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Urkundenausfertigung

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<strong>Urkundenausfertigung</strong><br />

Das Standesamt Mitteldithmarschen stellt Personenstandsurkunden nur aus, wenn der Personenstandsfall<br />

(Geburt, Eheschließung, Lebenspartnerschaft oder Tod) in unserem Standesamtsbezirk beurkundet wurde. Zu<br />

unserem heutigen Standesamtsbezirk gehören die ehemaligen Standesämter Albersdorf, Barlt, Meldorf,<br />

Meldorf-Land, Meldorf-Geest, Meldorf-Marsch, Nordermeldorf, Südermeldorf-Marsch und<br />

Südermeldorfgeest.<br />

Sollte der Personenstandsfall nicht bei uns beurkundet worden sein, so ist beim jeweils zuständigen Standesamt<br />

anzufragen.<br />

Beglaubigte Abschriften bzw. Urkunden aus Geburts-, Ehe-, Lebenspartnerschafts-, Sterberegistern oder<br />

Auskünfte aus den Registern können nicht nur telefonisch unter der Telefonnummer 048329597131, sondern<br />

auch schriftlich oder per E-Mail beim Standesamt Mitteldithmarschen unter standesamt@mitteldithmarschen.de<br />

bestellt werden.<br />

Zur Überprüfung Ihrer Identität und zum Schutz vor Missbrauch Ihrer persönlichen Daten, senden Sie bitte bei<br />

schriftlicher Bestellung per Post oder E-Mail in jedem Fall unaufgefordert eine Kopie Ihres Personalausweises<br />

(Vor- und Rückseite) mit.<br />

Die bestellte Urkunde wird dann innerhalb von 7 bis 10 Tagen an die im Personalausweis angegebene<br />

Meldeadresse versandt. Wir möchten Sie bitten, innerhalb dieses Zeitraumes von Nachfragen zum<br />

Bearbeitungsstand abzusehen.<br />

Wenn Sie Ihre Urkunden selbst abholen möchten, bestellen Sie diese bitte unter der Telefonnummer 04832-<br />

9597131 in der Urkundenstelle des Standesamtes Mitteldithmarschen vor. Der Personalausweis ist dann bei der<br />

Abholung vorzulegen.<br />

Um Ihre Bestellung schnell bearbeiten zu können, benötigt das Standesamt möglichst genaue Informationen:<br />

• Welche Urkunde wird benötigt. Im Einzelfall ist es hier auch sinnvoll anzugeben, zu welchem Zweck die<br />

Urkunde benötigt wird.<br />

• Namen und Daten der Person (auf die sich die Urkunde bezieht).<br />

Beachten Sie bitte, dass bei der Ausstellung von Eheurkunden und Abschriften aus dem Eheregister<br />

neben dem Hochzeitsdatum auch der Name des anderen Ehegatten angegeben werden sollte.<br />

Können Angaben, die zum Auffinden des gewünschten Eintrages bzw. zur Ausstellung der Urkunde erforderlich<br />

sind, nicht gemacht werden, ist das Standesamt berechtigt, Suchgebühren zu erheben.<br />

Das Standesamt Mitteldithmarschen stellt Personenstandsurkunden und beglaubigte Abschriften der Register für<br />

folgende zurückliegende Jahrgänge aus:<br />

- Geburtsregister 110 Jahre<br />

- Eheregister 80 Jahre<br />

- Lebenspartnerschaftsregister alle Jahrgänge<br />

- Sterberegister 30 Jahre<br />

Für ältere Jahrgänge können beglaubigte oder einfache Kopien der Einträge gegen Gebühr beim Dithmarscher<br />

Landesmuseum, Archiv, Bütjestraße 2, 25704 Meldorf, angefordert werden. Urkunden werden nicht mehr<br />

ausgefertigt.<br />

Auf besonderen Wusch bekommen Sie auch:<br />

- einen Geburtsschein (Geburtsurkunde ohne Elternangabe)<br />

- Auskunft über die Geburtszeit (gebührenpflichtig)


Wer kann die Ausstellung von Urkunden beantragen?<br />

1. der/ die Betroffene selbst<br />

2. sein Ehepartner (nicht: geschiedene Ehegatten!)<br />

3. Kinder, Enkel, Urenkel usw. der betroffenen Person<br />

4. Eltern, Großeltern, Urgroßeltern usw. der betroffenen Person<br />

5. derjenige, der eine schriftliche Vollmacht der Personen unter 1 bis 4 vorlegt<br />

6. derjenige, der ein rechtliches Interesse an der Urkunde belegen kann (z.B. durch<br />

Grundbuchauszüge, Mahnbescheid oder Vollstreckungsbescheid).<br />

7. Geschwister (das rechtliche Interesse muss glaubhaft gemacht werden)<br />

Antragsbefugt sind über 16 Jahre alte Personen.<br />

(Bitte entsprechende Nachweise vorlegen)<br />

Werden Urkunden anderer Personen angefordert, so geben Sie bitte das verwandtschaftliche Verhältnis an oder<br />

fügen eine Vollmacht oder einen Nachweis eines berechtigten rechtlichen Interesses bei.<br />

Für die Ausstellung der Urkunden fallen in der Regel Gebühren an. Folgende Zahlungswege sind möglich:<br />

• Per Überweisung:<br />

Sparkasse Westholstein,<br />

IBAN DE 30222500200000005460, Swift-Bic NOLADE21WHO<br />

Verwendungszweck: Standesamt und Ihr Familienname<br />

• Per Verrechnungsscheck: Diesen fügen Sie bitte Ihrem Antrag bei.<br />

• Bar<br />

Nutzen Sie unsere Antragsformulare.<br />

Formulare<br />

• Anforderung Geburtsurkunde<br />

• Anforderung Eheurkunde<br />

• Anforderung Lebenspartnerschaftsurkunde<br />

• Anforderung Sterbeurkunde

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