management<br />

<strong>Prüfungsordnung</strong><br />

(6) Die Gesamtnote ergibt sich als gewogenes arithmetisches Mittel aus den mit den jeweiligen<br />

Leistungspunkten gewichteten Noten in den einzelnen Prüfungen. Es wird nur die erste Dezimalzahl<br />

hinter dem Komma berücksichtigt; alle weiteren Stellen werden ohne Rundung gestrichen. Die<br />

Gesamtnote lautet entsprechend Absatz 4.<br />

(7) Die Gesamtnote wird durch die Vorsitzende bzw. den Vorsitzenden des Prüfungsausschusses<br />

festgestellt.<br />

§ 18 Wie<strong>der</strong>holung von Prüfungen<br />

(1) Jede erstmals nicht bestandene Prüfungsleistung kann zweimal wie<strong>der</strong>holt werden. Die Wie<strong>der</strong>holung<br />

einer Prüfungsleistung, die mit „ausreichend“ (4,0) o<strong>der</strong> besser bewertet wurde, ist nicht<br />

zulässig. Setzt sich eine Modulprüfung aus mehreren Teilprüfungsleistungen zusammen und ist<br />

eine Teilprüfungsleistung für sich mit „nicht ausreichend“ (5,0) bewertet, so ist nur diese zu wie<strong>der</strong>holen.<br />

(2) Die Master-Thesis kann <strong>bei</strong> einer Beurteilung mit „nicht ausreichend“ (5,0) einmal wie<strong>der</strong>holt<br />

werden. In begründeten Ausnahmefällen ist durch Genehmigung des Prüfungsausschusses eine<br />

zweite Wie<strong>der</strong>holung möglich. Eine Rückgabe des Themas <strong>der</strong> Master-Thesis gemäß § 16 Abs. 7<br />

ist <strong>bei</strong> einer Wie<strong>der</strong>holung nur zulässig, wenn die Kandidatin bzw. <strong>der</strong> Kandidat <strong>bei</strong> <strong>der</strong> Anfertigung<br />

<strong>der</strong> vorausgegangenen, mit „nicht ausreichend“ (5,0) bewerteten Master-Thesis von dieser Möglichkeit<br />

keinen Gebrauch gemacht hat.<br />

(3) Die Masterprüfung ist endgültig nicht bestanden, wenn eine Prüfungsleistung (Modulprüfung<br />

bzw. Master-Thesis) auch in ihrer letztmaligen Wie<strong>der</strong>holung mit „nicht ausreichend“ (5,0) bewertet<br />

wurde.<br />

§ 19 Master-Zeugnis<br />

(1) Über die bestandene Master-Prüfung wird ein Zeugnis ausgestellt.<br />

(2) Das Zeugnis enthält die Noten aller Prüfungsleistungen, die Gesamtnote <strong>der</strong> Master-Prüfung<br />

sowie das Thema <strong>der</strong> Master-Thesis mit Angabe von Prüfern und Note. Als Datum des Zeugnisses<br />

ist <strong>der</strong> Tag anzugeben, an dem die letzte Prüfungsleistung erbracht wurde.<br />

(3) Ist die Master-Prüfung endgültig nicht bestanden, so erteilt die bzw. <strong>der</strong> Vorsitzende des Prüfungsausschusses<br />

den Kandidaten hierüber einen mit Rechtsmittelbelehrung versehenen schriftlichen<br />

Bescheid.<br />

(4) Hat <strong>der</strong> Kandidat bzw. die Kandidatin die Master-Prüfung nicht bestanden, wird ihm bzw. ihr auf<br />

Antrag und gegen Vorlage <strong>der</strong> entsprechenden Nachweise sowie <strong>der</strong> Exmatrikulationsbescheinigung<br />

eine schriftliche Bescheinigung ausgestellt, die die erbrachten Prüfungsleistungen und <strong>der</strong>en<br />

Noten sowie die zur Master-Prüfung noch fehlenden Prüfungsleistungen enthält und erkennen<br />

lässt, dass die Prüfung nicht bestanden ist.<br />

(5) Das Zeugnis ist für die Universität von einem universitären Mitglied des Gemeinsamen Ausschusses<br />

sowie von <strong>der</strong> akademischen Leiterin bzw. dem akademischen Leiter <strong>der</strong> <strong>Hamburg</strong> <strong>Media</strong><br />

<strong>School</strong> zu unterzeichnen.<br />

(6) Dem Zeugnis wird ein Diploma Supplement <strong>bei</strong>gefügt.<br />

<strong>Hamburg</strong> <strong>Media</strong> <strong>School</strong>, Stand: 18. Oktober 2006.<br />

Ansprechpartner: Prof. Dr. Insa Sjurts, Dr. Armin Rott 10


Curriculum und <strong>Prüfungsordnung</strong> MBA in <strong>Media</strong> Management<br />

<strong>Prüfungsordnung</strong><br />

§ 20 Master-Urkunde<br />

(1) Aufgrund <strong>der</strong> bestandenen Master-Prüfung wird von <strong>der</strong> Universität <strong>Hamburg</strong> <strong>der</strong> akademische<br />

Grad „Master of Business Administration in <strong>Media</strong> Management“ verliehen.<br />

(2) Gleichzeitig mit dem Zeugnis wird <strong>der</strong> Kandidatin bzw. dem Kandidaten eine Urkunde mit dem<br />

Datum des Zeugnisses ausgehändigt. Darin wird die Verleihung des Hochschulgrades beurkundet.<br />

(3) Die Urkunde wird für die Universität von einem universitären Mitglied des Gemeinsamen Ausschusses<br />

sowie von <strong>der</strong> akademischen Leiterin bzw. dem akademischen Leiter <strong>der</strong> <strong>Hamburg</strong> <strong>Media</strong><br />

<strong>School</strong> unterzeichnet. Sie trägt das Siegel <strong>der</strong> Universität <strong>Hamburg</strong>.<br />

Abschnitt III: Schlussbestimmungen<br />

§ 21 Ungültigkeit <strong>der</strong> Prüfung<br />

(1) Hat die Kandidatin bzw. <strong>der</strong> Kandidat <strong>bei</strong> einer Prüfungsleistung getäuscht und wird dies erst<br />

nach Aushändigung des Zeugnisses bekannt, so kann <strong>der</strong> Prüfungsausschuss die Note <strong>der</strong> Prüfungsleistung<br />

entsprechend berichtigen. Gegebenenfalls kann die jeweilige Prüfung ganz o<strong>der</strong><br />

teilweise für „nicht ausreichend“ (5,0) und die Master-Prüfung für „nicht bestanden“ erklärt werden.<br />

Entsprechendes gilt für die Master-Thesis.<br />

(2) Der Kandidatin bzw. dem Kandidaten ist vor einer Entscheidung die Gelegenheit zur Äußerung<br />

zu geben.<br />

(3) Das unrichtige Master-Zeugnis und die Master-Urkunde sind einzuziehen. Eine Entscheidung<br />

nach Abs. 1 ist nach Ablauf einer Frist von fünf Jahren, beginnend mit dem Datum des Prüfungszeugnisses,<br />

ausgeschlossen.<br />

§ 22 Einsicht in die Prüfungsakten<br />

Innerhalb eines Jahres nach Abschluss einer Prüfung wird <strong>der</strong> Kandidatin bzw. dem Kandidaten<br />

auf Antrag Einsicht in ihre bzw. seine schriftlichen Prüfungsar<strong>bei</strong>ten und die dazugehörigen Bewertungen<br />

gewährt. Der Prüfungsausschuss bestimmt Zeit und Ort <strong>der</strong> Einsichtnahme.<br />

§ 23 Entgelte<br />

Das Master-Studium Medienmanagement ist entgeltpflichtig. Die Höhe <strong>der</strong> Entgelte wird von <strong>der</strong><br />

<strong>Hamburg</strong> <strong>Media</strong> <strong>School</strong> festgelegt und ist Gegenstand des Studienvertrages.<br />

§ 24 In-Kraft-Treten<br />

Diese <strong>Prüfungsordnung</strong> tritt am Tage nach <strong>der</strong> Veröffentlichung im Amtlichen Anzeiger in Kraft. Sie<br />

findet für alle Studierenden Anwendung, die ab 2003 ihr Studium aufgenommen haben. Die nach<br />

dem Lehrplan für das erste Trimester erbrachten Studienleistungen werden angerechnet.<br />

<strong>Hamburg</strong> <strong>Media</strong> <strong>School</strong>, Stand: 18. Oktober 2006.<br />

Ansprechpartner: Prof. Dr. Insa Sjurts, Dr. Armin Rott 11


Curriculum und <strong>Prüfungsordnung</strong> MBA in <strong>Media</strong> Management<br />

Anhang<br />

1. Modulübersicht<br />

<strong>Prüfungsordnung</strong><br />

Nr. Modulelemente Tri- Leistungs- TWS<br />

mester Punkte<br />

Business<br />

1 Grundlagen Business Administration I<br />

7,0 8<br />

Administration<br />

� Grundlagen BWL<br />

1. (3,0) 4<br />

� Grundlagen VWL<br />

1. (2,0) 2<br />

� Grundlagen Recht<br />

1. (2,0) 2<br />

2 Grundlagen Business Administration II<br />

3,0 4<br />

� Grundlagen Informations- und<br />

Kommunikationstechnik<br />

1. (1,5) 2<br />

� Quantitative Methoden<br />

1. (1,5) 2<br />

3 Rechnungswesen Investition und<br />

8,0 10<br />

Finanzierung, Controlling<br />

2. (3,0) 4<br />

� Rechnungswesen<br />

2. (3,0) 4<br />

� Investition und Finanzierung<br />

� Controlling<br />

3. (2,0) 2<br />

5 Management und Marketing<br />

5,0 6<br />

� Management<br />

3. (2,0) 2<br />

� Marketing<br />

3. (3,0) 4<br />

6 Bilanzen und Steuern<br />

3,0 4<br />

� Bilanzpolitik und Bilanzanalyse<br />

4. (1,5) 2<br />

� Steuern<br />

4. (1,5) 2<br />

8 Funktionen des Managements<br />

7,5 10<br />

� Strategisches Management<br />

5. (3,0) 4<br />

� Organisation<br />

5. (1,5) 2<br />

� Personal<br />

5. (1,5) 2<br />

� M & A und Kooperationsmanagement<br />

6. (1,5) 2<br />

9 Gründungsmanagement und Business Cases<br />

4,0 7<br />

� Gründungsmanagement I<br />

5. (1,0) 1<br />

� Gründungsmanagement II<br />

6. (1,0) 2<br />

� Business Cases<br />

6. 2,0 4<br />

Management Skills 4 Projektmanagement<br />

3,0 4<br />

� Projektmanagement I<br />

2. (1,5) 2<br />

� Projektmanagement II<br />

3. (1,5) 2<br />

7 Lea<strong>der</strong>ship und Medientraining<br />

2,0 4<br />

� Lea<strong>der</strong>ship<br />

4. (1,0) 2<br />

� Kommunikations- und Medientraining<br />

5. (1,0) 2<br />

10 Verhandlungsführung, Networking und Akquise<br />

2,0 4<br />

� Verhandlungsführung<br />

6. (1,0) 2<br />

� Networking und Akquise<br />

6. (1,0) 2<br />

<strong>Media</strong> Business 11 Medienmärkte, Medienprodukte, Medienunternehmen<br />

und Wertschöpfungsketten<br />

7,0 8<br />

� Medienmärkte<br />

1. (1,5) 2<br />

� Medienprodukte und Medienunternehmen 1. (1,5) 2<br />

� Wertschöpfungsketten I<br />

2. (2,0) 2<br />

� Wertschöpfungsketten II<br />

3. (2,0) 2<br />

12 Distribution<br />

3,0 4<br />

� Distribution I<br />

2. (1,5) 2<br />

� Distribution II<br />

3. (1,5) 2<br />

<strong>Hamburg</strong> <strong>Media</strong> <strong>School</strong>, Stand: 18. Oktober 2006.<br />

Ansprechpartner: Prof. Dr. Insa Sjurts, Dr. Armin Rott 12


Curriculum und <strong>Prüfungsordnung</strong> MBA in <strong>Media</strong> Management<br />

<strong>Media</strong> Production<br />

Context & Values<br />

<strong>Prüfungsordnung</strong><br />

Nr. Modulelemente TriLeistungsmester Punkte<br />

13 Inhalteentwicklung und Produktionspraxis I<br />

4,5<br />

� Inhalteentwicklung I (Print/Online)<br />

1. (1,5)<br />

� Produktionspraxis I (Print/ Online)<br />

2. (3,0)<br />

14 Inhalteentwicklung und Produktionspraxis II<br />

5,5<br />

� Inhalteentwicklung II (Radio & TV)<br />

2. (1,5)<br />

� Produktionspraxis II (Radio & TV)<br />

3. (4,0)<br />

15 Projekt I<br />

4,5<br />

� Projekt I (Film/TV)<br />

4. 4,5<br />

16 Projekt II<br />

4,5<br />

� Projekt II (Print)<br />

5. 4,5<br />

17 Projekt III<br />

4,5<br />

� Projekt III (New <strong>Media</strong>)<br />

6. 4,5<br />

18 Markt- und Trendforschung,<br />

4,0<br />

� Markt- und Trendforschung I<br />

4. (2,0)<br />

� Markt- und Trendforschung II<br />

5. (2,0)<br />

19 <strong>Media</strong>planung<br />

3,0<br />

� <strong>Media</strong>planung<br />

4. 3,0<br />

20 Medien- und Kommunikationswissenschaft<br />

6,5<br />

� M & K I: Einführung<br />

1. (2,0)<br />

� M & K II: Methoden<br />

1. (1,5)<br />

� M & K III: Anwendungen<br />

2. (1,5)<br />

� Medienpsychologie<br />

3. (1,5)<br />

21 Medientechnik und Medienentwicklung<br />

4,5<br />

� Medientechnik<br />

1. 3,0<br />

� Medienentwicklung<br />

2 1,5<br />

22 Genre- und Formatkunde<br />

1,5<br />

� Genre- und Formatkunde<br />

2. (1,5)<br />

23 Wettbewerbs- und Gesellschaftsrecht<br />

3,0<br />

� Wettbewerbsrecht<br />

3. (1,5)<br />

� Gesellschaftsrecht<br />

3. (1,5)<br />

24 Medienrecht<br />

4,5<br />

� Medien- und Rundfunkrecht<br />

4. (1,5)<br />

� Internet- und Telekommunikationsrecht<br />

5. (1,5)<br />

� Presse- und Urheberrecht<br />

6. (1,5)<br />

<strong>Hamburg</strong> <strong>Media</strong> <strong>School</strong>, Stand: 18. Oktober 2006.<br />

Ansprechpartner: Prof. Dr. Insa Sjurts, Dr. Armin Rott 13<br />

TWS<br />

6<br />

2<br />

4<br />

8<br />

2<br />

6<br />

10<br />

10<br />

10<br />

10<br />

10<br />

10<br />

4<br />

2<br />

2<br />

4<br />

4<br />

5<br />

2<br />

1<br />

1<br />

1<br />

6<br />

4<br />

2<br />

2<br />

2<br />

4<br />

2<br />

2<br />

5<br />

2<br />

2<br />

1


Curriculum und <strong>Prüfungsordnung</strong> MBA in <strong>Media</strong> Management<br />

2. Beschreibungen <strong>der</strong> Module<br />

Modul 1<br />

Grundlagen Business Administration I<br />

<strong>Prüfungsordnung</strong><br />

Inhalte und Qualifikationsziele Vermittlung des fach-, d. h. Medienmanagement bezogene, betriebswirtschaftlichen,<br />

volkswirtschaftlichen und juristischen Grundlagenwissens<br />

Das Modul setzt sich aus den drei Lehrveranstaltungen<br />

„Grundlagen BWL“, „Grundlagen VWL“ und „Grundlagen Recht“<br />

zusammen. In <strong>der</strong> Veranstaltung „Grundlagen BWL“ wird ein Überblick<br />

gegeben zu den Zielen und Aufgaben von Unternehmen sowie<br />

den unternehmensinternen Strukturen und Prozessen. Gegenstandsbereiche<br />

bilden die konstitutiven Entscheidungen wie Standort-<br />

und Rechtsformwahl, das Spektrum <strong>der</strong> Führungsfunktionen in<br />

Unternehmen sowie <strong>der</strong> Realgüterprozess mit seinen Teilfunktionen.<br />

Im Mittelpunkt <strong>der</strong> Veranstaltung „Grundlagen VWL“ stehen die<br />

so genannten Managerial Economics als Schnittmenge aus angewandter<br />

Mikroökonomie, Industrieökonomie und Wettbewerbstheorie.<br />

Vermittelt werden Grundkenntnisse zu Marktstrukturen, Marktprozessen<br />

und Unternehmenshandeln. Alternative Marktformen<br />

werden analysiert, aus Managementperspektive diskutiert und typische<br />

Handlungsmuster für Unternehmen abgeleitet. Die Veranstaltung<br />

„Grundlagen Recht“ liefert einen komprimierten und systematischen<br />

Überblick zu den rechtswissenschaftlichen Grundkenntnissen<br />

und <strong>der</strong> Methodenlehre und zeigt die Spezifika und Prinzipien von<br />

Zivilrecht, Öffentlichem Recht und Strafrecht auf. Die Fähigkeit zur<br />

selbständigen Erar<strong>bei</strong>tung von rechtlichen Lösungen grundlegen<strong>der</strong><br />

Praxisfälle wird geschult.<br />

Lehrformen Grundlagen BWL: Vorlesung<br />

Grundlagen VWL: Vorlesung<br />

Grundlagen Recht: Vorlesung<br />

Voraussetzungen für Teilnahme Keine<br />

Verwendbarkeit des Moduls Die Teilnahme an Modul 1 ist Voraussetzung für alle nachfolgenden<br />

Module im Bereich Business Administration, für die Projekt-Module<br />

15, 16 und 17 sowie für die Module 23 und 24. Der erfolgreiche<br />

Abschluss von Modul 1 ist notwendige Voraussetzung für den Master-Abschluss.<br />

Prüfungsform Abschlussprüfung nach dem 1. Trimester, in <strong>der</strong> mindestens ausreichende<br />

Kenntnisse in je<strong>der</strong> <strong>der</strong> drei Teilveranstaltungen nachgewiesen<br />

werden müssen. Die Prüfung kann in Form einer Klausur,<br />

einer mündlichen Prüfung, einer Hausar<strong>bei</strong>t o<strong>der</strong> einer Präsentation<br />

stattfinden. Kombinationen <strong>der</strong> Prüfungsformen sind möglich. Die<br />

Prüfungsform wird vor Beginn <strong>der</strong> Veranstaltung bekannt gegeben.<br />

Die empfohlene Prüfungsform ist eine Klausur.<br />

Ar<strong>bei</strong>tsaufwand Teilleistungen Grundlagen BWL: 3,0 Leistungspunkte<br />

Grundlagen VWL: 2,0 Leistungspunkte<br />

Grundlagen Recht: 2,0 Leistungspunkte<br />

Gesamtar<strong>bei</strong>tsaufwand des Moduls 7,0 Leistungspunkte<br />

Häufigkeit des Angebots Angebot <strong>der</strong> Teilveranstaltungen jeweils einmal im ersten Studienjahr.<br />

Dauer Das gesamte Modul erstreckt sich über ein Trimester.<br />

<strong>Hamburg</strong> <strong>Media</strong> <strong>School</strong>, Stand: 18. Oktober 2006.<br />

Ansprechpartner: Prof. Dr. Insa Sjurts, Dr. Armin Rott 14


Curriculum und <strong>Prüfungsordnung</strong> MBA in <strong>Media</strong> Management<br />

Grundlagen BWL: 4 TWS im HT (1.)<br />

Grundlagen VWL: 2 TWS im HT (1.)<br />

Grundlagen Recht: 2 TWS im HT (1.)<br />

<strong>Prüfungsordnung</strong><br />

<strong>Hamburg</strong> <strong>Media</strong> <strong>School</strong>, Stand: 18. Oktober 2006.<br />

Ansprechpartner: Prof. Dr. Insa Sjurts, Dr. Armin Rott 15


Curriculum und <strong>Prüfungsordnung</strong> MBA in <strong>Media</strong> Management<br />

Modul 2<br />

Grundlagen Business Administration II<br />

<strong>Prüfungsordnung</strong><br />

Inhalte und Qualifikationsziele Vermittlung des fach-, d. h. Medienmanagement bezogenen informations-<br />

und kommunikationstechnischen sowie statistischmethodischen<br />

Grundlagenwissens. Das Modul setzt sich aus den<br />

<strong>bei</strong>den Lehrveranstaltungen „Grundlagen Informations- und Kommunikationstechnik<br />

(IuK)” und „Quantitative Methoden“ zusammen.<br />

Gegenstandsbereich <strong>der</strong> Veranstaltung „Grundlagen Informations-<br />

und Kommunikationstechnik“ ist die Vermittlung von Basiskenntnissen<br />

zur Signalverar<strong>bei</strong>tung und zur technischen Funktionsweise von<br />

Kommunikationsnetzen und -systemen. Im Einzelnen in Struktur<br />

und Funktionsweise vorgestellt werden Rundfunkverteilnetze, Telekommunikationsfestnetze,<br />

Internet und Mobilfunknetze sowie aktuelle<br />

Entwicklungen <strong>bei</strong>m Netzzugang. Die Veranstaltung „Quantitative<br />

Methoden“ beschäftigt sich mit den theoretischen Grundlagen<br />

verschiedener statistischer Methoden und Verfahren, wie Wahrscheinlichkeitsrechnung,<br />

Schätz- und Testtheorie, multivariate Analyseverfahren<br />

und Regressionsanalyse. Hinzu kommen die Grundlagen<br />

<strong>der</strong> deskriptiven Statistik sowie Grundfragen <strong>der</strong> graphischen<br />

Aufbereitung statistischer Ergebnisse. Zur Entwicklung eines Verständnisses<br />

für den problemadäquaten Einsatz des statistischen<br />

Instrumentariums werden zahlreiche Anwendungs<strong>bei</strong>spiele aus <strong>der</strong><br />

Medienpraxis integriert.<br />

Lehrformen Grundlagen IuK: Vorlesung<br />

Grundlagen Quantitative Methoden: Vorlesung mit Übungen<br />

Voraussetzungen für Teilnahme Keine<br />

Verwendbarkeit des Moduls Die Teilnahme an Modul 2 ist Voraussetzung für alle nachfolgenden<br />

Module im Bereich Business Administration, für die Projekt-Module<br />

15, 16 und 17 sowie für die Module 18, 19 und 20. Der erfolgreiche<br />

Abschluss von Modul 2 ist notwendige Voraussetzung für den Master-Abschluss.<br />

Prüfungsform Abschlussprüfung nach dem 1. Trimester, in <strong>der</strong> mindestens ausreichende<br />

Kenntnisse in je<strong>der</strong> <strong>der</strong> <strong>bei</strong>den Teilveranstaltungen nachgewiesen<br />

werden müssen. Die Prüfung kann in Form einer Klausur,<br />

einer mündlichen Prüfung, einer Hausar<strong>bei</strong>t o<strong>der</strong> einer Präsentation<br />

stattfinden. Kombinationen <strong>der</strong> Prüfungsformen sind möglich. Die<br />

Prüfungsform wird vor Beginn <strong>der</strong> Veranstaltung bekannt gegeben.<br />

Die empfohlene Prüfungsform ist eine Klausur.<br />

Ar<strong>bei</strong>tsaufwand Teilleistungen Grundlagen IuK: 1,5 Leistungspunkte<br />

Quantitative Methoden: 1,5 Leistungspunkte<br />

Gesamtar<strong>bei</strong>tsaufwand des Moduls 3,0 Leistungspunkte<br />

Häufigkeit des Angebots Angebot <strong>der</strong> Teilveranstaltungen jeweils einmal im ersten Studienjahr.<br />

Dauer Das gesamte Modul erstreckt sich über ein Trimester.<br />

Grundlagen IuK: 2 TWS im HT (1.)<br />

Quantitative Methoden: 2 TWS im HT (1.)<br />

<strong>Hamburg</strong> <strong>Media</strong> <strong>School</strong>, Stand: 18. Oktober 2006.<br />

Ansprechpartner: Prof. Dr. Insa Sjurts, Dr. Armin Rott 16


Curriculum und <strong>Prüfungsordnung</strong> MBA in <strong>Media</strong> Management<br />

Modul 3<br />

Rechnungswesen, Investition und Finanzierung, Controlling<br />

<strong>Prüfungsordnung</strong><br />

Inhalte und Qualifikationsziele Vermittlung von Grundkenntnissen im Bereich des externen und<br />

internen Rechnungswesens sowie im Bereich Controlling. Das Modul<br />

setzt sich aus den Lehrveranstaltungen „Rechnungswesen“,<br />

„Controlling“ sowie „Investition und Finanzierung“ zusammen. Zu<br />

den Gegenstandsbereichen <strong>der</strong> Veranstaltung „Rechnungswesen“<br />

gehören im Einzelnen <strong>der</strong> Jahresabschluss mit den Grundlagen <strong>der</strong><br />

Bilanzierung, den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung und<br />

Bilanzierung, Inhalt und Glie<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Bilanz, Bewertungsprinzipien<br />

und Bewertungsmaßstäbe sowie <strong>der</strong> Inhalt und Aufbau von<br />

Gewinn- und Verlustrechnung und Lagebericht. Im Bereich <strong>der</strong><br />

Kostenrechnung werden Systematik, Prinzipien und Verfahren <strong>der</strong><br />

Kostenarten-, Kostenstellen- und Kostenträgerrechnung vorgestellt<br />

sowie Methoden <strong>der</strong> kurzfristigen Erfolgsrechnung, <strong>der</strong> Deckungs<strong>bei</strong>tragsrechnung<br />

und <strong>der</strong> Plankostenrechnung skizziert und diskutiert.<br />

Sowohl <strong>bei</strong>m externen als auch <strong>bei</strong>m internen Rechnungswesen<br />

werden neben <strong>der</strong> Vermittlung von allgemeinen betriebswirtschaftlichen<br />

Kenntnissen die jeweiligen rechnungswesenspezifischen<br />

Beson<strong>der</strong>heiten in Medienunternehmen, wie <strong>bei</strong>spielsweise<br />

die Bilanzierung und Bewertung von Filmrechten o<strong>der</strong> die Kalkulation<br />

eines Zeitschriftenprojektes, umfassend thematisiert und anhand<br />

von Fall<strong>bei</strong>spielen illustriert. In <strong>der</strong> Veranstaltung „Investition und<br />

Finanzierung“ werden die einschlägigen Modelle <strong>der</strong> statischen und<br />

dynamischen Investitionsrechnung sowie die Varianten <strong>der</strong> Eigen-<br />

und Fremdfinanzierung vorgestellt und allgemein sowie im Hinblick<br />

auf ihre Eignung für Medienunternehmen diskutiert. Die systematische<br />

Interdependenz von Investitions- und Finanzierungsplanung<br />

wird aufgezeigt, Verfahren <strong>der</strong> Interdependenzbewältigung werden<br />

präsentiert. Die erlernten Inhalte werden systematisch an medienspezifischen<br />

Aufgabenstellungen eingeübt. Im Mittelpunkt <strong>der</strong> Veranstaltung<br />

„Controlling“ stehen − nach einer Einordnung <strong>der</strong> Controlling-Funktionen<br />

in den Kanon <strong>der</strong> Führungs- und Sachfunktionen<br />

im Unternehmen − Controlling-Konzeption und Controlling-<br />

Aufgaben. Vorgestellt werden unterschiedliche Kennzahlen und<br />

Kennzahlensysteme als zentrale Elemente des Controllings allgemein<br />

sowie die Grundstrukturen und Instrumente spezifischer Controllingvarianten,<br />

wie <strong>bei</strong>spielsweise das Kosten- und Erfolgs-<br />

Controlling, das Produktions-Controlling o<strong>der</strong> auch das Absatz-<br />

Controlling. Die Beson<strong>der</strong>heiten des Controllings in Medienunternehmen<br />

werden eingehend erläutert. Übungsaufgaben mit Medienbezug<br />

festigen die erlernten Inhalte.<br />

Lehrformen Rechnungswesen: Vorlesung mit Übungen<br />

Investition und Finanzierung: Vorlesung mit Übungen<br />

Controlling: Vorlesung mit Übungen<br />

Voraussetzungen für Teilnahme Teilnahme an den Modulen 1 und 2.<br />

Verwendbarkeit des Moduls Die Teilnahme an Modul 3 ist Voraussetzung für alle nachfolgenden<br />

Module im Bereich Business Administration und für die Projekt-<br />

Module 15, 16 und 17. Der erfolgreiche Abschluss von Modul 3 ist<br />

notwendige Voraussetzung für den Master-Abschluss.<br />

Prüfungsform Das Modul umfasst zwei Modul-Teilprüfungen, in denen jeweils<br />

mindestens ausreichende Kenntnisse <strong>der</strong> Inhalte in je<strong>der</strong> <strong>der</strong><br />

<strong>Hamburg</strong> <strong>Media</strong> <strong>School</strong>, Stand: 18. Oktober 2006.<br />

Ansprechpartner: Prof. Dr. Insa Sjurts, Dr. Armin Rott 17


Curriculum und <strong>Prüfungsordnung</strong> MBA in <strong>Media</strong> Management<br />

<strong>Prüfungsordnung</strong><br />

geprüfgten Teilveranstaltungen nachgewiesen werden müssen. Die<br />

Teilprüfung „Rechnungswesen, Investition und Finanzierung“ findet<br />

am Ende des 2. Trimesters, die Teilprüfung „Controlling“ am Ende<br />

des 3. Trimesters statt. Die Prüfung kann in Form einer Klausur,<br />

einer mündlichen Prüfung, einer Hausar<strong>bei</strong>t o<strong>der</strong> einer Präsentation<br />

stattfinden. Kombinationen <strong>der</strong> Prüfungsformen sind möglich. Die<br />

Prüfungsform wird vor Beginn <strong>der</strong> Veranstaltung bekannt gegeben.<br />

Die empfohlene Prüfungsform ist jeweils eine Klausur.<br />

Ar<strong>bei</strong>tsaufwand Teilleistungen Rechnungswesen: 3,0 Leistungspunkte<br />

Investition und Finanzierung: 3,0 Leistungspunkte<br />

Controlling: 2,0 Leistungspunkte<br />

Gesamtar<strong>bei</strong>tsaufwand des Moduls 8,0 Leistungspunkte<br />

Häufigkeit des Angebots Angebot <strong>der</strong> Teilveranstaltungen jeweils einmal im ersten Studienjahr.<br />

Dauer Das gesamte Modul erstreckt sich über zwei Trimester.<br />

Rechnungswesen: 4 TWS im WT (2.)<br />

Investition und Finanzierung: 4 TWS im WT (2.)<br />

Controlling: 2 TWS im FT (3.)<br />

<strong>Hamburg</strong> <strong>Media</strong> <strong>School</strong>, Stand: 18. Oktober 2006.<br />

Ansprechpartner: Prof. Dr. Insa Sjurts, Dr. Armin Rott 18


Curriculum und <strong>Prüfungsordnung</strong> MBA in <strong>Media</strong> Management<br />

Modul 4<br />

Projektmanagement<br />

<strong>Prüfungsordnung</strong><br />

Inhalte und Qualifikationsziele Vermittlung <strong>der</strong> grundlegenden Kenntnisse und Fähigkeiten zur<br />

systematischen Strukturierung und Durchführung von Projekten.<br />

Gegenstandsbereiche im Einzelnen bilden Inhalt und Instrumente<br />

<strong>der</strong> Projektplanung, <strong>der</strong> Projektsteuerung und <strong>der</strong> Projektkontrolle.<br />

Ferner werden die Varianten <strong>der</strong> Projektorganisation aufgezeigt und<br />

im Hinblick auf ihre Eignung für alternative Fallkonstellationen diskutiert.<br />

Einen weiteren Gegenstandsbereich bildet die Einbindung <strong>der</strong><br />

Projektorganisation in die Linienorganisation des Unternehmens.<br />

Spezifische Führungsprobleme in Projekten werden aufgezeigt. Das<br />

Modul setzt sich aus den <strong>bei</strong>den Lehrveranstaltungen „Projektmanagement<br />

I“ und „Projektmanagement II“ zusammen.<br />

Lehrformen Projektmanagement I: Vorlesung mit Übungen<br />

Projektmanagement II: Vorlesung mit Übungen<br />

Voraussetzungen für Teilnahme Teilnahme an den Modulen 1 und 2.<br />

Verwendbarkeit des Moduls Die Teilnahme an Modul 4 ist Voraussetzung für alle nachfolgenden<br />

Module im Bereich Business Administration und für die Projekt-<br />

Module 15, 16 und 17. Der erfolgreiche Abschluss von Modul 4 ist<br />

notwendige Voraussetzung für den Master-Abschluss.<br />

Prüfungsform Abschlussprüfung nach dem 3. Trimester, in <strong>der</strong> mindestens ausreichende<br />

Kenntnisse in je<strong>der</strong> <strong>der</strong> <strong>bei</strong>den Teilveranstaltungen nachgewiesen<br />

werden müssen. Die Prüfung kann in Form einer Klausur,<br />

einer mündlichen Prüfung, einer Hausar<strong>bei</strong>t o<strong>der</strong> einer Präsentation<br />

stattfinden. Kombinationen <strong>der</strong> Prüfungsformen sind möglich. Die<br />

Prüfungsform wird vor Beginn <strong>der</strong> Veranstaltung bekannt gegeben.<br />

Die empfohlene Prüfungsform ist eine Präsentation.<br />

Ar<strong>bei</strong>tsaufwand Teilleistungen Projektmanagement I: 1,5 Leistungspunkte<br />

Projektmanagement II: 1,5 Leistungspunkte<br />

Gesamtar<strong>bei</strong>tsaufwand des Moduls 3,0 Leistungspunkte<br />

Häufigkeit des Angebots Angebot <strong>der</strong> Teilveranstaltungen jeweils einmal im ersten Studienjahr.<br />

Dauer Das gesamte Modul erstreckt sich über zwei Trimester.<br />

Projektmanagement I: 2 TWS im WT (2.)<br />

Projektmanagement II: 2 TWS im FT (3.)<br />

<strong>Hamburg</strong> <strong>Media</strong> <strong>School</strong>, Stand: 18. Oktober 2006.<br />

Ansprechpartner: Prof. Dr. Insa Sjurts, Dr. Armin Rott 19


Curriculum und <strong>Prüfungsordnung</strong> MBA in <strong>Media</strong> Management<br />

Modul 5<br />

Management und Marketing<br />

<strong>Prüfungsordnung</strong><br />

Inhalte und Qualifikationsziele Vermittlung eines Überblickswissens im Bereich „Management“<br />

sowie von grundlegenden Kenntnissen im Bereich <strong>der</strong> Sachfunktion<br />

„Marketing“. Das Modul setzt sich aus den <strong>bei</strong>den Lehrveranstaltungen<br />

„Management“ und „Marketing“ zusammen. Die Veranstaltung<br />

„Management“ zeigt da<strong>bei</strong> zunächst die Unterschiede zwischen<br />

einem institutionen- und einem prozessorientierten Managementverständnis<br />

auf und stellt den Managementprozess mit seinen Teilfunktionen<br />

Planung, Organisation, Personaleinsatz, Führung und<br />

Kontrolle eingehend vor. Die Verknüpfungen und Interdependenzen<br />

zwischen den Managementteilfunktionen werden deutlich; das systematische<br />

Verhältnis zwischen Management- und Realgüterprozess<br />

und damit auch zwischen den einzelnen Management- und<br />

Sachfunktionen wird geklärt. Im Mittelpunkt <strong>der</strong> Veranstaltung „Marketing“<br />

steht die Vorstellung von Gegenstandsbereich und Instrumenten<br />

des Marketings als Konzept <strong>der</strong> marktorientierten Führung<br />

von Unternehmen. Vermittelt werden Grundkenntnisse im Bereich<br />

Marketingforschung, Marketingplanung, Marketingpolitik, Marketingorganisation<br />

und Marketing-Kontrolle bzw. -Controlling. Den<br />

Instrumenten des Marketing-Mix, also Produktpolitik, Preispolitik,<br />

Distributionspolitik und Kommunikationspolitik, wird beson<strong>der</strong>e<br />

Beachtung geschenkt. Spezifische Formen des Marketing-Mix <strong>bei</strong><br />

Medienunternehmen werden vorgestellt.<br />

Lehrformen Management: Vorlesung<br />

Marketing: Vorlesung<br />

Voraussetzungen für Teilnahme Teilnahme an den Modulen 1 und 2.<br />

Verwendbarkeit des Moduls Die Teilnahme an Modul 5 ist Voraussetzung für alle nachfolgenden<br />

Module im Bereich Business Administration und für die Projekt-<br />

Module 15, 16 und 17. Der erfolgreiche Abschluss von Modul 5 ist<br />

notwendige Voraussetzung für den Master-Abschluss.<br />

Prüfungsform Abschlussprüfung nach dem 3. Trimester, in <strong>der</strong> mindestens ausreichende<br />

Kenntnisse in je<strong>der</strong> <strong>der</strong> <strong>bei</strong>den Teilveranstaltungen nachgewiesen<br />

werden müssen. Die Prüfung kann in Form einer Klausur,<br />

einer mündlichen Prüfung, einer Hausar<strong>bei</strong>t o<strong>der</strong> einer Präsentation<br />

stattfinden. Kombinationen <strong>der</strong> Prüfungsformen sind möglich. Die<br />

Prüfungsform wird vor Beginn <strong>der</strong> Veranstaltung bekannt gegeben.<br />

Die empfohlene Prüfungsform ist eine Klausur.<br />

Ar<strong>bei</strong>tsaufwand Teilleistungen Management: 2,0 Leistungspunkte<br />

Marketing: 3,0 Leistungspunkte<br />

Gesamtar<strong>bei</strong>tsaufwand des Moduls 5,0 Leistungspunkte<br />

Häufigkeit des Angebots Angebot <strong>der</strong> Teilveranstaltungen jeweils einmal im ersten Studienjahr.<br />

Dauer Das gesamte Modul erstreckt sich über ein Trimester.<br />

Management: 2 TWS im FT (3.)<br />

Marketing: 4 TWS im FT (3.)<br />

<strong>Hamburg</strong> <strong>Media</strong> <strong>School</strong>, Stand: 18. Oktober 2006.<br />

Ansprechpartner: Prof. Dr. Insa Sjurts, Dr. Armin Rott 20


Curriculum und <strong>Prüfungsordnung</strong> MBA in <strong>Media</strong> Management<br />

Modul 6<br />

Bilanzen und Steuern<br />

<strong>Prüfungsordnung</strong><br />

Inhalte und Qualifikationsziele Vermittlung von medienbezogenen Kenntnissen im Bereich <strong>der</strong><br />

Sachfunktionen Bilanzpolitik und Bilanzanalyse sowie auf dem Gebiet<br />

des betrieblichen Steuerwesens. Das Modul setzt sich aus den<br />

<strong>bei</strong>den Teilveranstaltungen „Bilanzpolitik und Bilanzanalyse“ und<br />

„Steuern“ zusammen. Die Veranstaltung „Bilanzpolitik und Bilanzanalyse“<br />

führt zum Ersten ein in den Gegenstandsbereich von Bilanzpolitik<br />

als Teil <strong>der</strong> betrieblichen Publizitätspolitik. Erläutert wird,<br />

wie durch den zielgerichteten Einsatz von Bilanzierungs-, Bewertungs-<br />

und Darstellungsspielräumen ein gewünschtes Bild <strong>der</strong> Vermögens-,<br />

Finanz- und Ertragslage eines Unternehmens vermittelt<br />

werden kann. Zum Zweiten werden die Instrumentarien <strong>der</strong> Bilanzanalyse<br />

vorgestellt. Im Mittelpunkt steht da<strong>bei</strong> die Vorstellung einschlägiger<br />

horizontaler und vertikaler Kennzahlen zur Beurteilung<br />

von Finanz- und Ertragslage und die Beurteilung ihrer Aussagekraft.<br />

Anhand von Bilanzen von Medienunternehmen wird das erworbene<br />

Wissen eingeübt und medienspezifisch vertieft. Die Veranstaltung<br />

Im Mittelpunkt <strong>der</strong> Veranstaltung „Steuern“ steht ein Überblick zu<br />

den Grundbegriffen <strong>der</strong> Besteuerung, den speziellen Merkmalen<br />

des Steuersystems, <strong>der</strong> Systematik <strong>der</strong> Steuerarten und den<br />

Grundzügen des Besteuerungsverfahrens. Eingehend, da<strong>bei</strong> aber<br />

immer mit Blick auf die jeweilige Relevanz für Medienunternehmen,<br />

behandelt werden Ertragssteuern, Substanzsteuern und Umsatzsteuer.<br />

Lehrformen Bilanzpolitik und Bilanzanalyse: Vorlesung mit Übungen<br />

Steuern: Vorlesung mit Übungen<br />

Voraussetzungen für Teilnahme Teilnahme an den Modulen 1-5.<br />

Verwendbarkeit des Moduls Die Teilnahme an Modul 6 ist Voraussetzung für alle nachfolgenden<br />

Module im Bereich Business Administration und für die Projekt-<br />

Module 15, 16 und 17. Der erfolgreiche Abschluss von Modul 6 ist<br />

notwendige Voraussetzung für den Master-Abschluss.<br />

Prüfungsform Abschlussprüfung in Form einer Klausur nach dem 4. Trimester, in<br />

<strong>der</strong> mindestens ausreichende Kenntnisse in je<strong>der</strong> <strong>der</strong> <strong>bei</strong>den Teilveranstaltungen<br />

nachgewiesen werden müssen. Die Prüfung kann<br />

in Form einer Klausur, einer mündlichen Prüfung, einer Hausar<strong>bei</strong>t<br />

o<strong>der</strong> einer Präsentation stattfinden. Kombinationen <strong>der</strong> Prüfungsformen<br />

sind möglich. Die Prüfungsform wird vor Beginn <strong>der</strong> Veranstaltung<br />

bekannt gegeben. Die empfohlene Prüfungsform ist eine<br />

Klausur.<br />

Ar<strong>bei</strong>tsaufwand Teilleistungen Bilanzpolitik und Bilanzanalyse: 1,5 Leistungspunkte<br />

Steuern: 1,5 Leistungspunkte<br />

Gesamtar<strong>bei</strong>tsaufwand des Moduls 3,0 Leistungspunkte<br />

Häufigkeit des Angebots Angebot <strong>der</strong> Teilveranstaltungen jeweils einmal im zweiten Studienjahr.<br />

Dauer Das gesamte Modul erstreckt sich über ein Trimester.<br />

Bilanzpolitik und Bilanzanalyse: 2 TWS im HT (4.)<br />

Steuern: 2 TWS im HT (4.)<br />

<strong>Hamburg</strong> <strong>Media</strong> <strong>School</strong>, Stand: 18. Oktober 2006.<br />

Ansprechpartner: Prof. Dr. Insa Sjurts, Dr. Armin Rott 21


Curriculum und <strong>Prüfungsordnung</strong> MBA in <strong>Media</strong> Management<br />

Modul 7<br />

Lea<strong>der</strong>ship und Medientraining<br />

<strong>Prüfungsordnung</strong><br />

Inhalte und Qualifikationsziele Vermittlung von theoretischen Grundlagen soweit diese in <strong>der</strong> Praxis<br />

des Medienmanagements relevant sind in den Bereichen Mitar<strong>bei</strong>terführung<br />

und Kommunikation. Die Veranstaltung „Lea<strong>der</strong>ship“<br />

vermittelt Grundkenntnisse zur Führung in Organisationen und ihren<br />

Erfolgsbedingungen. Ausgehend von einem Verständnis von Führung<br />

als sozialem Einflussprozess werden die Grundlagen sozialler<br />

Macht aufgezeigt und alternative Führungsstile charakterisiert und<br />

diskutiert. Die Veranstaltung „Medientraining“ vermittelt Wissen zum<br />

erfolgreichen Umgang mit Medienvertretern, Geschäftspartnern und<br />

(potenziellen) Kunden. Durch intensive Übungen wird Routine im<br />

Verhalten vor Kamera, Mikrofon und unter Studioatmosphäre erworben.<br />

Diskutiert werden die Grundregeln des Umgangs mit Medienvertretern,<br />

das Hintergrundwissen zu Erwartungen von Journalisten,<br />

Kamerateams, Redaktionen und Rezipienten sowie Techniken<br />

des Aufbaus von Argumentationen und Statements.<br />

Lehrformen Lea<strong>der</strong>ship: Vorlesung mit Übungen<br />

Kommunikations- und Medientraining: Vorlesung mit Übungen<br />

Voraussetzungen für Teilnahme Teilnahme an den Modulen 1-5, 11 und 12.<br />

Verwendbarkeit des Moduls Der erfolgreiche Abschluss von Modul 7 ist notwendige Voraussetzung<br />

für den Master-Abschluss.<br />

Prüfungsform Das Modul umfasst zwei Modul-Teilprüfungen, in denen bereits<br />

mindestens ausreichende Kenntnisse <strong>der</strong> Inhalte <strong>der</strong> geprüften<br />

Teilveranstaltungen nachgewiesen werden müssen. Die Teilprüfung<br />

für die Veranstaltungen „Lea<strong>der</strong>ship“, findet am Ende des 4. Trimesters<br />

statt. Die Teilprüfung „Kommunikations- und Medientraining“<br />

findet am Ende des 5. Trimesters statt. Die Prüfungen können jeweils<br />

in Form einer Klausur, einer mündlichen Prüfung, einer Hausar<strong>bei</strong>t<br />

o<strong>der</strong> einer Präsentation stattfinden. Kombinationen <strong>der</strong> Prüfungsformen<br />

sind möglich. Die Prüfungsform wird vor Beginn <strong>der</strong><br />

Veranstaltung bekannt gegeben. Die empfohlene Prüfungsform ist<br />

jeweils eine Präsentation.<br />

Ar<strong>bei</strong>tsaufwand Teilleistungen Lea<strong>der</strong>ship: 1,0 Leistungspunkte<br />

Kommunikations- und Medientraining: 1,0 Leistungspunkte<br />

Gesamtar<strong>bei</strong>tsaufwand des Moduls 2,0 Leistungspunkte<br />

Häufigkeit des Angebots Angebot <strong>der</strong> Teilveranstaltungen jeweils einmal im zweiten Studienjahr.<br />

Dauer Das gesamte Modul erstreckt sich über zwei Trimester.<br />

Lea<strong>der</strong>ship: 2 TWS im HT (4.)<br />

Kommunikations- und Medientraining: 2 TWS im WT (5.)<br />

<strong>Hamburg</strong> <strong>Media</strong> <strong>School</strong>, Stand: 18. Oktober 2006.<br />

Ansprechpartner: Prof. Dr. Insa Sjurts, Dr. Armin Rott 22


Curriculum und <strong>Prüfungsordnung</strong> MBA in <strong>Media</strong> Management<br />

Modul 8<br />

Funktionen des Managements<br />

<strong>Prüfungsordnung</strong><br />

Inhalte und Qualifikationsziele Vermittlung von medienbezogenen Kenntnissen zu ausgewählten<br />

Teilfunktionen des Managementprozesses. Das Modul setzt sich<br />

aus den vier Lehrveranstaltungen „Strategisches Management“,<br />

„Organisation“, „Personal“ und „M&A und Kooperationsmanagement“<br />

zusammen. Gegenstand <strong>der</strong> Veranstaltung „Strategisches<br />

Management“ ist die Vermittlung grundlegen<strong>der</strong> Kenntnisse <strong>der</strong><br />

Unternehmens- und Wettbewerbsstrategie. Einschlägige Techniken<br />

<strong>der</strong> Analyse von Branchen und Konkurrenten werden vorgestellt<br />

und an Beispielen eingeübt. Einen weiteren Schwerpunkt bildet die<br />

begründete Ableitung und Erklärung strategischer Handlungsoptionen<br />

aus marktorientierter und aus ressourcenbasierter Perspektive.<br />

Beson<strong>der</strong>heiten <strong>bei</strong> <strong>der</strong> Entwicklung internationaler Unternehmensstrategien<br />

werden skizziert. Die Veranstaltung „Organisation“ thematisiert<br />

Grundfragen <strong>der</strong> Aufbau- und Ablauforganisation in Unternehmen.<br />

Formen <strong>der</strong> Spezialisierung und <strong>der</strong> Koordination werden<br />

erläutert. Weitere Gegenstandsbereiche bilden das Verhältnis von<br />

Struktur und Strategie, die Rolle von Unternehmenskulturen für den<br />

Unternehmenserfolg sowie das Management von Innovationen in<br />

Organisationen. Im Mittelpunkt <strong>der</strong> Veranstaltung „Personal“ steht<br />

die gleichnamige Führungsfunktion. Gegenstandsbereiche bilden<br />

Instrumente und Prozess <strong>der</strong> Personalauswahl, Zweck und Ansätze<br />

<strong>der</strong> Personalbeurteilung sowie Elemente, Gestaltungsmöglichkeiten<br />

und Probleme <strong>der</strong> Entlohnung. In <strong>der</strong> Veranstaltung „M&A und Kooperationsmanagement“<br />

werden die Spezifika von intra- und interorganisationalen<br />

Kooperationen analysiert. Im Einzelnen geht es<br />

da<strong>bei</strong> um die Begründung <strong>der</strong> ökonomischen Zweckmäßigkeit von<br />

Mergers und Acquisitions von rechtlich und wirtschaftlich selbständigen<br />

Einheiten mit jeweils eigenständigem, nicht notwendig auch<br />

kooperativem, Zielsystem und die Vorstellung geeigneter Instrumente<br />

für ein erfolgreiches Kooperationsmanagement. Der Umgang mit<br />

konfliktären Zielsystemen und divergierenden Unternehmenskulturen<br />

wird skizziert, die Rolle von Vertrauen in Unternehmenspartnerschaften<br />

thematisiert.<br />

Lehrformen Strategisches Management: Vorlesung mit Übungen<br />

Organisation: Vorlesung<br />

Personal: Vorlesung<br />

M&A und Kooperationsmanagement: Vorlesung<br />

Voraussetzungen für Teilnahme Teilnahme an den Modulen 1-6, 11 und 12.<br />

Verwendbarkeit des Moduls Der erfolgreiche Abschluss von Modul 8 ist notwendige Voraussetzung<br />

für den Master-Abschluss.<br />

Prüfungsform Das Modul umfasst zwei Modul-Teilprüfungen, in denen mindestens<br />

ausreichende Kenntnisse <strong>der</strong> Inhalte in je<strong>der</strong> <strong>der</strong> jeweilsgeprüften<br />

Teilveranstaltungen nachgewiesen werden müssen. Die Teilprüfung<br />

für die Veranstaltungen „Strategisches Management“, „Organisation“<br />

und „Personal“ findet am Ende des 5. Trimesters statt. Die Teilprüfung<br />

„M&A und Kooperationsmanagement“ findet am Ende des<br />

6. Trimesters statt. Die Prüfungen können in Form einer Klausur,<br />

einer mündlichen Prüfung, einer Hausar<strong>bei</strong>t o<strong>der</strong> einer Präsentation<br />

stattfinden. Kombinationen <strong>der</strong> Prüfungsformen sind möglich. Die<br />

Prüfungsform wird vor Beginn <strong>der</strong> Veranstaltung bekannt gegeben.<br />

<strong>Hamburg</strong> <strong>Media</strong> <strong>School</strong>, Stand: 18. Oktober 2006.<br />

Ansprechpartner: Prof. Dr. Insa Sjurts, Dr. Armin Rott 23


Curriculum und <strong>Prüfungsordnung</strong> MBA in <strong>Media</strong> Management<br />

Die empfohlene Prüfungsform ist jeweils eine Klausur.<br />

<strong>Prüfungsordnung</strong><br />

Ar<strong>bei</strong>tsaufwand Teilleistungen Strategisches Management: 3,0 Leistungspunkte<br />

Organisation: 1,5 Leistungspunkte<br />

Personal: 1,5 Leistungspunkte<br />

M&A und Kooperationsmanagement: 1,5 Leistungspunkte<br />

Gesamtar<strong>bei</strong>tsaufwand des Moduls 7,5 Leistungspunkte<br />

Häufigkeit des Angebots Angebot <strong>der</strong> Teilveranstaltungen jeweils einmal im zweiten Studienjahr.<br />

Dauer Das gesamte Modul erstreckt sich über zwei Trimester.<br />

Strategisches Management: 4 TWS im WT (5.)<br />

Organisation: 2 TWS im WT (5.)<br />

Personal: 2 TWS im WT (5.)<br />

M&A und Kooperationsmanagement: 2 TWS im FT (6.)<br />

<strong>Hamburg</strong> <strong>Media</strong> <strong>School</strong>, Stand: 18. Oktober 2006.<br />

Ansprechpartner: Prof. Dr. Insa Sjurts, Dr. Armin Rott 24


Curriculum und <strong>Prüfungsordnung</strong> MBA in <strong>Media</strong> Management<br />

Modul 9<br />

Gründungsmanagement und Business Cases<br />

<strong>Prüfungsordnung</strong><br />

Inhalte und Qualifikationsziele Vermittlung grundlegen<strong>der</strong> Kenntnisse zum Prozess <strong>der</strong> Unternehmensgründung<br />

und Anwendung <strong>der</strong> in an<strong>der</strong>en Veranstaltungen<br />

erworbenen Kenntnisse auf konkrete „Business Cases“. Im Mittelpunkt<br />

<strong>der</strong> Veranstaltungen „Gründungsmanagment I und II“ steht<br />

die Entwicklung eines Business- Plans. Erläutert werden Ziel, zentrale<br />

Inhalte und vorbereitende Aufgaben <strong>bei</strong> <strong>der</strong> Erstellung eines<br />

Business-Plans wie die Durchführung einer Marktanalyse, die Entscheidung<br />

über Rechtsform und Finanzierung, die Ableitung einer<br />

geeigneten Organisationsstruktur sowie die Entwicklung und<br />

Implementation einer zieladäquaten Personalplanung und Personalauswahl.<br />

An Beispielen aus <strong>der</strong> Medienbranche wird die Entwicklung<br />

und Aufstellung eines Geschäftsplans aufgezeigt und eingeübt.<br />

In <strong>der</strong> Veranstaltung „Business Cases“ werden Fallstudien aus <strong>der</strong><br />

Unternehmenspraxis in Medienteilmärkten bear<strong>bei</strong>tet. Auf <strong>der</strong> Basis<br />

des im bisherigen Studienverlauf erworbenen Wissens werden<br />

Markt- und Unternehmensdaten zielgerichtet recherchiert und interpretiert<br />

sowie geeignete strategische Handlungsempfehlungen für<br />

die beteiligten Akteure deduziert.<br />

Lehrformen Gründungsmanagement I: Vorlesung mit Übungen<br />

Gründungsmanagement II: Vorlesung mit Übungen<br />

Business Cases: Vorlesung mit Übungen<br />

Voraussetzungen für Teilnahme Teilnahme an den Modulen 1-6, 11 und 12.<br />

Verwendbarkeit des Moduls Der erfolgreiche Abschluss von Modul 9 ist notwendige Voraussetzung<br />

für den Master-Abschluss.<br />

Prüfungsform Abschlussprüfung nach dem 6. Trimester, in <strong>der</strong> jeweils mindestens<br />

ausreichende Kenntnisse in je<strong>der</strong> <strong>der</strong> geprüften Teilveranstaltungen<br />

nachgewiesen werden müssen. Die Abschlussprüfung kann in Form<br />

einer Klausur, einer mündlichen Prüfung, einer Hausar<strong>bei</strong>t o<strong>der</strong><br />

einer Präsentation stattfinden. Kombinationen <strong>der</strong> Prüfungsformen<br />

sind möglich. Die Prüfungsform wird vor Beginn <strong>der</strong> Veranstaltung<br />

bekannt gegeben. Empfohlene Prüfungsform für „Gründungsmanagement“<br />

ist eine Präsentation. Für die Veranstaltung „Business<br />

Cases“ wird eine Hausar<strong>bei</strong>t als Prüfungsform empfohlen.<br />

Ar<strong>bei</strong>tsaufwand Teilleistungen Gründungsmanagement I: 1,0 Leistungspunkte<br />

Gründungsmanagement II: 1,0 Leistungspunkte<br />

Business Cases: 2,0 Leistungspunkte<br />

Gesamtar<strong>bei</strong>tsaufwand des Moduls 4,0 Leistungspunkte<br />

Häufigkeit des Angebots Angebot <strong>der</strong> Teilveranstaltungen jeweils einmal im zweiten Studienjahr.<br />

Dauer Das gesamte Modul erstreckt sich über zwei Trimester.<br />

Gründungsmanagement I: 1 TWS im WT (5.)<br />

Gründungsmanagement II: 2 TWS im FT (6.)<br />

Business Cases: 4 TWS im FT (6.)<br />

<strong>Hamburg</strong> <strong>Media</strong> <strong>School</strong>, Stand: 18. Oktober 2006.<br />

Ansprechpartner: Prof. Dr. Insa Sjurts, Dr. Armin Rott 25


Curriculum und <strong>Prüfungsordnung</strong> MBA in <strong>Media</strong> Management<br />

Modul 10<br />

Verhandlungsführung, Networking und Akquise<br />

<strong>Prüfungsordnung</strong><br />

Inhalte und Qualifikationsziele Vermittlung von Wissen zum erfolgreichen Umgang mit Medienvertretern,<br />

Geschäftspartnern und potenziellen Kunden. Das Modul<br />

setzt sich aus den <strong>bei</strong>den Lehrveranstaltungen „Verhandlungsführung“<br />

und „Networking und Akquise“ zusammen.<br />

Die Teilveranstaltung „Verhandlungsführung“ zielt auf die Fähigkeit,<br />

Verhandlungen und Konfliktgespräche kompetent und lösungsorientiert<br />

führen zu können. Behandelt werden verhandlungstheoretische<br />

Grundlagen, Instrumente <strong>der</strong> Gesprächs- und Verhandlungsvorbereitung,<br />

Strategien <strong>der</strong> Gesprächssteuerung, Lösungsfindung und<br />

Ergebnisabsicherung. Die Vorlesung wird ergänzt durch Übungen in<br />

Form von Fallstudien und Rollenspielen. In <strong>der</strong> Veranstaltung „Networking<br />

und Akquise“ werden Kenntnisse und Fertigkeiten <strong>der</strong> Kontaktpflege<br />

und Geschäftsanbahnung erworben, die in <strong>der</strong> stark von<br />

persönlichen Bekanntschaften bestimmten Medienbranche von<br />

hoher Relevanz sind. Strategien und Techniken <strong>der</strong> Kontaktaufnahme<br />

und -pflege, Methoden und Formen <strong>der</strong> Vor- und Nachbereitung<br />

von Gesprächen, Präsentation sowie <strong>der</strong> Umgang mit schwierigen<br />

Kommunikationssituationen. Zusätzlich werden die wichtigsten<br />

Branchenereignisse nach ihrer Eignung für Kontaktpflege und Geschäftsanbahnung<br />

untersucht. Die erworbenen Fähigkeiten werden<br />

in begleitenden praktischen Übungen angewendet und vertieft.<br />

Lehrformen Verhandlungsführung: Vorlesung mit Übungen<br />

Networking und Akquise: Vorlesung mit Übungen<br />

Voraussetzungen für Teilnahme Teilnahme an Modul 7<br />

Verwendbarkeit des Moduls Der erfolgreiche Abschluss von Modul 10 ist notwendige Voraussetzung<br />

für den Master-Abschluss.<br />

Prüfungsform Abschlussprüfung nach dem 6. Trimester, in <strong>der</strong> mindestens ausreichende<br />

Kenntnisse in je<strong>der</strong> <strong>der</strong> <strong>bei</strong>den Teilveranstaltungen nachgewiesen<br />

werden müssen. Die Abschlussprüfung kann in Form<br />

einer Klausur, einer Hausar<strong>bei</strong>t o<strong>der</strong> einer Präsentation stattfinden.<br />

Kombinationen <strong>der</strong> Prüfungsformen sind möglich. Die Prüfungsform<br />

wird vor Beginn <strong>der</strong> Veranstaltung bekannt gegeben. Empfohlene<br />

Prüfungsform ist eine Klausur.<br />

Ar<strong>bei</strong>tsaufwand Teilleistungen Verhandlungsführung: 1,0 Leistungspunkte<br />

Networking und Akquise: 1,0 Leistungspunkte<br />

Gesamtar<strong>bei</strong>tsaufwand des Moduls 2,0 Leistungspunkte<br />

Häufigkeit des Angebots Angebot <strong>der</strong> Teilveranstaltungen jeweils einmal im zweiten Studienjahr.<br />

Dauer Das gesamte Modul erstreckt sich über ein Trimester.<br />

Verhandlungsführung: 2 TWS im FT (6.)<br />

Networking und Akquise: 2 TWS im FT (6.)<br />

<strong>Hamburg</strong> <strong>Media</strong> <strong>School</strong>, Stand: 18. Oktober 2006.<br />

Ansprechpartner: Prof. Dr. Insa Sjurts, Dr. Armin Rott 26


Curriculum und <strong>Prüfungsordnung</strong> MBA in <strong>Media</strong> Management<br />

Modul 11<br />

Medienmärkte, Medienprodukte, Medienunternehmen und Wertschöpfungsketten<br />

<strong>Prüfungsordnung</strong><br />

Inhalte und Qualifikationsziele Vermittlung von Kenntnissen zu den Spezifika von Medienmärkten,<br />

Medienunternehmen, Medienprodukten und Wertschöpfungsketten<br />

im Medienbereich. Strukturelle und prozessuale Verknüpfungen von<br />

Medienteilmärkten und ihren Akteuren werden deutlich. Das Modul<br />

setzt sich aus den vier Lehrveranstaltungen „Medienmärkte“, „Medienprodukte<br />

und Medienunternehmen“ sowie „Wertschöpfungsketten<br />

im Medienbereich I“ und „Wertschöpfungsketten im Medienbereich<br />

II“ zusammen. Die zu Anfang <strong>der</strong> Veranstaltung „Medienmärkte“<br />

vermittelten Kenntnisse ökonomischer Methoden <strong>der</strong> Markt- und<br />

Wettbewerbsanalyse bilden die Grundlage für einen detaillierten<br />

empirischen Überblick über nationale und internationale Teilmärkte<br />

des Mediensektors. Am Beispiel <strong>der</strong> wichtigsten Medienmärkte<br />

werden jeweils grundsätzliche medienökonomische Fragen illustriert<br />

sowie typische mit ihnen verbundene medien- und wirtschaftspolitische<br />

Probleme diskutiert. In ausgewählten Fallstudien und Teamprojekten<br />

wird die Anwendung des ökonomischen Instrumentariums<br />

trainiert. Im Zentrum <strong>der</strong> Veranstaltung „Medienprodukte und Medienunternehmen“<br />

stehen die Beson<strong>der</strong>heiten von Medienunternehmen<br />

und Medienprodukten aus ökonomischer Perspektive, d.h.<br />

die Charakterisierung von Medienunternehmen als spezifische Form<br />

des Betriebes und Abgrenzung von Unternehmen an<strong>der</strong>er Branche,<br />

die Einordnung von Medienprodukten hinsichtlich ihrer ökonomischen<br />

Merkmale und Abgrenzung von an<strong>der</strong>en Produkten sowie die<br />

Analyse des Produktionsprozesses von Medieninhalten (Content)<br />

und Medienprodukten (Content-Packages). Die Veranstaltungen<br />

„Wertschöpfungsketten im Medienbereich I“ und „Wertschöpfungsketten<br />

im Medienbereich II“ geben einen komprimierten, aber umfassenden<br />

Überblick zur Struktur <strong>der</strong> Wertschöpfungsketten in den<br />

Medienteilmärkten Zeitungen, Zeitschriften, Hörfunk, Fernsehen und<br />

Internet. Da<strong>bei</strong> werden für jeden Medienteilmarkt die drei analytisch<br />

trennbaren Wertschöpfungsstufen Content-Produktion, Content-<br />

Packaging und Distribution bestimmt und hinsichtlich Angebotsstruktur<br />

und Angebotsinhalt skizziert. Ferner wird <strong>der</strong> systematische<br />

Zusammenhang zwischen den Wertschöpfungsstufen innerhalb<br />

einer innerhalb einer Medienteilbranche und zwischen den Wertschöpfungsstufen<br />

unterschiedlicher Medienteilbranchen aufgezeigt.<br />

Abhängigkeiten <strong>der</strong> Marktpartner werden deutlich; klassische strategische<br />

Handlungsoptionen im Umgang mit Wertschöpfungskonkurrenz<br />

wie Diversifikation und Dekonstruktion werden im Hinblick<br />

auf ihre Relevanz im Medienbereich analysiert und diskutiert.<br />

Lehrformen Medienmärkte: Vorlesung<br />

Medienprodukte und Medienunternehmen: Vorlesung<br />

Wertschöpfungsketten I: Vorlesung<br />

Wertschöpfungsketten II: Vorlesung<br />

Voraussetzungen für Teilnahme Keine<br />

Verwendbarkeit des Moduls Die Teilnahme an Modul 11 ist notwendige Voraussetzung für die<br />

Projekt-Module 15, 16 und 17. Der erfolgreiche Abschluss von Modul<br />

11 ist notwendige Voraussetzung für den Master-Abschluss.<br />

Prüfungsform Das Modul umfasst drei Modul-Teilprüfungen, in denen jeweils<br />

mindestens ausreichende Kenntnisse <strong>der</strong> Inhalte in je<strong>der</strong> <strong>der</strong> ge-<br />

<strong>Hamburg</strong> <strong>Media</strong> <strong>School</strong>, Stand: 18. Oktober 2006.<br />

Ansprechpartner: Prof. Dr. Insa Sjurts, Dr. Armin Rott 27


Curriculum und <strong>Prüfungsordnung</strong> MBA in <strong>Media</strong> Management<br />

<strong>Prüfungsordnung</strong><br />

prüften Teilveranstaltungen nachgewiesen werden müssen. Die<br />

Teilprüfung für die Veranstaltungen „Medienmärkte“ und „Medienprodukte<br />

und Medienunternehmen“ findet am Ende des 1. Trimesters<br />

statt. Die Teilprüfung <strong>der</strong> Veranstaltung „Wertschöpfungsketten<br />

I“ findet am Ende des 2. Trimesters statt, jene zu „Wertschöpfungsketten<br />

II“ am Ende des 3. Trimesters. Die Prüfungen können in<br />

Form einer Klausur, einer mündlichen Prüfung, einer Hausar<strong>bei</strong>t<br />

o<strong>der</strong> einer Präsentation stattfinden. Kombinationen <strong>der</strong> Prüfungsformen<br />

sind möglich. Die Prüfungsform wird vor Beginn <strong>der</strong> Veranstaltung<br />

bekannt gegeben. Die empfohlene Prüfungsform für die<br />

Veranstaltung „Medienmärkte“ ist eine Präsentation. Für die übrigen<br />

Teilveranstaltungen werden Klausuren empfohlen.<br />

Ar<strong>bei</strong>tsaufwand Teilleistungen Medienmärkte: 1,5 Leistungspunkte<br />

Medienprodukte und Medienunternehmen: 1,5 Leistungspunkte<br />

Wertschöpfungsketten I: 2,0 Leistungspunkte<br />

Wertschöpfungsketten II: 2,0 Leistungspunkte<br />

Gesamtar<strong>bei</strong>tsaufwand des Moduls 7,0 Leistungspunkte<br />

Häufigkeit des Angebots Angebot <strong>der</strong> Teilveranstaltungen jeweils einmal im ersten Studienjahr.<br />

Dauer Das gesamte Modul erstreckt sich über drei Trimester:<br />

Medienmärkte: 2 TWS im HT (1.)<br />

Medienprodukte und Medienunternehmen: 2 TWS im HT (1.)<br />

Wertschöpfungsketten I: 2 TWS im WT (2.)<br />

Wertschöpfungsketten II: 2 TWS im FT (3.)<br />

<strong>Hamburg</strong> <strong>Media</strong> <strong>School</strong>, Stand: 18. Oktober 2006.<br />

Ansprechpartner: Prof. Dr. Insa Sjurts, Dr. Armin Rott 28


Curriculum und <strong>Prüfungsordnung</strong> MBA in <strong>Media</strong> Management<br />

Modul 12<br />

Distribution<br />

<strong>Prüfungsordnung</strong><br />

Inhalte und Qualifikationsziele Vermittlung von Kenntnissen im Bereich <strong>der</strong> Distributionssysteme<br />

und -techniken in den Medienteilmärkten Zeitungen, Zeitschriften,<br />

Hörfunk, Fernsehen und Internet. Das Modul setzt sich aus den<br />

<strong>bei</strong>den Lehrveranstaltungen „Distribution I“ und „Distribution II“<br />

zusammen. In <strong>der</strong> Veranstaltung “Distribution I” liegt <strong>der</strong> Schwerpunkt<br />

auf den Distributionssystemen im Zeitschriften- und Zeitungsmarkt.<br />

Vorgestellt werden die Absatzwege wie Abonnementvertrieb,<br />

Einzelhandel o<strong>der</strong> Lesezirkel, die Auslieferungssysteme<br />

Pressepost und eigene Zustellorganisation sowie Fragen <strong>der</strong> Abonnementverwaltung,<br />

<strong>der</strong> Versandorganisation und <strong>der</strong> Einzelverkaufs-<br />

und Abonnementberechnung; Beson<strong>der</strong>heiten wie das Grossosystem<br />

werden eingehend erläutert. Im Mittelpunkt <strong>der</strong> Veranstaltung<br />

“Distribution II” stehen die Vertriebssysteme von Hörfunk und<br />

Fernsehen sowie Internet. Alternative Übertragungswege wie Terrestrik,<br />

Kabelnetz und Satellit werden präsentiert und in ihren jeweils<br />

spezifischen Vor- und Nachteilen diskutiert. Einen weiteren<br />

Schwerpunkt bilden <strong>der</strong> technische Fortschritt <strong>bei</strong> den Übertragungsmöglichkeiten,<br />

<strong>bei</strong>spielsweise in Form von Digitalisierung o<strong>der</strong><br />

Rückkanalfähigkeit, und seine Konsequenzen für das mediale Angebot.<br />

Lehrformen Distribution I: Vorlesung<br />

Distribution II: Vorlesung<br />

Voraussetzungen für Teilnahme Teilnahme an Modul 1<br />

Verwendbarkeit des Moduls Die Teilnahme an Modul 12 ist Voraussetzung für die Projekt-<br />

Module 15, 16 und 17. Der erfolgreiche Abschluss von Modul 12 ist<br />

notwendige Voraussetzung für den Master-Abschluss.<br />

Prüfungsform Das Modul umfasst zwei Modul-Teilprüfungen, in denen jeweils<br />

mindestens ausreichende Kenntnisse <strong>der</strong> Inhalte <strong>der</strong> jeweiligen<br />

Teilveranstaltung nachgewiesen werden müssen. Die Teilprüfung<br />

für die Veranstaltung „Distribution I“ findet am Ende des 2. Trimesters<br />

statt. Die Teilprüfung „Distribution II“ findet am Ende des 3.<br />

Trimesters statt.<br />

Die Prüfungen können in Form einer Klausur, einer mündlichen<br />

Prüfung, einer Hausar<strong>bei</strong>t o<strong>der</strong> einer Präsentation stattfinden. Kombinationen<br />

<strong>der</strong> Prüfungsformen sind möglich. Die Prüfungsform wird<br />

vor Beginn <strong>der</strong> Veranstaltung bekannt gegeben. Die empfohlene<br />

Prüfungsform ist jeweils eine Klausur.<br />

Ar<strong>bei</strong>tsaufwand Teilleistungen Distribution I: 1,5 Leistungspunkte<br />

Distribution II: 1,5 Leistungspunkte<br />

Gesamtar<strong>bei</strong>tsaufwand des Moduls 3,0 Leistungspunkte<br />

Häufigkeit des Angebots Angebot <strong>der</strong> Teilveranstaltungen jeweils einmal im ersten Studienjahr.<br />

Dauer Das gesamte Modul erstreckt sich über zwei Trimester:<br />

Distribution I: 2 TWS im WT (2.)<br />

Distribution II: 2 TWS im FT (3.)<br />

<strong>Hamburg</strong> <strong>Media</strong> <strong>School</strong>, Stand: 18. Oktober 2006.<br />

Ansprechpartner: Prof. Dr. Insa Sjurts, Dr. Armin Rott 29


Curriculum und <strong>Prüfungsordnung</strong> MBA in <strong>Media</strong> Management<br />

Modul 13<br />

Inhalteentwicklung und Produktionspraxis I (Print/Online)<br />

<strong>Prüfungsordnung</strong><br />

Inhalte und Qualifikationsziele Die Veranstaltung „Inhalteentwicklung I“ schafft ein Verständnis für<br />

die Abläufe und Grundregeln <strong>der</strong> medialen Produktion im Print- und<br />

Online-Bereich. Ziel <strong>der</strong> Veranstaltung ist es, Kenntnisse <strong>der</strong> medienspezifischen<br />

Charakteristika von Texten einerseits und <strong>der</strong><br />

dramaturgischen Beson<strong>der</strong>heiten verschiedener Medien an<strong>der</strong>erseits<br />

zu erwerben. Zahlreiche Übungen illustrieren den Weg von <strong>der</strong><br />

Recherche zum Exposé und schulen die Fähigkeit, Inhalte medienspezifisch,<br />

dramaturgisch und ökonomisch beurteilen und einordnen<br />

zu können. Behandelt werden die textorientierten Medien Zeitung,<br />

Zeitschrift und Internet. Die Veranstaltung „Produktionspraxis I“<br />

schließt daran an und behandelt den Entstehungsprozess <strong>der</strong> o.g.<br />

Medien. Vom Konzept eines Printtitels bis hin zur Erstellung eines<br />

Dummys werden alle Schritte des Produktionsprozesses praktisch<br />

durchlaufen. Die Veranstaltung vermittelt einen Einblick in die Abläufe<br />

<strong>der</strong> Inhaltsproduktion und analysiert die Prozesse, Handwerke<br />

und Aufgabenteilungen vom Exposé bis zum Produktionsstart. Insbeson<strong>der</strong>e<br />

behandelt werden Planung, Produktionsvorbereitung,<br />

Kalkulation und Finanzierung.<br />

Lehrformen Inhalteentwicklung I: Vorlesung<br />

Produktionspraxis I: Vorlesung mit Übungen<br />

Voraussetzungen für Teilnahme Keine<br />

Verwendbarkeit des Moduls Die Teilnahme an Modul 13 ist Voraussetzung für die Projekt-<br />

Module 15, 16 und 17. Der erfolgreiche Abschluss von Modul 13 ist<br />

notwendige Voraussetzung für den Master-Abschluss.<br />

Prüfungsform Abschlussprüfung nach dem 2. Trimester, in <strong>der</strong> mindestens ausreichende<br />

Kenntnisse in je<strong>der</strong> <strong>der</strong> <strong>bei</strong>den Teilveranstaltungen nachgewiesen<br />

werden müssen. Die Prüfung kann in Form einer Klausur,<br />

einer mündlichen Prüfung, einer Hausar<strong>bei</strong>t o<strong>der</strong> einer Präsentation<br />

stattfinden. Kombinationen <strong>der</strong> Prüfungsformen sind möglich. Die<br />

Prüfungsform wird vor Beginn <strong>der</strong> Veranstaltung bekannt gegeben.<br />

Die empfohlene Prüfungsform ist eine Präsentation.<br />

Ar<strong>bei</strong>tsaufwand Teilleistungen Inhalteentwicklung I: 1,5 Leistungspunkte<br />

Produktionspraxis I: 3,0 Leistungspunkte<br />

Gesamtar<strong>bei</strong>tsaufwand des Moduls 4,5 Leistungspunkte<br />

Häufigkeit des Angebots Angebot <strong>der</strong> Teilveranstaltungen jeweils einmal im ersten Studienjahr.<br />

Dauer Das gesamte Modul erstreckt sich über zwei Trimester:<br />

Inhalteentwicklung I: 2 TWS im HT (1.)<br />

Produktionspraxis I: 4 TWS im WT (2.)<br />

<strong>Hamburg</strong> <strong>Media</strong> <strong>School</strong>, Stand: 18. Oktober 2006.<br />

Ansprechpartner: Prof. Dr. Insa Sjurts, Dr. Armin Rott 30


Curriculum und <strong>Prüfungsordnung</strong> MBA in <strong>Media</strong> Management<br />

Modul 14<br />

Inhalteentwicklung und Produktionspraxis II (Radio/TV)<br />

<strong>Prüfungsordnung</strong><br />

Inhalte und Qualifikationsziele Das Modul setzt sich aus den <strong>bei</strong>den Lehrveranstaltungen „Inhalteentwicklung<br />

II“ und „Produktionspraxis II“ zusammen.<br />

Die Veranstaltung „Inhalteentwicklung II“ vermittelt die journalistischen<br />

Grundfertigkeiten für die Entwicklung von redaktionellem<br />

Content im Radio- und Fernsehbereich. Ziel <strong>der</strong> Veranstaltung ist<br />

es, Kenntnisse <strong>der</strong> audiovisuellen Medien und ihrer dramaturgischen<br />

Beson<strong>der</strong>heiten zu erwerben. Zahlreiche Übungen illustrieren<br />

den Weg von <strong>der</strong> Idee zum Script und schulen die Fähigkeit, Inhalte<br />

medienspezifisch, dramaturgisch und ökonomisch beurteilen und<br />

einordnen zu können. Die Veranstaltung „Produktionspraxis II“ <strong>bei</strong>nhaltet<br />

die Erstellung einer Radio- bzw. Fernsehproduktion. Die<br />

Veranstaltung vermittelt einen Einblick in die Abläufe <strong>der</strong> Inhaltsproduktion<br />

und analysiert die Prozesse, Handwerke und Aufgabenteilungen<br />

vom Script bis zum Produktionsstart. Insbeson<strong>der</strong>e behandelt<br />

werden Planung, Produktionsvorbereitung, Kalkulation und<br />

Finanzierung von Film- und Fernsehproduktionen.<br />

Lehrformen Inhalteentwicklung II: Vorlesung<br />

Produktionspraxis II: Vorlesung mit Übungen<br />

Voraussetzungen für Teilnahme Keine<br />

Verwendbarkeit des Moduls Die Teilnahme an Modul 14 ist Voraussetzung für die Projekt-<br />

Module 15, 16 und 17. Der erfolgreiche Abschluss von Modul 14 ist<br />

notwendige Voraussetzung für den Master-Abschluss.<br />

Prüfungsform Abschlussprüfung nach dem 3. Trimester, in <strong>der</strong> mindestens ausreichende<br />

Kenntnisse in je<strong>der</strong> <strong>der</strong> <strong>bei</strong>den Teilveranstaltungen nachgewiesen<br />

werden müssen. Die Prüfung kann in Form einer Klausur,<br />

einer mündlichen Prüfung, einer Hausar<strong>bei</strong>t o<strong>der</strong> einer Präsentation<br />

stattfinden. Kombinationen <strong>der</strong> Prüfungsformen sind möglich. Die<br />

Prüfungsform wird vor Beginn <strong>der</strong> Veranstaltung bekannt gegeben.<br />

Die empfohlene Prüfungsform ist eine Präsentation.<br />

Ar<strong>bei</strong>tsaufwand Teilleistungen Inhalteentwicklung II: 1,5 Leistungspunkte<br />

Produktionspraxis II: 4,0 Leistungspunkte<br />

Gesamtar<strong>bei</strong>tsaufwand des Moduls 5,5 Leistungspunkte<br />

Häufigkeit des Angebots Angebot <strong>der</strong> Teilveranstaltungen jeweils einmal im ersten Studienjahr.<br />

Dauer Das gesamte Modul erstreckt sich über zwei Trimester.<br />

Inhalteentwicklung II: 2 TWS im WT (2.)<br />

Produktionspraxis II: 6 TWS im FT (3.)<br />

<strong>Hamburg</strong> <strong>Media</strong> <strong>School</strong>, Stand: 18. Oktober 2006.<br />

Ansprechpartner: Prof. Dr. Insa Sjurts, Dr. Armin Rott 31


Curriculum und <strong>Prüfungsordnung</strong> MBA in <strong>Media</strong> Management<br />

Modul 15<br />

Projekt I (Film und TV)<br />

<strong>Prüfungsordnung</strong><br />

Inhalte und Qualifikationsziele Ziel <strong>der</strong> Veranstaltung ist es, das bereits vorhandene Wissen in den<br />

Sachgebieten des Praxisprojektes zusammenhängenden Wissensgebieten<br />

zu vertiefen Aufgabe <strong>der</strong> Studierenden ist es, unter den<br />

Bedingungen und im Kontext des Medienmanagements ein Praxisprojekt<br />

zu planen, durchzuführen und erfolgreich mit einer Präsentation<br />

abzuschließen.<br />

Da<strong>bei</strong> soll das erworbene Wissen auf konkrete Fragestellungen aus<br />

<strong>der</strong> Praxis angewandt und die praktische Ar<strong>bei</strong>t als Einheit von<br />

organisatorischer, fachlich-inhaltlicher und kaufmännischwirtschaftlicher<br />

Tätigkeit erfahren werden. In selbständiger und<br />

selbstverantwortlicher Projektar<strong>bei</strong>t gehen die Studierenden, unterstützt<br />

durch den Dozenten und beratende Experten, den von den<br />

Praxispartnern gestellten Themen nach und erar<strong>bei</strong>ten einen den<br />

Anfor<strong>der</strong>ungen des Projektes entsprechenden Projektplan. Zu allen<br />

entscheidenden Phasen des Projektes finden Meilensteinveranstaltungen<br />

mit den Praxispartnern statt, um die Projektziele abzugleichen<br />

und die Methoden abzustimmen. Das direkte Feedback von<br />

erfahrenen Praktikern aus den Kooperationsunternehmen ermöglicht<br />

es den Studierenden, die eigenen Stärken und Schwächen in<br />

Bereichen wie Projektmanagement, <strong>der</strong> Informationsbeschaffung<br />

und Entscheidungsfähigkeit zu diagnostizieren. Die Projekte werden<br />

in Kooperation mit den För<strong>der</strong>unternehmen <strong>der</strong> <strong>Hamburg</strong> <strong>Media</strong><br />

<strong>School</strong> und ausgewählten Branchenführern im jeweiligen Medienteilbereich<br />

durchgeführt; relevante Ar<strong>bei</strong>tserfahrung in den Medien<br />

wird erworben.<br />

Lehrformen Wissenschaftlich angeleitete Projektar<strong>bei</strong>t<br />

Voraussetzungen für Teilnahme Teilnahme an den Modulen 1-5, 11-14, 20-23<br />

Verwendbarkeit des Moduls Der erfolgreiche Abschluss von Modul 15 ist notwendige Voraussetzung<br />

für den Master-Abschluss.<br />

Prüfungsform Abschlussprüfung nach dem 4. Trimester. Die Prüfung erfolgt in<br />

Form einer Präsentation.<br />

Ar<strong>bei</strong>tsaufwand Teilleistungen Keine Teilleistungen vorgesehen.<br />

Gesamtar<strong>bei</strong>tsaufwand des Moduls 4,5 Leistungspunkte<br />

Häufigkeit des Angebots Angebot <strong>der</strong> Veranstaltung jeweils einmal im zweiten Studienjahr.<br />

Dauer Das Modul erstreckt sich über ein Trimester.<br />

10 TWS im HT (4.)<br />

<strong>Hamburg</strong> <strong>Media</strong> <strong>School</strong>, Stand: 18. Oktober 2006.<br />

Ansprechpartner: Prof. Dr. Insa Sjurts, Dr. Armin Rott 32


Curriculum und <strong>Prüfungsordnung</strong> MBA in <strong>Media</strong> Management<br />

Modul 16<br />

Projekt II (Print)<br />

<strong>Prüfungsordnung</strong><br />

Inhalte und Qualifikationsziele Ziel <strong>der</strong> Veranstaltung ist es, das bereits vorhandene Wissen in den<br />

Sachgebieten des Praxisprojektes zu vertiefen und unter den Bedingungen<br />

und im Kontext des Medienmanagements ein Praxisprojekt<br />

zu planen, durchzuführen und erfolgreich mit einer Präsentation<br />

abzuschließen.<br />

Da<strong>bei</strong> soll das erworbene Wissen auf konkrete Fragestellungen aus<br />

<strong>der</strong> Praxis angewandt und die praktische Ar<strong>bei</strong>t als Einheit von<br />

organisatorischer, fachlich-inhaltlicher und kaufmännischwirtschaftlicher<br />

Tätigkeit erfahren werden. In selbständiger und<br />

selbstverantwortlicher Projektar<strong>bei</strong>t gehen die Studierenden, unterstützt<br />

durch den Dozenten und beratende Experten, den von den<br />

Praxispartnern gestellten Themen nach und erar<strong>bei</strong>ten einen den<br />

Anfor<strong>der</strong>ungen des Projektes entsprechenden Projektplan. Zu allen<br />

entscheidenden Phasen des Projektes finden Meilensteinveranstaltungen<br />

mit den Praxispartnern statt, um die Projektziele abzugleichen<br />

und die Methoden abzustimmen. Das direkte Feedback von<br />

erfahrenen Praktikern aus den Kooperationsunternehmen ermöglicht<br />

es den Studierenden, die eigenen Stärken und Schwächen in<br />

Bereichen wie Projektmanagement, Informationsbeschaffung und<br />

<strong>der</strong> Entscheidungsfähigkeit zu diagnostizieren. Die Projekte werden<br />

in Kooperation mit den För<strong>der</strong>unternehmen <strong>der</strong> <strong>Hamburg</strong> <strong>Media</strong><br />

<strong>School</strong> und ausgewählten Branchenführern im jeweiligen Medienteilbereich<br />

durchgeführt, relevante Ar<strong>bei</strong>tserfahrung in den Medien<br />

wird erworben.<br />

Lehrformen Wissenschaftlich angeleitete Projektar<strong>bei</strong>t<br />

Voraussetzungen für Teilnahme Teilnahme an den Modulen 1-5, 11-14, 20-23<br />

Verwendbarkeit des Moduls Der erfolgreiche Abschluss von Modul 16 ist notwendige Voraussetzung<br />

für den Master-Abschluss.<br />

Prüfungsform Abschlussprüfung nach dem 5. Trimester. Die Prüfung erfolgt in<br />

Form einer Präsentation.<br />

Ar<strong>bei</strong>tsaufwand Teilleistungen Keine Teilleistungen vorgesehen.<br />

Gesamtar<strong>bei</strong>tsaufwand des Moduls 4,5 Leistungspunkte<br />

Häufigkeit des Angebots Angebot jeweils einmal im zweiten Studienjahr.<br />

Dauer Das Modul erstreckt sich über ein Trimester.<br />

10 TWS im WT (5.)<br />

<strong>Hamburg</strong> <strong>Media</strong> <strong>School</strong>, Stand: 18. Oktober 2006.<br />

Ansprechpartner: Prof. Dr. Insa Sjurts, Dr. Armin Rott 33


Curriculum und <strong>Prüfungsordnung</strong> MBA in <strong>Media</strong> Management<br />

Modul 17<br />

Projekt III (New <strong>Media</strong>)<br />

<strong>Prüfungsordnung</strong><br />

Inhalte und Qualifikationsziele Ziel <strong>der</strong> Veranstaltung ist es, das bereits vorhandene Wissen in den<br />

Sachgebieten des Praxisprojektes zusammenhängenden Wissensgebieten<br />

zu vertiefen und unter den Bedingungen und im Kontext<br />

des Medienmanagements ein Praxisprojekt zu planen, durchzuführen<br />

und erfolgreich mit einer Präsentation abzuschließen.<br />

Da<strong>bei</strong> soll das erworbene Wissen auf konkrete Fragestellungen aus<br />

<strong>der</strong> Praxis angewandt und die praktische Ar<strong>bei</strong>t als Einheit von<br />

organisatorischer, fachlich-inhaltlicher und kaufmännischwirtschaftlicher<br />

Tätigkeit erfahren werden. In selbständiger und<br />

selbstverantwortlicher Projektar<strong>bei</strong>t gehen die Studierenden, unterstützt<br />

vom Dozenten und beratende Experten, den von den Praxispartnern<br />

gestellten Themen nach und erar<strong>bei</strong>ten einen den Anfor<strong>der</strong>ungen<br />

des Projektes entsprechenden Projektplan. Zu allen entscheidenden<br />

Phasen des Projektes finden Meilensteinveranstaltungen<br />

mit den Praxispartnern statt, um die Projektziele abzugleichen<br />

und die Methoden abzustimmen. Das direkte Feedback von erfahrenen<br />

Praktikern aus den Kooperationsunternehmen ermöglicht es<br />

den Studierenden, die eigenen Stärken und Schwächen in Bereichen<br />

wie Projektmanagement, Informationsbeschaffung und <strong>der</strong><br />

Entscheidungsfähigkeit zu diagnostizieren. Die Projekte werden in<br />

Kooperation mit den För<strong>der</strong>unternehmen <strong>der</strong> <strong>Hamburg</strong> <strong>Media</strong><br />

<strong>School</strong> und ausgewählten Branchenführern im jeweiligen Medienteilbereich<br />

durchgeführt; relevante Ar<strong>bei</strong>tserfahrung in den Medien<br />

wird erworben.<br />

Lehrformen Wissenschaftlich angeleitete Projektar<strong>bei</strong>t<br />

Voraussetzungen für Teilnahme Teilnahme an den Modulen 1-5, 11-14, 20-23<br />

Verwendbarkeit des Moduls Der erfolgreiche Abschluss von Modul 17 ist notwendige Voraussetzung<br />

für den Master-Abschluss.<br />

Prüfungsform Abschlussprüfung nach dem 6. Trimester. Die Prüfung erfolgt in<br />

Form einer Präsentation.<br />

Ar<strong>bei</strong>tsaufwand Teilleistungen Keine Teilleistungen vorgesehen.<br />

Gesamtar<strong>bei</strong>tsaufwand des Moduls 4,5 Leistungspunkte<br />

Häufigkeit des Angebots Angebot jeweils einmal im zweiten Studienjahr.<br />

Dauer Das Modul erstreckt sich über ein Trimester.<br />

10 TWS im FT (6.)<br />

<strong>Hamburg</strong> <strong>Media</strong> <strong>School</strong>, Stand: 18. Oktober 2006.<br />

Ansprechpartner: Prof. Dr. Insa Sjurts, Dr. Armin Rott 34


Curriculum und <strong>Prüfungsordnung</strong> MBA in <strong>Media</strong> Management<br />

Modul 18<br />

Markt- und Trendforschung<br />

<strong>Prüfungsordnung</strong><br />

Inhalte und Qualifikationsziele Vermittlung grundlegen<strong>der</strong> Kenntnisse zu Analysemethoden und<br />

den Ar<strong>bei</strong>tsabläufen <strong>der</strong> Markt- und Trendforschung. Die Studierenden<br />

werden in die Lage versetzt, Markt- und Trendforschung zielgruppengerecht<br />

und orientiert an <strong>der</strong> aktuellen Marktforschungspraxis<br />

in Auftrag zu geben, die Chancen und Probleme <strong>der</strong> praktischen<br />

Marktforschung sowie die Qualität <strong>der</strong> Ergebnisse beurteilen zu<br />

können. Das Modul setzt sich aus den <strong>bei</strong>den Lehrveranstaltungen<br />

„Markt- und Trendforschung I und II“ zusammen. Das Thema Marktforschung<br />

nimmt den Hauptanteil <strong>bei</strong><strong>der</strong> Veranstaltungen ein. Behandelt<br />

werden die Methodenauswahl in <strong>der</strong> Markt- und Medienforschung,<br />

die Organisation und Durchführung von<br />

Marktforschungsprojekten sowie die Analyse und Interpretation <strong>der</strong><br />

Daten durch Marktforschungsinstitute. Beson<strong>der</strong>e Aufmerksamkeit<br />

wird da<strong>bei</strong> dem Denken aus <strong>der</strong> Perspektive des<br />

marktforscherischen Auftrags, <strong>der</strong> Zielgruppe und des Produkts<br />

<strong>bei</strong>gemessen. Für die Durchführung <strong>der</strong> Marktforschung wird<br />

insbeson<strong>der</strong>e in Betracht gezogen, welche Stichprobenmodelle,<br />

welche methodischen Feinheiten (z. B. verschiedene<br />

Antwortkategorien in Befragungen; Gewichtung von Stichproben) in<br />

<strong>der</strong> aktuellen Marktforschung Relevanz haben. Anhand von Fall<strong>bei</strong>spielen<br />

wird verdeutlicht, wie Marktforschung in <strong>der</strong> Praxis<br />

funktioniert. Im Rahmen <strong>bei</strong><strong>der</strong> Seminare finden Exkursionen zu<br />

Marktforschungsinstituten, Call-Centern o<strong>der</strong> an<strong>der</strong>en<br />

Subunternehmern <strong>der</strong> großen Marktforscher statt. Die großen deutschen<br />

und internationalen Markt- und Medienforschungsinstitute<br />

sowie die relevanten Monitore und Zielgruppenmodelle werden<br />

theoretisch Das Thema vorgestellt. Trendforschung ist in <strong>bei</strong>den Lehrveranstaltungen durch<br />

theoretische Einblicke in die Trendforschung und Vorträge von<br />

Gastdozenten einschlägiger Trendforschungsinstitute repräsentiert.<br />

Da<strong>bei</strong> werden sowohl die Methoden <strong>der</strong> Trendforschung und des<br />

Trendscouting als auch ihre Durchführung und Analysestrategien<br />

behandelt Fall<strong>bei</strong>spiele aktueller Trendforschung geben einen<br />

Überblick zu den Anwendungsbereichen.<br />

Lehrformen Markt- und Trendforschung I: Vorlesung mit Übungen<br />

Markt- und Trendforschung II: Vorlesung mit Übungen<br />

Voraussetzungen für Teilnahme Teilnahme an den Modulen 2 und 20.<br />

Verwendbarkeit des Moduls Der erfolgreiche Abschluss von Modul 18 ist notwendige Voraussetzung<br />

für den Master-Abschluss.<br />

Prüfungsform Das Modul umfasst zwei Modul-Teilprüfungen, in denen jeweils<br />

mindestens ausreichende Kenntnisse <strong>der</strong> Inhalte in je<strong>der</strong> <strong>der</strong> geprüften<br />

Teilveranstaltung nachgewiesen werden müssen. Die Teilprüfung<br />

für die Veranstaltung „Markt- und Trendforschung I“ findet<br />

am Ende des 4. Trimesters statt. Die Teilprüfung „Markt- und Trendforschung<br />

II“ findet am Ende des 5. Trimesters statt. Die Prüfungen<br />

können in Form einer Klausur, einer Hausar<strong>bei</strong>t o<strong>der</strong> einer Präsentation<br />

stattfinden. Kombinationen <strong>der</strong> Prüfungsformen sind möglich.<br />

Die Prüfungsform wird vor Beginn <strong>der</strong> Veranstaltung bekannt gegeben.<br />

Die empfohlene Prüfungsform ist jeweils eine Klausur.<br />

<strong>Hamburg</strong> <strong>Media</strong> <strong>School</strong>, Stand: 18. Oktober 2006.<br />

Ansprechpartner: Prof. Dr. Insa Sjurts, Dr. Armin Rott 35


Curriculum und <strong>Prüfungsordnung</strong> MBA in <strong>Media</strong> Management<br />

Ar<strong>bei</strong>tsaufwand Teilleistungen Markt- und Trendforschung I: 2,0 Leistungspunkte<br />

Markt- und Trendforschung II: 2,0 Leistungspunkte<br />

Gesamtar<strong>bei</strong>tsaufwand des Moduls 4,0 Leistungspunkte<br />

<strong>Prüfungsordnung</strong><br />

Häufigkeit des Angebots Angebot <strong>der</strong> Teilveranstaltungen jeweils einmal im zweiten Studienjahr.<br />

Dauer Das gesamte Modul erstreckt sich über zwei Trimester.<br />

Markt- und Trendforschung I: 2 TWS im HT (4.)<br />

Markt- und Trendforschung II: 2 TWS im WT (5.)<br />

<strong>Hamburg</strong> <strong>Media</strong> <strong>School</strong>, Stand: 18. Oktober 2006.<br />

Ansprechpartner: Prof. Dr. Insa Sjurts, Dr. Armin Rott 36


Curriculum und <strong>Prüfungsordnung</strong> MBA in <strong>Media</strong> Management<br />

Modul 19<br />

<strong>Media</strong>planung<br />

<strong>Prüfungsordnung</strong><br />

Inhalte und Qualifikationsziele Die Lehrveranstaltung „<strong>Media</strong>planung“ vermittelt Kenntnisse, wie<br />

eine <strong>Media</strong>strategie erar<strong>bei</strong>tet und ein <strong>Media</strong>plan erstellt und evaluiert<br />

werden. Dazu werden die Grundbegriffe <strong>der</strong> <strong>Media</strong>planung und<br />

die Idee <strong>der</strong> Zielgruppenmodelle vermittelt. Die Studierenden lernen<br />

also ausgehend von den Marketing- und Kommunikationszielen und<br />

<strong>der</strong> Zielgruppenbestimmung zu denken. Für die Budgetierung werden<br />

die gängigen <strong>Media</strong>-Analysen und die darauf basierende Planungssoftware<br />

einbezogen. Es werden <strong>Media</strong>strategien unter verschiedenen<br />

<strong>Media</strong>zielen (Reichweite, Werbedruck) erar<strong>bei</strong>tet. Die<br />

Planungsprozesse und die Planungspraxis für klassische und neue<br />

Medien sowie die Bereiche Outdoor und kreative Medien werden<br />

vorgestellt. Vermittelt werden auch die Umsetzung <strong>der</strong> <strong>Media</strong>planung<br />

im <strong>Media</strong>mix sowie die Erfolgsmessung <strong>der</strong> <strong>Media</strong>strategie.<br />

Lehrformen Vorlesung mit Übungen<br />

Voraussetzungen für Teilnahme Teilnahme an den Modulen 2 und 20.<br />

Verwendbarkeit des Moduls Der erfolgreiche Abschluss von Modul 19 ist notwendige Voraussetzung<br />

für den Master-Abschluss.<br />

Prüfungsform Abschlussprüfung nach dem 4. Trimester. Die Prüfung kann in Form<br />

einer Klausur, einer mündlichen Prüfung, einer Hausar<strong>bei</strong>t o<strong>der</strong><br />

einer Präsentation stattfinden. Kombinationen <strong>der</strong> Prüfungsformen<br />

sind möglich. Die Prüfungsform wird vor Beginn <strong>der</strong> Veranstaltung<br />

bekannt gegeben. Die empfohlene Prüfungsform ist eine Präsentation.<br />

Ar<strong>bei</strong>tsaufwand Teilleistungen Keine Teilleistungen vorgesehen-<br />

Gesamtar<strong>bei</strong>tsaufwand des Moduls 3,0 Leistungspunkte<br />

Häufigkeit des Angebots Angebot jeweils einmal im zweiten Studienjahr.<br />

Dauer Das Modul erstreckt sich über ein Trimester.<br />

4 TWS im HT (4.)<br />

<strong>Hamburg</strong> <strong>Media</strong> <strong>School</strong>, Stand: 18. Oktober 2006.<br />

Ansprechpartner: Prof. Dr. Insa Sjurts, Dr. Armin Rott 37


Curriculum und <strong>Prüfungsordnung</strong> MBA in <strong>Media</strong> Management<br />

Modul 20<br />

Medien- und Kommunikationswissenschaft<br />

<strong>Prüfungsordnung</strong><br />

Inhalte und Qualifikationsziele Vermittlung <strong>der</strong> Grundlagen <strong>der</strong> Medien- und Kommunikationswissenschaft,<br />

soweit diese für Führungskräfte im Medienbereich relevant<br />

sind. Das Modul setzt sich aus den vier Veranstaltungen „Medien-<br />

und Kommunikationswissenschaft I bis IV“ sowie „Medienpsychologie”<br />

zusammen. Gegenstandsbereiche des Moduls sind Vorgehensweise<br />

und Ergebnisse <strong>der</strong> Rezeptionsforschung, Wirkungsforschung,<br />

Medieninhaltsforschung und Kommunikatorforschung.<br />

Diese Bereiche werden anhand ihrer Theorien und Modelle und den<br />

Theorien ihrer wichtigsten Grundlagenwissenschaften (Politologie,<br />

Psychologie, Ökonomie) aufbereitet sowie anhand von aktuellen<br />

empirischen Ergebnissen veranschaulicht. Berücksichtigung finden<br />

Printmedien, Hörfunk, Fernsehen und verschiedene Formen computervermittelter<br />

Kommunikation. Weiterhin werden die sozialwissenschaftlichen<br />

Methoden in Theorie und Praxis vermittelt. Die Veranstaltung<br />

„Medien- und Kommunikationswissenschaft I: Einführung“<br />

klärt zentrale Begriffe und erläutert Grundlagen zum Selbstverständnis<br />

des Faches. Die einflussreichsten und praktisch relevanten<br />

Theorien und Modelle werden vorgestellt und in den historischen<br />

Zusammenhang <strong>der</strong> Entwicklung des Faches eingeordnet. Die<br />

Veranstaltung „Medien- und Kommunikationswissenschaft II: Methoden“<br />

vermittelt die Methoden <strong>der</strong> empirischen Sozialforschung.<br />

Gelehrt wird <strong>der</strong> Forschungsablauf von <strong>der</strong> Problemdefinition über<br />

die Planung, Durchführung, Auswertung und Interpretation bis hin<br />

zur Publikation einer Studie. Die Entwicklung eines Studiendesigns<br />

wird praktisch erprobt. In <strong>der</strong> Veranstaltung „Medien- und Kommunikationswissenschaft<br />

III: Anwendungen“ führen die Studierenden<br />

eine eigene empirische Studie anhand <strong>der</strong> zuvor gelernten theoretischen<br />

Inhalte durch und analysieren sowie interpretieren die Daten.<br />

Die Veranstaltung „Medienpsychologie“ konzentriert sich auf die<br />

Vertiefung <strong>der</strong> Rezeptionsforschung unter beson<strong>der</strong>er Berücksichtigung<br />

psychologischer Theorien und Modelle und ihrer Anwendungsmöglichkeiten<br />

im Medienmanagement.<br />

Lehrformen Medien- und Kommunikationswissenschaft I: Vorlesung<br />

Medien- und Kommunikationswissenschaft II: Vorlesung<br />

Medien- und Kommunikationswissenschaft III: Übung<br />

Medienpsychologie: Vorlesung<br />

Voraussetzungen für Teilnahme Keine<br />

Verwendbarkeit des Moduls Teilnahme an Modul 20 ist Voraussetzung für die Projekt-Module<br />

15, 16 und 17. Der erfolgreiche Abschluss des Moduls 20 ist notwendige<br />

Voraussetzung für den Master-Abschluss.<br />

Prüfungsform Das Modul umfasst vier Modul-Teilprüfungen, in denen jeweils mindestens<br />

ausreichende Kenntnisse <strong>der</strong> Inhalte in je<strong>der</strong> <strong>der</strong> geprüften<br />

Teilveranstaltung nachgewiesen werden müssen. Die Teilprüfungen<br />

für die Veranstaltungen „Medien- und Kommunikationswissenschaft<br />

I + II“ finden am Ende des 1. Trimesters statt, die Teilprüfung für die<br />

Veranstaltung Medien- und Kommunikationswissenschaft III“ findet<br />

am Ende des 2. Trimesters und die für die Veranstaltung „Medienpsychologie“<br />

am Ende des 3. Trimesters statt. Die Prüfungen können<br />

in Form einer Klausur, einer mündlichen Prüfung, einer Hausar<strong>bei</strong>t<br />

o<strong>der</strong> einer Präsentation stattfinden. Kombinationen <strong>der</strong> Prü-<br />

<strong>Hamburg</strong> <strong>Media</strong> <strong>School</strong>, Stand: 18. Oktober 2006.<br />

Ansprechpartner: Prof. Dr. Insa Sjurts, Dr. Armin Rott 38


Curriculum und <strong>Prüfungsordnung</strong> MBA in <strong>Media</strong> Management<br />

<strong>Prüfungsordnung</strong><br />

fungsformen sind möglich. Die Prüfungsform wird vor Beginn <strong>der</strong><br />

Veranstaltung bekannt gegeben. Die empfohlene Prüfungsform für<br />

„Medien- und Kommunikationswissenschaft I“ sowie „“Medienpsychologie“<br />

ist jeweils eine Klausur; für „Medien- und Kommunikationswissenschaft<br />

II“ wird eine Hausar<strong>bei</strong>t und für „Medien- und<br />

Kommunikationswissenschaft III“ eine Präsentation empfohlen.<br />

Ar<strong>bei</strong>tsaufwand Teilleistungen Medien- und Kommunikationswissenschaft I: 2,0 Leistungspunkte<br />

Medien- und Kommunikationswissenschaft II: 1,5 Leistungspunkte<br />

Medien- und Kommunikationswissenschaft III: 1,5 Leistungspunkte<br />

Medienpsychologie: 1,5 Leistungspunkte<br />

Gesamtar<strong>bei</strong>tsaufwand des Moduls 6,5 Leistungspunkte<br />

Häufigkeit des Angebots Angebot <strong>der</strong> Teilveranstaltungen jeweils einmal im ersten Studienjahr.<br />

Dauer Das gesamte Modul erstreckt sich über drei Trimester.<br />

Medien- und Kommunikationswissenschaft I: 2 TWS im HT (1.)<br />

Medien- und Kommunikationswissenschaft II: 1 TWS im HT (1.)<br />

Medien- und Kommunikationswissenschaft III: 1 TWS im WT (2.)<br />

Medienpsychologie: 1 TWS im FT (3.)<br />

<strong>Hamburg</strong> <strong>Media</strong> <strong>School</strong>, Stand: 18. Oktober 2006.<br />

Ansprechpartner: Prof. Dr. Insa Sjurts, Dr. Armin Rott 39


Curriculum und <strong>Prüfungsordnung</strong> MBA in <strong>Media</strong> Management<br />

Modul 21<br />

Medientechnik und Medienentwicklung<br />

<strong>Prüfungsordnung</strong><br />

Inhalte und Qualifikationsziele Das Modul besteht aus den <strong>bei</strong>den Teilveranstaltungen „Medientechnik“<br />

und „Medienentwicklung“. Die Veranstaltung „Medientechnik“<br />

vermittelt durch angeleitete und nachbereitete Exkursionen<br />

einen Überblick über die entscheidenden technologischen Formen<br />

medialer Produktion und ihrer logistischen Umsetzung.<br />

Ziel ist es, Einsichten in die wichtigsten technischen und praktischen<br />

Abläufe <strong>der</strong> Produktion unterschiedlicher Mediengüter und <strong>der</strong>en<br />

ökonomische Implikationen zu geben. Im Zentrum <strong>der</strong> Veranstaltung<br />

stehen Gespräche mit Fachkräften vor Ort, z. B. <strong>bei</strong> einem<br />

Radiosen<strong>der</strong>, im TV-Aufnahmestudio, im Filmlabor o<strong>der</strong> Postproduktionshaus,<br />

ferner in einer Zeitungsredaktion, in einem Ton- und<br />

Aufnahmestudio und in einer Online-Redaktion. Die Veranstaltung<br />

„Medienentwicklung“ stellt die maßgeblichen Entwicklungstendenzen<br />

in den einzelnen Medienteilmärkten vor. Da<strong>bei</strong> werden <strong>der</strong><br />

gegenwärtige technologische Standard skizziert sowie Prognosen<br />

zu zentralen über entscheidenden Entwicklungen und ihre ökonomischen<br />

und ästhetischen Konsequenzen formuliert.<br />

Die Veranstaltung glie<strong>der</strong>t sich als „Ringvorlesung“ in einzelne<br />

Gastvorträge von Experten, die aus ihrer Praxis berichten.<br />

Lehrformen Medientechnik: Vorlesung mit Exkursionen<br />

Medienentwicklung: Vorlesung mit Gastvorträgen<br />

Voraussetzungen für Teilnahme Keine<br />

Verwendbarkeit des Moduls Der erfolgreiche Abschluss des Moduls 21 ist notwendige Voraussetzung<br />

für den Master-Abschluss.<br />

Prüfungsform Abschlussprüfung nach dem 2. Trimester, in <strong>der</strong> mindestens ausreichende<br />

Kenntnisse in je<strong>der</strong> <strong>der</strong> <strong>bei</strong>den Teilveranstaltungen nachgewiesen<br />

werden müssen. Die Abschlussprüfung kann in Form<br />

einer Klausur, einer mündlichen Prüfung o<strong>der</strong> einer Hausar<strong>bei</strong>t<br />

stattfinden o<strong>der</strong> Präsentation. Kombinationen <strong>der</strong> Prüfungsformen<br />

sind möglich. Die Prüfungsform wird vor Beginn <strong>der</strong> Veranstaltung<br />

bekannt gegeben. Die empfohlene Prüfungsform ist eine Hausar<strong>bei</strong>t.<br />

Ar<strong>bei</strong>tsaufwand Teilleistungen Medientechnik: 3,0 Leistungspunkte<br />

Medienentwicklung: 1,5 Leistungspunkte<br />

Gesamtar<strong>bei</strong>tsaufwand des Moduls 4,5 Leistungspunkte<br />

Häufigkeit des Angebots Angebot <strong>der</strong> Teilveranstaltungen jeweils einmal pro Studienjahr.<br />

Dauer Das gesamte Modul erstreckt sich über zwei Trimester.<br />

Medientechnik: 4 TWS im HT (1.)<br />

Medienentwicklung: 2 TWS im WT (2.)<br />

<strong>Hamburg</strong> <strong>Media</strong> <strong>School</strong>, Stand: 18. Oktober 2006.<br />

Ansprechpartner: Prof. Dr. Insa Sjurts, Dr. Armin Rott 40


Curriculum und <strong>Prüfungsordnung</strong> MBA in <strong>Media</strong> Management<br />

Modul 22<br />

Genre- und Formatkunde<br />

<strong>Prüfungsordnung</strong><br />

Inhalte und Qualifikationsziele Vermittelt werden Kompetenzen für die Beurteilung medialer Produktionen<br />

(Buch, Presse, Film, TV, Internet, Werbung), für die Analyse<br />

von Technik, Ästhetik und Wirkung verschiedener medialer<br />

Formensprachen und für die genretheoretische Einordnung historischer,<br />

gegenwärtiger und zukünftiger Formattrends. Um die Rezeption<br />

medialer Produktion nicht nur von Geschmacksurteilen abhängig<br />

zu machen, werden in <strong>der</strong> Veranstaltung zunächst grundlegende<br />

Kenntnisse zu methodischen, begrifflichen und theoretischen Instrumentarien<br />

<strong>der</strong> Beurteilung vermittelt. Behandelt werden da<strong>bei</strong><br />

Genretheorien als Theorien einzelner Genres und als Theorien des<br />

Genres als Form, die übergreifend das mediale und kulturelle Ordnungsprinzip<br />

sowie das Verhältnis <strong>der</strong> einzelnen Genres zueinan<strong>der</strong><br />

erklären. Darüber hinaus werden anhand <strong>der</strong> einflussreichsten<br />

Dramaturgien, Narrations- und Montagetheorien die Grundlagen für<br />

die Analyse medialer Produktion erar<strong>bei</strong>tet.<br />

Lehrformen Genre- und Formatkunde: Vorlesung mit Übungen<br />

Voraussetzungen für Teilnahme Keine<br />

Verwendbarkeit des Moduls Der erfolgreiche Abschluss des Moduls 22 ist notwendige Voraussetzung<br />

für den Master-Abschluss.<br />

Prüfungsform Abschlussprüfung nach dem 2. Trimester. Die Prüfung kann in Form<br />

einer Klausur, einer mündlichen Prüfung, einer Hausar<strong>bei</strong>t o<strong>der</strong><br />

einer Präsentation stattfinden. Kombinationen <strong>der</strong> Prüfungsformen<br />

sind möglich. Die Prüfungsform wird vor Beginn <strong>der</strong> Veranstaltung<br />

bekannt gegeben. Empfohlene Prüfungsform ist eine Klausur.<br />

Ar<strong>bei</strong>tsaufwand Teilleistungen Keine Teilleistung vorgesehen.<br />

Gesamtar<strong>bei</strong>tsaufwand des Moduls 1,5 Leistungspunkte<br />

Häufigkeit des Angebots Angebot <strong>der</strong> Teilveranstaltungen jeweils einmal pro Studienjahr.<br />

Dauer Das gesamte Modul erstreckt sich über ein Trimester.<br />

Genre- und Formatkunde: 2 TWS im WT (2.)<br />

<strong>Hamburg</strong> <strong>Media</strong> <strong>School</strong>, Stand: 18. Oktober 2006.<br />

Ansprechpartner: Prof. Dr. Insa Sjurts, Dr. Armin Rott 41


Curriculum und <strong>Prüfungsordnung</strong> MBA in <strong>Media</strong> Management<br />

Modul 23<br />

Wettbewerbs- und Gesellschaftsrecht<br />

<strong>Prüfungsordnung</strong><br />

Inhalte und Qualifikationsziele Vermittlung von Grundkenntnissen in den Bereichen Gesellschafts-,<br />

und Wettbewerbsrecht, soweit diese für Führungskräfte im Mediensektor<br />

relevant sind. Das Modul setzt sich aus den <strong>bei</strong>den Lehrveranstaltungen<br />

„Wettbewerbsrecht“ und „Gesellschaftsrecht“ zusammen.<br />

Gegenstand <strong>der</strong> Veranstaltung „Wettbewerbsrecht“ sind die<br />

<strong>bei</strong>den Rechtskreise Recht gegen den unlauteren Wettbewerb und<br />

Recht gegen Wettbewerbsbeschränkungen. Für das Gesetz gegen<br />

den unlauteren Wettbewerb werden Regelungszweck, Inhalte und<br />

Anspruchsberechtigte auf Basis <strong>der</strong> aktuellen Rechtslage skizziert,<br />

wo<strong>bei</strong> die für Medienunternehmen relevanten Regelungen von<br />

beson<strong>der</strong>em Interesse sind. Ausführlich dargestellt und diskutiert<br />

wird das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), auch<br />

als Kartellgesetz bezeichnet, das gerade im Medienbereich und hier<br />

insbeson<strong>der</strong>e für die Presse eine entscheidende Rahmenbedingung<br />

unternehmerischen Handelns darstellt. Die Veranstaltung „Gesellschaftsrecht“<br />

stellt die Rechtsnormen mit Bezug auf Personenvereinigungen<br />

des Privatrechts vor, also vor allem die Regelungen über<br />

die BGB-Gesellschaft, die offene Handelsgesellschaft, die Kommanditgesellschaft,<br />

die stille Gesellschaft, die Aktiengesellschaft,<br />

die Kommanditgesellschaft auf Aktien und die Gesellschaft mit<br />

beschränkter Haftung. Die Relevanz und Eignung <strong>der</strong> verschiedenen<br />

Rechtsformen für Unternehmen im Medienbereich wird diskutiert.<br />

Lehrformen Wettbewerbsrecht: Vorlesung<br />

Gesellschaftsrecht: Vorlesung<br />

Voraussetzungen für Teilnahme Teilnahme am Modul 1<br />

Verwendbarkeit des Moduls Der erfolgreiche Abschluss von Modul 23 ist notwendige Voraussetzung<br />

für den Master-Abschluss.<br />

Prüfungsform Abschlussprüfung nach dem 3. Trimester, in <strong>der</strong> mindestens ausreichende<br />

Kenntnisse in je<strong>der</strong> <strong>der</strong> <strong>bei</strong>den Teilveranstaltungen nachgewiesen<br />

werden müssen. Die Abschlussprüfung kann in Form<br />

einer Klausur, einer mündlichen Prüfung, einer Hausar<strong>bei</strong>t o<strong>der</strong><br />

einer Präsentation stattfinden. Kombinationen <strong>der</strong> Prüfungsformen<br />

sind möglich. Die Prüfungsform wird vor Beginn <strong>der</strong> Veranstaltung<br />

bekannt gegeben. Die empfohlene Prüfungsform ist eine Klausur.<br />

Ar<strong>bei</strong>tsaufwand Teilleistungen Wettbewerbsrecht: 1,5 Leistungspunkte<br />

Gesellschaftsrecht: 1,5 Leistungspunkte<br />

Gesamtar<strong>bei</strong>tsaufwand des Moduls 3,0 Leistungspunkte<br />

Häufigkeit des Angebots Angebot <strong>der</strong> Teilveranstaltungen jeweils einmal im ersten Studienjahr.<br />

Dauer Das gesamte Modul erstreckt sich über ein Trimester<br />

Wettbewerbsrecht: 2 TWS im FT (3.)<br />

Gesellschaftsrecht: 2 TWS im FT (3.)<br />

<strong>Hamburg</strong> <strong>Media</strong> <strong>School</strong>, Stand: 18. Oktober 2006.<br />

Ansprechpartner: Prof. Dr. Insa Sjurts, Dr. Armin Rott 42


Curriculum und <strong>Prüfungsordnung</strong> MBA in <strong>Media</strong> Management<br />

Modul 24<br />

Medienrecht<br />

<strong>Prüfungsordnung</strong><br />

Inhalte und Qualifikationsziele Vermittlung von Kenntnissen in ausgewählten medienspezifischen<br />

Rechtsbereichen. Das Modul setzt sich aus den drei Lehrveranstaltungen<br />

„Medien- und Rundfunkrecht“, und „Internet- und Telekommunikationsrecht“<br />

sowie „Presse- und Urheberrecht“ zusammen.<br />

Im Mittelpunkt <strong>der</strong> Veranstaltung „Medien- und Rundfunkrecht“ steht<br />

zum einen <strong>der</strong> Überblick zu Gegenstandsbereichen, Regelungszielen<br />

und Rechtsgrundsätzen des Medienrechts. Im Einzelnen geht es<br />

hier vor allem um die Darstellung <strong>der</strong> Mediengrundrechte, wie Informations-<br />

und Meinungsfreiheit, und <strong>der</strong> Abwehrrechte gegenüber<br />

Medien. Zum zweiten wird das Rechtsgebiet des Rundfunkrechts<br />

vorgestellt. Von zentraler Bedeutung ist hier die Vermittlung eines<br />

fundierten Überblicks zu den Rundfunkstaatsverträgen und den<br />

spezifischen Regelungen für den öffentlichen und privaten Rundfunk.<br />

Weitere Gegenstandsbereiche bilden die juristischen Rahmenbedingungen<br />

für den digitalen Rundfunk und das Medienrecht<br />

<strong>der</strong> Europäischen Gemeinschaft. Im Mittelpunkt <strong>der</strong> Veranstaltung<br />

„Internet- und Telekommunikationsrecht“ stehen die Regelungen<br />

<strong>der</strong> Multimediagesetzgebung, also das Informations- und Kommunikationsdienste-Gesetz<br />

mit <strong>bei</strong>spielsweise dem Teledienstegesetz<br />

und dem Signaturgesetz, <strong>der</strong> Mediendienste-Staatsvertrag <strong>der</strong><br />

Län<strong>der</strong> und das Telekommunikationsrecht. Rundfunkdienste, Mediendienste<br />

und Teledienste werden definiert, voneinan<strong>der</strong> abgegrenzt,<br />

die jeweiligen zentralen Regelungen vorgestellt sowie das<br />

Verhältnis zum Telekommunikationsrecht bestimmt. Beim Telekommunikationsrecht<br />

werden die zentralen Regelungsinhalte erläutert<br />

und die Aufgaben <strong>der</strong> Regulierungsbehörde skizziert. Die Veranstaltung<br />

„Presse- und Urheberrecht“ führt zunächst ein in das<br />

Recht <strong>der</strong> periodischen Presse. Gegenstandsbereiche bilden entsprechend<br />

die Pressefreiheit als Grundrecht und als Individualrechtsgarantie<br />

mit den zugehörigen Einzelrechten, die Grenzen des<br />

Presserechts und die presserechtlichen Pflichten. Weiterhin gibt die<br />

Veranstaltung einen Überblick zu Bedeutung und Begründung des<br />

urheberrechtlichen Schutzes, liefert eine Systematisierung <strong>der</strong><br />

Rechte des Urhebers und zeigt die Schranken des Urheberrechtsgesetzes<br />

auf.<br />

Lehrformen Medien- und Rundfunkrecht: Vorlesung<br />

Internet- und Telekommunikationsrecht: Vorlesung<br />

Presse- und Urheberrecht: Vorlesung<br />

Voraussetzungen für Teilnahme Teilnahme an den Modulen 1 und 23<br />

Verwendbarkeit des Moduls Der erfolgreiche Abschluss von Modul 24 ist notwendige Voraussetzung<br />

für den Master-Abschluss.<br />

Prüfungsform Das Modul umfasst drei Modul-Teilprüfungen, in denen jeweils<br />

mindestens ausreichende Kenntnisse in je<strong>der</strong> <strong>der</strong> drei Teilveranstaltung<br />

nachgewiesen werden müssen. Die Prüfungen können in<br />

Form einer Klausur, einer mündlichen Prüfung, einer Hausar<strong>bei</strong>t<br />

o<strong>der</strong> einer Präsentation stattfinden. Kombinationen <strong>der</strong> Prüfungsformen<br />

sind möglich. Die Prüfungsform wird vor Beginn <strong>der</strong> Veranstaltung<br />

bekannt gegeben. Die empfohlene Prüfungsform ist jeweils<br />

eine Klausur.<br />

Ar<strong>bei</strong>tsaufwand Teilleistungen Medien- und Rundfunkrecht: 1,5 Leistungspunkte<br />

<strong>Hamburg</strong> <strong>Media</strong> <strong>School</strong>, Stand: 18. Oktober 2006.<br />

Ansprechpartner: Prof. Dr. Insa Sjurts, Dr. Armin Rott 43


Curriculum und <strong>Prüfungsordnung</strong> MBA in <strong>Media</strong> Management<br />

Gesamtar<strong>bei</strong>tsaufwand des Moduls 4,5 Leistungspunkte<br />

<strong>Prüfungsordnung</strong><br />

Internet- und Telekommunikationsrecht 1,5 Leistungspunkte<br />

Presse- und Urheberrecht: 1,5 Leistungspunkte<br />

Häufigkeit des Angebots Angebot <strong>der</strong> Teilveranstaltungen jeweils einmal im zweiten Studienjahr.<br />

Dauer Das gesamte Modul erstreckt sich über drei Trimester<br />

Medien- und Rundfunkrecht: 2 TWS im HT (4.)<br />

Internet- und Telekommunikationsrecht: 2 TWS im WT (5.)<br />

Presse- und Urheberrecht: 1 TWS im FT (6.)<br />

<strong>Hamburg</strong> <strong>Media</strong> <strong>School</strong>, Stand: 18. Oktober 2006.<br />

Ansprechpartner: Prof. Dr. Insa Sjurts, Dr. Armin Rott 44

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